Navigating the complexities of payroll and employment taxes is a critical aspect of operating in any country, and Chile presents its own specific framework that employers must understand. The Chilean tax system, overseen primarily by the Servicio de Impuestos Internos (SII), requires diligent compliance from both local and foreign entities employing individuals within the country. Employers are responsible for calculating, withholding, and remitting various taxes and social security contributions on behalf of their employees.
Understanding these obligations is essential for ensuring legal compliance, avoiding penalties, and maintaining smooth operations. This includes grasping the nuances of social security contributions, income tax withholding, available employee deductions, and the necessary reporting procedures and deadlines.
Arbeitgeber-Sozialversicherung und Lohnsteuerpflichten
Arbeitgeber in Chile sind verantwortlich für Beiträge zu mehreren Sozialversicherungsfonds im Namen ihrer Mitarbeiter. Diese Beiträge decken Renten, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung sowie Unfall- und Berufskrankheitenversicherung ab. Die Berechnungsgrundlage für diese Beiträge ist typischerweise das Bruttomonatsgehalt des Mitarbeiters, bis zu einer gesetzlichen Maximalgrenze (tope imponible), die jährlich angepasst wird.
Wichtige Arbeitgeberbeiträge umfassen:
- Pensionsfonds (AFP): Während der Großteil des Pensionsbeitrags vom Arbeitnehmer getragen wird (ca. 10% plus eine Provision), können Arbeitgeber je nach spezifischer AFP eine kleine Verwaltungsgebühr haben.
- Krankenversicherung (FONASA oder ISAPRE): Arbeitnehmer tragen 7% ihres Bruttogehalts bei. Arbeitgeber leisten in der Regel keinen separaten Beitrag für die Gesundheit, müssen jedoch sicherstellen, dass der Beitrag des Mitarbeiters korrekt einbehalten und abgeführt wird.
- Arbeitslosenversicherung (Seguro de Cesantía): Dies ist ein gemeinsamer Beitrag. Bei unbefristeten Verträgen zahlt der Arbeitgeber 2,4% des monatlichen Gehalts und der Arbeitnehmer 0,6%. Bei befristeten Verträgen zahlt der Arbeitgeber 3% und der Arbeitnehmer 0%.
- Unfall- und Berufskrankheitenversicherung (Mutual de Seguridad): Der Arbeitgeber ist allein für diesen Beitrag verantwortlich. Der Satz variiert je nach Wirtschaftsaktivität und Risikostufe des Unternehmens und liegt typischerweise zwischen 0,95% und über 3%.
Diese Beiträge werden monatlich auf Basis des steuerpflichtigen Gehalts des Mitarbeiters bis zur maximal versicherbaren Grenze berechnet.
Einkommensteuerabzugspflichten
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Impuesto Único de Segunda Categoría (Einzelsteuer der zweiten Kategorie) monatlich von den Gehältern ihrer Mitarbeiter einzubehalten. Dies ist eine progressive Steuer auf Einkommen aus unselbstständiger Arbeit. Die Steuer wird auf das Bruttomonatsgehalt des Mitarbeiters nach Abzug der obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge (Rente, Gesundheit, Arbeitslosenversicherung) berechnet.
Die Steuersätze gelten je nach Einkommensklasse, die in Unidades Tributarias Mensuales (UTM) ausgedrückt wird. Der UTM-Wert wird monatlich auf Basis der Inflation angepasst. Die Steuertabelle für 2025 (basierend auf aktueller Struktur und prognostizierten Werten) folgt typischerweise einem progressiven Aufbau:
| Monatliches steuerpflichtiges Einkommen (in UTM) | Steuerquote | Abzugsbetrag (in UTM) |
|---|---|---|
| Bis ca. 13,5 UTM | 0% | 0 |
| > ca. 13,5 UTM bis ca. 30 UTM | ca. 4% | Fester Betrag |
| > ca. 30 UTM bis ca. 50 UTM | ca. 8% | Fester Betrag |
| > ca. 50 UTM bis ca. 70 UTM | ca. 13,5% | Fester Betrag |
| > ca. 70 UTM bis ca. 90 UTM | ca. 23% | Fester Betrag |
| > ca. 90 UTM bis ca. 120 UTM | ca. 30,4% | Fester Betrag |
| Über ca. 120 UTM | ca. 35% | Fester Betrag |
Hinweis: Die genauen UTM-Grenzwerte, Steuersätze und Abzugsbeträge unterliegen jährlichen Anpassungen und offiziellen Veröffentlichungen für 2025.
Arbeitgeber müssen den konkreten Steuerbetrag anhand des monatlichen steuerpflichtigen Einkommens des Mitarbeiters sowie der jeweiligen Steuerklasse berechnen und diesen Betrag vom Nettolohn einbehalten und an die Steuerbehörde abführen.
Steuerliche Abzüge und Freibeträge für Mitarbeitende
Mitarbeiter in Chile können von bestimmten Abzügen und Freibeträgen profitieren, die ihr steuerpflichtiges Einkommen für die Berechnung der Einzelsteuer der zweiten Kategorie mindern. Die wichtigsten Abzüge sind die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge:
- Pensionsfonds (AFP): Ca. 10% des Bruttogehalts plus die Provision der AFP.
- Krankenversicherung (FONASA oder ISAPRE): 7% des Bruttogehalts.
- Arbeitslosenversicherung (Seguro de Cesantía): 0,6% des Bruttogehalts bei unbefristeten Verträgen.
Diese obligatorischen Beiträge werden vor der Berechnung der steuerpflichtigen Basis vom Bruttogehalt abgezogen.
Weitere mögliche Abzüge oder Steuervergünstigungen für Mitarbeitende könnten umfassen:
- Freiwillige Altersvorsorge (APV): Beiträge zu freiwilligen Altersvorsorgeplänen können steuerliche Vorteile genießen, entweder als Abzug vom steuerpflichtigen Einkommen oder als Steuergutschrift, je nach gewähltem Regime.
- Hypothekenzinsabzug: Unter bestimmten Bedingungen kann ein Teil der auf Hypothekendarlehen für die Hauptwohnung gezahlten Zinsen absetzbar sein.
- Ausgaben für Bildung: Es besteht eine Steuervergünstigung für bestimmte Bildungsausgaben von dependenten Kindern.
Arbeitgeber sind verantwortlich dafür, die obligatorischen Abzüge korrekt anzuwenden, bevor die Einkommensteuer einbehalten wird. Mitarbeitende beanspruchen in der Regel bei ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung andere berechtigte Abzüge oder Credits, falls erforderlich.
Steuerliche Konformität und Meldefristen
Arbeitgeber in Chile haben spezifische monatliche und jährliche Meldepflichten im Zusammenhang mit Lohn- und Steuerangelegenheiten. Die Einhaltung dieser Fristen ist entscheidend für die Compliance.
Wichtige Meldepflichten und Fristen sind:
- Monatliche Sozialversicherungs- und Steuerzahlungen: Arbeitgeber müssen die einbehaltene Impuesto Único de Segunda Categoría sowie alle Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile) bis zum 13. des Monats nach der Lohnperiode deklarieren und bezahlen. Diese Frist kann auf den 20. verschoben werden, wenn die Zahlungen online erfolgen.
- Monatliche Lohnmeldungen (Formular 1887): Arbeitgeber müssen eine monatliche Erklärung einreichen, die die gezahlten Einkommen und die einbehaltenen Steuern für jeden Mitarbeiter detailliert auflistet. Dies erfolgt in der Regel elektronisch.
- Jährliche Einkommensmeldung (Formular 1887): Eine jährliche Zusammenfassung aller im vorherigen Kalenderjahr gezahlten Einkommen und einbehaltener Steuern muss bis März des Folgejahres an den SII übermittelt werden. Dieses Formular dient den Mitarbeitenden zur Überprüfung ihrer Einkommensinformationen bei ihrer jährlichen persönlichen Steuererklärung.
- Jährliche Arbeitgebermeldung (Formular 1884): Dieses Formular liefert eine Zusammenfassung der Gesamtausgaben des Unternehmens für Gehälter sowie der entsprechenden Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge.
Die Nichteinhaltung dieser Fristen oder fehlerhafte Meldungen können zu Strafen, Zinsen und Bußgeldern der Steuerbehörden und Sozialversicherungsinstitutionen führen.
Besondere steuerliche Überlegungen für ausländische Arbeitskräfte und Unternehmen
Ausländische Arbeitskräfte und Unternehmen, die in Chile tätig sind, stehen vor speziellen steuerlichen Überlegungen.
Für ausländische Arbeitskräfte:
- Residentenstatus: Die steuerliche Behandlung hängt stark vom Residentenstatus in Chile ab. Nicht-Residenten werden in der Regel nur auf ihre Einkünfte chilenischer Quellen besteuert. Residenten (Personen, die sich länger als 183 Tage in einem 12-Monats-Zeitraum in Chile aufhalten) werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert, wobei neu eingestellte Residenten eine dreijährige Befreiung von Einkünften ausländischer Quellen genießen können.
- Steuersatz für Nicht-Residenten: Nicht-Residenten, die Einkommen aus chilenischen Quellen erzielen, unterliegen in der Regel einem pauschalen Quellensteuerabzug von 35% auf das Bruttoeinkommen, ohne die progressiven Sätze der Einzelsteuer der zweiten Kategorie. Wenn der Nicht-Resident jedoch ein Arbeitsvisum erhält und längere Zeit in Chile bleibt, können sie steuerlicher Resident werden und den normalen Steuerregeln für Einwohner unterliegen.
- Sozialversicherung: Ausländische Arbeitende sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig in Chile, es sei denn, eine bilaterale Sozialversicherungsvereinbarung zwischen Chile und ihrem Heimatland sieht eine Befreiung oder alternative Regelung vor.
Für ausländische Unternehmen:
- Ständiger Betrieb (PE): Die steuerlichen Verpflichtungen eines ausländischen Unternehmens in Chile hängen davon ab, ob es als Ständiger Betrieb (PE) im Land gilt. Wenn ein PE besteht, unterliegt das Unternehmen der Körperschaftssteuer auf die Gewinne, die dem PE zurechenbar sind.
- Quellensteuern: Zahlungen eines chilenischen Unternehmens (einschließlich eines PE) an ein ausländisches Unternehmen für Dienstleistungen oder andere Einkünfte können in Chile mit Quellensteuer belegt sein, abhängig von der Art der Zahlung und den anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen.
- Arbeitgeberpflichten: Wenn ein ausländisches Unternehmen direkt Mitarbeitende in Chile beschäftigt, muss es sich als Arbeitgeber registrieren und alle chilenischen arbeits- und lohnsteuerlichen Pflichten erfüllen, einschließlich der Quellensteuer auf Einkommen und der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, ähnlich wie einheimische Unternehmen. Die Nutzung eines Employer of Record kann ausländischen Unternehmen helfen, diese komplexen lokalen Verpflichtungen zu verwalten, ohne eine Rechtsperson oder einen PE zu gründen.
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