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Bangladesch

Richtlinien zur Kündigung und Abfindung

Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Prozesse für Mitarbeiterkündigung und Abfindung in Bangladesch

Kündigungsfrist

Das Bangladesh Labour Act, 2006, legt die gesetzlichen Anforderungen für Kündigungsfristen bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer fest.

Kündigungsfrist für Arbeitgeber bei Kündigung von Arbeitnehmern

Arbeitgeber sind verpflichtet, dem Arbeitnehmer vor der Kündigung eine schriftliche Mitteilung zu geben. Die Kündigungsfrist variiert je nach Klassifizierung des Arbeitnehmers:

  • Dauerbeschäftigte: Arbeitgeber müssen einem Dauerbeschäftigten, der monatlich entlohnt wird, eine schriftliche Kündigungsfrist von 120 Tagen geben.
  • Andere Arbeitnehmer: Für alle anderen Arbeitnehmer (befristet, tageweise bezahlt usw.) beträgt die Kündigungsfrist 60 Tage.

Arbeitgeber haben auch eine alternative Option:

  • Entschädigung statt Kündigungsfrist: Arbeitgeber können dem Arbeitnehmer anstelle der schriftlichen Kündigungsfrist den Lohn für die festgelegte Kündigungsfrist zahlen.

Kündigungsfrist für Arbeitnehmer bei Eigenkündigung

Arbeitnehmer sind ebenfalls verpflichtet, vor der Kündigung eine schriftliche Mitteilung zu geben:

  • Dauerbeschäftigte: Dauerbeschäftigte müssen ihrem Arbeitgeber eine schriftliche Kündigungsfrist von 60 Tagen geben.
  • Befristete Arbeitnehmer: Die Kündigungsfrist für befristete Arbeitnehmer beträgt 30 Tage für monatlich entlohnte Arbeitnehmer und 14 Tage für andere.

Arbeitnehmer haben auch eine alternative Option:

  • Zahlung statt Kündigungsfrist: Kündigende Arbeitnehmer können ihrem Arbeitgeber einen Betrag in Höhe ihres Lohns für die Kündigungsfrist zahlen, um auf die schriftliche Kündigungsfrist zu verzichten.

Wichtiger Hinweis: Dies sind die gesetzlichen Mindestanforderungen. Arbeitsverträge können längere Kündigungsfristen vorsehen, die von beiden Parteien eingehalten werden müssen.

Abfindung

In Bangladesch werden Abfindungsansprüche gemäß dem Bangladesh Labour Act, 2006 unter "Dienstleistungen" kategorisiert.

Anspruch auf Abfindung

Mitarbeiter haben in den folgenden Szenarien Anspruch auf Abfindung:

  • Kündigung durch den Arbeitgeber (außer bei Fehlverhalten): Wenn ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter aus anderen Gründen als Fehlverhalten kündigt, hat der Mitarbeiter gemäß Abschnitt 20 des Bangladesh Labour Act, 2006 Anspruch auf Dienstleistungen.
  • Rücktritt mit ausreichender Dienstzeit: Mitarbeiter können Anspruch auf Dienstleistungen haben, wenn sie nach Abschluss einer Mindestdauer ununterbrochener Dienstzeit zurücktreten. Die erforderliche Dienstzeit kann je nach Vorschriften und individuellen Arbeitgeberrichtlinien variieren.

Berechnung der Abfindung

Das Bangladesh Labour Act, 2006, bietet Richtlinien für die Berechnung von Dienstleistungen:

  • 14 bis 5 Jahre Dienstzeit: Wenn die Beschäftigung eines Mitarbeiters zwischen 5-10 Jahren dauerte, hat er Anspruch auf 14 Tage Lohn für jedes abgeschlossene Dienstjahr (Abschnitt 20 (2)).
  • 10 Jahre oder mehr Dienstzeit: Wenn ein Mitarbeiter 10 Jahre oder länger gearbeitet hat, hat er Anspruch auf 30 Tage Lohn für jedes abgeschlossene Dienstjahr (Abschnitt 20 (2)).

Bitte beachten Sie, dass die Berechnung der Abfindung auf dem zuletzt gezogenen Lohn des Mitarbeiters basiert, ohne Zulagen (Abschnitt 2 (58)). Arbeitgeber können auch großzügigere Abfindungsrichtlinien haben als das gesetzlich vorgeschriebene Minimum.

Ausnahmen vom Abfindungsanspruch

Es gibt bestimmte Umstände, unter denen ein Mitarbeiter keinen Anspruch auf Abfindung hat:

  • Entlassung wegen Fehlverhaltens: Mitarbeiter, die wegen Fehlverhaltens entlassen wurden, wie im Bangladesh Labour Act, 2006 definiert, haben keinen Anspruch auf Dienstleistungen (Abschnitt 20(1)(c)).
  • Rücktritt ohne ausreichende Dienstzeit: Mitarbeiter, die vor Abschluss einer bestimmten Mindestbeschäftigungsdauer zurücktreten, haben je nach den Richtlinien des Arbeitgebers möglicherweise keinen Anspruch auf Abfindung.

Kündigungsprozess

Der Kündigungsprozess in Bangladesch wird durch das Bangladesh Labour Act, 2006 geregelt. Dieser Prozess muss strikt eingehalten werden und umfasst mehrere Schritte und Überlegungen.

Arten der Kündigung

Es gibt zwei Hauptarten der Kündigung:

  • Kündigung durch den Arbeitgeber: Der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag unter bestimmten Bedingungen und Verfahren kündigen.
    • Kündigung aus wichtigem Grund: Arbeitgeber können einen Arbeitnehmer wegen "Fehlverhaltens" im Sinne von Abschnitt 16 des Bangladesh Labour Act, 2006, sofort kündigen.
    • Kündigung ohne wichtigen Grund: Bei einer Kündigung ohne wichtigen Grund müssen Arbeitgeber bestimmte Verfahren einhalten.
  • Kündigung durch den Arbeitnehmer (Rücktritt): Arbeitnehmer können ihr Arbeitsverhältnis durch eine schriftliche Kündigung beim Arbeitgeber beenden.

Schritte im Kündigungsprozess

Der Kündigungsprozess umfasst mehrere Schritte:

  1. Schriftliche Mitteilung: Eine schriftliche Mitteilung muss vorgelegt werden, in der der Kündigungsgrund, das Datum des Wirksamwerdens der Kündigung und die Einhaltung der erforderlichen Verfahren dargelegt werden.
  2. Untersuchung bei Fehlverhalten: Wenn die Kündigung aus wichtigem Grund erfolgt, kann der Arbeitgeber vor der Entlassung eine faire Untersuchung durchführen.
  3. Abrechnung der Ansprüche: Bei Kündigung muss der Arbeitgeber alle ausstehenden finanziellen Ansprüche des Arbeitnehmers begleichen, einschließlich unbezahlter Gehälter und Löhne sowie angesammelter Urlaubsansprüche.
  4. Ausstellung von Dokumenten: Arbeitgeber müssen dem gekündigten Arbeitnehmer ein Erfahrungs- oder Dienstzeugnis ausstellen.

Überlegungen zur Personalfreisetzung

Bei einer Kündigung aufgrund von Personalfreisetzung muss der Arbeitgeber möglicherweise zusätzliche Richtlinien befolgen, wie z.B. die Benachrichtigung der zuständigen Behörden und die Berücksichtigung von Vorrangregelungen für entlassene Arbeitnehmer bei der Wiedereinstellung.

Kündigungsstreitigkeiten

Wenn während des Kündigungsprozesses ein Streit entsteht, kann die betroffene Partei (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer) eine Beschwerde beim Arbeitsgericht einreichen, um eine Lösung zu finden. Für die aktuellsten und umfassendsten Informationen zu Arbeitsgesetzen und Kündigungsverfahren in Bangladesch sollte immer auf das offizielle Bangladesh Labour Act, 2006 verwiesen werden.

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