Belgien verfügt über einen robusten Rechtsrahmen, der dazu entwickelt wurde, Arbeitnehmer zu schützen, faire Behandlung, sichere Arbeitsbedingungen und Arbeitsplatzsicherheit zu gewährleisten. Dieses umfassende System basiert auf nationalen Gesetzen, Tarifverträgen und Richtlinien der Europäischen Union und schafft einen detaillierten Rechte- und Pflichtenkatalog für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Verständnis dieser Schutzmaßnahmen ist für Unternehmen, die im Land tätig sind, unerlässlich, unabhängig davon, ob sie lokales Personal beschäftigen oder internationale Talente, die in Belgien arbeiten, engagieren.
Der belgische Arbeitskodex deckt eine breite Palette von Aspekten des Arbeitsverhältnisses ab, vom Zeitpunkt der Einstellung über die Dauer der Beschäftigung bis hin zur Beendigung. Wichtige Bereiche sind die Regelungen zu Arbeitszeiten, Mindestlohn, Urlaubsansprüchen, Gesundheits- und Sicherheitsstandards sowie strenge Vorschriften bei Kündigungen. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist verpflichtend und wird durch verschiedene Regierungsstellen und gerichtliche Verfahren durchgesetzt.
Kündigungsrechte und -verfahren
Das belgische Recht bietet erheblichen Schutz gegen ungerechtfertigte Kündigungen. Die Beendigung eines Arbeitsvertrags kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, aber es müssen bestimmte Verfahren eingehalten werden, insbesondere im Hinblick auf Kündigungsfristen oder Abfindungen anstelle einer Kündigung.
Bei unbefristeten Verträgen ist die Kündigung durch entweder Partei im Allgemeinen unter Einhaltung einer gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfrist erforderlich. Die Dauer dieser Frist hängt von der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ab. Verschiedene Regeln gelten für Arbeiter (ouvriers/arbeiders) und Angestellte (empployés/bedienden), wobei die Gesetzgebung eine Angleichung dieser Regeln angestrebt hat.
Kündigungsfristen für unbefristete Verträge (Allgemein)
| Betriebszugehörigkeit (Jahre) | Kündigungsfrist (Arbeitgeber) | Kündigungsfrist (Arbeitnehmer) |
|---|---|---|
| 0 - < 3 Monate | 1 Woche | 1 Woche |
| 3 Monate - < 6 Monate | 3 Wochen | 2 Wochen |
| 6 Monate - < 1 Jahr | 4 Wochen | 3 Wochen |
| 1 Jahr - < 2 Jahre | 6 Wochen | 4 Wochen |
| 2 Jahre - < 3 Jahre | 7 Wochen | 5 Wochen |
| 3 Jahre - < 4 Jahre | 9 Wochen | 6 Wochen |
| 4 Jahre - < 5 Jahre | 12 Wochen | 7 Wochen |
| 5 Jahre - < 6 Jahre | 15 Wochen | 9 Wochen |
| 6 Jahre - < 7 Jahre | 18 Wochen | 10 Wochen |
| 7 Jahre - < 8 Jahre | 21 Wochen | 12 Wochen |
| 8 Jahre - < 9 Jahre | 24 Wochen | 13 Wochen |
| 9 Jahre - < 10 Jahre | 27 Wochen | 13 Wochen |
| 10 Jahre - < 11 Jahre | 30 Wochen | 13 Wochen |
| 11 Jahre - < 12 Jahre | 33 Wochen | 13 Wochen |
| 12 Jahre - < 13 Jahre | 36 Wochen | 13 Wochen |
| 13 Jahre - < 14 Jahre | 39 Wochen | 13 Wochen |
| 14 Jahre - < 15 Jahre | 42 Wochen | 13 Wochen |
| 15 Jahre - < 16 Jahre | 45 Wochen | 13 Wochen |
| 16 Jahre - < 17 Jahre | 48 Wochen | 13 Wochen |
| 17 Jahre - < 18 Jahre | 51 Wochen | 13 Wochen |
| 18 Jahre - < 19 Jahre | 54 Wochen | 13 Wochen |
| 19 Jahre - < 20 Jahre | 57 Wochen | 13 Wochen |
| 20 Jahre - < 21 Jahre | 60 Wochen | 13 Wochen |
| 21 Jahre - < 25 Jahre | 60 Wochen + 3 Wochen/Jahr über 20 | 13 Wochen |
| 25+ Jahre | 60 Wochen + 1 Woche/Jahr über 20 | 13 Wochen |
Hinweis: Die genaue Berechnung kann komplex sein, insbesondere für Betriebszugehörigkeiten vor 2014. Diese Tabelle bietet eine allgemeine Übersicht für Betriebszugehörigkeiten ab 2014.
Eine fristlose Kündigung ist bei "schwerwiegendem Grund" (faute grave/ernstige fout) möglich, der definiert ist als ein schwerwiegender Fehler, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sofort und endgültig unmöglich macht. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer innerhalb von drei Arbeitstagen nach Kenntnis des Grundes darüber informieren und den Arbeitnehmer innerhalb von drei Arbeitstagen nach Mitteilung des Grundes kündigen.
Gekündigte Arbeitnehmer haben Anspruch auf bestimmte Unterlagen, darunter ein Arbeitszeugnis, ein C4-Formular für Arbeitslosengeld und ein Urlaubsbescheinigung.
Anti-Diskriminierungsgesetze und Durchsetzung
Das belgische Recht verbietet strikt Diskriminierung im Arbeitsleben auf Grundlage verschiedener geschützter Merkmale. Ziel ist es, gleiche Chancen und gleiche Behandlung während des gesamten Arbeitsverhältnisses sicherzustellen, von der Rekrutierung bis zur Kündigung.
Geschützte Merkmale gegen Diskriminierung
- Alter
- Sexuelle Orientierung
- Familienstand
- Geburt
- Vermögen
- Politische Überzeugungen
- Religiöse oder philosophische Überzeugungen
- Mitgliedschaft in Gewerkschaften
- Sprache
- Aktueller oder zukünftiger Gesundheitszustand
- Behinderung
- Körperliche oder genetische Merkmale
- Soziale Herkunft
- Staatsangehörigkeit
- Rasse
- Hautfarbe
- Ethnische Herkunft
- Geschlecht (einschließlich Schwangerschaft, Geburt, Mutterschaft, Geschlechtsidentität, Gender-Expression und Geschlechtsmerkmale)
Diskriminierung kann direkt (jemanden aufgrund eines geschützten Merkmals ungünstiger behandeln) oder indirekt (eine scheinbar neutrale Regelung, ein Kriterium oder eine Praxis, die Personen mit einem geschützten Merkmal benachteiligt, es sei denn, diese ist objektiv gerechtfertigt) erfolgen. Arbeitgeber sind verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen zu unterstützen.
Die Durchsetzung erfolgt durch verschiedene Stellen, darunter das Institute for the Equality of Women and Men, Unia (das Interfederale Zentrum für Gleichstellung) und die Gerichte. Arbeitnehmer, die der Diskriminierung verdächtigt werden, können bei diesen Stellen eine Beschwerde einreichen oder rechtliche Schritte vor den Arbeitsgerichten einleiten. Rechtsmittel können Schadensersatzforderungen sowie Anordnungen zur Beendigung der Diskriminierung umfassen.
Standards und Vorschriften zu Arbeitsbedingungen
Das belgische Recht legt klare Standards für Arbeitsbedingungen fest, um das Wohlbefinden der Arbeitnehmer zu schützen. Diese umfassen Regelungen zu Arbeitszeit, Ruhepausen, Mindestlohn und verschiedenen Urlaubsarten.
- Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitswoche beträgt in der Regel 38 Stunden. Die maximale tägliche Arbeitszeit liegt meist bei 9 Stunden, die maximale Wochenarbeitszeit bei 40 Stunden, wobei Tarifverträge Abweichungen ermöglichen. Überstunden sind streng geregelt und müssen vergütet werden, oft zu erhöhten Sätzen (z. B. 150 % oder 200 % des normalen Lohns).
- Ruhezeiten: Arbeitnehmer haben Anspruch auf tägliche Ruhezeiten (mindestens 11 aufeinanderfolgende Stunden pro 24-Stunden-Periode) und wöchentliche Ruhezeiten (mindestens 24 aufeinanderfolgende Stunden, üblicherweise Sonntag). Pausen sind während des Arbeitstags je nach Dauer ebenfalls vorgeschrieben.
- Mindestlohn: Belgien hat einen nationalen Mindestlohn (Revenu Minimum Mensuel Moyen Garanti - RMMMG), der regelmäßig angepasst wird. Tarifvertragliche Vereinbarungen können höhere Mindestlöhne für bestimmte Branchen festlegen.
- Urlaubsansprüche: Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, dessen Dauer an die Anzahl der im Vorjahr gearbeiteten Tage gekoppelt ist. Weitere Urlaubsarten sind Feiertage (10 pro Jahr), Krankheitsurlaub (mit garantierter Bezahlung für eine bestimmte Zeit), Mutterschaftsurlaub, Vaterschaftsurlaub, Elternurlaub sowie verschiedene Formen kurzfristiger Abwesenheit aus dringenden Gründen.
Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz
Arbeitgeber in Belgien sind gesetzlich verpflichtet, die Gesundheit und Sicherheit ihrer Arbeitnehmer bei der Arbeit sicherzustellen. Dies umfasst einen proaktiven Ansatz zur Risikovorsorge und -steuerung.
Wesentliche Verpflichtungen des Arbeitgebers umfassen:
- Risikoanalyse: Identifikation und Bewertung aller potenziellen Risiken am Arbeitsplatz (physisch, chemisch, biologisch, psychosozial usw.).
- Präventionsplan: Entwicklung und Umsetzung eines umfassenden Präventionsplans sowie jährlicher Aktionspläne basierend auf der Risikoanalyse.
- Information und Schulung: Bereitstellung ausreichender Informationen und Schulungen für Arbeitnehmer zu Arbeitsplatzrisiken und Präventionsmaßnahmen.
- Schutzmaßnahmen: Umsetzung notwendiger technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Beseitigung oder Verringerung von Risiken, einschließlich Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung (PSA).
- Gesundheitsüberwachung: Organisation der Gesundheitsüberwachung für Arbeitnehmer, die spezifischen Risiken ausgesetzt sind.
- Interner Präventionsdienst: Einrichtung eines internen Dienstes für Prävention und Schutz am Arbeitsplatz, ggf. auch Nutzung eines externen Dienstes.
Arbeitnehmer haben zudem Rechte und Pflichten hinsichtlich Gesundheit und Arbeitsschutz, einschließlich des Rechts auf Information und Schulung, des Rechts, den Arbeitgeber auf gefährliche Situationen hinzuweisen, sowie der Verpflichtung, Sicherheitsanweisungen zu befolgen und PSA korrekt zu verwenden.
Konfliktlösungsmechanismen bei Streitigkeiten am Arbeitsplatz
Bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern stehen verschiedene Mechanismen zur Beilegung zur Verfügung, die von internen Verfahren bis hin zu formalen Rechtsmitteln reichen.
- Interne Verfahren: Viele Firmen verfügen über interne Beschwerdeverfahren oder vertrauen auf Arbeitnehmervertretungen (z. B. Betriebsrat oder Arbeits- und Gesundheitsschutzkomitee), um Probleme informell zu lösen.
- Mediation: Freiwillige Mediation kann angestrebt werden, um eine für beide Seiten akzeptable Lösung mit Unterstützung eines neutralen Dritten zu erreichen.
- Sozialinspektion: Die Sozialinspektion (Inspection sociale/Sociale Inspectie) ist eine staatliche Stelle, die die Einhaltung der Arbeitsgesetze überwacht. Arbeitnehmer können Verstöße dort melden, woraufhin Untersuchungen eingeleitet und Maßnahmen gegen nicht konforme Arbeitgeber ergriffen werden können.
- Arbeitsgericht: Das Arbeitsgericht ist die wichtigste gerichtliche Instanz bei Arbeitsstreitigkeiten. Es behandelt Fälle zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Löhnen, Diskriminierung, Sozialversicherung und anderen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Berufungen erfolgen beim Arbeitshof (Cour du travail/Arbeidshof) und in bestimmten Fällen beim Obersten Gerichtshof (Cour de Cassation/Hof van Cassatie).
Arbeitnehmer haben das Recht, bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche rechtlichen Beistand und Vertretung in Anspruch zu nehmen. Das Verfahren umfasst in der Regel die Einreichung einer Klage, den Austausch schriftlicher Argumente und die Anhörung vor Gericht.
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