Das Management von Mitarbeiterurlauben und Urlaubsansprüchen ist ein wesentlicher Aspekt der Einhaltung von Vorschriften und der Zufriedenheit der Mitarbeitenden für Unternehmen, die in Afghanistan tätig sind. Das Verständnis der lokalen Arbeitsgesetze und Gepflogenheiten stellt sicher, dass Unternehmen ihre Belegschaft effektiv verwalten können, während sie gleichzeitig nationale Regelungen bezüglich Freizeit einhalten. Diese Richtlinien umfassen verschiedene Arten von Urlaub, darunter Jahresurlaub, gesetzliche Feiertage, Krankheitsurlaub und Elternzeit, jede mit spezifischen Anforderungen und Ansprüchen, die Arbeitgeber beachten müssen.
Die Navigation durch diese Vorschriften erfordert Aufmerksamkeit fürs Detail, da Ansprüche und Verfahren durch das afghanische Arbeitsrecht festgelegt sind. Arbeitgeber sind verantwortlich für die korrekte Berechnung der Urlaubskonten, die Beachtung der gesetzlichen Feiertage und die Verwaltung von Anträgen auf Krankheits- oder Elternzeit gemäß dem festgelegten rechtlichen Rahmen. Die Einhaltung dieser Richtlinien ist wesentlich, um die rechtliche Konformität zu wahren und ein positives Arbeitsumfeld zu fördern.
Jahresurlaub
Arbeitnehmer in Afghanistan haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nach Abschluss eines bestimmten Dienstjahres. Der Mindestanspruch wird durch das Arbeitsrecht festgelegt, und die Ansammlung erfolgt in der Regel über die Zeit.
- Mindestanspruch: Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf mindestens 20 Arbeitstage bezahlten Jahresurlaub pro Jahr nach Ablauf eines Jahres Dienstzeit.
- Ansammlung: Urlaub wird im Laufe des Jahres angesammelt.
- Nutzung: Arbeitnehmer müssen den Urlaub in der Regel im Voraus beantragen, und die Genehmigung hängt von den betrieblichen Erfordernissen ab. Nicht genutzter Urlaub kann übertragen oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kompensiert werden, abhängig von spezifischer Unternehmensrichtlinie und den Bestimmungen des Arbeitsrechts.
| Urlaubsart | Mindestanspruch | Hinweise |
|---|---|---|
| Jahresurlaub | 20 Arbeitstage | Nach einem Jahr Dienst; jährlich angesammelt |
Gesetzliche Feiertage
Afghanistan beobachtet im Laufe des Jahres mehrere gesetzliche Feiertage, an denen Mitarbeitende in der Regel Anspruch auf einen bezahlten freien Tag haben. Einige Feiertage haben feste Daten, während andere, insbesondere solche nach islamischem Kalender, variierende Termine haben. Die genauen Termine für lunarbasierten Feiertage im Jahr 2026 werden näher am Zeitpunkt offiziell bekannt gegeben.
Nachfolgend eine Liste der üblichen beobachteten Feiertage.
| Feiertagsname | Ungefährer Termin (2026) | Hinweise |
|---|---|---|
| Neujahr (Gregorianisch) | 1. Januar | Fester Termin |
| Sieg der Mujahideen | 28. April | Fester Termin |
| Tag der Arbeit | 1. Mai | Fester Termin |
| Unabhängigkeit Afghanistans | 19. August | Fester Termin |
| Eid al-Fitr | Variabel | Markiert das Ende des Ramadan; Termine variieren |
| Eid al-Adha | Variabel | Opferfest; Termine variieren |
| Aschura | Variabel | Gedenkfeier zum Muharram; Termine variieren |
| Mawlid (Geburtstag des Propheten) | Variabel | Geburtstag des Propheten Muhammad; Termine variieren |
Hinweis: Die Termine islamischer Feiertage sind ungefähre Angaben und unterliegen der offiziellen Bekanntgabe basierend auf Mondbeobachtungen.
Policies für Krankheitsurlaub
Mitarbeitende, die aufgrund von Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig sind, haben Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub nach afghanischem Arbeitsrecht. Es gelten bestimmte Bedingungen und Anforderungen, einschließlich der Möglichkeit, ein ärztliches Attest vorzulegen.
- Anspruch: Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub. Dauer und Vergütungsrate können je nach Dienstzeit und spezifischer Vorschriften variieren.
- Anforderungen: Für längere Abwesenheiten ist in der Regel ein ärztliches Attest eines zugelassenen Arztes notwendig, um die Krankheit zu bestätigen.
- Bezahlung: Krankheitsurlaub wird in der Regel bezahlt, wobei der Anteil des regulären Gehalts je nach Dauer des Urlaubs und der Dauer der Betriebszugehörigkeit variieren kann.
| Urlaubsart | Anspruch | Anforderungen | Vergütungsstatus |
|---|---|---|---|
| Krankheitsurlaub | Variiert je nach Dienstzeit und Gesetz | Ärztliches Attest | Bezahlt |
Elternzeit
Das afghanische Arbeitsrecht sieht Ansprüche auf Elternzeit vor, wobei der Schwerpunkt auf Mutterschaftsurlaub für weibliche Mitarbeitende liegt. Während spezifische Regelungen für Vaterschafts- oder Adoptionsurlaub möglicherweise weniger klar definiert sind als Mutterschaftsurlaub, zielt das Gesetz darauf ab, neue Eltern zu unterstützen.
- Mutterschaftsurlaub: Frauen haben Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub. Die übliche Dauer beträgt etwa 90 Tage, die vor und nach der Geburt genommen werden können. Ein ärztliches Attest ist erforderlich.
- Vaterschaftsurlaub: Spezifische gesetzliche Vaterschaftsansprüche sind nicht so klar definiert wie Mutterschaftsurlaub im Allgemeinen, allerdings können einige Arbeitgeber freiwilligen Urlaub gewähren.
- Adoptionsurlaub: Gesetzliche Regelungen für Adoptionsurlaub sind möglicherweise nicht explizit im Allgemeinen Arbeitsrecht geregelt, ähnlich wie beim Vaterschaftsurlaub.
| Urlaubsart | Anspruch | Hinweise | Vergütungsstatus |
|---|---|---|---|
| Mutterschaftsurlaub | Ca. 90 Tage | Erfordert ärztliches Attest; vor/nach der Geburt | Bezahlt |
| Vaterschaftsurlaub | Nicht explizit gesetzlich | Kann freiwillig vom Arbeitgeber gewährt werden | Variiert |
| Adoptionsurlaub | Nicht explizit gesetzlich | Spezifische Regelungen möglicherweise nicht Detailliert | Variiert |
Weitere Urlaubsarten
Über die primären Kategorien hinaus kann das afghanische Arbeitsrecht weitere spezielle Umstände anerkennen, die einen Mitarbeitendenurlaub erfordern, wobei Ansprüche variieren oder von der Unternehmenspolitik abhängen können.
- Trauerurlaub: Obwohl nicht immer eine eindeutig gesetzlich geregelte Anspruchsgrundlage, gewähren Arbeitgeber üblicherweise eine kurze bezahlte oder unbezahlte Freistellung bei Trauerfällen in der Familie.
- Studienurlaub: Regelungen für Studienurlaub können bestehen, insbesondere für Mitarbeitende, die eine für ihre Arbeit relevante Ausbildung verfolgen, wobei dies oft im Ermessen des Arbeitgebers liegt und von spezifischen Vereinbarungen abhängt.
- Sabbatical: Ein Sabbatical ist kein gesetzlich anerkannter Anspruch und wird meist nach Ermessen des Arbeitgebers gewährt, oft für langjährige Mitarbeitende, z.B. für berufliche Weiterentwicklung oder Ruhezeiten.
- Hajj-Urlaub: Muslimische Mitarbeitende können Urlaub zur Ausführung der Hajj-Pilgerfahrt erhalten, oft handelt es sich dabei um unbezahlten Urlaub, abhängig von der Firmenpolitik und betrieblichen Notwendigkeiten.
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