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Belgien

Gesundheits- und Sicherheitsstandards

Erkunden Sie die Gesetze zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in Belgien

Gesundheits- und Sicherheitsgesetze

Belgische Gesundheits- und Sicherheitsgesetze basieren hauptsächlich auf dem Gesetz vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit (Wohlbefindensgesetz) und dem Codex über das Wohlbefinden bei der Arbeit. Diese Gesetze schaffen einen umfassenden Rahmen für die Pflichten der Arbeitgeber und die Rechte der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz.

Pflichten der Arbeitgeber

Nach dem Wohlbefindensgesetz haben Arbeitgeber umfangreiche Pflichten. Sie müssen Gefahren am Arbeitsplatz identifizieren und Präventivmaßnahmen umsetzen. Eine Hierarchie der Kontrollen wird verwendet, wobei die Beseitigung, der Ersatz, technische Kontrollen, administrative Kontrollen und persönliche Schutzausrüstung (PSA) priorisiert werden. Arbeitgeber sind auch verpflichtet, interne und/oder externe Dienste für Schutz und Prävention einzurichten, die von qualifizierten Fachleuten besetzt sind. Sie müssen den Arbeitnehmern umfassende Sicherheitsinformationen und Schulungen zur Verfügung stellen, die für ihre Aufgaben relevant sind. Dies muss bei der Einstellung und regelmäßig während der Beschäftigung erfolgen. Arbeitgeber sind auch verpflichtet, Notfallpläne zu entwickeln, einschließlich Feueralarm, Erste Hilfe und Umgang mit ernsthaften/unmittelbaren Gefahren. Sie müssen auch die Beteiligung der Arbeitnehmer an Gesundheits- und Sicherheitsentscheidungen durch Ausschüsse für Prävention und Schutz erleichtern.

Rechte & Pflichten der Arbeitnehmer

Belgische Arbeitnehmer haben das Recht, Aufgaben abzulehnen, wenn sie glauben, dass eine ernsthafte und unmittelbare Gefahr besteht, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Sie haben das Recht, umfassend über Arbeitsplatzrisiken und die Maßnahmen zu deren Schutz informiert zu werden. Arbeitnehmer können an Gesundheits- und Sicherheitsentscheidungen durch Gesundheits- und Sicherheitsausschüsse teilnehmen. Arbeitnehmer haben auch die Pflicht, Sicherheitsverfahren zu befolgen, PSA zu verwenden und Gefahren zu melden.

Sektoren & Sonderbestimmungen

Bestimmte Sektoren oder Tätigkeiten in Belgien haben zusätzliche oder strengere Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften. Zum Beispiel decken detaillierte Vorschriften die Arbeitsplatzgestaltung, die Verwendung von Ausrüstung, den Sturzschutz und mehr im Bausektor ab. Arbeitgeber im Chemiesektor müssen gefährliche Chemikalien klassifizieren, kennzeichnen und verwalten und Sicherheitsdatenblätter bereitstellen. Junge Arbeitnehmer sind von bestimmten gefährlichen Aufgaben ausgeschlossen. Arbeitgeber müssen spezifische Risikobewertungen durchführen und eine verstärkte Überwachung für sie bereitstellen.

Durchsetzung

Die Generaldirektion für die Humanisierung der Arbeit ist für die Durchsetzung der Gesundheits- und Sicherheitsgesetze verantwortlich. Sie haben Inspektionsbefugnisse und können bei Verstößen Verwarnungen, Geldstrafen oder Arbeitsverbote aussprechen. Das belgische Gesundheits- und Sicherheitsrecht ist komplex und entwickelt sich ständig weiter. Arbeitgeber sollten immer die vollständigen Rechtstexte konsultieren und bei Bedarf fachkundigen Rat einholen.

Arbeitsschutz

Im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes (OHS) folgen Arbeitgeber einem systematischen Ansatz zur Gefahrenidentifikation und -kontrolle. Dies steht im Einklang mit dem Wohlbefindensgesetz, das die Verwendung einer Hierarchie von Kontrollen von der Beseitigung bis zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) vorschreibt. Risikobewertungen sind auch für bestimmte Aktivitäten wie manuelles Handling und den Umgang mit Chemikalien obligatorisch.

Risikomanagement

Ein Dynamischer Risikopräventionsplan ist ein Dokument, das den gesamten OHS-Plan, die Richtlinien, Ziele und Maßnahmen einer Organisation darlegt. Dies wird durch das Wohlbefindensgesetz vorgeschrieben. Auf nationaler Ebene arbeitet Belgien mit einem mehrjährigen Globalen Präventionsplan, der OHS-Prioritäten und -Ziele festlegt.

Arbeitsplatzgestaltung & Ausrüstung

Der Codex über das Wohlbefinden bei der Arbeit bietet detaillierte Spezifikationen für Arbeitsräume, Maschinen, elektrische Installationen und persönliche Schutzausrüstung. Diese Spezifikationen decken Aspekte wie Belüftung, Beleuchtung, Temperatur, Lärm, Ergonomie, Sicherheitsvorrichtungen, Wartungsanforderungen und Standards zur Vermeidung elektrischer Gefahren ab.

Spezifische Gefahren

Belgien hat robuste Vorschriften zur Bewältigung spezifischer Gefahren wie chemische Sicherheit, biologische Arbeitsstoffe, psychosoziale Risiken und physische Gefahren. Arbeitgeber sind verpflichtet, gefährliche Stoffe zu klassifizieren, zu kennzeichnen und zu verwalten und Sicherheitsdatenblätter (SDS) gemäß der CLP-Verordnung der Europäischen Union bereitzustellen. Die Arbeit mit biologischen Arbeitsstoffen wird klassifiziert und erfordert je nach Risikostufe spezifische Kontrollmaßnahmen. Arbeitgeber müssen auch Faktoren wie Arbeitsbelastung, Arbeitsdruck, Belästigung und Gewalt bewerten und angehen, die zu arbeitsbedingtem Stress beitragen.

Arbeitsmedizinische Dienste

Arbeitgeber sind verpflichtet, einen internen arbeitsmedizinischen Dienst einzurichten oder einen externen zu beauftragen. Die Funktionen dieser Dienste umfassen die Gesundheitsüberwachung der Arbeitnehmer basierend auf Risikobewertungen, Arbeitsplatzbewertungen und Beratung zu Gesundheitsgefahren, Erste Hilfe und Notfallvorsorge sowie die Förderung des Wohlbefindens der Arbeitnehmer.

Arbeitnehmerbeteiligung

In Unternehmen mit 50+ Mitarbeitern sind Ausschüsse für Prävention und Schutz am Arbeitsplatz (CPPW) obligatorisch. Diese Ausschüsse bestehen aus Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und erleichtern den Dialog über OHS-Angelegenheiten. Arbeitnehmer müssen auch über Gefahren informiert werden und die Möglichkeit haben, bei OHS-Entscheidungen mitzuwirken.

Arbeitsplatzinspektion

Arbeitsplatzinspektionen in Belgien werden hauptsächlich von der Inspektion der Sozialgesetze durchgeführt, die Teil des Föderalen Öffentlichen Dienstes (FÖD) Beschäftigung, Arbeit und Sozialer Dialog ist. Diese Inspektionen konzentrieren sich auf die Einhaltung des Wohlstandsgesetzes und des Codex, sektorspezifische Vorschriften, Hochrisiko-Arbeitsplätze und die Reaktion auf Beschwerden.

Inspektionsverfahren

Der Inspektionsprozess umfasst typischerweise eine Ankündigung, eine Vor-Ort-Untersuchung, einen Bericht und Durchsetzungsmaßnahmen. Inspektionen können unangekündigt erfolgen, aber Arbeitgeber können in bestimmten Fällen eine vorherige Benachrichtigung erhalten. Die Vor-Ort-Untersuchung umfasst eine Besichtigung des Arbeitsplatzes, die Untersuchung von Geräten und Prozessen, die Überprüfung von Dokumentationen und Interviews mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Der Inspektor erstellt dann einen Bericht, der die Ergebnisse darlegt, Verstöße feststellt und Korrekturmaßnahmen empfiehlt. Durchsetzungsmaßnahmen können von Verwarnungen bis hin zu Geldstrafen oder sogar Arbeitsstoppanordnungen bei schwerwiegender oder wiederholter Nichteinhaltung reichen. Arbeitgeber haben das Recht, Sanktionen anzufechten.

Inspektionshäufigkeit

Belgien betreibt ein risikobasiertes Inspektionsmodell. Die Häufigkeit der Inspektionen variiert je nach Unternehmensgröße und Sektor, Risikobewertung und Compliance-Historie. Größere Betriebe und Hochrisikosektoren unterliegen einer häufigeren Überwachung. Arbeitsplätze mit erheblichen identifizierten Gefahren erfordern häufigere Überprüfungen. Unternehmen mit schlechter Compliance-Historie können mit erhöhter Inspektionsüberwachung rechnen.

Folgeaktionen

Arbeitgeber müssen Pläne entwickeln und umsetzen, um die bei Inspektionen festgestellten Mängel innerhalb der vom Inspektorat festgelegten Fristen zu beheben. Inspektoren können zurückkehren, um zu bestätigen, dass die Korrekturmaßnahmen wie vorgeschrieben ergriffen wurden. Fälle von erheblicher oder vorsätzlicher Nichteinhaltung können zu rechtlichen Schritten und finanziellen Strafen führen.

Zusätzliche Hinweise

Arbeitnehmer oder ihre Vertreter haben das Recht, Inspektoren während einer Arbeitsplatzinspektion zu begleiten. Inspektoren sind verpflichtet, vertrauliche Informationen, die sie erhalten, vertraulich zu behandeln.

Arbeitsunfälle

Arbeitsunfälle sind eine ernste Angelegenheit und erfordern sofortige Aufmerksamkeit. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, jeden Arbeitsunfall, der zu mindestens einem Tag Arbeitsunfähigkeit (ausgenommen der Tag des Unfalls) führt, ihrer Unfallversicherung zu melden. Dieser Bericht muss auf einem Standardformular, das von der Versicherungsgesellschaft bereitgestellt wird, eingereicht werden und detaillierte Angaben zum Unfall, dem verletzten Arbeitnehmer und den Umständen des Vorfalls enthalten.

Untersuchung von Arbeitsunfällen

"Schwere" Arbeitsunfälle, wie sie im belgischen Recht definiert sind, erfordern eine gründliche Untersuchung. Diese Untersuchung wird von der Technischen Inspektionsabteilung des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Dialoge sowie dem internen und/oder externen Dienst für Prävention und Schutz am Arbeitsplatz durchgeführt. Ziel der Untersuchung ist es, die Ursachen des Unfalls zu ermitteln, etwaige Mängel in den Sicherheitsmaßnahmen zu identifizieren und Empfehlungen zur Vermeidung ähnlicher Unfälle in der Zukunft auszusprechen.

Entschädigung für Arbeitsunfälle

Arbeitnehmer, die bei Arbeitsunfällen in Belgien verletzt werden, haben Anspruch auf Entschädigung. Diese deckt in der Regel medizinische Kosten, entgangene Löhne aufgrund vorübergehender oder dauerhafter Arbeitsunfähigkeit sowie Schmerz und Leiden (unter bestimmten Bedingungen) ab. Die Entschädigung für Arbeitsunfälle in Belgien wird hauptsächlich durch eine obligatorische Versicherung geregelt. Arbeitgeber zahlen Prämien an Unfallversicherungsgesellschaften, und diese Gesellschaften sind für die Auszahlung der Entschädigungsleistungen an verletzte Arbeitnehmer verantwortlich.

Es ist wichtig zu beachten, dass die spezifischen Verfahren und Anforderungen je nach Branche und beteiligter Versicherungsgesellschaft leicht variieren können. Arbeitgeber sollten immer ihre Versicherungsgesellschaften und Rechtsberater konsultieren, um sicherzustellen, dass sie alle Vorschriften zur Meldung, Untersuchung und Entschädigung von Arbeitsunfällen vollständig einhalten.

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