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Vorteile in Belgien

Übersicht über Leistungen und Ansprüche

Entdecken Sie gesetzlich vorgeschriebene und optionale Leistungen für Mitarbeitende in Belgien.

Belgien benefits overview

Belgien verfügt über ein gut etabliertes System von Arbeitnehmerleistungen und -ansprüchen, das durch eine Kombination aus gesetzlichen Vorgaben, Tarifvereinbarungen und gängigen Marktpraktiken geprägt ist. Arbeitgeber, die in Belgien tätig sind, müssen sich in diesem Umfeld zurechtfinden, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und gleichzeitig wettbewerbsfähige Pakete anzubieten, die Talente anziehen und halten. Das Verständnis sowohl der obligatorischen Bestimmungen als auch der vorherrschenden freiwilligen Leistungen ist entscheidend für ein erfolgreiches Personalmanagement.

Das belgische Sozialsystem bildet eine Grundlage des Schutzes und deckt Bereiche wie Gesundheitsversorgung, Renten, Arbeitslosigkeit und Familienzulagen ab. Über diese gesetzlichen Mindestleistungen hinaus verbessern Arbeitgeber häufig ihre Vergütungspakete durch zusätzliche Leistungen, die oft sehr geschätzt werden und die Gesamtkosten der Beschäftigung erheblich beeinflussen können.

Obligatorische Benefits und Ansprüche

Das belgische Recht verlangt mehrere zentrale Benefits und Ansprüche für Arbeitnehmer. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist unverhandelbar und erfordert erhebliche Arbeitgeber- Sozialversicherungsbeiträge. Diese Beiträge finanzieren das staatliche Sozialsystem, das wiederum viele der obligatorischen Leistungen bereitstellt.

Wesentliche obligatorische Ansprüche umfassen:

  • Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber müssen erhebliche Beiträge auf die Gehälter der Arbeitnehmer zahlen, die die staatlichen Renten, Gesundheitsversorgung, Arbeitslosengelder, Familienzulagen und die Versicherung gegen Berufskrankheiten/Unfälle finanzieren. Die genauen Sätze variieren, stellen jedoch einen beträchtlichen Prozentsatz des Bruttogehalts dar.
  • Bezahlter Urlaub: Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Mindestanzahl an bezahlten Urlaubstagen pro Jahr, typischerweise 20 Tage für eine Vollzeitkraft, zuzüglich gesetzlicher Feiertage (meist 10 pro Jahr). Es ist außerdem ein „Doppel-Urlaubsgeld“ vorgeschrieben, das während der Haupturlaubszeit zusätzlich gezahlt wird.
  • Krankheit: Arbeitnehmer haben Anspruch auf garantierte Fortzahlung des Gehalts während Krankheitszeiten, sofern diese ärztlich attestiert sind. Dauer und Höhe der vom Arbeitgeber gezahlten Gehaltsfortzahlung variieren je nach Status (Facharbeiter oder Angestellter) und Dauer der Betriebszugehörigkeit, danach übernimmt das staatliche Sozialsystem.
  • Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub: Gesetzliche Urlaubstage werden für neue Eltern gewährt, mit Leistungen, die durch das Sozialsystem erbracht werden.
  • Arbeitslosengeld: Werden zwar vom Staat bezahlt, doch das System wird durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert.
  • Familienzulagen: Staatliche Leistungen, die an Arbeitnehmer auf Basis der Anzahl der abhängigen Kinder gezahlt werden, finanziert durch Sozialversicherungsbeiträge.
  • Unfall- und Berufskrankheitenversicherung: Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Arbeitnehmer gegen Unfälle bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin sowie gegen Berufskrankheiten zu versichern.

Die Einhaltung erfordert eine genaue Berechnung und rechtzeitige Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge sowie die Einhaltung der Vorschriften bezüglich Urlaub, Krankengeld und anderer Ansprüche. Verstöße können erhebliche Strafen nach sich ziehen.

Übliche freiwillige Leistungen

Neben den gesetzlichen Vorgaben bieten belgische Arbeitgeber häufig eine Reihe von ergänzenden Benefits an, um ihre Vergütungspakete aufzuwerten und wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Erwartungen der Arbeitnehmer sind hoch, insbesondere in bestimmten Branchen, und ein attraktives Leistungspaket ist oft ein entscheidender Faktor bei der Gewinnung und Bindung von Talenten.

Beliebte freiwillige Benefits umfassen:

  • Essensgutscheine: Elektronisch bereitgestellte Gutscheine, die Arbeitnehmer zum Bezahlen von Mahlzeiten oder Lebensmitteln verwenden können. Diese sind steuerlich hoch effizient für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bis zu einem bestimmten Wert pro Gutschein pro Tag.
  • Firmenwagen: Besonders bei Tätigkeiten mit Reisetätigkeit üblich, sind Firmenwagen ein bedeutender Vorteil, obwohl die steuerliche Behandlung komplexer geworden ist. Oft inklusive Tankkarten.
  • Gruppenvorsorge (zusätzliche Pension): Arbeitgeber bieten häufig eine ergänzende Pensionskasse durch eine Gruppenversicherung an, die die staatliche Rente ergänzt.
  • Krankenhausversicherung: Während die Grundversorgung durch die Sozialversicherung abgedeckt ist, wird privat Krankenhaustarif häufig angeboten, um Kosten abzudecken, die nicht vollständig erstattet werden, und um Zugang zu besseren Einrichtungen oder Leistungen zu gewährleisten.
  • Öko-Gutscheine: Gutscheine, die für nachhaltige Produkte oder Dienstleistungen eingelöst werden können.
  • Netto-Zuschüsse: Bestimmte Zulagen (z.B. für Heimarbeitskosten) können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei gezahlt werden.
  • Mobiltelefon und Internet: Für die berufliche Nutzung bereitgestellt, oft mit einer Pauschale für private Nutzung.

Die Kosten dieser Benefits variieren deutlich. Essensgutscheine haben einen fixen Kostenorozont (teilweise vom Arbeitnehmer getragen). Kosten für Firmenwagen umfassen Leasing, Kraftstoff, Versicherung und Steuern. Kosten für Gruppenvorsorge und Krankenhaustarife hängen von den Detailvereinbarungen, der Mitarbeiterzusammensetzung und dem Versicherer ab. Ein wettbewerbsfähiges Paket zu schnüren, bedeutet häufig, mehrere dieser Benefits zu kombinieren und steuerlich effiziente Optionen wie Essensgutscheine und Gruppenvorsorge strategisch zu nutzen.

Krankenversicherung

Die Gesundheitsversorgung in Belgien wird hauptsächlich durch das obligatorische Sozialsystem finanziert. Alle Einwohner, einschließlich Arbeitnehmer, müssen sich bei einer Krankenkasse (Mutuelle/Ziekenfonds) anmelden, um Zugang zu staatlich finanzierten medizinischen Leistungen, Beratungen und Verschreibungen zu erhalten, wobei die Kosten teilweise erstattet werden.

Während das staatliche System eine Grundversorgung bietet, offerieren viele Arbeitgeber ergänzend eine Krankenhauszusatzversicherung als eine wichtige freiwillige Leistung. Diese private Versicherung deckt die Kosten für Krankenhausbehandlungen, die nicht durch die staatliche Versicherung vollständig gedeckt sind, einschließlich Differenzen bei der Unterbringung in Privat- oder Semiprivat-Zimmer und manchmal auch ambulante Kosten oder spezielle Behandlungen. Die Erwartungen der Mitarbeiter sind hoch an diese Leistung, sie gilt als Standardbestandteil eines guten Beschäftigungspakets. Die Kosten für diese Zusatzversicherung trägt in der Regel der Arbeitgeber, manchmal mit einem kleinen Eigenanteil des Mitarbeiters. Die Einhaltung erfordert die Anmeldung der Mitarbeiter bei einer staatlichen Krankenkasse und bei Angebot einer Zusatzversicherung die korrekte Verwaltung der Gruppenpolitik.

Renten- und Pensionspläne

Das belgische Rentensystem basiert auf drei Säulen:

  1. Erste Säule: Die obligatorische staatliche Rente, finanziert durch Sozialversicherungsbeiträge. Die Höhe hängt von der Dauer der Berufstätigkeit und dem erzielten Einkommen ab.
  2. Zweite Säule: Berufliche Pensionspläne, oft als „group insurance“ oder „Pensionsfonds“ bezeichnet, die von Arbeitgebern für ihre Mitarbeiter eingerichtet werden. Diese sind sehr verbreitet als Zusatzleistung. Beiträge werden typischerweise sowohl vom Arbeitgeber als auch teilweise vom Arbeitnehmer entrichtet, das angesparte Kapital oder die Rente wird bei Renteneintritt ausgezahlt. Diese Pläne unterliegen besonderen Vorschriften und steuerlichen Regelungen.
  3. Dritte Säule: Private Einzelvorsorgepläne, die von Individuen selbst vorgenommen werden.

Arbeitgeberfinanzierte Pläne der zweiten Säule werden von den Mitarbeitern hoch geschätzt, da sie die Altersbezüge über die staatliche Rente hinaus deutlich erhöhen. Die Kosten für den Arbeitgeber hängen vom vereinbarten Beitragssatz ab (oft ein Prozentsatz des Gehalts). Die Einhaltung erfordert die Einrichtung und Verwaltung des Plans gemäß den gesetzlichen Vorgaben, häufig über eine Versicherungsgesellschaft oder einen Pensionsfonds.

Typische Leistungspakete nach Branche und Unternehmensgröße

Leistungspakete in Belgien können je nach Branche, Unternehmensgröße und Standort deutlich variieren, ebenso wie nach Rolle und Hierarchie.

  • Große Unternehmen: Bieten meist umfassende Leistungspakete an, inklusive einer Vielzahl freiwilliger Benefits wie großzügige Gruppenvorsorge (Pension und Krankenhaustarif), Firmenwagen (für relevante Positionen), Essensgutscheine und ggf. weitere Anreize wie flexible Arbeitszeiten oder zusätzliche Urlaubstage. Sie verfügen über die Ressourcen und häufig die Notwendigkeit, hoch attraktive Pakete anzubieten, um Top-Talente zu gewinnen.
  • KMU: Bieten möglicherweise ein eingeschränkteres Angebot an freiwilligen Leistungen, aber Essensgutscheine und Krankenhaustarife sind sehr verbreitet. Firmenwagen sind meist auf Vertrieb oder Management beschränkt. Gruppenvorsorge wird häufig angeboten, die Beitragssätze sind aber geringer. Sie balancieren Kostenüberlegungen und die Notwendigkeit, im jeweiligen Marktsegment wettbewerbsfähig zu bleiben.
  • Bestimmte Branchen: In bestimmten Branchen gibt es sektorspezifische Tarifvereinbarungen, die Leistungen über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus vorschreiben. Beispielsweise im IT-Sektor werden oft hohe Leistungen wie Firmenwagen, Technologiezuschüsse und flexible Arbeitsformen erwartet. Im Finanzwesen sind umfangreichere Gruppenvorsorgepläne üblich.

Die Erwartungen der Arbeitnehmer werden maßgeblich durch Branchenstandards geprägt. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen Arbeitgeber das Angebot ihrer Mitbewerber kennen. Die Kosten der Benefits als Anteil der Gesamtvergütung können erheblich sein, oft 25-40 % oder mehr zusätzlich zum Bruttogehalt, wobei die konkrete Ausgestaltung insbesondere bei Firmenwagen und großzügigen Gruppenvorsorgeplänen entscheidend ist. Die Einhaltung der Vorschriften wächst mit der Komplexität der angebotenen Leistungen; die Verwaltung mehrerer freiwilliger Benefits erfordert sorgfältige Organisation, um eine korrekte steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung sicherzustellen.

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