Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Finnland
Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Finnland-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.
Personalkosten berechnen
Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten
Wählen Sie ein Land aus und geben Sie ein Gehalt ein, um die Kostenaufstellung der Beschäftigung anzuzeigen.
Arbeitgebersteuerbeiträge
| Steuerart | Satz | Basis |
|---|---|---|
| Rentenversicherung (TyEL) | Durchschnittlich 17,38 % | Bruttogehalt des Arbeitnehmers |
| Krankenversicherung | 1,87 % | Bruttogehalt des Arbeitnehmers |
| Arbeitslosenversicherung | 0,20 % (bis zu €2.455.500 Lohn); 0,80 % (übersteigend) | Bruttogehalt des Arbeitnehmers |
| Unfallversicherung | Durchschnittlich 0,54 % | Gesamtgehalt |
Meldung & Compliance
- Monatliche Berichterstattung: Reichen Sie für jeden Mitarbeiter einen Einkommenszahlungsbericht ein, auch für Monate ohne Lohn, beim Einkommensregister.
- Fälligkeit der Zahlungen: Zahlen Sie die Arbeitgeberbeiträge über MyTax bis zum 12. Tag des Monats nach der Gehaltszahlung.
- Registrierung: Registrieren Sie sich beim Arbeitgeberregister, wenn Sie ein regulärer Arbeitgeber sind (z.B. zwei oder mehr fest angestellte Mitarbeiter oder ein fest angestellter plus temporäre Mitarbeiter).
In Finnland unterliegen Arbeitnehmer verschiedenen Abzügen von ihrem Bruttogehalt, hauptsächlich für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Diese Abzüge werden durch Faktoren wie Einkommenshöhe, Gemeinde des Wohnorts und individuelle Umstände bestimmt.
Einkommensteuer
-
staatliche Einkommensteuer: Progressive Steuersätze gelten. Ab 2026 sind die Steuerklassen und -sätze wie folgt:
- €0-€22.000: 0%
- €22.001-€32.600: 19% (auf den Überschuss über €22.000)
- €32.601-€40.100: 30,25% (auf den Überschuss über €32.600)
- €40.101-€52.100: 33,25% (auf den Überschuss über €40.100)
- Über €52.100: 37,5% (auf den Überschuss über €52.100)
-
kommunale Einkommensteuer: Variiert je nach Gemeinde. Helsinkis Satz beträgt beispielsweise 5,3 % für 2026.
-
Kirchensteuer: Wird bei Mitgliedern der Evangelisch-Lutherischen Kirche oder der Finnischen Orthodoxen Kirche erhoben. Der Satz variiert, liegt aber durchschnittlich bei etwa 1-2 %.
Sozialversicherungsbeiträge
-
Pensionsbeiträge (Työeläkemaksu): Ein Prozentsatz des Einkommens, der bei 7,3 % für alle Arbeitnehmer unabhängig vom Alter festgelegt ist.
-
Arbeitslosenversicherung (Työttömyysvakuutusmaksu): Sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber getragen, mit dem Anteil des Arbeitnehmers bei etwa 0,89 %.
-
Krankenversicherung: Ein Prozentsatz des Einkommens, wobei der Beitrag zur Tagegeldversicherung bei 0,88 % für Löhneinkommen von 17.255 € oder mehr liegt.
Weitere Abzüge
-
Gewerkschaftsbeiträge: Abzugsfähig, wenn der Arbeitnehmer Mitglied einer Gewerkschaft ist.
-
Arbeitswegkosten-Abzug: Die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind abziehbar bis zu einer maximalen Pauschale von 7.000 € und nach Überschreitung einer Grenze von 900 €. Die öffentlichen Verkehrsmittel sind in der Regel Grundlage dieses Abzugs, es sei denn, ein anderes Transportmittel ist günstiger oder es besteht keine öffentliche Anbindung.
Abzüge und Pauschalen für Geschäftsreisen
-
Kilometerpauschale: €0,55 pro Kilometer für die Nutzung eines privaten Fahrzeugs für Geschäftsreisen.
-
Steuerfreie Erstattungen: Arbeitgeber können Arbeitnehmer für andere Geschäftsreisekosten (z.B. Unterkunft, Verpflegung) steuerfrei erstatten, bis zu den von der Steuerverwaltung festgelegten Grenzen.
Steuerjahr und Fristen
Das finnische Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Arbeitgeber sind verpflichtet, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vom Gehalt der Arbeitnehmer einzubehalten und monatlich an die Steuerverwaltung zu melden. Einzelpersonen erhalten in der Regel im Frühling eine vorab ausgefüllte Steuererklärung und können ihre endgültige Steuererklärung online über MyTax, per Post oder mit Unterstützung von Steuerberatern einreichen. Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung liegt üblicherweise im April. Es wird empfohlen, das genaue Datum zu bestätigen, da diese Angaben bis zum 13. Februar 2026 gültig sind.
Seeleute
Für Arbeitnehmer, die auf finnischen Schiffen arbeiten, wird ein Quellensteuersatz von 35 % auf ihr Gehalt angewandt. Ein Abzug von €510 pro Monat (€17 pro Tag) ist vor der Steuerabführung zulässig, sofern der Arbeitnehmer eine Quellensteuerkarte mit dem entsprechenden Abzug besitzt. Alternativ kann die Einschätzung nach dem progressiven Steuersystem beantragt werden.



