Lohnsteuern
Steuern auf Gehaltsabrechnungen
- Einkommensteuerabzug: Arbeitgeber müssen monatlich Einkommensteuer von den Gehältern der Mitarbeiter einbehalten, basierend auf einer progressiven Skala von 0 % bis 25 %. Die spezifischen Einkommensgrenzen für die einzelnen Steuerklassen werden jährlich an die Inflation angepasst. Diese Anpassung wurde jedoch für den Zeitraum 2013-2015 ausgesetzt und ihr aktueller Status muss bei den lokalen Behörden bestätigt werden.
- Steuer für technische Bildung (INFOTEP): Arbeitgeber tragen 1 % ihrer gesamten monatlichen Gehaltsabrechnung zu INFOTEP bei. Arbeitnehmer leisten auch 0,5 % ihres erhaltenen Bonusbeitrags.
Sozialversicherungsbeiträge
- Pensionsfonds (AFP): Arbeitgeber zahlen 7,10 % der Gehälter der Mitarbeiter und ziehen 2,87 % von den Gehältern der Mitarbeiter für Renten ab. Das jährliche Beitragslimit pro Mitarbeiter beträgt 325.250 Dominikanische Pesos. Der Beitrag basiert auf bis zu 20-fache des Mindestlohns.
- Familienkrankenversicherung (SFS): Arbeitgeber zahlen 7,09 % und ziehen 3,04 % von den Gehältern der Mitarbeiter ab. Das jährliche Beitragslimit pro Mitarbeiter beträgt 162.625 Dominikanische Pesos.
- Arbeitsrisikoversicherung (ARL): Arbeitgeber zahlen 1,2 % der Gehälter der Mitarbeiter für die Arbeitsrisikoversicherung. Das jährliche Beitragslimit pro Mitarbeiter beträgt 65.050 Dominikanische Pesos. Der Beitrag basiert auf bis zu vierfache des Mindestlohns.
Andere Steuern und Verpflichtungen
- Mehrwertsteuer (ITBIS): Obwohl keine direkte Verpflichtung des Arbeitgebers, müssen Unternehmen ITBIS (MwSt.) mit einem Standardsatz von 18 % auf die meisten Waren und Dienstleistungen erheben und abführen. Einige Waren und Dienstleistungen sind ausgenommen. Monatliche Einreichungen sind erforderlich.
- Steuer auf Sachleistungen: Sachleistungen, die den Arbeitnehmern gewährt werden, unterliegen einer Steuer von 28 %, die monatlich vom Arbeitgeber zu zahlen ist. Wenn ein Arbeitgeber eine Drittpartei bezahlt, um einem Arbeitnehmer eine Leistung zu bieten, wird die resultierende Leistung immer noch als Sachleistung betrachtet.
- Steuererklärungs- und Berichterstattungspflicht: Arbeitgeber müssen die einbehaltene Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und andere Lohnsteuern bis zum 10. eines jeden Monats für die Gehaltsabrechnung des Vormonats einreichen und zahlen. Die jährlichen Einkommensteuererklärungen müssen bis zum 31. März des Folgejahres eingereicht werden. Unternehmen müssen jährliche Körperschaftsteuererklärungen innerhalb von 120 Tagen nach Ende ihres Geschäftsjahres einreichen.
Es ist entscheidend, dass sich Arbeitgeber bei den Steuerbehörden (DGII) und dem Sozialversicherungssystem registrieren, um die Einhaltung sicherzustellen. Es wird dringend empfohlen, einen lokalen Steuerberater zu konsultieren, um die aktuellsten Vorschriften und spezifischen Anforderungen zu erfahren, da sich Informationen ändern können. Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen.
Mitarbeitersteuerabzüge in der Dominikanischen Republik werden durch ein progressives Steuersystem bestimmt, das auf das zu versteuernde Einkommen nach bestimmten Abzügen angewendet wird.
Einkommensteuer (ISR)
Die Einkommensteuer (ISR) ist der primäre Abzug für Arbeitnehmer in der Dominikanischen Republik. Sie wird auf das Nettoeinkommen berechnet, das im Steuerjahr (1. Januar bis 31. Dezember) nach Abzügen für Sozialversicherungsbeiträge erzielt wird.
- Steuerfreies Einkommen: Einkommen bis zu RD$416.220,00 sind von der ISR befreit. Diese Schwelle unterliegt jährlichen Anpassungen basierend auf der Inflation.
- Steuersätze: Auf Einkommen über dem Steuerfreibetrag werden progressive Sätze angewendet, die von 15% bis 25% reichen. Ab 2023 gelten folgende Einkommensstufen:
- Bis zu RD$624.329,01: 15%
- RD$624.329,01 bis RD$867.123,00: RD$31.216,00 + 20% des Betrags über RD$624.329,01
- Über RD$867.123,01: RD$79.776,00 + 25% des Betrags über RD$867.123,01
- Einbehaltung: Arbeitgeber sind verantwortlich für die Einbehaltung der ISR von den Gehältern der Mitarbeiter und deren Abführung an die Dirección General de Impuestos Internos (DGII) bis zum 10. des Folgemonats.
Sozialversicherungsbeiträge
Arbeitnehmer unterliegen Abzügen für die Sozialversicherung, die verschiedene Programme wie Gesundheitsversorgung, Renten und Unfallversicherung finanziert. Diese Beiträge sind in der Regel ein Prozentsatz des Gehalts des Mitarbeiters, der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt wird, und können je nach den eingeschlossenen Programmen variieren.
Weitere Abzüge
- Bildungsausgaben: Arbeitnehmer können bis zu 10% ihres zu versteuernden Einkommens für Bildungsausgaben für sich selbst oder ihre Angehörigen abziehen. Diese Ausgaben müssen angemessen dokumentiert werden.
Arbeitgeberpflichten
Arbeitgeber in der Dominikanischen Republik haben spezifische Steuerpflichten im Zusammenhang mit ihren Arbeitnehmern, darunter:
- ISR-Einbehaltung: Abzug und Abführung der ISR der Arbeitnehmer an die DGII.
- Sozialversicherungsbeiträge: Zahlung sowohl des Arbeitgeber- als auch des Arbeitnehmeranteils der Sozialversicherungsbeiträge.
- INFOTEP-Steuer: Eine monatliche Zahlung von 1% der gesamten Gehaltsabrechnung an das Nationale Institut für Berufliche Technische Ausbildung (INFOTEP).
- Lohnnebenleistungssteuer: Wird vom Arbeitgeber zum Körperschaftsteuersatz auf bestimmte an Arbeitnehmer gewährte Leistungen gezahlt.
Wichtige Überlegungen
- Steuerjahr: Das Steuerjahr in der Dominikanischen Republik ist das Kalenderjahr.
- Steuererklärung: Während Arbeitgeber die meisten Steuerabzüge und Zahlungen verwalten, müssen Einzelpersonen, die über einer bestimmten Schwelle aus nicht lohnsteuerpflichtigen Quellen verdienen, bis zum 31. März eine jährliche Steuererklärung abgeben.
Dieser Überblick ist aktuell zum 5. Februar 2025 und kann Änderungen der Steuergesetze und -vorschriften unterliegen. Es wird empfohlen, einen Steuerberater zu konsultieren, um die aktuellsten Informationen und eine persönliche Beratung zu erhalten.
In der Dominikanischen Republik wird die Mehrwertsteuer (VAT), bekannt als ITBIS, auf die Übertragung von industrialisierten Waren und Dienstleistungen, Importe und spezifische Dienstleistungserbringungen erhoben.
VAT (ITBIS) in der Dominikanischen Republik
Der Standard-Mehrwertsteuersatz beträgt 18%. Ein ermäßigter Satz von 16% gilt für bestimmte Waren wie einige Milchprodukte, Kaffee, Backfette, Öle, Zucker und Schokolade. Ein Satz von 0% gilt für Exporte, und exportierte Dienstleistungen, die bestimmte Bedingungen erfüllen, können von der Mehrwertsteuer befreit sein. Dies ermöglicht es Exporteuren, ITBIS-Abzüge vorzunehmen und Erstattungen zu erhalten. Seit 2017 müssen Importeure von steuerbegünstigten Rohstoffen, Industriemaschinen und Investitionsgütern 50% der standardmäßigen Mehrwertsteuer im Voraus bei der Zollabfertigung zahlen.
Registrierung
Unternehmen müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren, unabhängig vom Umsatz. Es gibt keine Schwelle für die Registrierung; alle Unternehmen, die steuerpflichtige Tätigkeiten ausüben, müssen sich registrieren und monatliche Erklärungen abgeben. Dies gilt auch für ausländische Unternehmen, die in der Dominikanischen Republik tätig sind, selbst ohne physische Präsenz. Der Prozess beinhaltet die allgemeine Registrierung des Steuerzahlers, das Erhalten einer eindeutigen Steuernummer (RNC), die für alle steuerlichen Zwecke verwendet wird, einschließlich der Mehrwertsteuer.
Abgabe und Zahlung
Mehrwertsteuererklärungen müssen monatlich bis zum 20. des Folgemonats eingereicht werden, zusammen mit der entsprechenden Zahlung. Die Abgabe ist obligatorisch, auch wenn keine Steuerschuld besteht. Verspätete Zahlungen werden mit einem Zuschlag von 10% für den ersten Monat nach der Frist und 4% für jeden weiteren Monat geahndet. Zusätzlich wird ein monatlicher gesetzlicher Zinssatz von 1,10% auf die fällige Steuer erhoben. Diese Strafzahlungen sind nicht einkommensteuerlich abzugsfähig.
Steuerfreie Waren und Dienstleistungen
Mehrere Waren und Dienstleistungen sind mehrwertsteuerfrei, darunter grundlegende Nahrungsmittel (Eier, Milch, Getreide, etc.), landwirtschaftliche Produkte, Medikamente, einige Brennstoffe, Lehrmaterialien, Bücher, bestimmte Finanzdienstleistungen, Versorgungsleistungen und Inlandsverkehr. Darüber hinaus sind Bildungs-, Kultur- und Gesundheitsdienstleistungen im Allgemeinen befreit.
Selektive Verbrauchssteuer (ISC) und Ad Valorem Steuer
Die Dominikanische Republik erhebt auch Verbrauchssteuern, hauptsächlich die ISC und die Ad Valorem Steuer. ISC gilt für bestimmte Waren und Dienstleistungen, wobei die Raten je nach Produkt variieren. Zum Beispiel haben alkoholische Getränke einen ISC von 10% auf den Einzelhandelspreis, und Tabakprodukte reichen von 25% bis 50% auf den Einzelhandelspreis. Die Ad Valorem Steuer ergänzt die ISC und zielt auf Luxusgüter wie Tabak, Alkohol, Ölprodukte, Kohlenwasserstoffe und andere von der Gesetzgebung definierte Produkte ab. Diese Steuer basiert auf einem Prozentsatz des Warenwerts.
Hinweis: Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Konsultieren Sie immer einen Steuerfachmann für die aktuellsten Vorschriften.
Die Dominikanische Republik bietet verschiedene Steueranreize, um Investitionen anzuziehen und das Wirtschaftswachstum in bestimmten Sektoren zu fördern.
Steueranreize in der Dominikanischen Republik
Verschiedene Sektoren profitieren von Steueranreizen, darunter Tourismus, erneuerbare Energien, Filmproduktion und Freihandelszonen. Es gibt auch eine spezielle Entwicklungszone an der Grenze zu Haiti.
Freihandelszonen
- Nahezu 100%ige Befreiung von allen nationalen und lokalen Steuern.
- Dies umfasst Einkommensteuer, Zölle und Bauabgaben.
Tourismus
- 100% Steuerbefreiungen für neue qualifizierende tourismusbezogene Projekte auf Steuern und Abgaben für Ausrüstung, Materialien und Einrichtungsgegenstände.
- Bestehende Projekte, die fünf Jahre oder älter sind, erhalten Befreiungen für Renovierungen.
- Projekte, die fünfzehn Jahre oder älter sind, erhalten die Vorteile neuer Projekte bei Renovierungen, die 50% oder mehr des Objekts betreffen.
- Einzelpersonen und Unternehmen können bis zu 20% der jährlich in genehmigte Tourismusprojekte investierten Gewinne von ihrer Einkommensteuer abziehen.
- Der Tourismusförderungsrat (CONFOTOUR) prüft und genehmigt Anträge.
Erneuerbare Energien
- Anreize sind verfügbar für Investitionen in Projekte zur Erzeugung von erneuerbarer Energie. Details wurden nicht bereitgestellt.
Filmproduktion
- 100% Abzug für Investitionen in Spielfilme.
- 50% Befreiung für Kapitalinvestitionen in den Bau von Kinos im Nationalbezirk und in Santiago bis 2025.
- 100% Befreiung für Kapitalinvestitionen in den Bau von Kinos in anderen Provinzen.
- Mehrwertsteuerbefreiung für Waren und Dienstleistungen, die direkt mit der Filmproduktion in Zusammenhang stehen.
Grenzentwicklungszone
- 100% Befreiung von Körperschaftsteuer (CIT), Mehrwertsteuer (VAT) und Zöllen für qualifizierte Unternehmen, die an der Dominkanisch-Haitianischen Grenze operieren. Das betrifft Industrie-, Agro-Industrie-, Landwirtschafts-/Viehzucht-, Metallbearbeitungs-, Freihandelszonen-, Tourismus-, Metallurgie- und Energieunternehmen.
- Das häufigste Steuerjahr endet am 31. Dezember, obwohl auch der 31. März, 30. Juni und 30. September möglich sind.
- Konsolidierte Steuererklärungen sind nicht erlaubt.
- Steuererklärungen sind normalerweise bis zum 31. März des folgenden Jahres fällig.
- Die Quellensteuer auf Zinsen und Dividenden beträgt in der Regel 10%.
- Kapitalgewinne werden normalerweise als ordentliches Einkommen besteuert.
- Es gibt eine 3%ige Übertragungssteuer auf Immobiliengeschäfte.
- Ein Anreiz für ein Steuerkreditzertifikat besteht für die frühzeitige Teilnahme an dem neuen elektronischen Steuerbelegsystem.
- Steuerpflichtige, deren einzige Einkommensquelle Beschäftigung ist und deren Steuern vom Arbeitgeber einbehalten wurden, müssen keine Steuererklärung abgeben.
Diese Informationen sind auf dem Stand vom 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es ist wichtig, einen Steuerberater zu konsultieren, um die aktuellsten und spezifischsten Informationen zu Steueranreizen in der Dominikanischen Republik zu erhalten.