Belgische Arbeitgeber stehen im Jahr 2025 vor verschiedenen Steuerverpflichtungen für ihre Arbeitnehmer.
Einkommensteuer
- Einbehaltung: Arbeitgeber ziehen die Einkommensteuer direkt von den Gehältern der Arbeitnehmer auf Grundlage progressiver Sätze ab.
- Sätze: Diese reichen von 25% bis 50% und steigen mit den Einkommensniveaus. Die spezifischen Einkommensstufen sind:
- €0 - €15.200: 25%
- €15.201 - €26.830: 40%
- €26.831 - €46.440: 45%
- Über €46.440: 50%
- Zahlung: Einbehaltene Steuern müssen bis zum 15. des Folgemonats an die Steuerbehörden gezahlt werden.
- Steuererklärung: Steuererklärungen für das Einkommen des Jahres 2024 sind bis zum 30. Juni 2025 (papierbasiert) oder 15. Juli 2025 (elektronisch) fällig.
Sozialversicherungsbeiträge
- Arbeitgeberbeiträge:
- Satz: Arbeitgeber tragen ungefähr 25% des Bruttogehalts des Arbeitnehmers bei. Zusätzliche Beiträge können anfallen, die insgesamt etwa 27,50% erreichen.
- Abdeckung: Die Beiträge decken Renten, Gesundheitsversorgung, Invalidität, Arbeitslosenversicherung, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Familienbeihilfen ab.
- Arbeitnehmerbeiträge:
- Satz: Arbeitnehmer tragen 13,07% ihres Bruttogehalts zur Sozialversicherung bei.
- Obergrenze: Für einige Beitragstypen, wie Renten, gilt eine Obergrenze. Die Obergrenze für Rentenbeiträge im Jahr 2024 beträgt €116.554,16. Auf Einkünfte oberhalb dieses Betrags werden keine weiteren Rentenbeiträge berechnet (Betrag für 2025 noch zu bestätigen).
Andere Steuern und Verpflichtungen
- CLA 90 Bonus Plan: Dieser Plan bietet eine vorteilhafte steuerliche Behandlung für Boni. Der maximale Bonusbetrag für 2025 beträgt €4.164 brutto (€3.622 netto, unter Vorbehalt offizieller Bestätigung). Arbeitnehmerbeiträge betragen 13,07% und Arbeitgeberbeiträge 33%.
- Steuerformulare: Arbeitgeber müssen Steuerformulare (281.10) für das Einkommensjahr 2024 bis zum 28. Februar 2025 bei der Steuerverwaltung einreichen.
- Beschäftigungsplan für ältere Arbeitnehmer: Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern (VZÄ) zum 2. Januar 2025 benötigen einen Beschäftigungsplan zur Aufrechterhaltung oder Erhöhung der Anzahl an Arbeitnehmern über 45 Jahren. Der Entwurf dieses Plans muss bis zum 31. März 2025 dem Betriebsrat vorgelegt werden, wenn das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt.
- Vorauszahlungen: Vierteljährliche Vorauszahlungen der Einkommensteuer können die endgültige Steuerzahlung reduzieren. Die Zahlungstermine für das Steuerjahr 2024 waren der 10. April, 10. Juli, 10. Oktober und 20. Dezember 2024. (Termine für 2025 sind noch zu bestätigen.)
Ein neues Regierungsabkommen schlägt Änderungen vor, einschließlich strengerer Beteiligungsfreistellungsregeln und Anpassungen der Liquidationsreserven. Genaue Details und effektive Termine stehen noch aus.
- Das belgische Steuersystem gilt als eines der höchsten in Europa.
- Steuerrechte und -sätze können sich ändern. Es wird empfohlen, stets auf offizielle Quellen für die neuesten Informationen zu verweisen.
- Das Steuerjahr in Belgien entspricht dem Kalenderjahr.
Es wird dringend empfohlen, Steuerberater zu konsultieren oder Gehaltsabrechnungsdienste wie Employer of Record für präzise Berechnungen und die Einhaltung der Vorschriften in Belgien zu nutzen. Diese Übersicht ist aktuell zum heutigen Tag, dem 5. Februar 2025, und kann sich aufgrund gesetzlicher Änderungen oder neuer offizieller Veröffentlichungen ändern.
In Belgien umfassen Arbeitnehmer-Steuerabzüge verschiedene Bereiche, einschließlich Sozialversicherungsbeiträge, berufliche Ausgaben und spezifische persönliche Abzüge.
Sozialversicherungsbeiträge
- Arbeitnehmerbeiträge: Diese sind obligatorisch und werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen, derzeit mit einem Satz von 13,07 %. Diese Beiträge decken Krankenversicherung, Renten und Arbeitslosenversicherung.
- Arbeitgeberbeiträge: Arbeitgeber leisten ebenfalls einen erheblichen Beitrag, der auf 25 % des Bruttolohns des Arbeitnehmers festgelegt ist.
Berufliche Ausgaben
Arbeitnehmer können berufsbedingte Ausgaben entweder durch:
- Pauschalabzug: Eine vereinfachte Methode, bei der 30 % des Bruttoverdienstes abgezogen werden, begrenzt auf jährlich 5.750 Euro. Für Unternehmensleiter beträgt dieser einheitlich 3 % bis zu 3.030 Euro.
- Tatsächliche Ausgaben: Detaillierter Abzug spezifischer, dokumentierter beruflicher Ausgaben, wenn dieser der Pauschalabzugsmethode vorgezogen wird.
Persönliche Abzüge
Mehrere persönliche Abzüge können das zu versteuernde Einkommen weiter reduzieren:
- Unterhaltszahlungen (Alimente): 80 % der an nahe Verwandte oder einen getrennten Ehepartner gezahlten Alimente sind abziehbar, vorbehaltlich bestimmter Wohnsitzbedingungen.
- Beiträge zur Rentensparen: Es gelten Steuerermäßigungen, mit Höchstbeträgen von 1.020 € oder 1.310 €, je nach Ermäßigungsrate (30 % bzw. 25 %).
- Beiträge zur Gruppenversicherung: Arbeitnehmerbeiträge erhalten eine Steuerermäßigung von 30 %.
- Wohltätige Spenden: Spenden von mindestens 40 € an anerkannte EWR-Institutionen qualifizieren sich für eine Steuerermäßigung von 45 %.
- Lebensversicherungspolicen: Eine Reduktion von 30 % bis zu 2.450 € jährlich.
- Ausgaben für Hausangestellte: Eine Ermäßigung von 30 %, je nach spezifischen Grenzen und Bedingungen.
- Kinderbetreuungskosten: Bis zu 16,4 € pro Tag (ab 2024) für Kinder unter 14 Jahren, mit einer Steuerermäßigung von 45 %.
- Andere Abzüge: Zusätzliche Abzüge existieren, wie z.B. solche im Zusammenhang mit der Rückzahlung von Hypothekendarlehen und Dienstleistungen, die über lokale Beschäftigungsagenturen oder Dienstschecks (auf regionaler Ebene) bezahlt werden.
Steuersätze und Steuerklassen
Das zu versteuernde Einkommen wird in Klassen mit progressiven Sätzen aufgeteilt, wobei höheres Einkommen in höhere Steuerklassen fällt:
- Bis zu 15.820 €: 25 %
- 15.820 € bis 27.920 €: 40 %
- 27.920 € bis 48.320 €: 45 %
- Über 48.320 €: 50 %
Ein persönlicher Steuerfreibetrag (10.570 € für das Einkommensjahr 2024, steigend auf 10.910 € für 2025) bietet einen steuerfreien Einkommensteil.
Steuererklärung und Fristen
Steuererklärungen für das Einkommensjahr 2024 müssen im Jahr 2025 eingereicht werden. Die genauen Fristen für 2025 wurden noch nicht veröffentlicht, fallen aber üblicherweise um Juli für Online-Einreichungen und Juni für Papiereinreichungen. Die Online-Einreichung über MyMinfin (Tax-on-web) ist die bevorzugte Methode. Die Zahlung kann online, per Banküberweisung oder durch Lohnabzüge (Lohnsteuer) erfolgen.
Zusatzhinweise
Diese Informationen beziehen sich auf das Einkommensjahr 2024 und sind aktuell per 5. Februar 2025. Steuergesetze und Vorschriften können sich ändern. Konsultieren Sie stets offizielle Quellen für die aktuellsten Informationen. Für individuelle Steuerberatung wenden Sie sich an einen Steuerfachmann.
Mehrwertsteuer (MwSt)
Die Mehrwertsteuer (MwSt), auf Französisch als Taxe sur la valeur ajoutée (TVA) und auf Niederländisch als Belasting over de toegevoegde waarde (BTW) bekannt, ist eine Verbrauchssteuer, die in Belgien auf die meisten Waren und Dienstleistungen angewendet wird.
MwSt-Sätze
- Standardsatz: 21% (die meisten Waren und Dienstleistungen)
- Ermäßigte Sätze: 12% (nicht alkoholische Leistungen von Restaurants und Cafés, sozialer Wohnungsbau), 6% (Lebensmittel und Getränke, Grundnahrungsmittel, Bücher, E-Books, Zeitschriften, Hotelunterkünfte, häusliche Heizung, Arzneimittel, kleinere Reparaturdienste, Personentransport, Fahrräder)
- Nullsatz: Innergemeinschaftlicher Personenverkehr (Luft- und Seeverkehr), Exporte und innergemeinschaftliche Lieferungen von Waren, Gold an Zentralbanken, wöchentliche E-Journals
MwSt-Registrierung
- Schwellenwert: €25.000 (nur inländische Lieferungen). Unternehmen, die diesen Schwellenwert überschreiten, müssen sich beim MwSt-Amt registrieren und MwSt berechnen. Diejenigen darunter dürfen sich freiwillig registrieren.
- Nichtansässige: Sofortige Registrierung für nichtansässige Unternehmen, die in Belgien steuerpflichtige Lieferungen tätigen.
- Schwellenwert für Fernverkäufe (aus einem anderen EU-Mitgliedstaat an Einzelpersonen in Belgien): €35.000.
- Einnahmen aus der Sharing Economy: €6.390.
MwSt-Einreichung und Zahlung
- Frequenz: Monatlich oder vierteljährlich.
- Monatliche Einreichung: Frist ist der 20. des folgenden Monats. Ab dem 1. Januar 2025 können monatliche Einreicher monatliche Rückerstattungen für überschüssige MwSt beantragen.
- Vierteljährliche Einreichung: Frist ist der 25. des folgenden Monats (wirksam ab dem 1. Januar 2025 für den Berichtszeitraum Q4 2024).
- Korrekturmeldungen: Nicht mehr möglich nach Ablauf der Einreichungsfrist. Korrekturen müssen in der folgenden MwSt-Erklärung vorgenommen werden.
- Zahlung: Fällig bis zur Einreichungsfrist.
MwSt-Befreiungen
- Befreit ohne Vorsteuerabzug: Gesundheitswesen, Bildung, bestimmte soziale, sportliche und kulturelle Dienstleistungen, Banken- und Finanzdienstleistungen, Versicherungen, Land- und Immobilienverkäufe, Grundstücksvermietung (Option zur Besteuerung verfügbar).
- Befreit mit Vorsteuerabzug (Nullsatz): Exporte und damit verbundene Dienstleistungen, innergemeinschaftliche Lieferungen und damit verbundene Dienstleistungen, bestimmte Importe und Geschäfte in MwSt-Lagern, grenzüberschreitender Personentransport (Schiff oder Flugzeug), Lieferungen an Diplomaten und internationale Organisationen, Lieferungen an bestimmte internationale Transportmittel und Flugzeuge.
Jährliche Verkaufsaufstellung
- Alle Unternehmen sind verpflichtet, diese Aufstellung mit inländischen B2B-Verkäufen einzureichen.
- Frist: 31. März des Folgejahres.
- Ein steuerlicher Vertreter ist für die meisten Nicht-EU-Unternehmen erforderlich.
- Eine MwSt-Gruppenregistrierung ist verfügbar.
- Ausländische Unternehmen können die MwSt zurückfordern.
- E-Rechnungsstellung wird ab 2026 für B2B-Transaktionen obligatorisch sein, mit Echtzeit-Berichterstattung ab 2028.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen ab dem 5. Februar 2025 aktuell sind und aufgrund gesetzlicher Änderungen oder zukünftiger Ankündigungen Änderungen unterliegen können. Eine Beratung mit einem Steuerberater für spezifische Situationen wird stets empfohlen.
Im Jahr 2025 bietet Belgien verschiedene steuerliche Anreize für Unternehmen und Einzelpersonen, mit einem Fokus auf Innovation, Forschung und Entwicklung sowie Investitionen in nachhaltige Technologien.
Steuerliche Anreize für Unternehmen
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Innovationsabzug (IID): Ein Abzug von 85% auf qualifizierte Innovationseinkünfte. Ab dem Veranlagungsjahr 2025 können Unternehmen wählen, jeden ungenutzten Abzug in eine nicht rückzahlbare Steuergutschrift umzuwandeln, die unbegrenzt vorgetragen wird. Dies bietet Flexibilität für Unternehmen, die den Pillar 2-Regeln unterliegen, und unterstützt die Beibehaltung effektiver Steuersätze über 15%, während der Steuervorteil aus Innovationseinnahmen erhalten bleibt. Andere Abzüge nach dem IID müssen jedoch berechnet werden, als ob der IID vollständig angewendet wurde, um die Einhaltung des Mindeststeuersatzes von 15% zu gewährleisten. Zudem kann auch die Steuergutschrift selbst bei Bedarf aufgeschoben werden.
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F&E-Anreize: Verschiedene Anreize unterstützen F&E-Aktivitäten. Dazu gehört die beschleunigte Abschreibung, bei der große Unternehmen 40% im ersten Jahr absetzen können und KMUs die degressive Abschreibung nutzen. Ausnahmen für die Lohnsteuerabzugszahlungen für Forscher werden geklärt und verbessert. Die regionale Bescheinigungspflicht für den Investitionsabzug entfällt. Unternehmen, die die Anerkennung als Forschungszentrum erhalten, profitieren von einem stabilen steuerlichen Rahmen.
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Investitionsabzug: Eine Steuergutschrift basierend auf Investitionen in F&E-Ausrüstung und erworbene Patente.
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Dividendenabzug: Dieser Abzug wird in eine Befreiung umgewandelt. Die Mindestbeteiligungsvoraussetzung bleibt bei 10%, jedoch erhöht sich der Mindestanschaffungswert von 2,5 Millionen € auf 4 Millionen €. Dies gilt nur für Transaktionen zwischen großen Unternehmen; KMUs sind von den strengeren Bedingungen ausgenommen. Für DBI-Beveks/RDT-Sicavs wird es eine 5%-Steuer auf Kapitalgewinne beim Austritt geben und Quellensteuergutschriften sind an die Bedingung geknüpft, dass ein Mindestgehalt für Direktoren gezahlt wird.
Steuerliche Anreize für Privatpersonen
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Pensionssparplan: Beiträge zu Pensionssparplänen sind für eine Steuerermäßigung berechtigt. Abhängig von der Beitragsgrenze (entweder 1.050 € oder 1.350 €) beträgt die Ermäßigung entweder 30% oder 25%.
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Weitere Abzüge: Steuerermäßigungen gibt es auch für verschiedene Ausgaben, einschließlich Lebensversicherungsprämien (bis zu 2.450 €), wohltätige Spenden (mindestens 40 € an anerkannte EWR-Einrichtungen) und Vergütungen für Hauspersonal (unter spezifischen Grenzen und Bedingungen).
Steuerliche Änderungen im Immobilienbereich
- Registrierungsgebühren: Für authentische Kaufurkunden, die am oder nach dem 1. Januar 2025 unterzeichnet werden, wird die Registrierungsgebühr für den Erwerb eines Einfamilienhauses auf 3% gesenkt (vorher 12,5%). Dies gilt auch, wenn ein Hausbesitzer seine bestehende Immobilie innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf einer neuen verkauft. Der "Wohnungs-Gutschein"-Steuervorteil wird abgeschafft, ebenso wie der ermäßigte Satz von 6% für bescheidene Wohnungen (Katastereinkommen unter 745 €).
Belgien fördert aktiv F&E und Innovation. Steuerliche Anreize werden regelmäßig überprüft und aktualisiert, daher ist es wichtig, über die neuesten Vorschriften informiert zu bleiben. Für weitere Details wird empfohlen, einen Steuerberater zu konsultieren oder auf offizielle Regierungsressourcen zu verweisen. Beachten Sie, dass die bereitgestellten Informationen ab dem 5. Februar 2025 aktuell sind und Änderungen unterliegen können.