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Arbeitserlaubnisse und Visa in Dominikanische Republik

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

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Dominikanische Republik work-permits-and-visas overview

Die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger in der Dominikanischen Republik erfordert die Navigation durch einen spezifischen Satz von Einwanderungsverfahren, um die rechtliche Konformität sowohl für den Arbeiter als auch für die anstellende Entität zu gewährleisten. Der Prozess umfasst typischerweise die Beschaffung des entsprechenden Visums zum Einreise in das Land, gefolgt von der Sicherung einer Arbeitserlaubnis und möglicherweise der Beantragung einer temporären Aufenthaltserlaubnis. Das Verständnis dieser Schritte ist entscheidend für eine nahtlose Integration und die Einhaltung der lokalen Arbeits- und Einwanderungsgesetze.

Das Einwanderungsbild der Dominikanischen Republik wird hauptsächlich von der Directorate General of Migration (Dirección General de Migración - DGM) und dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten (Ministerio de Relaciones Exteriores - MIREX) verwaltet. Ausländische Arbeiter benötigen in der Regel vor ihrer Ankunft ein Visum, das von einem dominikanischen Konsulat im Ausland ausgestellt wird und das dann als Grundlage für die Beantragung von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen bei der Ankunft im Land dient.

Gängige Visumtypen für ausländische Arbeitnehmer

Ausländische Staatsangehörige, die in der Dominikanischen Republik arbeiten wollen, benötigen typischerweise eine bestimmte Art von Visum, um legal in das Land einzureisen, bevor sie eine Arbeitserlaubnis und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die relevantesten Visakategorien für Beschäftigungszwecke sind im Allgemeinen auf geschäftliche oder aufenthaltsbezogene Zwecke bezogen.

  • Geschäftsvisum für Arbeitszwecke (VM-D): Dieses Visum ist für Personen gedacht, die für bestimmte Arbeitsaktivitäten ins Land kommen, oft für eine begrenzte Dauer oder als vorläufiger Schritt vor der Beantragung des Aufenthaltstitels. Es erlaubt die Einreise, gewährt aber nicht automatisch das Recht, langfristig zu arbeiten ohne nachfolgende Genehmigungen.
  • Aufenthaltsvisum (RS): Dies ist der häufigste Weg für ausländische Staatsangehörige, die geplant haben, längere Zeit in der Dominikanischen Republik zu leben und zu arbeiten. Das Erhalten eines Aufenthaltstitels von einem dominikanischen Konsulat im Ausland ist eine Voraussetzung für die Beantragung eines temporären Aufenthalts und einer Arbeitserlaubnis bei der Ankunft.
Visumtyp Zweck Anfangsgültigkeit Wichtige Voraussetzung
Geschäftsvisum für Arbeit (VM-D) Kurzfristige Arbeitsaktivitäten, erster Eintritt Variabel Spezifischer Arbeitsvertrag oder Einladung
Aufenthaltstitel (RS) Langfristiger Aufenthalt und Arbeit Variabel (oft 60 Tage für den Eintritt) Nachweis der finanziellen Zahlungsfähigkeit, sauberes Führungszeugnis

Beantragung der Arbeitserlaubnis

Sobald ein ausländischer Staatsangehöriger mit dem entsprechenden Visum (typischerweise ein Aufenthaltstitel) in die Dominikanische Republik eingereist ist, muss er eine Arbeitserlaubnis und eine temporäre Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Arbeitserlaubnis wird vom Ministerium für Arbeit ausgestellt, während die Aufenthaltserlaubnis von der Directorate General of Migration bearbeitet wird. Diese Prozesse verlaufen oft parallel oder sequenziell.

Berechtigung und Anforderungen

Um für eine Arbeitserlaubnis in Frage zu kommen, muss der ausländische Staatsangehörige in der Regel:

  • Einen gültigen Reisepass besitzen.
  • Legitim in das Land eingereist sein mit dem korrekten Visum.
  • Einen unterschriebenen Arbeitsvertrag mit einem gesetzlich registrierten dominikanischen Unternehmen haben.
  • Die Voraussetzungen für eine temporäre Aufenthaltserlaubnis erfüllt haben.

Erforderliche Dokumente umfassen typischerweise:

  • Ausgefüllte Antragsformulare für sowohl die Arbeitserlaubnis als auch den Aufenthalt.
  • Original-Reisepass und Kopien der relevanten Seiten.
  • Kopien des Einreisevisums und des Einreisestempels.
  • Geburtsurkunde (legalisiert und übersetzt).
  • Heiratsurkunde (falls zutreffend, legalisiert und übersetzt).
  • Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Herkunftsland sowie allen Ländern des Wohnsitzes in den letzten fünf Jahren (legalisiert und übersetzt).
  • Ergebnisse eines medizinischen Checks aus einem autorisierten dominikanischen medizinischen Zentrum.
  • Arbeitsvertrag, legalisiert durch das Ministerium für Arbeit.
  • Dokumente zur Unternehmensregistrierung des Arbeitgebers.
  • Nachweis der Steuer-Compliance des Arbeitgebers.
  • Passfoto.

Antragsverfahren und Sponsoring

Der Arbeitgeber spielt eine entscheidende Rolle im Antragsverfahren für die Arbeitserlaubnis. Das dominikanische Unternehmen muss den ausländischen Arbeitnehmer sponsern und den Arbeitsvertrag zur Genehmigung beim Ministerium für Arbeit einreichen. Der ausländische Staatsangehörige reicht dann in der Regel seinen Antrag auf Aufenthalt bei der DGM ein, inklusive des genehmigten Arbeitsvertrags und aller erforderlichen persönlichen Dokumente.

Das Verfahren umfasst die Einreichung der Unterlagen, medizinische Untersuchungen und möglicherweise die Teilnahme an Interviews. Sowohl die Anträge auf Arbeitserlaubnis als auch auf Aufenthalt werden von den jeweiligen Regierungsstellen geprüft.

Bearbeitungszeiten und Gebühren

Die Bearbeitungszeiten können erheblich variieren, abhängig vom Antragsvolumen und dem spezifischen Amt.

  • Arbeitserlaubnis: Die Bearbeitung durch das Ministerium für Arbeit kann mehrere Wochen bis einige Monate nach Einreichung des legalisierten Vertrags in Anspruch nehmen.
  • Temporärer Aufenthalt: Die Bearbeitung durch die DGM kann ebenfalls mehrere Monate dauern. Es ist nicht ungewöhnlich, dass der gesamte Prozess, von der Ankunft bis zum Erhalt der temporären Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis, 6-12 Monate oder sogar länger dauert.

Gebühren fallen für verschiedene Schritte an, einschließlich Visumantrag, medizinische Untersuchungen, Dokumentenlegalisierung/-übersetzung und die Antragsgebühren für sowohl die Arbeitserlaubnis als auch den temporären Aufenthalt. Diese Gebühren können sich ändern und sollten bei den entsprechenden Behörden oder einem lokalen Experten bestätigt werden.

Wege zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis

Die temporäre Aufenthaltserlaubnis wird zunächst in der Regel für ein Jahr gewährt und kann verlängert werden. Nach dem Besitz einer temporären Aufenthaltserlaubnis für eine bestimmte Zeit, in der Regel fünf Jahre (fünf Verlängerungen um jeweils ein Jahr), können ausländische Staatsangehörige berechtigt sein, einen Antrag auf dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu stellen.

Die Voraussetzungen für die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis umfassen:

  • Besitz der temporären Aufenthaltserlaubnis für die erforderliche Dauer.
  • Nachweis einer fortlaufenden legalen Status und Einhaltung aller Auflagen.
  • Nachweis finanzieller Stabilität.
  • Sauberes polizeiliches Führungszeugnis.
  • Integration in die dominikanische Gesellschaft (obwohl dies weniger formal definiert ist als andere Voraussetzungen).

Das Antragsverfahren für die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis wird ebenfalls von der DGM abgewickelt und erfordert die Einreichung aktualisierter Dokumente, ähnlich wie beim Antrag auf temporären Aufenthalt.

Visumsoptionen für Angehörige

Ausländische Staatsangehörige, die einen temporären oder dauerhaften Aufenthalt in der Dominikanischen Republik besitzen, können in der Regel für ihre Angehörigen, einschließlich Ehepartner und minderjährige Kinder, eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Der Prozess für Angehörige umfasst:

  • Der Haupt-Visum-/Aufenthaltsinhaber agiert alsSponsor.
  • Beantragung der Aufenthaltserlaubnis für jeden Angehörigen bei der DGM.
  • Vorlage von Nachweisen über die Verwandtschaft (z. B. legalisierte Heiratsurkunde, legalisierte Geburtsurkunden).
  • Erfüllung der gleichen allgemeinen Voraussetzungen wie der Hauptantragsteller hinsichtlich Hintergrundüberprüfungen und medizinischer Untersuchungen.

Angehörige erhalten in der Regel denselben Aufenthaltsstatus wie der Hauptantragsteller und unterliegen ähnlichen Verlängerungsprozessen.

Verpflichtungen zur Visumkonformität

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben erhebliche Verpflichtungen, um die Einhaltung der dominikanischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze sicherzustellen.

Verpflichtungen des Arbeitgebers

  • Sicherstellen, dass der ausländische Staatsangehörige das richtige Visum vor Anstellung und Arbeitsaufnahme besitzt.
  • Den Antrag auf Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis sponsern.
  • Das Beschäftigungsverhältnis beim Ministerium für Arbeit zur Genehmigung einreichen.
  • Genau Aufzeichnungen über den Einwanderungsstatus des ausländischen Mitarbeiters führen.
  • Alle dominikanischen Arbeitsgesetze hinsichtlich Löhnen, Arbeitsbedingungen, Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern für ausländische Arbeitnehmer einhalten, genauso wie für lokale Arbeitnehmer.
  • Das Ministerium für Arbeit und die DGM über Änderungen im Status des Mitarbeiters oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses informieren.

Pflichten des Arbeitnehmers

  • Legitim in die Dominikanische Republik einreisen mit dem entsprechenden Visum.
  • Nach der Ankunft umgehend eine temporäre Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis beantragen.
  • Den gültigen Aufenthaltstitel aufrechterhalten und vor Ablauf verlängern.
  • Die Bedingungen ihres Visums und ihrer Arbeitserlaubnis einhalten.
  • Die dominikanischen Gesetze und Vorschriften befolgen.
  • Dafür sorgen, dass ihr Reisepass und Personalausweis gültig bleiben.

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu Strafen führen, einschließlich Geldstrafen, Abschiebung des Mitarbeiters und rechtlichen Konsequenzen für den Arbeitgeber. Die rechtliche Status aufrechtzuerhalten ist essenziell für die Möglichkeit des ausländischen Arbeitnehmers, im Land zu leben und zu arbeiten, sowie um rechtliche Probleme für den Arbeitgeber zu vermeiden.

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