Verstehen Sie die Vorschriften für Urlaub und andere Arten von Freistellungen in Afghanistan
In Afghanistan gewährt das afghanische Arbeitsgesetzbuch den Arbeitnehmern jährlich 20 Tage bezahlten Erholungsurlaub. Für bestimmte Arbeitnehmer gelten besondere Bestimmungen. Zum Beispiel erhalten Arbeitnehmer unter 18 Jahren 25 Tage Erholungsurlaub, während diejenigen, die unter gefährlichen oder schwierigen Bedingungen arbeiten, wie z.B. unter Tage, Anspruch auf 30 Tage haben.
Arbeitnehmer unter 18 Jahren und diejenigen, die unter gefährlichen oder schwierigen Bedingungen arbeiten, haben Anspruch auf zusätzlichen Urlaub. Die erstgenannte Gruppe erhält 25 Tage Erholungsurlaub, während die letztere 30 Tage erhält.
Das afghanische Arbeitsgesetzbuch sieht auch 10 Tage bezahlten wichtigen Urlaub vor. Dieser Urlaub wird typischerweise für dringende familiäre Angelegenheiten oder unvorhergesehene Umstände genutzt.
Artikel 48 des afghanischen Arbeitsgesetzbuches enthält Richtlinien zur Nutzung des Urlaubs. Arbeitnehmer können ihre 20 Tage Erholungsurlaub in der Regel am Stück nehmen. Der Urlaub kann jedoch bei dringenden organisatorischen Bedürfnissen und mit Zustimmung des Arbeitnehmers auf das nächste Jahr verschoben werden. In dringenden Fällen können Arbeitnehmer alle sechs Monate 10 Tage Urlaub nehmen.
Islamische Feiertage in Afghanistan folgen dem lunaren Hijri-Kalender, daher können sich die genauen Daten von Jahr zu Jahr leicht verschieben.
In Afghanistan haben Arbeitnehmer Anspruch auf verschiedene Arten von Urlaub, jeweils mit eigenen spezifischen Bedingungen und Dauern.
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Das Arbeitsgesetz schreibt vor, dass Arbeitnehmer, die ein Jahr gearbeitet haben, mindestens 20 Tage bezahlten Urlaub erhalten sollten. Die Urlaubsdauer erhöht sich mit der Betriebszugehörigkeit.
Arbeitnehmer können bezahlten Krankheitsurlaub nehmen, wenn sie ein ärztliches Attest vorlegen. Die Dauer des bezahlten Krankheitsurlaubs hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab.
Weibliche Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub. Ihnen werden 90 Tage Urlaub gewährt.
Muslimische Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen einmaligen, unbezahlten Urlaub von bis zu 40 Tagen, um die Hajj-Pilgerfahrt zu unternehmen.
Arbeitnehmer können für kurze Zeiträume Gelegenheitsurlaub erhalten, oft für unvorhergesehene Umstände. Diese Urlaube können je nach den Richtlinien des Arbeitgebers bezahlt oder unbezahlt sein.
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