Gesetze zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit
Belgian health and safety laws are primarily based on the Act of 4 August 1996 on the Well-being of Workers in the Performance of Their Work (Well-Being Act) and the Codex on Well-Being at Work. These laws establish a comprehensive framework for employer responsibilities and employee rights in the workplace.
Employer Obligations
Under the Well-Being Act, employers have extensive obligations. They must identify workplace hazards and implement preventive measures. A hierarchy of controls is used, prioritizing elimination, substitution, engineering controls, administrative controls, and personal protective equipment (PPE). Employers are also required to establish internal and/or external services for protection and prevention, staffed by qualified professionals. They must provide employees with comprehensive safety information and training relevant to their tasks. This must occur at hiring and periodically throughout employment. Employers are also required to develop emergency plans, including fire evacuation, first aid, and handling serious/immediate danger. They must also facilitate worker involvement in health and safety decision-making through committees for prevention and protection.
Employee Rights & Responsibilities
Belgian workers have the right to refuse tasks if they believe there is serious and immediate danger, with no repercussions. They have the right to be fully informed about workplace risks and the measures in place to protect them. Employees can participate in health and safety decision-making through health and safety committees. Workers also have the responsibility to follow safety procedures, use PPE, and report hazards.
Sectors & Special Provisions
Certain sectors or activities in Belgium have additional or more stringent health and safety provisions. For instance, detailed regulations cover workplace design, equipment use, fall protection, and more in the construction sector. Employers in the chemical sector must classify, label, and manage hazardous chemicals, providing safety data sheets. Young workers are restricted from certain hazardous tasks. Employers must conduct specific risk assessments and provide enhanced supervision for them.
Enforcement
The Directorate-General for Humanisation of Labour is responsible for enforcing health and safety laws. They have inspection powers and can issue warnings, fines, or orders to cease work in the case of violations. Belgian health and safety law is complex and continuously evolving. Employers should always consult the full legal texts and seek expert advice as needed.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Im Bereich der Arbeitsschutz- und Sicherheit (OHS) folgen Arbeitgeber einem systematischen Ansatz zur Gefahrenidentifikation und -kontrolle. Dies steht im Einklang mit dem Well-being Act, der die Verwendung einer Hierarchie der Kontrollen von Beseitigung bis hin zu persönlicher Schutzausrüstung (PPE) vorschreibt. Risikoanalysen sind auch für bestimmte Aktivitäten wie manuelle Handhabung und chemische Verwendung verpflichtend.
Risikomanagement
Ein Dynamic Risk Prevention Plan ist ein Dokument, das den Gesamtarbeits- und Gesundheitsschutzplan, Richtlinien, Ziele und Maßnahmen einer Organisation umreißt. Dies ist durch den Well-Being Act vorgeschrieben. Auf nationaler Ebene arbeitet Belgien mit einem mehrjährigen Global Prevention Plan, der OHS-Prioritäten und -Ziele festlegt.
Arbeitsplatzgestaltung & Ausrüstung
Der Codex on Well-Being at Work enthält detaillierte Spezifikationen für Arbeitsplätze, Maschinen, elektrische Installationen und persönliche Schutzausrüstung. Diese Spezifikationen umfassen Aspekte wie Belüftung, Beleuchtung, Temperatur, Lärm, Ergonomie, Sicherheitsvorrichtungen, Wartungsanforderungen und Standards zur Verhinderung elektrischer Gefahren.
Spezifische Gefahren
Belgien verfügt über robuste Vorschriften zur Behandlung spezifischer Gefahren wie chemischer Sicherheit, biologischer Agenzien, psychosozialer Risiken und physischer Gefahren. Arbeitgeber sind verpflichtet, gefährliche Stoffe zu klassifizieren, zu kennzeichnen und zu verwalten sowie Sicherheitsdatenblätter (SDS) gemäß der EU-CLP-Verordnung bereitzustellen. Der Umgang mit biologischen Agenzien ist klassifiziert und erfordert spezifische Kontrollmaßnahmen, abhängig vom Risikoniveau. Arbeitgeber müssen auch Faktoren wie Arbeitsbelastung, Arbeitsdruck, Belästigung und Gewalt bewerten und angehen, die zu arbeitsbedingtem Stress beitragen.
Arbeitsmedizinische Dienste
Arbeitgeber sind verpflichtet, einen internen arbeitsmedizinischen Dienst einzurichten oder mit einem externen Dienst zu vertraglich zu verbinden. Die Aufgaben dieser Dienste umfassen die Gesundheitsüberwachung der Arbeitnehmer basierend auf Risikoanalysen, Arbeitsplatzbewertungen und Beratung zu Gesundheitsgefahren, Erste Hilfe und Notfallvorsorge sowie die Förderung des Wohlbefindens der Arbeitnehmer.
Arbeitnehmerbeteiligung
In Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten sind Committees for Prevention and Protection at Work (CPPW) verpflichtend. Diese Ausschüsse bestehen aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern und erleichtern den Dialog zu OHS-Angelegenheiten. Arbeitnehmer müssen auch über Gefahren informiert werden und die Möglichkeit haben, bei OHS-Entscheidungen mitzureden.
Arbeitsplatzinspektion
Arbeitsplatzkontrollen in Belgien werden hauptsächlich von der Social Laws Inspectorate durchgeführt, einem Teil des Federal Public Service (FPS) Employment, Labour and Social Dialogue. Diese Kontrollen konzentrieren sich auf die Einhaltung des Well-Being Act und Codex, sektorspezifische Vorschriften, Hochrisikobetriebe und die Bearbeitung von Beschwerden.
Prüfverfahren
Der Prüfprozess umfasst typischerweise eine Benachrichtigung, eine Vor-Ort-Untersuchung, einen Bericht und Durchsetzungsmaßnahmen. Kontrollen können unangekündigt erfolgen, aber Arbeitgeber können in bestimmten Fällen vorher benachrichtigt werden. Die Vor-Ort-Untersuchung beinhaltet eine Begehung des Arbeitsplatzes, die Überprüfung von Ausrüstung und Prozessen, die Durchsicht von Dokumenten sowie Interviews mit Arbeitgebern und Arbeitern. Der Inspektor erstellt anschließend einen Bericht, in dem die Ergebnisse zusammengefasst, Verstöße vermerkt und Korrekturmaßnahmen empfohlen werden. Durchsetzungsmaßnahmen reichen von Verwarnungen bis hin zu Geldstrafen oder sogar Arbeitsstopps bei schwerwiegender oder wiederholter Nichteinhaltung. Arbeitgeber haben das Recht, Sanktionen anzufechten.
Prüfungsfrequenz
Belgien verfolgt ein risikobasiertes Prüfmodell. Die Häufigkeit der Kontrollen variiert je nach Unternehmensgröße und Branche, Risikobewertung und Compliance-Historie. Größere Betriebe und Hochrisikosektoren unterliegen einer häufigeren Überwachung. Arbeitsplätze mit erheblichen identifizierten Gefahren erfordern häufigere Überprüfungen. Unternehmen mit schlechten Compliance-Bilanzen können mit verstärkter Prüfungsaufsicht rechnen.
Nachfolgende Maßnahmen
Arbeitgeber müssen Pläne entwickeln und umsetzen, um festgestellte Mängel während der Kontrollen innerhalb der vom Inspektorat gesetzten Fristen zu beheben. Inspektoren können zurückkehren, um zu bestätigen, dass die Korrekturmaßnahmen wie vorgeschrieben durchgeführt wurden. Fälle von erheblichen oder vorsätzlichen Verstößen können zu rechtlichen Verfahren und finanziellen Strafen führen.
Zusätzliche Hinweise
Arbeitnehmer oder ihre Vertreter haben das Recht, Inspektoren während einer Arbeitsplatzkontrolle zu begleiten. Inspektoren sind verpflichtet, die Vertraulichkeit bezüglich sensibler Informationen, die sie erhalten, zu wahren.
Arbeitsplatzunfälle
Arbeitsunfälle sind ein ernstes Thema und erfordern sofortige Aufmerksamkeit. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, jeden Arbeitsunfall, der mindestens einen Tag Arbeitsunfähigkeit (ohne den Tag des Unfalls) zur Folge hat, ihrer Unfallversicherung zu melden. Dieser Bericht muss auf einem vom Versicherer bereitgestellten Standardformular eingereicht werden und Details zum Unfall, dem verletzten Arbeitnehmer und den Umständen des Vorfalls enthalten.
Untersuchung von Arbeitsunfällen
„Seriöse“ Arbeitsunfälle, wie sie im belgischen Recht definiert sind, erfordern eine gründliche Untersuchung. Diese wird vom Technischen Inspektionsdienst des FPS Employment, Labour, and Social Dialogue sowie vom internen und/oder externen Präventions- und Schutzdienst bei der Arbeit durchgeführt. Ziel der Untersuchung ist es, die Ursachen des Unfalls zu ermitteln, etwaige Mängel in den Sicherheitsmaßnahmen zu identifizieren und Empfehlungen zur Vermeidung ähnlicher Unfälle in der Zukunft auszusprechen.
Entschädigung bei Arbeitsunfällen
Bei Arbeitsunfällen in Belgien verletzte Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entschädigung. Diese umfasst in der Regel medizinische Kosten, Verdienstausfall aufgrund vorübergehender oder dauerhafter Behinderung sowie Schmerz- und Leidensentschädigung (unter bestimmten Bedingungen). Die Arbeitsunfallentschädigung in Belgien wird hauptsächlich durch eine obligatorische Versicherung abgedeckt. Arbeitgeber zahlen Prämien an die Unfallversicherungsgesellschaften, die für die Auszahlung der Entschädigungsleistungen an verletzte Arbeitnehmer verantwortlich sind.
Es ist wichtig zu beachten, dass die spezifischen Verfahren und Anforderungen je nach Branche und beteiligter Versicherungsgesellschaft leicht variieren können. Arbeitgeber sollten stets mit ihren Versicherungsgesellschaften und Rechtsberatern Rücksprache halten, um die vollständige Einhaltung aller Vorschriften im Zusammenhang mit der Meldung, Untersuchung und Entschädigung bei Arbeitsunfällen sicherzustellen.