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Belgien

Mitarbeiterrechte und Schutzmaßnahmen

Erkunden Sie die Rechte der Arbeitnehmer und den rechtlichen Schutz in Belgien

Kündigung

In Belgien müssen Arbeitgeber gültige Gründe haben, um den Vertrag eines Mitarbeiters zu kündigen. Dazu gehören wirtschaftliche oder technische Gründe wie Umstrukturierungen, finanzielle Schwierigkeiten oder technologische Veränderungen, die die Arbeitsfunktion des Mitarbeiters betreffen. Unzureichendes berufliches Verhalten, einschließlich schlechter Leistung, Inkompetenz oder wiederholtem Fehlverhalten, kann ebenfalls ein Kündigungsgrund sein. Ein schwerwiegender Grund, wie schwerwiegendes Fehlverhalten wie Gewalt, Diebstahl, Vertrauensbruch oder vorsätzliche Verweigerung der ernsthaften Arbeitsausführung, ist ein weiterer gültiger Grund. Schließlich können auch medizinische Gründe oder höhere Gewalt, wie langfristige Krankheit oder Behinderung, die es dem Mitarbeiter unmöglich machen, weiterzuarbeiten, und eine Versetzung in eine geeignete Position nicht möglich ist, zur Kündigung führen.

Kündigungsfristen

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen vor der Kündigung die Kündigungsfristen einhalten (mit einigen Ausnahmen). Die Kündigungsfristen in Belgien richten sich im Allgemeinen nach der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters (Dauer der Dienstzeit) und danach, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer den Vertrag kündigt. Die Kündigung beginnt in der Regel am Montag nach der Woche, in der die Kündigung ausgesprochen wurde. In bestimmten Fällen (z.B. Krankheit, Unfall) kann die Kündigungsfrist ausgesetzt werden. Es wird empfohlen, die Kündigung schriftlich, in der Regel per Einschreiben, zu übermitteln, um einen Nachweis zu erbringen.

Abfindung

Eine Abfindung kann in folgenden Fällen anfallen: Kündigung durch den Arbeitgeber (ausgenommen schwerwiegender Grund), wobei ein Mitarbeiter in der Regel Anspruch auf eine Abfindung hat, wenn er vom Arbeitgeber ohne schwerwiegenden Grund entlassen wird. Die Abfindung in Belgien basiert auf der Betriebszugehörigkeit und dem Gehaltsniveau des Mitarbeiters. Einige Sektoren oder Unternehmen können zusätzliche Abfindungsregelungen in Tarifverträgen festgelegt haben.

Besondere Überlegungen

Kündigung aus schwerwiegendem Grund

Eine Kündigung muss innerhalb von drei Arbeitstagen nach Kenntnisnahme des schwerwiegenden Fehlverhaltens durch den Arbeitgeber erfolgen. Die Mitteilung des Kündigungsgrundes muss innerhalb von drei Arbeitstagen nach der Kündigung schriftlich erfolgen. Mitarbeiter, die aus schwerwiegendem Grund entlassen werden, haben in der Regel keinen Anspruch auf eine Abfindung.

Geschützte Mitarbeiter

Besondere Schutzmaßnahmen bestehen für Gruppen wie schwangere Mitarbeiter, Mitarbeiter im Krankenstand und Arbeitnehmervertreter.

Diskriminierung

Belgien hat eine robuste Gesetzgebung zum Schutz von Einzelpersonen vor Diskriminierung. Diese Gesetze basieren auf drei wesentlichen rechtlichen Grundlagen:

  • Das Gesetz vom 30. Juli 1981 (das Anti-Rassismus-Gesetz): Dieses Gesetz kriminalisiert Verhalten, das durch Rassismus und Fremdenfeindlichkeit motiviert ist.
  • Das Gesetz vom 10. Mai 2007 (das Anti-Diskriminierungsgesetz): Dieses Gesetz bietet umfassenden Schutz vor Diskriminierung aus verschiedenen Gründen.
  • Das Gesetz vom 10. Mai 2007 (das Gender-Gesetz): Dieses Gesetz verbietet speziell die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.

Geschützte Merkmale

In Belgien ist Diskriminierung aufgrund der folgenden geschützten Merkmale verboten:

  • Rasse
  • Hautfarbe
  • Abstammung
  • Nationale oder ethnische Herkunft
  • Staatsangehörigkeit
  • Geschlecht
  • Sexuelle Orientierung
  • Geschlechtsidentität und Geschlechtsausdruck
  • Schwangerschaft
  • Geburt
  • Mutterschaft
  • Familienstand
  • Alter
  • Gesundheitszustand
  • Behinderung
  • Körperliche oder genetische Merkmale
  • Religiöse oder philosophische Überzeugungen
  • Politische Meinungen
  • Gewerkschaftszugehörigkeit
  • Sprache
  • Soziale Herkunft
  • Vermögen
  • Geburt

Rechtsbehelfsmechanismen

Belgien bietet mehrere Kanäle zur Einlegung von Rechtsbehelfen bei Diskriminierung:

  • Unia (Interföderales Zentrum für Chancengleichheit): Eine unabhängige öffentliche Einrichtung, die für die Bekämpfung von Diskriminierung und die Förderung von Chancengleichheit zuständig ist. Unia bietet Mediation, rechtliche Unterstützung und kann Klagen einreichen.
  • Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern: Eine unabhängige Regierungsbehörde, die sich auf die Gleichstellung der Geschlechter konzentriert. Sie bietet Unterstützung und rechtliche Beratung bei geschlechtsspezifischer Diskriminierung.
  • Arbeitsgerichte: Personen, die von Diskriminierung am Arbeitsplatz betroffen sind, können rechtliche Abhilfe durch die Arbeitsgerichte suchen.
  • Strafgerichte: Bestimmte diskriminierende Handlungen, insbesondere solche, die Hassreden oder Anstiftung zur Gewalt beinhalten, können zu strafrechtlichen Anklagen führen.

Pflichten der Arbeitgeber

Belgische Arbeitgeber haben erhebliche Pflichten zur Einhaltung der Antidiskriminierungsgesetze und zur Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Arbeitsplatzes. Diese umfassen:

  • Nichtdiskriminierungspolitiken: Erstellung und Umsetzung klarer Richtlinien zur Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung.
  • Schulungen: Regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter zu Antidiskriminierungsgesetzen, Vielfalt und Inklusion.
  • Beschwerdeverfahren: Einrichtung zugänglicher Verfahren zur Meldung von Diskriminierungsvorfällen, Sicherstellung gründlicher Untersuchungen und Korrekturmaßnahmen.
  • Prävention: Aktive Präventionsmaßnahmen zur Schaffung eines diskriminierungsfreien Arbeitsumfelds, Förderung von Respekt und Inklusion.

Arbeitgeber in Belgien können für Diskriminierungshandlungen ihrer Mitarbeiter während der Beschäftigung zur Rechenschaft gezogen werden.

Arbeitsbedingungen

In Belgien wird eine Reihe von Vorschriften durchgesetzt, um ein gesundes und ausgewogenes Arbeitsumfeld für Arbeitnehmer zu gewährleisten. Diese Standards decken Arbeitszeiten, Ruhezeiten und ergonomische Überlegungen ab.

Arbeitszeiten

Das gesetzliche Maximum für die durchschnittliche Arbeitszeit in Belgien beträgt 38 Stunden pro Woche und 8 Stunden pro Tag. Bestimmte Branchen können durch Tarifverträge niedrigere Höchstgrenzen haben. Unternehmen können flexible Arbeitszeiten einführen, die 38 Stunden pro Woche überschreiten, sofern der vierteljährliche oder jährliche Durchschnitt bei 38 Stunden bleibt. Gesetzliche Ausnahmen bestehen für bestimmte Sektoren wie Schichtarbeit, die unter bestimmten Umständen verlängerte tägliche Arbeitszeiten von bis zu 11 oder 12 Stunden erlauben.

Ruhezeiten

Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine ununterbrochene tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zwischen den Arbeitstagen. Das belgische Gesetz schreibt eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 36 aufeinanderfolgenden Stunden vor, die typischerweise auf einen Sonntag oder einen anderen festgelegten Tag fällt. Arbeitnehmer in Belgien haben gesetzlich Anspruch auf mindestens 20 bezahlte Urlaubstage pro Jahr, zusätzlich zu den nationalen Feiertagen.

Ergonomische Anforderungen

Die belgische Gesetzgebung betont die Bedeutung eines sicheren und ergonomischen Arbeitsumfelds zur Vermeidung arbeitsbedingter Muskel-Skelett-Erkrankungen. Spezifische Vorschriften sind im Königlichen Erlass vom 4. April 2002 über die Mindestanforderungen an die Arbeitsplatzgestaltung festgelegt. Wichtige Punkte umfassen:

  • Arbeitsplatzgestaltung: Arbeitsplätze müssen unter Berücksichtigung ergonomischer Prinzipien gestaltet werden, um eine gute Körperhaltung zu fördern, körperliche Belastungen zu minimieren und verschiedene Körpertypen zu berücksichtigen.
  • Verstellbare Ausrüstung: Arbeitgeber sollten verstellbare Möbel wie Stühle und Monitore bereitstellen, damit die Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz für optimalen Komfort individuell anpassen können.
  • Arbeitspausen: Arbeitgeber werden ermutigt, kurze, regelmäßige Arbeitspausen einzuführen, damit die Mitarbeiter sich bewegen und körperliche Belastungen reduzieren können.

Gesundheit und Sicherheit

Belgien priorisiert die Sicherheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer durch einen umfassenden Rahmen von Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften. Dieser Leitfaden untersucht diese Vorschriften, indem er die Pflichten der Arbeitgeber, die Rechte der Arbeitnehmer und die durchsetzenden Stellen darlegt.

Pflichten der Arbeitgeber

Das belgische Recht legt den Arbeitgebern eine erhebliche Verantwortung auf, um eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Wichtige Pflichten umfassen:

  • Risikobewertung und Prävention: Arbeitgeber müssen systematische Risikobewertungen durchführen, um potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und zu mindern. Dieser proaktive Ansatz ist ein Eckpfeiler der belgischen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften.

  • Interner Präventions- und Schutzdienst (IPP): Unternehmen sind verpflichtet, einen IPP einzurichten, der von geschulten Präventionsberatern besetzt ist. Der IPP spielt eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung und Umsetzung von Sicherheitsprotokollen, der Überwachung der Arbeitsbedingungen und der Bereitstellung von Sicherheitsschulungen für die Mitarbeiter.

  • Information und Schulung: Arbeitgeber müssen den Mitarbeitern klare Informationen über Arbeitsplatzrisiken, Präventionsmaßnahmen und Notfallverfahren zur Verfügung stellen. Regelmäßige Schulungen zu Gesundheits- und Sicherheitspraktiken sind obligatorisch.

  • Unfallmeldung und Untersuchung: Alle arbeitsbedingten Unfälle müssen den zuständigen Behörden gemeldet werden, und die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Ursache des Vorfalls zu untersuchen und Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, um eine Wiederholung zu verhindern.

  • Notfallpläne: Arbeitgeber müssen Notfallpläne erstellen, die Verfahren für den Fall von Bränden, Unfällen oder anderen Notfällen detailliert beschreiben.

Rechte der Arbeitnehmer

Arbeitnehmer in Belgien haben grundlegende Rechte in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz:

  • Recht auf einen sicheren Arbeitsplatz: Arbeitnehmer haben das Recht, in einer Umgebung zu arbeiten, die frei von vorhersehbaren Risiken für ihre Gesundheit und Sicherheit ist.

  • Recht auf Information und Schulung: Arbeitnehmer haben das Recht, klare und umfassende Informationen und Schulungen über Arbeitsplatzgefahren, Sicherheitsmaßnahmen und Notfallverfahren zu erhalten.

  • Recht, unsichere Arbeit zu verweigern: Arbeitnehmer haben das Recht, Arbeiten abzulehnen, die ihrer Meinung nach eine ernsthafte Bedrohung für ihre Gesundheit und Sicherheit darstellen.

  • Recht, Verstöße zu melden: Arbeitnehmer haben das Recht, vermutete Verstöße gegen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften ihrem Arbeitgeber, den Gewerkschaftsvertretern oder den zuständigen Behörden zu melden.

Durchsetzungsbehörden

Mehrere belgische Stellen überwachen die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz:

  • Der Föderale Öffentliche Dienst Beschäftigung, Arbeit und Soziales (FÖD Beschäftigung): Der FÖD Beschäftigung erlässt Gesundheits- und Sicherheitsgesetze, führt Inspektionen durch und bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern Orientierungshilfen.

  • Die Externen Dienste für Prävention und Schutz am Arbeitsplatz (ESPP): Diese privaten Einrichtungen bieten Unternehmen fachkundige Beratung und Unterstützung in Gesundheits- und Sicherheitsfragen, insbesondere für kleinere Unternehmen, die nicht über die Ressourcen für einen internen IPP verfügen.

  • Sozialinspektion: Diese Durchsetzungsbehörde führt Arbeitsplatzinspektionen durch, um die Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften zu überprüfen. Sie hat die Befugnis, Geldstrafen zu verhängen und Arbeitsstopps bei schwerwiegenden Verstößen anzuordnen.

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