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Belgien

Freelancing und Selbstständige Verträge

Verstehen Sie die Unterschiede und Vorschriften für Freiberufler in Belgien

Unterschied zwischen Arbeitnehmern und Auftragnehmern

In Belgien basiert die Unterscheidung zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen hauptsächlich auf der Art der Arbeitsbeziehung, insbesondere auf dem Vorhandensein oder Fehlen der Autorität eines Arbeitgebers. Diese Unterscheidung ist wichtig, da sie die Rechte und Pflichten beider Parteien definiert.

Unterordnung: Die Schlüsselunterscheidung

Der Hauptunterschied zwischen einem Arbeitnehmer und einem Selbstständigen liegt im Konzept der Unterordnung. Ein Arbeitnehmer gilt als seinem Arbeitgeber untergeordnet, was bedeutet, dass er unter der Kontrolle des Arbeitgebers steht in Bezug auf:

  • Arbeitszeitplan und Organisation
  • Spezifische Anweisungen zur Ausführung der Arbeit
  • Integration in die Unternehmensstruktur des Arbeitgebers

Im Gegensatz dazu arbeitet ein Selbstständiger mit mehr Autonomie. Er unterliegt nicht der Kontrolle eines Arbeitgebers in Bezug auf seinen Arbeitszeitplan, seine Methoden oder seine Integration.

Rechtlicher Rahmen

Das Arbeitsbeziehungsgesetz von 2006 festigte den rechtlichen Rahmen zur Unterscheidung zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen und spiegelte die etablierte Rechtsprechung des belgischen Kassationshofs wider. Für zusätzliche rechtliche Sicherheit können die Parteien der Arbeitsbeziehung eine sozialrechtliche Entscheidung von der Verwaltungsbehörde für Arbeitsbeziehungen anfordern. Dies hilft, das Risiko einer Umklassifizierung und damit verbundener Strafen zu verringern.

Unterschiede in Rechten und Pflichten

Die Einstufung als Arbeitnehmer oder Selbstständiger hat erhebliche Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten beider Parteien.

Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern
  • Anspruch auf gesetzlich vorgeschriebene Leistungen, einschließlich Urlaub, Jahresendprämien, Feiertagsvergütung und Überstundenvergütung.
  • Der Arbeitgeber zahlt Sozialversicherungsbeiträge für sie.
  • Sie haben einen höheren Schutz vor Kündigung, mit obligatorischen Kündigungsfristen und möglicher Entschädigung.
Rechte und Pflichten von Selbstständigen
  • Sie erhalten in der Regel nur die vereinbarte Vergütung.
  • Sie sind verantwortlich für die Regelung ihrer eigenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
  • Sie haben mehr Flexibilität bei der Festlegung von Arbeitszeitplänen und -methoden.
  • Sie haben weniger rechtlichen Schutz bei Kündigung, wobei die Kündigungsrechte vom spezifischen Vertrag abhängen.

Selbständige Vertragsarbeit

Unabhängige Vertragsarbeit, auch bekannt als Selbstständigkeit, ist eine beliebte Arbeitsform in Belgien. Es erfordert ein gutes Verständnis spezifischer Vertragsstrukturen, Verhandlungspraktiken und der Branchen, die häufig freiberufliche Arbeit nutzen.

Vertragsstrukturen für unabhängige Auftragnehmer

Das belgische Recht bietet unabhängigen Auftragnehmern eine Vielzahl von Geschäftsstrukturen zur Auswahl:

  • Einzelunternehmen (eenmanszaak/entreprise individuelle): Dies ist eine einfache und beliebte Struktur für einzelne Auftragnehmer. Es ist leicht einzurichten, bringt jedoch eine unbegrenzte Haftung mit sich, was bedeutet, dass die persönlichen Vermögenswerte des Eigentümers für Geschäftsschulden gefährdet sein könnten.
  • Partnerschaft (maatschap/société simple): Diese Struktur beinhaltet eine Zusammenarbeit zwischen zwei oder mehr Personen. Partner teilen Gewinne und Verluste proportional, tragen jedoch auch eine unbegrenzte Haftung.

Zusätzliche Überlegungen:

  • Komplexere Strukturen wie Gesellschaften mit beschränkter Haftung (BV/SRL) können für spezifische Geschäftsanforderungen gewählt werden, bringen jedoch in der Regel mehr administrative Belastungen mit sich.

Verhandlungspraktiken für unabhängige Auftragnehmer

Effektive Verhandlungen sind der Schlüssel zum erfolgreichen unabhängigen Vertragsabschluss in Belgien:

  • Sätze und Gebühren: Definieren Sie klar Ihre Dienstleistungsangebote, Projektzeitpläne und Ihren gewünschten Stunden- oder Projektsatz. Recherchieren Sie Branchenstandards für ähnliche Dienstleistungen, um eine starke Verhandlungsbasis zu schaffen.
  • Zahlungsbedingungen: Verhandeln Sie klare Zahlungsbedingungen, einschließlich Rechnungsverfahren, Anzahlungsanforderungen und Verzugsstrafen.
  • Vertragsklauseln: Achten Sie besonders auf Klauseln bezüglich Kündigungsbedingungen (einschließlich Kündigungsfristen) und Streitbeilegungsmechanismen. Die Konsultation eines Rechtsanwalts kann während der Vertragsverhandlung von Vorteil sein.

Häufige Branchen für unabhängige Auftragnehmer in Belgien

Mehrere Branchen in Belgien eignen sich besonders für unabhängige Auftragnehmer:

  • Informationstechnologie (IT): Webentwickler, Programmierer und IT-Berater sind sehr gefragt.
  • Kreativbranchen: Grafikdesigner, Schriftsteller, Übersetzer und Fotografen können freiberufliche Möglichkeiten finden.
  • Marketing und Vertrieb: Marketingberater, Social-Media-Spezialisten und Texter können ihre Expertise auf freiberuflicher Basis nutzen.
  • Managementberatung: Erfahrene Fachleute können Beratungsdienste für Unternehmen auf Projektbasis anbieten.

Es ist wichtig zu beachten: Diese Liste ist nicht erschöpfend, und viele andere Branchen nutzen unabhängige Auftragnehmer in Belgien.

Geistige Eigentumsrechte

Geistiges Eigentum (IP) Rechte für Freiberufler und unabhängige Auftragnehmer in Belgien sind die gleichen wie für jeden Autor oder Schöpfer nach belgischem Recht. Das Verständnis, wie man das Eigentum und die Nutzung dieser Rechte innerhalb von Kundenverträgen verwaltet, erfordert jedoch sorgfältige Überlegung.

Urheberrechtseigentum - Standardregel

Nach dem belgischen Urheberrechtsgesetz ist der Freiberufler der ursprüngliche Eigentümer des Urheberrechts für jedes kreative Werk, das er produziert. Dies umfasst schriftliche Werke wie Artikel, Code und Berichte, künstlerische Kreationen wie Grafiken, Designs und Fotografien sowie Software. Dies ist der Fall, es sei denn, es gibt eine schriftliche Vereinbarung, die etwas anderes besagt.

Vertragliche Übertragung oder Lizenzierung von IP-Rechten

Freiberufler haben die Möglichkeit, mit Kunden zu verhandeln, um entweder das Eigentum an ihrem Urheberrecht vollständig zu übertragen oder dem Kunden eine Lizenz zur Nutzung des Werks unter bestimmten Bedingungen zu gewähren.

Eine vollständige Übertragung des Eigentums erfordert eine klare und ausdrückliche Klausel im Vertrag. Einmal übertragen, wird der Kunde zum alleinigen Eigentümer und kann das Werk nach Belieben nutzen.

Eine Lizenz hingegen gewährt dem Kunden die Erlaubnis, das Werk für einen bestimmten Zweck, Zeitraum oder ein bestimmtes Gebiet zu nutzen. Der Freiberufler behält das Eigentum, kontrolliert aber, wie der Kunde das Werk nutzen kann.

Das belgische Recht gewährt Freiberuflern das Recht auf eine faire und angemessene Vergütung, wann immer sie ihr Urheberrecht abtreten oder lizenzieren.

Best Practices für Freiberufler

Um ihre geistigen Eigentumsrechte zu schützen, sollten belgische Freiberufler:

  • Detaillierte Arbeitsaufzeichnungen führen: Dokumentieren Sie den Erstellungsprozess und das Eigentum an Ihrem Werk.
  • Klare und prägnante Verträge verwenden: Legen Sie Eigentum, Nutzungsrechte und Vergütung für Ihr geistiges Eigentum schriftlich fest. Ziehen Sie in Betracht, einen auf geistiges Eigentum spezialisierten Anwalt zu konsultieren.
  • Einer Berufsvereinigung beitreten: Bestimmte Berufsverbände in Belgien bieten Unterstützung und Ressourcen für Freiberufler in Bezug auf geistige Eigentumsangelegenheiten.

Steuern und Versicherungen

Freiberuflichkeit in Belgien bietet Flexibilität, bringt aber auch spezifische Steuer- und Versicherungsverpflichtungen mit sich. Das Verständnis dieser Verpflichtungen und der verfügbaren Versicherungsoptionen ist für unabhängige Auftragnehmer entscheidend.

Steuerpflichten für Freiberufler

Belgische Freiberufler unterliegen mehreren Steuern:

  • Einkommensteuer: Freiberufler reichen ihr Einkommen zusammen mit dem persönlichen Einkommen jährlich ein. Der progressive Steuersatz in Belgien reicht je nach Jahreseinkommen von 25% bis 50%.
  • Mehrwertsteuer (MwSt): Freiberufler, die Waren oder Dienstleistungen in Belgien anbieten, müssen sich in der Regel für die Mehrwertsteuer (BTW/TVA) registrieren, die derzeit für die meisten Waren und Dienstleistungen 21% beträgt. Es gibt jedoch eine "Kleinunternehmerregelung", wenn Ihr Jahresumsatz unter €25.000 liegt.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Freiberufler müssen sich bei einer Sozialversicherungskasse registrieren und vierteljährliche Beiträge zahlen, die Renten, Gesundheitsversorgung und Arbeitslosenversicherung abdecken. Die Beitragssätze werden von der Sozialversicherungsbehörde festgelegt.

Das belgische Einkommensteuergesetz von 1992 bildet die Grundlage für die Einkommensteuer, während das Mehrwertsteuergesetz von 1978 die Mehrwertsteuer regelt.

Aufzeichnungs- und Einreichungspflichten

Freiberufler sind dafür verantwortlich, genaue Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben zu führen. Sie müssen eine jährliche Steuererklärung bei den belgischen Steuerbehörden einreichen. Die Beratung durch einen Steuerberater kann hilfreich sein, insbesondere während der Anfangsphase und zur Navigation durch spezifische Steuersituationen.

Versicherungsoptionen für Freiberufler

Obwohl nicht obligatorisch, bieten mehrere Versicherungsoptionen wertvollen Schutz für Freiberufler in Belgien:

  • Haftpflichtversicherung: Schützt Sie finanziell, wenn ein Kunde wegen Fahrlässigkeit oder Fehlern in Ihrer Arbeit klagt.
  • Unfall- und Krankenversicherung: Bietet finanzielle Unterstützung im Falle von Krankheit, Behinderung oder Unfällen, die Sie an der Arbeit hindern.
  • Rentenversicherung: Als Freiberufler sind Sie für den Aufbau Ihrer Altersvorsorge verantwortlich. Freiwillige Rentenpläne können helfen, die Lücke zwischen Ihren Arbeitsjahren und dem Ruhestand zu schließen.

Obwohl es keine spezifischen Vorschriften gibt, die diese Versicherungen vorschreiben, könnten Berufsverbände je nach Branche bestimmte Deckungen empfehlen oder verlangen.

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