Das Steuersystem in Bonaire, Sint Eustatius und Saba (gemeinsam bekannt als die BES-Inseln oder Caribbean Niederlande) arbeitet unter spezifischen Vorschriften, die sich von den europäischen Niederlanden unterscheiden. Arbeitgeber, die in diesen Inseln tätig sind, sind für verschiedene lohnsteuerbezogene Steuern und Beiträge verantwortlich, einschließlich Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuerabzug, die wesentliche Bestandteile einer rechtskonformen lokalen Beschäftigungsverwaltung sind. Das Verständnis dieser Verpflichtungen ist für Unternehmen, die Personal in den BES-Inseln beschäftigen, unerlässlich, um eine korrekte Gehaltsabrechnung und die Einhaltung der lokalen Gesetze sicherzustellen.
Die Einhaltung der Steuervorschriften in den BES-Inseln erfordert die Navigation durch spezifische Sätze, Schwellenwerte und Meldepflichten, die von den lokalen Steuerbehörden festgelegt werden. Diese Regeln gelten sowohl für lokale als auch für ausländische Arbeitgeber mit Mitarbeitenden auf den Inseln. Eine ordnungsgemäße Verwaltung dieser Steuerverpflichtungen stellt sicher, dass die Mitarbeitenden den richtigen Netto-Lohn erhalten und der Arbeitgeber seine gesetzlichen Pflichten erfüllt, um potenzielle Strafen oder Komplikationen zu vermeiden.
Arbeitgeber Sozialversicherung und Lohnsteuerpflichten
Arbeitgeber auf den BES-Inseln sind verpflichtet, Beiträge zu verschiedenen Sozialversicherungssystemen zu leisten und Lohnsteuer auf die an ihre Mitarbeitenden gezahlten Gehälter abzuführen. Diese Beiträge finanzieren lokale Sozialleistungen und öffentliche Dienste.
Arbeitgeber-Social Security-Beiträge umfassen typischerweise:
- Allgemeine Altersrente (AOV): Ein Beitrag zur Altersversorgung der Mitarbeitenden.
- Allgemeine Witwen- und Waisenrente (AWW): Leistungen für hinterbliebene Ehepartner und Waisen.
- Krankengeld (ZV): Deckt Kosten im Krankheitsfall der Mitarbeitenden.
- Unfallversicherung (OV): Bietet Leistungen bei Arbeitsunfällen.
Die Sätze für diese Beiträge werden jährlich festgelegt und basieren auf einem Prozentsatz des Bruttogehalts des Mitarbeiters, oft bis zu einer maximalen Verdienstgrenze.
Die Lohnsteuer (loonbelasting) wird ebenfalls vom Arbeitgeber auf Basis des insgesamt steuerpflichtigen Lohnes erhoben. Diese Steuer ist vom vom Mitarbeiter einbehaltenen Einkommen getrennt. Der Satz ist in der Regel ein pauschaler Prozentsatz.
Spezifische Sätze und Gehaltsobergrenzen können sich jährlich ändern. Für 2025 sollten Arbeitgeber die offiziellen Veröffentlichungen der Caribbean Netherlands Tax Administration (Belastingdienst Caribisch Nederland) zu den endgültigen Sätzen konsultieren. Als Beispiel könnten auf Grundlage der Strukturen der letzten Jahre die Sätze und Grenzen ungefähr wie folgt aussehen (vollständig illustrativ, die tatsächlichen 2025-Sätze müssen bestätigt werden):
| Beitragstyp | Arbeitgeber-Satz (Illustrativ %) | Mitarbeitersatz (Illustrativ %) | Maximaler Verdienstceiling (Illustrativ USD) |
|---|---|---|---|
| AOV | X% | Y% | Z |
| AWW | A% | B% | C |
| ZV | D% | - | E |
| OV | F% | - | G |
| Lohnsteuer | H% | - | - |
Hinweis: Die oben genannten Sätze und Grenzen sind rein illustrativ und basieren auf typischen Strukturen; sie sind mit den offiziellen 2025-Zahlen zu verifizieren.
Steuerliche Abzugs- und Freibetragsbestimmungen
Mitarbeitende auf den BES-Inseln können für verschiedene Steuerabzüge und Freibeträge in Frage kommen, die ihr steuerpflichtiges Einkommen verringern und somit ihre gesamte Einkommenssteuerlast reduzieren. Während Arbeitgeber primär auf der Grundlage der Standardtabellen abziehen, können Mitarbeitende diese Abzüge bei ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Häufige Abzüge und Freibeträge umfassen:
- Steuerfreie Summe (Belastingvrije Som): Ein Grundbetrag des Einkommens, der nicht der Einkommensteuer unterliegt. Dieser wird typischerweise in den vom Arbeitgeber verwendeten Steuerabzugstabellen berücksichtigt.
- Persönliche Abzüge: Bestimmte persönliche Ausgaben können absetzbar sein, z. B. spezifische Gesundheitskosten, Bildungsausgaben oder Spenden an anerkannte Wohltätigkeitsorganisationen.
- Hypothekenzinsabzug: Zinsen auf eine Hypothek für die Hauptwohnung können unter bestimmten Bedingungen absetzbar sein.
- Pensionsbeiträge: Arbeitnehmerbeiträge zu genehmigten Pensionsplänen können absetzbar sein.
Die spezifischen Arten der Abzüge, deren Grenzen und die Voraussetzungen für deren Geltendmachung sind durch Steuerrecht geregelt und werden jährlich aktualisiert. Mitarbeitende sind verantwortlich für die Sammlung der Dokumentation, um jegliche Abzüge oder Freibeträge, die sie geltend machen, in ihrer persönlichen Steuererklärung nachzuweisen.
Steuerliche Einhaltung und Meldefristen
Arbeitgeber auf den BES-Inseln haben konkrete Fristen für die Meldung der gezahlten Löhne und die Abführung der einbehaltenen Steuern sowie Arbeitgeberbeiträge. Fristgerechte und korrekte Meldungen sind entscheidend, um Strafen zu vermeiden.
Wesentliche Anforderungen zur Einhaltung der Vorschriften sind:
- Monatliche Lohnmeldungen: Arbeitgeber müssen monatliche Lohnmeldungen (loonopgaven) einreichen, in denen die an jeden Mitarbeitenden gezahlten Löhne, der einbehaltene Steuerbetrag und die fälligen Sozialversicherungsbeiträge aufgeführt sind.
- Abführung der Steuern und Beiträge: Die in den monatlichen Lohnmeldungen gemeldeten Beträge (einbehaltene Lohnsteuer, Arbeitgebersozialversicherung und Lohnsteuer) müssen fristgerecht an die Caribbean Netherlands Tax Administration überwiesen werden.
- Jährliche Gehaltsabrechnung: Ebenso ist eine jährliche Zusammenfassung der gezahlten Löhne und der abgeführten Steuern/Beiträge einzureichen.
Die typische Frist für die Einreichung der monatlichen Lohnmeldungen und die Zahlung ist der 15. Tag des auf den Meldemonat folgenden Monats. Beispielsweise sind die Meldung und die Zahlung für im Januar gezahlte Löhne bis zum 15. Februar fällig. Die Frist für die jährliche Gehaltsabrechnung liegt in der Regel Anfang des folgenden Jahres (z. B. bis Februar oder März).
Arbeitgeber müssen genaue Gehaltsunterlagen für alle Mitarbeitenden aufbewahren, einschließlich Details zu Löhnen, gearbeiteten Stunden, Abzügen und einbehaltener Steuern.
Spezielle steuerliche Überlegungen für ausländische Arbeitskräfte und Unternehmen
Ausländische Mitarbeitende und Unternehmen, die in den BES-Inseln tätig sind, müssen mit spezifischen steuerlichen Überlegungen rechnen.
- Ausländische Mitarbeitende: Personen, die keine Einwohner der BES-Inseln sind, aber dort arbeiten, können der Einkommensteuer auf ihre in den Inseln erzielten Einkünfte unterliegen. Die konkrete steuerliche Behandlung hängt von Faktoren wie ihrem Aufenthaltsstatus, der Dauer ihres Aufenthalts und einem eventuellen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen ihrem Wohnsitzland und den Niederlanden (was auch die BES-Inseln umfasst) ab. Arbeitgeber, die nicht-residente Mitarbeitende beschäftigen, müssen die Abzugsvorschriften korrekt entsprechend dem Steuerstatus des Mitarbeitenden anwenden.
- Ausländische Unternehmen: Auslandsgesellschaften ohne ständigen Vertreter auf den BES-Inseln, die dort Mitarbeitende beschäftigen, können dennoch Arbeitgeberpflichten haben. Das Engagement eines Employer of Record (EOR) ist eine gängige Strategie für ausländische Unternehmen, um die lokale Lohnabrechnung, Steuer- und Compliance-Anforderungen zu verwalten, ohne eine lokale Rechtsperson zu gründen. Der EOR agiert als rechtlicher Arbeitgeber für Steuer- und Compliance-Zwecke und übernimmt die komplette Gehaltsabrechnung, Steuerabzüge und Beitragszahlungen.
Das Verständnis der Nuancen der Steuerpflichten für ausländische Mitarbeitende und Organisationen ist entscheidend für internationale Unternehmen, die in die BES-Inseln expandieren oder dort operieren. Die Einhaltung gewährleistet reibungslose Abläufe und vermeidet potenzielle rechtliche und finanzielle Probleme.
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