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Burkina Faso

Richtlinien zur Kündigung und Abfindung

Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Prozesse für Mitarbeiterkündigung und Abfindung in Burkina Faso

Kündigungsfrist

In Burkina Faso legt der Arbeitskodex die erforderlichen Kündigungsfristen für die Beendigung von Arbeitsverträgen fest. Diese Fristen variieren je nach Position des Mitarbeiters.

Kündigungsfrist je nach Mitarbeiterkategorie

Gemäß Artikel 66 des Arbeitskodex sind die Kündigungsfristen wie folgt:

  • Stunden- oder Tagelöhner: Eine Kündigungsfrist von acht Tagen ist erforderlich.
  • Regelmäßige Mitarbeiter (ohne Führungskräfte, Aufseher, Techniker): Eine Kündigungsfrist von einem Monat ist notwendig.
  • Führungskräfte, Aufseher, Techniker und ähnliche Mitarbeiter: Eine längere Kündigungsfrist von drei Monaten ist erforderlich.

Massenentlassungen

Für Massenentlassungen oder Gruppenentlassungen muss allen betroffenen Mitarbeitern eine Mindestkündigungsfrist von 30 Tagen eingeräumt werden, gemäß Artikel 85 des Arbeitskodex.

Verpflichtungen während der Kündigungsfrist

Artikel 67 des Arbeitskodex beschreibt die Verpflichtungen sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers während der Kündigungsfrist:

  • Verpflichtungen des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Verpflichtungen gemäß dem Arbeitsvertrag weiterhin zu erfüllen, einschließlich der Gehaltszahlungen.
  • Verpflichtungen des Arbeitnehmers: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine Aufgaben bis zum Kündigungsdatum gewissenhaft zu erfüllen.

Wichtige Punkte zum Merken

  • Die Kündigungsfrist dient als Puffer, um eine reibungslose Übergabe der Verantwortlichkeiten zu ermöglichen und dem Arbeitnehmer die Suche nach einer neuen Beschäftigung zu erleichtern.
  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und das Kündigungsdatum klar angeben, gemäß Artikel 66 des Arbeitskodex von Burkina Faso.
  • Die Nichteinhaltung der festgelegten Kündigungsfristen kann rechtliche Konsequenzen für die nicht konforme Partei nach sich ziehen.

Abfindung

In Burkina Faso ist Abfindung ein gesetzliches Recht für Arbeitnehmer, die unter bestimmten Umständen gekündigt werden, wie im Arbeitsgesetzbuch von Burkina Faso festgelegt.

Abfindung ist typischerweise in Situationen fällig, wie z.B. bei unfreiwilliger Kündigung, bei der der Arbeitgeber die Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen, Umstrukturierungen, Unternehmensschließungen oder Personalabbau initiiert. Arbeitnehmer, die nach kontinuierlichem Dienst bei einem Arbeitgeber in den Ruhestand gehen, haben ebenfalls Anspruch auf Abfindung.

Es gibt jedoch Fälle, in denen keine Abfindung erforderlich ist. Dazu gehören Kündigungen aus Verschulden, bei denen ein Arbeitnehmer wegen groben Fehlverhaltens oder schwerer Fahrlässigkeit entlassen wird, und Rücktritt, bei dem Arbeitnehmer, die freiwillig von ihren Positionen zurücktreten, in der Regel keinen Anspruch auf Abfindung haben. Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen, die ohne Verlängerung auslaufen, haben möglicherweise keinen Anspruch auf Abfindung, es sei denn, dies ist ausdrücklich in ihrem Vertrag festgelegt.

Die Berechnung der Abfindung hängt von der Dienstzeit und dem Gehalt des Arbeitnehmers ab. Je länger die Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers, desto höher die Abfindung. Die Abfindung ist ein Bruchteil des Gehalts des Arbeitnehmers, typischerweise ein Prozentsatz pro Dienstjahr. Zum Beispiel könnte ein Arbeitnehmer mit 5 Dienstjahren und einem durchschnittlichen Monatsgehalt von 100.000 CFA-Francs Anspruch auf etwa 250.000 CFA-Francs Abfindung haben.

Es ist wichtig zu beachten, dass Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge großzügigere Abfindungsbedingungen als die Mindestanforderungen des Arbeitsgesetzbuchs bieten können. Darüber hinaus unterliegen Abfindungszahlungen bestimmten Steuerregelungen.

Kündigungsprozess

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in Burkina Faso wird durch das Arbeitsgesetzbuch von Burkina Faso geregelt. Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie ein Vertrag beendet werden kann:

Beendigung im gegenseitigen Einvernehmen

Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können jederzeit einvernehmlich die Beendigung des Arbeitsvertrags vereinbaren. Diese Vereinbarung muss ausdrücklich schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet werden.

Kündigung mit Vorankündigung

Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können den Vertrag durch schriftliche Vorankündigung für einen festgelegten Zeitraum kündigen. Die Länge der erforderlichen Kündigungsfrist variiert je nach Beschäftigtenkategorie, wie in Artikel 66 des Arbeitsgesetzbuchs beschrieben.

Kündigung ohne Vorankündigung

Unter bestimmten Umständen können Arbeitnehmer ihren Vertrag ohne Vorankündigung kündigen. Dazu gehören das Versäumnis des Arbeitgebers, Löhne zu zahlen, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen bereitzustellen, und Vertragsbruch durch den Arbeitgeber. Andererseits ist die Kündigung ohne Vorankündigung durch den Arbeitgeber nur bei schwerem Fehlverhalten des Arbeitnehmers zulässig. Der Arbeitgeber muss klare Beweise für das Fehlverhalten vorlegen.

Ruhestand

Arbeitnehmer haben das Recht, in den Ruhestand zu gehen, sobald sie das gesetzlich festgelegte Rentenalter erreicht haben.

Kollektive Entlassungen/Entlassungen

Bei Massenentlassungen aus wirtschaftlichen Gründen muss der Arbeitgeber die in Artikel 85 des Arbeitsgesetzbuchs festgelegten Verfahren einhalten. Dazu gehört die vorherige Benachrichtigung des Arbeitsinspektors, die Konsultation mit Arbeitnehmervertretern und eine Mindestkündigungsfrist von 30 Tagen für die betroffenen Arbeitnehmer.

Bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern, wie schwangere Frauen, sind vor Kündigungen geschützt, außer unter außergewöhnlichen Umständen.

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