Im belgischen Arbeitsrecht sind bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestimmte Kündigungsfristen erforderlich. Diese Fristen werden durch die Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers und die Partei, die die Kündigung initiiert, bestimmt, wie im Arbeitsvertragsgesetz von 1978 festgelegt.
Länge der Kündigungsfrist
Die Länge der Kündigungsfrist wird durch zwei Faktoren beeinflusst:
- Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers: Dies bezieht sich auf die gesamte ununterbrochene Dienstzeit des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber (oder einem Unternehmen innerhalb derselben Gruppe).
- Partei, die die Kündigung initiiert: Die Kündigungsfrist variiert je nachdem, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer entlässt oder der Arbeitnehmer kündigt.
Übergangsregeln gelten für Arbeitnehmer, deren Beschäftigung vor dem 1. Januar 2014 begann und nach diesem Datum beendet wird. Diese Regeln berücksichtigen die frühere Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten.
Kündigungsfristen bei arbeitgeberseitiger Kündigung
Für Arbeitgeber, die den Vertrag eines Arbeitnehmers kündigen, beträgt die Mindestkündigungsfrist:
- 1 Woche für Arbeitnehmer mit weniger als 3 Monaten Betriebszugehörigkeit.
- Die Kündigungsfrist erhöht sich progressiv mit der Betriebszugehörigkeit und erreicht ein Maximum von 62 Wochen für einen Arbeitnehmer mit 20 Dienstjahren, wobei für jedes weitere Jahr eine zusätzliche Woche hinzukommt.
Kündigungsfristen bei arbeitnehmerseitiger Kündigung (Eigenkündigung)
Wenn ein Arbeitnehmer kündigt, ist die Kündigungsfrist in der Regel kürzer als bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung.
- 1 Woche für Arbeitnehmer mit weniger als 3 Monaten Betriebszugehörigkeit.
- Kündigungsfrist auf 13 Wochen begrenzt für Arbeitnehmer mit 8 oder mehr Dienstjahren.
Um rechtsgültig zu sein, muss die Kündigung schriftlich erfolgen und das Anfangsdatum sowie die Länge der Kündigungsfrist angeben.
Bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung muss die Kündigung per Einschreiben oder durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt werden. Die Kündigungsfrist beginnt in der Regel am Montag nach der Woche, in der die Kündigung ausgesprochen wurde.
In Belgien haben Arbeitnehmer möglicherweise Anspruch auf Abfindung, wenn ihr Arbeitsverhältnis unter bestimmten Umständen beendet wird. Die Bedingungen und Beträge der Abfindung werden hauptsächlich durch das Arbeitsvertragsgesetz von 1978 geregelt, und verschiedene Tarifverträge (CBA) können zusätzliche Bestimmungen zur Abfindung enthalten.
Umstände für Abfindung
Abfindung ist in der Regel in den folgenden Szenarien fällig:
- Kündigung durch den Arbeitgeber ohne triftigen Grund oder ohne Kündigungsfrist (oder unzureichende Kündigungsfrist): Der Arbeitgeber muss eine Abfindung zahlen, die der Vergütung entspricht, die der Kündigungsfrist entspricht, die hätte eingehalten werden müssen.
- Kündigung aufgrund schwerwiegenden Fehlverhaltens des Arbeitnehmers: Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Abfindung.
- Spezifische Umstände: Abfindung kann auch in Fällen von Betriebsschließung, medizinischer höherer Gewalt oder Massenentlassungen vorgeschrieben sein.
Berechnung der Abfindung
Die Berechnung der Abfindung wird von mehreren Faktoren beeinflusst:
Grundberechnung
- Vergütung des Arbeitnehmers: Dies umfasst das Bruttogehalt des Arbeitnehmers, einschließlich Sachleistungen (z.B. Firmenwagen, Essensgutscheine).
- Dienstzeit: Die Abfindung erhöht sich proportional zur Dienstzeit des Arbeitnehmers.
Berechnungsformeln
Spezifische Formeln werden zur Berechnung der Abfindung je nach Umständen verwendet:
- Kündigung ohne Kündigungsfrist oder triftigen Grund: Die Abfindung entspricht der Vergütung, die der Kündigungsfrist entspricht, die hätte eingehalten werden müssen.
- Massenentlassungen: Hierbei umfasst die Abfindungsformel die Vergütung des Arbeitnehmers, die Dienstzeit und das Alter.
Einschränkungen und Ausnahmen
- Probezeit: Während der Probezeit ist keine Abfindung fällig.
- Befristete Verträge: Abfindung kann fällig werden, wenn die Kündigung vor dem Enddatum des Vertrags ohne triftigen Grund erfolgt.
Zusätzliche Überlegungen
- Tarifverträge (CBA): Branchenspezifische oder unternehmensspezifische CBAs könnten günstigere Abfindungsregelungen für Arbeitnehmer festlegen.
- Besteuerung: Abfindungen können in Belgien der Besteuerung unterliegen.
In Belgien muss die Beendigung eines Arbeitsvertrags bestimmten gesetzlichen Verfahren entsprechen, die durch das Arbeitsvertragsgesetz von 1978 vorgeschrieben sind, um Fairness und rechtliche Compliance zu gewährleisten.
Einleitung der Beendigung
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können die Beendigung eines Arbeitsvertrags einleiten:
- Vom Arbeitgeber initiierte Beendigung: Der Arbeitgeber muss einen triftigen Grund für die Kündigung haben, wie wirtschaftliche Gründe, Umstrukturierungen oder das Verhalten des Arbeitnehmers (Leistungsdefizite, Fehlverhalten usw.).
- Vom Arbeitnehmer initiierte Beendigung (Kündigung): Der Arbeitnehmer muss seine Kündigung nicht rechtfertigen.
Kündigungsfrist
- Form: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und das Anfangsdatum angeben.
- Zustellung (Arbeitgeberkündigung): Der Arbeitgeber muss die Kündigung per Einschreiben oder Gerichtsvollzieher zustellen.
- Zeitpunkt: Die Kündigungsfrist beginnt in der Regel am Montag nach der Woche, in der die Kündigung ausgesprochen wurde.
Kündigung aus wichtigem Grund
Beide Parteien haben das Recht, den Arbeitsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Dazu gehören:
- Schweres Fehlverhalten des Arbeitnehmers: Handlungen, die die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unmöglich machen.
- Schweres Fehlverhalten des Arbeitgebers: Handlungen, die die Pflichten des Arbeitgebers verletzen und eine weitere Zusammenarbeit unmöglich machen.
Beendigung im gegenseitigen Einvernehmen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können jederzeit einvernehmlich die Beendigung des Arbeitsvertrags vereinbaren. Die Bedingungen der Beendigung sollten in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden.
Weitere Überlegungen
- Geschützte Arbeitnehmer: Bestimmte Arbeitnehmerkategorien, wie schwangere Arbeitnehmerinnen, Gewerkschaftsvertreter und Arbeitnehmer im Krankenstand, genießen besonderen Schutz.
- Streitigkeiten: Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Beendigung können vor Arbeitsgerichte gebracht werden.