Die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger in Bonaire, Sint Eustatius und Saba (zusammen bekannt als die BES-Inseln oder Karibisch-Niederlande) erfordert die Navigation durch spezifische Einwanderungs- und Arbeitsvorschriften. Diese Inseln sind besondere Gemeinden der Niederlande, verfügen jedoch über eigene rechtliche Rahmenbedingungen bezüglich Aufenthalt und Beschäftigung für Nichtansässige. Unternehmen, die internationales Talent einstellen möchten, müssen die Anforderungen für die Erlangung der erforderlichen Genehmigungen und Visa verstehen, um die rechtliche Konformität sowohl für den Employer of Record, EOR, als auch für den Arbeitnehmer sicherzustellen.
Der Prozess umfasst in der Regel die Beantragung sowohl einer Aufenthaltserlaubnis als auch einer Arbeitserlaubnis, die je nach Nationalität des Antragstellers sowie Dauer und Art des geplanten Aufenthalts und der Beschäftigung gleichzeitig oder nacheinander erfolgen. Der Employer of Record spielt in der Regel eine entscheidende Rolle im Antrag auf die Arbeitserlaubnis, indem er als Sponsor für den ausländischen Arbeitnehmer auftritt.
Gängige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer
Für Personen, die in den BES-Inseln arbeiten möchten, besteht die primäre Anforderung darin, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, die eine Beschäftigung erlaubt. Der spezifische Typ der Aufenthaltserlaubnis hängt vom Zweck und der Dauer des Aufenthalts ab. Für kurzfristige Geschäftsreisen oder Erkundungsfahrten, die keine Beschäftigung beinhalten, könnte ein Kurzaufenthaltsvisum (Schengen-Visaregeln gelten für einige Nationalitäten für den Eintritt in die karibischen Teile des Königreichs, obwohl auch spezifische BES-Regeln existieren) relevant sein, aber dies erlaubt keine Arbeit. Für Beschäftigungszwecke ist eine Aufenthaltserlaubnis für einen längeren Aufenthalt notwendig.
Der häufigste Weg für ausländische Arbeitnehmer ist die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der labour as an employee. Diese Erlaubnis ist an einen bestimmten Contractor of Record (COR) und eine bestimmte Stelle gebunden.
| Visa/Erlaubnistyp | Zweck | Dauer | Wesentliche Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Aufenthaltserlaubnis: Arbeit | Um bei einem bestimmten Arbeitgeber zu leben und zu arbeiten | In der Regel 1 Jahr, verlängerbar | Gültige Arbeitserlaubnis, Arbeitgeber-Sponsoring |
| Kurzaufenthaltsvisum | Tourismus, Geschäftsbesuche (kein Arbeit) | Bis zu 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums | Nachweis der finanziellen Mittel, Reisezweck, Unterkunft |
Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis
Eine Arbeitserlaubnis (tewerkstellingsvergunning - TWV) ist für die meisten ausländischen Staatsangehörigen, die in den BES-Inseln arbeiten möchten, obligatorisch, es sei denn, sie gehören zu bestimmten ausgenommenen Kategorien (z.B. bestimmte Nationalitäten, Direktoren unter bestimmten Bedingungen). Die Arbeitserlaubnis muss vom Employer of Record beantragt werden, nicht vom Arbeitnehmer.
Zulassungskriterien:
- Der Employer of Record muss nachweisen, dass die Stelle nicht durch einen geeigneten Kandidaten vom lokalen Arbeitsmarkt (BES-Inseln, Niederlande oder andere EU/EEA-Länder) besetzt werden konnte. Dies erfordert oft den Nachweis von Rekrutierungsbemühungen.
- Die Beschäftigungsbedingungen (Gehalt, Arbeitszeiten usw.) müssen den in den BES-Inseln geltenden Standards entsprechen und mit relevanten Tarifverträgen oder gesetzlichen Mindestlöhnen übereinstimmen.
- Der ausländische Staatsangehörige muss die Voraussetzungen für die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis erfüllen, einschließlich ausreichender Unterstützungsmittel (Gehalt aus der Beschäftigung), gültiger Reisedokumente und keiner Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder nationalen Sicherheit.
Erforderliche Dokumentation (Arbeitgeber):
- Nachweis der Firmeneintragung in den BES-Inseln.
- Detaillierte Stellenbeschreibung.
- Nachweis der Rekrutierungsbemühungen (Stellenanzeigen, Rückmeldungen, Ablehnungsgründe für lokale Kandidaten).
- Entwurf des Arbeitsvertrags.
- Kopie des Reisepasses des Mitarbeiters.
- Nachweis der Qualifikationen des Mitarbeiters (Diplome, Zertifikate).
Erforderliche Dokumentation (Arbeitnehmer):
- Gültiger Reisepass.
- Geburtsurkunde.
- Führungszeugnis (polizeiliches Führungszeugnis) aus dem Herkunftsland und allen vorherigen Aufenthaltsländern.
- Ergebnisse der medizinischen Untersuchung.
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (Gehalt aus der Beschäftigung).
- Nachweis der Unterkunft in den BES-Inseln.
- Kopien von Bildungsdiplomen und Berufszertifikaten.
Verfahren:
- Der Employer of Record beantragt die Arbeitserlaubnis bei der zuständigen Behörde (oft die RCN-Einheit SZW - Sozial- und Beschäftigungsbehörde).
- Gleichzeitig oder anschließend beantragen der Employer of Record oder der Arbeitnehmer die Aufenthaltserlaubnis bei der Immigration and Naturalisation Service (IND-Einheit RCN).
- Die Anträge werden anhand der Arbeitsmarktsituation, der Einhaltung der Vorschriften und der Eignung des Antragstellers geprüft.
- Nach Genehmigung beider Genehmigungen kann der Arbeitnehmer in die BES-Inseln reisen (falls erforderlich, nach Erhalt eines Eintrittsvisums) und die Beschäftigung aufnehmen.
Bearbeitungszeiten und Gebühren:
Die Bearbeitungszeiten können je nach Komplexität des Falls und Antragsvolumen variieren.
- Arbeitserlaubnis: Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen bis zu einigen Monaten.
- Aufenthaltserlaubnis: Die Bearbeitung kann ebenfalls mehrere Wochen bis Monate dauern.
Gebühren können sich ändern. Nach aktuellen Informationen fallen Antragsgebühren sowohl für die Arbeitserlaubnis als auch für die Aufenthaltserlaubnis an. Konkrete Beträge sollten bei den zuständigen Behörden (RCN-Einheit SZW und IND-Einheit RCN) bestätigt werden, da sie jährlich aktualisiert werden können.
Wege zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis
Der Erwerb einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in den BES-Inseln ist möglich, erfordert jedoch in der Regel eine längere Phase des kontinuierlichen legalen Aufenthalts. Grundsätzlich muss ein ausländischer Staatsangehöriger legal in den BES-Inseln mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für einen ununterbrochenen Zeitraum, meist fünf Jahre, wohnhaft gewesen sein, bevor er sich für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bewerben kann.
Wesentliche Voraussetzungen für die Eignung sind meist:
- Kontinuierlicher legaler Aufenthalt für den erforderlichen Zeitraum.
- Ausreichende Kenntnisse der niederländischen Sprache und Integration in die Gesellschaft.
- Ausreichende und stabile Unterstützungsmittel.
- Keine Vorstrafen.
- Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Der Antragsprozess umfasst die Vorlage von Unterlagen bei der IND-Einheit RCN, um die Eignung anhand der Kriterien nachzuweisen.
Optionen für Familiennachzug
Ausländische Arbeitnehmer mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für Arbeit in den BES-Inseln können in der Regel ihre unmittelbaren Familienangehörigen mitbringen, um bei ihnen zu wohnen. Zu den unmittelbaren Familienangehörigen zählen in der Regel Ehepartner oder eingetragene Partner sowie minderjährige Kinder (unter 18 Jahren).
Der Prozess umfasst die Beantragung von Aufenthaltserlaubnissen für die Angehörigen auf Grundlage der Familienzusammenführung. Der Hauptantragsteller (Contractor of Record) (COR) fungiert als Sponsor für seine Familienmitglieder.
Voraussetzungen für Angehörige:
- Nachweis der Familienbeziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden).
- Gültige Pässe für alle Antragsteller.
- Führungszeugnisse für erwachsene Angehörige.
- Nachweis, dass der Sponsor über ausreichendes und stabiles Einkommen verfügt, um die gesamte Familie zu unterstützen.
- Nachweis einer geeigneten Unterkunft für die Familie.
- Ergebnisse der medizinischen Untersuchung.
Jeder Angehörige muss einen eigenen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen. Das Antragsverfahren und die erforderliche Dokumentation ähneln denen des Hauptantragsstellers und konzentrieren sich auf die Familienbindung sowie die Fähigkeit des Sponsors, sie zu unterstützen.
Verpflichtungen zur Visa-Konformität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Einhaltung der Einwanderungs- und Arbeitsgesetze ist sowohl für Employer of Record als auch für ausländische Arbeitnehmer in den BES-Inseln von entscheidender Bedeutung.
Verpflichtungen des Arbeitgebers:
- Sicherstellen, dass der ausländische Staatsangehörige vor Arbeitsbeginn eine gültige Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis besitzt.
- Einhaltung der in der Arbeitserlaubnis festgelegten Bedingungen (z.B. Berufsbezeichnung, Arbeitszeiten, Gehalt).
- Führen genauer Aufzeichnungen über die Genehmigungen und Beschäftigungsdetails des Mitarbeiters.
- Benachrichtigung der zuständigen Behörden (RCN-Einheit SZW und IND-Einheit RCN) bei Änderungen der Situation des Mitarbeiters (z.B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Stellenwechsel).
- Einhaltung aller lokalen Arbeitsgesetze, einschließlich Mindestlohn, Arbeitszeiten und Sicherheitsvorschriften.
- Zusammenarbeit bei Inspektionen durch die Behörden.
Pflichten des Arbeitnehmers:
- Ständige Inhaberschaft gültiger Arbeit- und Aufenthaltserlaubnisse.
- Einhaltung der Bedingungen ihrer Genehmigungen.
- Meldung an die Behörden bei Änderungen ihrer persönlichen Situation (z.B. Adressänderung, Familienstand).
- Einhaltung der Bedingungen ihres Arbeitsvertrags.
- Einhaltung aller lokalen Gesetze und Vorschriften.
- Mitführen von Ausweisen und Genehmigungen bei Bedarf.
Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu erheblichen Strafen für beide Parteien führen, einschließlich Bußgeldern, Widerruf der Genehmigungen und Abschiebung. Employers of Record müssen robuste Prozesse zur Verwaltung des Einwanderungsstatus ihrer ausländischen Belegschaft implementieren.
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