Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Burkina Faso
Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Burkina Faso-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.
Personalkosten berechnen
Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten
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Arbeitgebersteuerbeiträge
| Steuerart | Satz | Basis |
|---|---|---|
| Soziale Sicherheit (CNSS) | 16% | Bruttogehalt (bis zu einer Obergrenze von XOF 800.000/Monat) |
| Arbeitgeber- und Ausbildungsteuer (TPA) | 3% | Alle Vergütungen (Gehälter, Löhne, Zulagen, Emolumente, Sachleistungen) |
| Lohnsteuer (IUTS) | 0%-25% (progressiv) | Steuerpflichtiges Erwerbseinkommen (Gehälter, Löhne, Zulagen, Emolumente, Bar- und Sachleistungen) |
Einreichung & Einhaltung der Vorschriften
- Monatliche Überweisungen für einbehaltene Steuern (IRPP/IUTS) und CNSS-Beiträge sind in der Regel bis zum 15. des folgenden Monats fällig.
- Arbeitgeber im privaten Sektor müssen die Steuer auf den Patriotischen Unterstützungsfonds (FSP) beim Generaldirektorat der Steuerbehörden bis zum 10. des folgenden Monats melden und abführen.
- Es ist eine jährliche Berichterstattung erforderlich, die die insgesamt gezahlten Gehälter und die einbehaltenen Steuern für jeden Mitarbeiter zusammenfasst.
In Burkina Faso ziehen Arbeitgeber Steuern und Sozialversicherungsbeiträge von den Gehältern der Mitarbeiter ab.
Mitarbeitersteuerabzüge
- Einkommensteuer (IUT): Eine progressive Steuer, die auf alle Einkommen erhoben wird, die von Bewohnern und Nicht-Bewohnern erzielt werden.
- Steuer auf Anreize/Motivation: Eine 1%-Steuer, die auf das Nettogehalt nach Sozialversicherungs- und IUT-Abzügen angewendet wird, gilt für Boni und andere Anreize. Für Arbeitgeber im öffentlichen Sektor wird zusätzlich eine Steuer von 25% auf Anreize/Motivation erhoben. Diese Beiträge werden vom Arbeitgeber abgezogen.
- Ab 2025 ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Burkina Faso und Frankreich nicht mehr in Kraft, was Auswirkungen auf die Steuerpflichten französischer Unternehmen in Burkina Faso hat. Das bedeutet, dass Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, die von in Burkina Faso ansässigen Unternehmen an französische Muttergesellschaften gezahlt werden, nun der französischen Quellensteuer unterliegen, und Steuern, die in Burkina Faso gezahlt wurden, nicht auf französische Steuern angerechnet werden können, sondern in Frankreich abziehbar sind.
Sozialversicherungsbeiträge
- Mitarbeiter zahlen 5,5 % ihres Gehalts in die Sozialversicherung ein.
- Es gibt eine Lohnobergrenze für diese Beiträge, begrenzt auf ein monatliches Gehalt von XOF 800.000.
Arbeitgeber-Abgaben
- Arbeitgeber zahlen eine Lohnsteuer von 3 %, basierend auf dem Bruttogehalt des Mitarbeiters.
- Arbeitgeber gleichen auch die Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeiter mit 16 % des Gehalts des Mitarbeiters aus, bis zu einer monatlichen Gehaltsobergrenze von XOF 800.000.
Zusätzliche Überlegungen
- 13. Gehalt: Jahresendboni sind in Burkina Faso üblich. Diese unterliegen der 1%-Steuer auf Anreize/Motivation und, falls zutreffend, zusätzlich den 25 % für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst.
- Mindestlohn: Der monatliche Mindestlohn im formellen Sektor in Burkina Faso beträgt 45.000 XOF. Einige Sektoren, wie die Landwirtschaft, haben keinen festgelegten Mindestlohn. Hinweis: Obwohl der Mindestlohn für die Gesamt-Compliance wichtig ist, beeinflusst er derzeit nicht direkt die Steuerberechnungen.
Haftungsausschluss: Diese Informationen sind Stand Februar 17, 2026, und können sich ändern. Konsultieren Sie einen Steuerfachmann für individuelle Beratung.



