In Burkina Faso tragen Arbeitgeber mehrere Steuerverpflichtungen und gesetzliche Abgaben für ihre Mitarbeiter.
Arbeitgebersteuern und -beiträge
- Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber tragen 16 % des Bruttogehalts eines Mitarbeiters zur Sozialversicherung bei. Dies umfasst Zuteilungen für Arbeitsunfälle (3,5 %), Familienzulage (7 %) und Altersrente (5,5 %). Der Beitrag ist auf 33.000 XOF pro Monat begrenzt. Unternehmen mit 20 oder mehr Mitarbeitern müssen diese Beiträge monatlich entrichten, während Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern vierteljährlich zahlen können.
- Lohnsteuer: Arbeitgeber unterliegen einer Lohnsteuer von 3 % auf das Bruttogehalt des Mitarbeiters.
- Universelle Krankenversicherungsbeitrag: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zahlen jeweils 2,5 %, insgesamt also 5 % des monatlichen Bruttogehalts (ohne Erstattungskosten) zur universellen Krankenversicherung.
- Patriotischer Unterstützungsfonds (FSP) Quellensteuer: 1 % des Nettogehalts des Mitarbeiters wird vom Arbeitgeber einbehalten und für den Patriotischen Unterstützungsfonds abgeführt. Dies gilt sowohl für Mitarbeiter im öffentlichen als auch im privaten Sektor. Zusätzlich wird eine Steuer von 25 % auf Anreize und Boni nur für Mitarbeiter im öffentlichen Sektor erhoben.
Arbeitnehmersteuern und -beiträge
- Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitnehmer tragen 5,5 % ihres Bruttogehalts zur Sozialversicherung bei.
- Individuelle Einkommenssteuer (IUTS): Mitarbeiter unterliegen der IUTS, einer progressiven Steuer mit Sätzen von 0 % bis 25 %, basierend auf dem zu versteuernden Bruttoeinkommen. Mitarbeiter können Abzüge von 20 % oder 25 % für Werbungskosten geltend machen.
- Universelle Krankenversicherungsbeitrag: Arbeitnehmer zahlen 2,5 % ihres monatlichen Bruttogehalts.
- Patriotischer Unterstützungsfonds (FSP) Quellensteuer: 1 % des Nettogehalts des Mitarbeiters wird für den FSP einbehalten.
Unternehmenssteuern
- Körperschaftssteuer (IS): Unternehmen in Burkina Faso unterliegen einer Körperschaftssteuer von 27,5 % auf ihre Gewinne.
- Mehrwertsteuer (MwSt): Ein Standard-MwSt-Satz von 18 % gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
Steuerfristen
- Monatliche Lohnsteuern und Beiträge sind in der Regel innerhalb von 15 Tagen nach Monatsende fällig.
- Vierteljährliche Beiträge sind innerhalb von 30 Tagen nach Quartalsende fällig.
- Die Quellensteuer für den Patriotischen Unterstützungsfonds ist bis zum 5. des Folgemonats fällig.
- Beiträge zur universellen Krankenversicherung sind bis zum 10. des Folgemonats fällig.
Weitere Überlegungen
Während Arbeitgeber nicht verpflichtet sind, eine private Krankenversicherung bereitzustellen, decken die universellen Krankenversicherungsbeiträge die grundlegende Gesundheitsversorgung ab. Arbeitsverträge sollten in Übereinstimmung mit den Arbeitsgesetzen von Burkina Faso erstellt werden. Beachten Sie, dass diese Informationen ab dem 5. Februar 2025 aktuell sind und sich in der Zukunft ändern können. Konsultieren Sie immer die örtlichen Behörden oder Steuerfachleute für die neuesten Vorschriften.
In Burkina Faso ziehen Arbeitgeber Steuern und Sozialversicherungsbeiträge von den Gehältern der Arbeitnehmer ab.
Steuerabzüge für Arbeitnehmer
- Einkommensteuer (IUT): Eine progressive Steuer, die auf alle Einkünfte von ansässigen und nicht ansässigen Personen erhoben wird.
- Steuer auf Anreize/Motivationen: Eine Steuer von 1%, die auf das Nettogehalt nach Abzug von Sozialversicherungs- und IUT-Abzügen angewendet wird, gilt für Boni und andere Anreize. Eine zusätzliche Steuer von 25% auf Anreize/Motivationen wird auf Beschäftigte im öffentlichen Sektor erhoben. Diese Beiträge werden vom Arbeitgeber abgezogen.
- Ab 2025 ist das Steuerabkommen zwischen Burkina Faso und Frankreich nicht mehr in Kraft, was die Steuerpflichten für französische Unternehmen in Burkina Faso beeinflusst. Das bedeutet, dass Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, die von in Burkina Faso ansässigen Unternehmen an französische Muttergesellschaften gezahlt werden, nun der französischen Quellensteuer unterliegen und in Burkina Faso gezahlte Steuern nicht gegen französische Steuern angerechnet werden können, möglicherweise jedoch in Frankreich absetzbar sind.
Sozialversicherungsbeiträge
- Arbeitnehmer zahlen 5,5% ihres Gehalts in die Sozialversicherung ein.
- Derzeit gibt es keine lohnabhängige Obergrenze für diese Beiträge, jedoch könnte sie in Zukunft eingeführt werden.
Arbeitgeber-Lohnsteuer
- Arbeitgeber zahlen eine Lohnsteuer von 3% basierend auf dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers.
- Arbeitgeber gleichen auch die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer mit 16% des Gehalts des Arbeitnehmers aus.
Zusätzliche Überlegungen
- 13. Gehalt: Jahresendboni sind in Burkina Faso üblich. Diese unterliegen der 1%-Steuer auf Anreize/Motivationen und, falls zutreffend, der zusätzlichen 25%-Steuer für Beschäftigte im öffentlichen Sektor.
- Mindestlohn: Der monatliche Mindestlohn im formellen Sektor von Burkina Faso beträgt 34.664 XOF. Einige Sektoren, wie die Landwirtschaft, haben keinen festgelegten Mindestlohn. Hinweis: Obwohl der Mindestlohn für die allgemeine Compliance wichtig ist, beeinflusst er derzeit nicht direkt die Steuerberechnungen.
Haftungsausschluss: Diese Informationen sind aktuell bis zum 5. Februar 2025 und können sich ändern. Konsultieren Sie einen Steuerberater für individuelle Beratung.
In Burkina Faso ist die Mehrwertsteuer (MwSt.) eine Verbrauchsteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen angewendet wird.
Mehrwertsteuer-Sätze
- Standardsatz: 18% Dieser gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
- Ermäßigter Satz: 10% Dieser gilt speziell für Übernachtungs- und Verpflegungsdienstleistungen, die von Hotels und Restaurants erbracht werden.
Mehrwertsteuer-Registrierungsschwelle
Unternehmen müssen sich für die MwSt. registrieren, wenn ihr jährlicher Umsatz XOF 50.000.000 übersteigt. Darüber hinaus unterliegen Personen oder Unternehmen, die freiberuflich tätig sind, unabhängig von ihrem Umsatz automatisch der MwSt. Staatliche und lokale Regierungsstellen sowie öffentliche Einrichtungen sind ebenfalls automatisch für die MwSt. auf ihre industriellen und kommerziellen Aktivitäten haftbar.
Mehrwertsteuer-Erklärung und -Zahlung
- Die MwSt.-Erklärungen müssen monatlich bis zum 15. des folgenden Monats eingereicht werden und decken die Transaktionen des Vormonats ab.
- Die Erklärungen werden mit einem Standardformular der Finanzbehörde eingereicht.
- Steuerpflichtige, die nicht ansässig sind, müssen einen Steuervertreter in Burkina Faso benennen, um ihre MwSt.-Verpflichtungen zu erfüllen.
Von der Mehrwertsteuer befreite Waren und Dienstleistungen
Einige Waren und Dienstleistungen sind von der MwSt. befreit, einschließlich bestimmter Grundbedürfnisse wie einige landwirtschaftliche Produkte, medizinische Hilfsmittel und Lehrmaterialien. Exporte sind in der Regel mit dem Recht auf Vorsteuerabzug befreit, wodurch sie effektiv nullbesteuert sind. Zusätzliche Befreiungen gelten für diplomatische Missionen und internationale Organisationen mit ordnungsgemäßer Zertifizierung.
Weitere steuerliche Überlegungen für Unternehmen in Burkina Faso
- Country-by-Country (CbC) Reporting: Multinationale Unternehmen (MNEs) mit einem konsolidierten Gruppenumsatz von XOF 491 Milliarden oder mehr müssen CbC-Berichte innerhalb von 12 Monaten nach Ende ihres Geschäftsjahres einreichen. Dies gilt ab dem 1. Januar 2023.
- Transferpreisgestaltung: Unternehmen, die bestimmte Umsatz- oder Vermögensschwellen (XOF 1.000.000.000) erreichen und Geschäfte mit verbundenen Unternehmen tätigen, müssen eine Dokumentation zur Transferpreisgestaltung führen und eine jährliche Erklärung abgeben.
- Register der wirtschaftlichen Eigentümer: Unternehmen sind verpflichtet, ein Register ihrer wirtschaftlichen Eigentümer zu führen und eine Erklärung der wirtschaftlichen Eigentümer mit ihrer Körperschaftsteuererklärung einzureichen.
E-Commerce und digitale Dienstleistungen
E-Commerce-Transaktionen, einschließlich digitaler Dienstleistungen wie Video-on-Demand und Online-Verkäufen, unterliegen dem Standard-MwSt.-Satz von 18%. Plattformen, die diese Transaktionen ermöglichen, sind dafür verantwortlich, die MwSt. zu erheben und abzuführen, auch wenn der Anbieter nicht in Burkina Faso ansässig ist.
Hinweis: Die obigen Informationen basieren auf verfügbaren Informationen vom 5. Februar 2025 und können sich aufgrund neuer Gesetze oder administrativer Entscheidungen ändern. Es ist wichtig, lokale Steuerexperten zu konsultieren, um die aktuellsten Ratschläge zu erhalten.
Burkina Faso bietet verschiedene Steueranreize, um Investitionen anzuziehen, insbesondere in vorrangigen Sektoren.
Allgemeine Steueranreize
Das Investitionsgesetzbuch von Burkina Faso aus dem Jahr 2018 bietet mehrere Steueranreize. Dazu gehören Befreiungen von der Mehrwertsteuer (MwSt.) auf bestimmte Geräte sowie andere Steuervergünstigungen, die darauf abzielen, den effektiven Steuersatz für Investoren zu senken. Zudem gibt es ein spezielles Steuer- und Zollregime für große Investitionsvereinbarungen mit dem Staat, das erhebliche Steuervorteile bietet. Darüber hinaus führte das Finanzgesetz von 2013 Maßnahmen ein wie die Aufhebung der Beschränkungen für die Abzugsfähigkeit von Vergütungen, die an Nichtansässige gezahlt werden, und die Möglichkeit des Verlustvortrags von Hauptsitzkosten in verlustreichen Jahren. Während permanente Steuerbefreiungen abgeschafft wurden, gibt es regionale Anreize für Investitionen, die mehr als 50 km außerhalb von Ouagadougou und Bobo-Dioulasso getätigt werden.
Anreize für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs)
Jüngste Gesetzesänderungen, die im Juli 2023 verabschiedet wurden, führten neue Steuer- und Zollanreize speziell für KMUs ein. Diese umfassen Befreiungen von der MwSt. auf Importe von Produktionsequipment und Nutzfahrzeugen, insbesondere solchen, die für den Warentransport genutzt werden. Es ist bemerkenswert, dass während das Gesetz von 2012 ein spezielles Steuerregime für große Investoren begründete, Burkina Faso aktiv daran arbeitet, kleinere Unternehmen ebenfalls zu unterstützen.
Sektorspezifische Anreize
Auch wenn in den bereitgestellten Quellen keine spezifischen Details zu sektorspezifischen Anreizen für 2025 vorliegen, ist bemerkenswert, dass frühere Anreize auf Schlüsselbranchen abzielten. Informationen über den Energiesektor, die in einigen Quellen hervorgehoben wurden, zeigen das Interesse der Regierung, Investitionen in sowohl traditionelle als auch erneuerbare Energiequellen zu fördern. Dies deutet darauf hin, dass sektorspezifische Anreize existieren könnten oder in Zukunft entwickelt werden, um Investitionen in diesen und andere vorrangige Bereiche weiter zu fördern.
Steuerverwaltung und aktuelle Entwicklungen
Burkina Faso verbessert seine Steuerverwaltung, einschließlich der Stärkung der Kernfunktionen und der Einführung eines standardisierten elektronischen Rechnungssystems für Großsteuerzahler unter der Leitung der Direktion für Große Unternehmen als Teil des Haushaltsgesetzes 2025. Dies ist Teil eines laufenden Bestrebens, die fiskalische Nachhaltigkeit und die Genauigkeit der Steuererhebung zu verbessern. Das Land hat auch Verbesserungen in den Indizes für wirtschaftliche Freiheit und Wahrnehmung von Korruption gezeigt. Obwohl die bereitgestellten Ressourcen keine weiteren sektorenspezifischen Details für 2025 enthalten, wird dringend empfohlen, offizielle Regierungsressourcen und Steuerberater für die aktuellsten und detailliertesten Informationen zu konsultieren.