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Work permits and visas in Norwegen

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Everything you need to know about work permits and visas for Norwegen

Norwegen, obwohl kein Mitglied der Europäischen Union, ist Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und des Schengen-Raums. Diese einzigartige Position beeinflusst seine Einwanderungspolitik, was es für ausländische Arbeitnehmer und Arbeitgeber unerlässlich macht, die spezifischen Vorschriften für Arbeitsgenehmigungen und Visa zu verstehen. Die Navigation durch diese Anforderungen ist entscheidend für Unternehmen, die ihre globale Reichweite erweitern und Talente in Norwegen beschäftigen möchten. Die norwegische Einwanderungsbehörde (UDI) ist die Hauptbehörde, die für die Bearbeitung von Anträgen im Zusammenhang mit Einwanderung, Visa und Arbeitsgenehmigungen verantwortlich ist.

Die Sicherung der richtigen Arbeitsgenehmigung und des richtigen Visums ist der erste Schritt bei der Beschäftigung von Personen in Norwegen. Der Prozess erfordert in der Regel, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der potenzielle Arbeitnehmer spezifische Verpflichtungen erfüllen und die erforderlichen Dokumente bereitstellen. Das Verständnis der verschiedenen Visatypen, Antragsverfahren und Compliance-Regeln ist entscheidend für eine reibungslose und rechtlich einwandfreie Beschäftigungsvereinbarung.

Häufige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer

Norwegen bietet mehrere Visatypen, die auf verschiedene Beschäftigungsszenarien zugeschnitten sind. Die häufigsten sind:

  • Visum für Fachkräfte: Für Personen mit spezifischen Qualifikationen, Berufsausbildung oder Hochschulbildung.
  • Saisonarbeitsvisum: Für Beschäftigungen, die an bestimmte Jahreszeiten gebunden sind, wie Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Tourismus.
  • Praktikantenvisum: Für ausländische Staatsangehörige, die an einem strukturierten Ausbildungsprogramm teilnehmen.
  • Visum für Spezialisten: Für Personen mit spezialisiertem Wissen oder Fähigkeiten, die in Norwegen nicht leicht verfügbar sind.
Visumtyp Zulassungskriterien Typische Dauer
Fachkraft Relevante Ausbildung/Berufsausbildung, bestätigtes Stellenangebot, Gehalt und Arbeitsbedingungen im Einklang mit norwegischen Standards. Bis zu 3 Jahre
Saisonarbeiter Stellenangebot in einer saisonalen Branche, Nachweis der Unterkunft, Rückflugticket oder ausreichende Mittel zur Deckung der Rückreise. Bis zu 6 Monate
Praktikant Einschreibung in ein relevantes Ausbildungsprogramm, Nachweis der finanziellen Unterstützung, die Ausbildung muss zur beruflichen Entwicklung des Praktikanten beitragen. Bis zu 2 Jahre
Visum für Spezialisten Dokumentiertes Spezialwissen oder Fähigkeiten, bestätigtes Stellenangebot im Zusammenhang mit dem Spezialgebiet, Gehalt und Arbeitsbedingungen, die wettbewerbsfähig und innerhalb des spezifischen Sektors akzeptabel sind, einzigartiger Beitrag zum Fachgebiet in Norwegen. Typischerweise 1-3 Jahre

Anforderungen und Verfahren für den Antrag auf Arbeitsgenehmigung

Der Antragsprozess umfasst in der Regel die folgenden Schritte:

  1. Stellenangebot: Der Antragsteller muss ein bestätigtes Stellenangebot von einem norwegischen Arbeitgeber haben.
  2. Arbeitgeber-Sponsoring: Der Arbeitgeber leitet in der Regel den Antragsprozess ein, indem er das Beschäftigungsangebot bei der UDI meldet.
  3. Antragseinreichung: Der Antragsteller reicht den Antrag und die unterstützenden Dokumente bei der zuständigen norwegischen Botschaft oder dem Konsulat in seinem Wohnsitzland oder direkt über das UDI-Online-Portal ein.
  4. Dokumentation: Erforderliche Dokumente umfassen in der Regel einen Reisepass, ein Stellenangebot, Bildungsnachweise, Nachweis der Unterkunft und Finanzunterlagen.
  5. Bearbeitung: Die UDI prüft den Antrag. Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Visumtyp und individuellen Umständen.

Gebühren und Bearbeitungszeiten:

Visumtyp Antragsgebühr (NOK) Geschätzte Bearbeitungszeit
Fachkraft 6300 2-4 Monate
Saisonarbeiter 6300 4-8 Wochen
Praktikant 6300 2-4 Monate
Visum für Spezialisten 6300 2-4 Monate

Hinweis: Gebühren und Bearbeitungszeiten können sich ändern. Überprüfen Sie die UDI-Website für die aktuellsten Informationen.

Wege zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung

Ausländische Arbeitnehmer, die für einen bestimmten Zeitraum in Norwegen gelebt und gearbeitet haben, können sich möglicherweise für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung qualifizieren. In der Regel müssen Antragsteller mindestens drei Jahre lang innerhalb der letzten fünf Jahre eine gültige Arbeitsgenehmigung gehabt haben, um sich zu qualifizieren. Weitere Anforderungen umfassen:

  • Ausreichende Kenntnisse der norwegischen Sprache (in der Regel durch Bestehen eines Sprachtests nachgewiesen).
  • Einwandfreies Führungszeugnis.
  • Finanzielle Selbstversorgung.
  • Einhaltung der norwegischen Gesetze und Vorschriften.

Optionen für ein Abhängigkeitsvisum

Familienmitglieder von ausländischen Arbeitnehmern mit gültigen Arbeitsgenehmigungen können ein Abhängigkeitsvisum beantragen, um sich ihnen in Norwegen anzuschließen. Berechtigte Familienmitglieder umfassen in der Regel Ehepartner/eingetragene Partner und unterhaltsberechtigte Kinder unter 18 Jahren. Der Hauptantragsteller muss die Fähigkeit nachweisen, seine Angehörigen finanziell zu unterstützen.

Anforderungen für Abhängigkeitsvisa umfassen in der Regel:

  • Nachweis der Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde).
  • Reisepasskopien.
  • Nachweis der Unterkunft.
  • Finanzielle Dokumentation, die die Fähigkeit zur Unterstützung der Angehörigen zeigt.

Verpflichtungen zur Visum-Compliance für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben spezifische Verantwortlichkeiten, um die Visum-Compliance sicherzustellen:

  • Arbeitgeber: Müssen sicherstellen, dass ausländische Arbeitnehmer die erforderlichen Genehmigungen haben, bevor sie die Beschäftigung aufnehmen. Sie müssen auch Arbeitsbedingungen und Löhne im Einklang mit norwegischen Standards bieten.
  • Arbeitnehmer: Müssen die Bedingungen ihrer Arbeitsgenehmigung einhalten und die norwegischen Gesetze befolgen. Änderungen in der Beschäftigung oder persönlichen Umständen müssen der UDI gemeldet werden.
  • Änderungen melden: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen Änderungen, die die Gültigkeit der Arbeitsgenehmigung beeinflussen könnten, wie Änderungen der Arbeitsaufgaben, des Gehalts oder der Wohnadresse, umgehend melden.
  • Prüfungen: Arbeitgeber sollten genaue Aufzeichnungen führen und auf mögliche Prüfungen durch die Behörden vorbereitet sein, um die Einhaltung der Einwanderungsvorschriften sicherzustellen.