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Burkina Faso

Urlaubs- und Freistellungsrichtlinien

Verstehen Sie die Vorschriften für Urlaub und andere Arten von Freistellungen in Burkina Faso

Urlaubszeit

In Burkina Faso sieht das Gesetz vor, dass Arbeitnehmer das Recht auf 2,5 Kalendertage bezahlten Jahresurlaub für jeden Monat effektiver Dienstzeit haben. Dies entspricht ungefähr 30 Kalendertagen oder etwa 22 Arbeitstagen bezahlten Urlaubs pro Jahr.

Anspruchsberechtigung und Berechnung

Der Anspruch auf Jahresurlaub beginnt in der Regel, nachdem ein Arbeitnehmer ein Jahr ununterbrochenen Dienst beim selben Arbeitgeber absolviert hat. Wenn ein Arbeitnehmer nur einen Teil eines Jahres gearbeitet hat, wird sein Urlaubsanspruch proportional berechnet. Der Urlaub wird über das Dienstjahr hinweg angesammelt.

Zusätzliche Hinweise zu Urlaubsansprüchen

Es ist erwähnenswert, dass Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge günstigere Urlaubsregelungen enthalten können. Bestimmte Arten von Abwesenheit, wie z.B. solche im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen, Mutterschaftsurlaub oder Militärdienst, führen in der Regel nicht zu einer Reduzierung des angesammelten Jahresurlaubs. Arbeitnehmer werden ermutigt, ihren angesammelten Urlaub zu nehmen, aber ein Übertrag kann je nach den Richtlinien oder Vereinbarungen des Unternehmens erlaubt sein.

Feiertage

Burkina Faso feiert das ganze Jahr über eine Vielzahl von weltlichen, religiösen (sowohl christlichen als auch muslimischen) und historischen Feiertagen.

Weltliche Feiertage

  • Neujahrstag (1. Januar): Dieser Tag markiert den Beginn des gregorianischen Kalenderjahres.
  • Jahrestag des Staatsstreichs von 1966 (3. Januar): Dieser Tag erinnert an den Sturz des ersten Präsidenten des unabhängigen Obervolta, dem früheren Namen von Burkina Faso.
  • Internationaler Frauentag (8. März): Dieser Tag feiert die sozialen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Errungenschaften von Frauen weltweit.
  • Tag der Arbeit (1. Mai): Dieser Tag ehrt die Beiträge der Arbeiter zur Gesellschaft.
  • Tag der Revolution (4. August): Dieser Tag markiert den Jahrestag der Revolution von 1983, die Thomas Sankara an die Macht brachte.
  • Unabhängigkeitstag (5. August): Dieser Tag erinnert an die Unabhängigkeit Burkina Fasos von Frankreich im Jahr 1960.
  • Proklamation der Republik (11. Dezember): Dieser Tag feiert die Proklamation der Republik Obervolta im Jahr 1958 als selbstverwaltendes Mitglied der Französischen Gemeinschaft.

Christliche Feiertage

  • Ostermontag: Dies ist der Tag nach Ostersonntag, der von Christen gefeiert wird.
  • Christi Himmelfahrt: Dieser Tag feiert die Himmelfahrt Jesu Christi.
  • Mariä Himmelfahrt (15. August): Dieser Tag erinnert an die leibliche Aufnahme der Jungfrau Maria in den Himmel.
  • Allerheiligen (1. November): Dieser Tag ehrt die Heiligen und Märtyrer des christlichen Glaubens.
  • Weihnachtstag (25. Dezember): Dieser Tag feiert die Geburt Jesu Christi.

Muslimische Feiertage

  • Eid al-Fitr (Ende des Ramadan): Dieser Tag markiert das Ende des islamischen heiligen Monats Ramadan. Das genaue Datum variiert je nach Mondkalender.
  • Eid al-Adha/Tabaski (Opferfest): Dieser Tag erinnert an Abrahams Bereitschaft, seinen Sohn als Akt des Gehorsams gegenüber Gott zu opfern. Das genaue Datum variiert je nach Mondkalender.
  • Mawlid an-Nabi (Geburt des Propheten Muhammad): Dieser Tag feiert den Geburtstag des Propheten Muhammad. Das genaue Datum variiert je nach Mondkalender.

Urlaubsarten

In Burkina Faso bieten die Arbeitsgesetze verschiedene Urlaubsregelungen für Arbeitnehmer, die hauptsächlich durch das Arbeitsgesetzbuch von Burkina Faso geregelt werden.

Jahresurlaub

Arbeitnehmer haben Anspruch auf 22 Arbeitstage bezahlten Jahresurlaub, nachdem sie ein Jahr ununterbrochenen Dienst absolviert haben. Der Urlaub wird im Laufe der Zeit angesammelt und kann nicht zu Beginn eines Beschäftigungszeitraums auf einmal genommen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich einvernehmlich über den Urlaubszeitpunkt einigen, wobei die betrieblichen Bedürfnisse des Unternehmens berücksichtigt werden sollten.

Krankenurlaub

Die Höhe des bezahlten Krankenurlaubs hängt von der Dienstzeit des Arbeitnehmers ab:

  • Weniger als 1 Jahr Dienstzeit: 2 Monate (1 Monat volle Bezahlung, 1 Monat halbe Bezahlung)
  • 1-5 Jahre Dienstzeit: 4 Monate (2 Monate volle Bezahlung, 2 Monate halbe Bezahlung)
  • 6-10 Jahre Dienstzeit: 5 Monate (2 Monate volle Bezahlung, 3 Monate halbe Bezahlung)
  • 11-15 Jahre Dienstzeit: 6 Monate (3 Monate volle Bezahlung, 3 Monate halbe Bezahlung)

In der Regel ist ein ärztliches Attest erforderlich, um den Krankenurlaub zu belegen.

Mutterschaftsurlaub

Weibliche Arbeitnehmer haben Anspruch auf 14 Wochen voll bezahlten Mutterschaftsurlaub (in der Regel 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt). Dies steht Frauen zur Verfügung, die mindestens drei Monate für den Arbeitgeber gearbeitet haben. Im Falle von gesundheitlichen Komplikationen kann der Mutterschaftsurlaub um weitere drei Wochen verlängert werden.

Vaterschaftsurlaub

Väter haben Anspruch auf 3 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub nach der Geburt ihres Kindes.

Andere Urlaubsarten

  • Trauerurlaub: Arbeitnehmern kann im Todesfall eines nahen Familienangehörigen eine kurze Freistellung gewährt werden.
  • Urlaub für familiäre Ereignisse: Arbeitnehmern kann für bedeutende familiäre Ereignisse, wie Hochzeiten, Geburten oder andere wichtige Zeremonien, freigestellt werden.
  • Unbezahlter Urlaub: In einigen Fällen können Arbeitnehmer mit ihren Arbeitgebern unbezahlten Urlaub aushandeln.
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