Rivermate | Afghanistan landscape
Rivermate | Afghanistan

Steuern in Afghanistan

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Learn about tax regulations for employers and employees in Afghanistan

Updated on April 23, 2025

Arbeitgebersteuerpflichten

Arbeitgeber in Afghanistan haben spezifische Steuerpflichten für ihre Mitarbeiter, einschließlich der Quellensteuer und der Abführung von Lohnsteuern.

Lohnsteuer

Arbeitgeber mit zwei oder mehr Mitarbeitern müssen die Lohnsteuer, die auf einer progressiven Skala berechnet wird, von den Gehältern der Mitarbeiter einbehalten. Es gilt ein monatlicher Freibetrag von AFN 5.000. Der einbehaltene Betrag muss innerhalb von 10 Tagen nach Ende des Monats, in dem die Löhne gezahlt wurden, an das Afghanistan Revenue Department (ARD) abgeführt werden. Dies gilt sowohl für ansässige als auch für nicht ansässige Mitarbeiter, die in Afghanistan arbeiten. Nicht ansässige Mitarbeiter können befreit sein, wenn ihr Heimatland eine gegenseitige Befreiung für afghanische Einwohner anbietet. Mitarbeiter von ausländischen Regierungen und internationalen Organisationen werden gemäß den entsprechenden Verträgen oder Abkommen besteuert. Die Steuersätze sind progressiv und basieren auf monatlichen Einkommensklassen (siehe unten). Pro-rata-Zeitpläne gelten für unterschiedliche Gehaltsabrechnungsfrequenzen. Arbeitgeber müssen jedem Mitarbeiter bis zum Ende des Monats nach dem Sonnenjahr (31 Hamal) eine jährliche Lohn- und Steuerbescheinigung ausstellen oder sofort nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Einkommensteuersätze

Während spezifische Sätze für 2025 in den bereitgestellten Quellen nicht verfügbar sind, basiert die allgemeine Struktur auf einem progressiven System, wie folgt (bitte beachten Sie, dass sich die Steuerklassen ändern können):

  • AFN 0 - AFN 5000: 0%
  • AFN 5001- AFN 12.500: 2%
  • AFN 12.501 - AFN 100.000: 10% (plus AFN 150 für Einkommen, das AFN 12.500 übersteigt)
  • Über AFN 100.000: 20% (plus AFN 8.900 für Einkommen, das AFN 100.000 übersteigt)

Körperschaftsteuer

Der Körperschaftsteuersatz beträgt 20% des zu versteuernden Einkommens. Unternehmen sind verpflichtet, eine jährliche Steuererklärung einzureichen und bis zum Ende von Jawza (3. Monat) des folgenden Haushaltsjahres zu zahlen.

Geschäftsumsatzsteuer (BRT)

Unternehmen unterliegen der BRT, einer Steuer auf Verkäufe, und müssen vierteljährlich eine Steuererklärung abgeben und zahlen. Die Zahlungen sind innerhalb von 15 Tagen nach Ende des Sonnenquartals, in dem die Verkäufe stattfanden, fällig.

Weitere Steuern

  • Feste Einfuhrsteuer: Gilt für importierte Waren und umfasst Zollabgaben.

Sozialversicherung

Informationen zu den Sozialversicherungsbeiträgen für 2025 sind in den vorliegenden Quellen nicht explizit aufgeführt, es wird jedoch erwähnt, dass der Arbeitgeber 50% und der Arbeitnehmer 20% beiträgt.

Es ist wichtig zu beachten, dass Steuerrecht und Vorschriften Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, einen Steuerfachmann oder direkt das Afghanistan Revenue Department für die aktuellsten Informationen zu konsultieren. Diese Angaben sind Stand vom 5. Februar 2025.

Arbeitnehmersteuerabzüge

In Afghanistan sind Arbeitgeber dafür verantwortlich, Steuern von den Gehältern der Mitarbeiter über einer bestimmten Schwelle einzubehalten.

Arbeitgeberverantwortlichkeiten

  • Wer Einbehält: Rechtseinheiten (Unternehmen, Organisationen, Regierungsbehörden) und Einzelpersonen mit zwei oder mehr Mitarbeitern müssen Steuern einbehalten.
  • Welche Zahlungen: Gehälter, Löhne, Überstundenvergütung, Barzuschüsse (Essen, Transport usw.) und Nicht-Bar-Zahlungen unterliegen dem Einbehalt.
  • Mitarbeiter-Schwelle: Der Einbehalt gilt für ansässige und nicht-ansässige Mitarbeiter, die über AFN 5.000 pro Monat verdienen (oder gleichwertig). Nicht-ansässige Mitarbeiter sind befreit, wenn ihr Heimatland eine gegenseitige Befreiung mit Afghanistan hat. Mitarbeiter ausländischer Regierungen und internationaler Organisationen werden auf Grundlage von Verträgen oder Abkommen besteuert.
  • Steuersätze: Es besteht ein progressives Steuersystem, was bedeutet, dass der Steuersatz mit dem Einkommen steigt. Leider habe ich derzeit keinen Zugriff auf den Steuertarifplan.

Mitarbeitereinkünfte

  • Einkunftsarten: Steuerpflichtiges Einkommen umfasst Gehälter, Löhne, Boni (Leistung, Eid usw.), Überstundenvergütung und alle Barzuschüsse, unabhängig von ihrem Zweck (Transport, Telefon, Essen, Winterholz, Medizin usw.) ab dem 3. Juni 2024.
  • Per Diems: Per Diems für dienstliche Reisen unterliegen der Quellensteuer. ab dem 3. Juni 2024.

Geschäftsausgaben und Abzüge für Arbeitgeber

Most geschäftsbezogene Ausgaben sind abzugsfähig. Diese Informationen gelten ab heute, dem 5. Februar 2025, und können sich in Zukunft ändern. Abschreibungen auf Vermögenswerte (ohne Land) sind abzugsfähig. Start-up-Kosten sind nicht abzugsfähig. Zinsaufwendungen sind abzugsfähig, unterliegen jedoch einer Quellensteuer von 20%. Es sind keine Abzüge für Ausgaben wie Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren usw. zulässig, wenn der Arbeitgeber die erforderliche Steuer nicht einbehalten hat.

Zusätzliche Informationen für Nicht-Residente

Nicht-Residente Personen, Unternehmen und Organisationen, die in Afghanistan Geschäfte tätigen, werden auf Einkommen aus afghanischen Quellen besteuert. Abzüge sind auf Ausgaben beschränkt, die mit afghanisch-quellebezogenem Einkommen verbunden sind. Ausländische Steuern, die auf afghanisch-quellebezogenes Einkommen gezahlt werden, sind in der Regel nicht abzugsfähig oder anrechenbar, es sei denn, dies ist durch ein Doppelbesteuerungsabkommen festgelegt. Die USA haben derzeit kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Afghanistan. Diese Informationen gelten ab heute, dem 5. Februar 2025, und können sich in Zukunft ändern.

Sozialversicherungsbeitrag (Stand 6. Januar 2025)

Es gibt einen Sozialversicherungsbeitragsvorteil für neue Arbeitsmarktteilnehmer, der für Mitarbeiter gilt, die in den letzten zwölf Monaten nicht mehr als drei Monate bei einem anderen Arbeitgeber gearbeitet haben. Arbeitgeber können ihre Sozialversicherungsbeitragsbasis für bis zu ein Jahr um den Mindestlohn reduzieren und für weitere sechs Monate um 50 % des Mindestlohns.

Mehrwertsteuer

Afghanistan's Value Added Tax (VAT) system levies a standard rate of 10% on most goods and services. Businesses with an annual turnover exceeding AFN 150 million are required to register, while those below this threshold can register voluntarily if they meet specific criteria. VAT returns are filed quarterly.

VAT Rates

  • Standard Rate: 10% applies to most goods and services.
  • Zero Rate: 0% applies to exports and essential goods like basic food items (wheat, flour, rice, sugar, cooking oil, tea, onions, potatoes, salt), books, and household commodities (coal, wood, gas, soap).

VAT Registration

  • Mandatory Registration: Businesses with an annual turnover exceeding AFN 150 million.
  • Voluntary Registration: Businesses below the mandatory threshold can register if 75% of their supplies are to registered VAT taxpayers or 25% of their supplies are exports. Additional requirements include a fixed place of business and compliance with all tax laws.

VAT Filing and Payment

  • Filing Frequency: Quarterly
  • Filing Deadline: Within 15 days following the end of the quarter.
  • Payment Deadline: Tax payments are due no later than the 15th day following the end of the solar quarter in which the sales occurred. The tax year in Afghanistan begins on December 21st.

Exempt Goods and Services

Several categories of goods and services are exempt from VAT including:

  • Health services
  • Educational services
  • Financial and insurance services
  • Residential immovable property transfer or lease
  • Religious services
  • Humanitarian aid
  • Goods and services provided to the government for disaster rehabilitation
  • Sport services

General Information on VAT in Afghanistan

As of February 5, 2025, the implementation date for VAT has been delayed several times and while originally set for December 21, 2020, it is important to consult the most up-to-date official sources for the current status. The VAT replaces the previous Business Receipts Tax (BRT) and aims to modernize the tax system, align with international standards, and provide a more stable revenue source for the Afghan government. Non-resident businesses making local supplies may be required to register and appoint a local VAT representative. A refund system exists for excess input VAT credits carried forward for at least one period, processed within 45 days. Penalties exist for non-compliance with VAT regulations, including late filing, late payment, and inaccurate reporting. While e-invoicing is not currently mandatory, it is encouraged.

Steuervorteile

Afghanistans Steuerlandschaft befindet sich derzeit im Wandel, mit neuen Anreizen, die eingeführt werden, um die wirtschaftliche Aktivität zu fördern. Ab dem 5. Februar 2025 stehen folgende Anreize zur Verfügung:

Steuerliche Anreize für Unternehmen

  • Steuerbefreiung für neue Industrien: Rückkehrende afghanische Investoren, die neue Industrien gründen, sind für einen Zeitraum von fünf Jahren von allen Steuern befreit, außer Lohnsteuer für Mitarbeiter. Diese Befreiung soll Investitionen fördern und verschiedene Sektoren der afghanischen Wirtschaft revitalisieren.
  • Zollbefreiung: Importierte Maschinen und Werkzeuge, die für die Industrie bestimmt sind, sind von Zöllen befreit. Diese Maßnahme soll die Kosten für die Gründung neuer Industrien senken und afghanische Produkte wettbewerbsfähiger machen.
  • Steuererleichterungen für kleine Unternehmen und bestimmte Sektoren: Unternehmen mit Jahresumsätzen bis zu zwei Millionen Afghanis (ungefähr $27.000 USD ab 2024) sind von der Steuerzahlung befreit. Für Unternehmen, die diese Grenze überschreiten, wurde die Steuerquote von 0,5 Prozent auf 0,3 Prozent gesenkt. Diese Erleichterung gilt auch für Hotels und Tankstellen. Zusätzlich gibt es keine Business Receipt Tax (BRT), da die Mehrwertsteuer (VAT) mit einem Satz von 10 % eingeführt wurde. Für viele Grundbedürfnisse, einschließlich Gesundheitsdienste; Bildungsdienste; Finanz- und Versicherungsdienste; Übertragung oder Vermietung von unbeweglichem Eigentum zu Wohnzwecken; Bereitstellung religiöser Dienste; humanitärer Hilfe; Waren und Dienstleistungen, die einer Regierungseinheit zur Rehabilitation nach Naturkatastrophen, Industrievorfällen und Katastrophen bereitgestellt werden; sowie Sportdienstleistungen, ist die Mehrwertsteuer befreit.

Allgemeine Steuerinformationen in Afghanistan

  • Einkommensteuer für Privatpersonen: Afghanistan verfügt über ein progressives Einkommensteuersystem. Einkommen aus landwirtschaftlicher und Viehzuchtproduktion sowie Zuschüsse und Geschenke öffentlicher Institutionen und ausländischer Regierungen sind im Allgemeinen von der Einkommensteuer befreit. Selbstständige Personen werden ähnlich wie Lohnempfänger besteuert, mit Steuersätzen zwischen 2 % und 20 %, basierend auf Einkommensklassen. Einzelunternehmer werden bei einem Nettobesteuerungsbetrag zwischen 150.000 und 1.200.000 Afghanis mit 10 % besteuert, darüber hinaus mit 20 %.
  • Körperschaftsteuer: Der Standard-Körperschaftsteuersatz beträgt 20 %. Kapitalgewinne werden im Allgemeinen in das zu versteuernde Einkommen einbezogen und mit diesem Satz besteuert. Kapitalgewinne aus Immobilienverkäufen unterliegen jedoch einer separaten Steuer von 1 %, die auf die Körperschaftsteuer angerechnet werden kann.
  • Mehrwertsteuer (VAT): Eine Mehrwertsteuer von 10 % gilt für eine Reihe von Produkten.

Zusätzliche Überlegungen: Bitte beachten Sie, dass das afghanische Steuersystem Änderungen unterliegen kann und die Vorschriften komplex sein können. Es ist wichtig, Steuerfachleute zu konsultieren, um die aktuellsten Informationen und Anleitungen zu erhalten. Während Anreize zur Investitionsförderung bestehen, können verschiedene Herausforderungen, einschließlich Instabilität im Finanzsektor und politische Änderungen, die Geschäfte in Afghanistan beeinflussen. Darüber hinaus können die spezifischen Antragsverfahren für Steueranreize und -befreiungen variieren. Es wird empfohlen, direkt mit den zuständigen afghanischen Behörden Kontakt aufzunehmen, um die neuesten Verfahrensdetails zu erhalten.

Martijn
Daan
Harvey

Bereit, Ihr globales Team zu erweitern?

Sprechen Sie mit einem Experten