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Usbekistan

Steuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Usbekistan

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Usbekistan haben Arbeitgeber mehrere Steuerverpflichtungen. Dazu gehören die Sozialsteuer (ST), die Einkommensteuer (PIT), die Beiträge zum Rentenfonds und die Grundsteuer.

Sozialsteuer (ST)

Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Sozialsteuer auf ihre gesamten Lohnkosten zu zahlen. Diese Steuer finanziert soziale Programme im Land. Der Standard-ST-Satz beträgt 12%. Budgetäre Organisationen zahlen jedoch in der Regel einen höheren Satz von 25%.

Einkommensteuer (PIT)

Arbeitgeber müssen die PIT von den Gehältern der Mitarbeiter einbehalten und an die Regierung abführen.

Beiträge zum Rentenfonds

Arbeitgeber sind verpflichtet, Beiträge zum staatlichen Rentenfonds im Namen ihrer Mitarbeiter zu leisten.

Grundsteuer

Eine Grundsteuer wird auf die Sachanlagen von juristischen Personen erhoben, einschließlich Gebäude und Ausrüstung.

Einhaltung

Es ist für Arbeitgeber entscheidend, mit den usbekischen Steuervorschriften auf dem Laufenden zu bleiben und die Berichtsanforderungen genau zu erfüllen. Die Nichteinhaltung kann zu Strafen und Bußgeldern führen.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Usbekistan ist der primäre Steuerabzug für Arbeitnehmer die Einkommensteuer (PIT). Das Land operiert mit einem einheitlichen Einkommensteuersatz von 12%, der direkt vom Gehalt der Arbeitnehmer durch ihre Arbeitgeber einbehalten wird.

Sozialversicherungsbeiträge

Arbeitnehmer sind verpflichtet, obligatorische Beiträge zum staatlichen Sozialversicherungsfonds zu leisten. Der Standardbeitragssatz beträgt 4%.

Weitere Abzüge

Je nach individueller Situation können Arbeitnehmer zusätzliche Abzüge haben. Diese umfassen:

  • Arbeitslosenversicherung: Ein kleiner Prozentsatz (0,5%) wird als Arbeitslosenversicherung abgezogen.
  • Wohnungsdarlehen: Dies ist relevant für diejenigen mit Wohnungsdarlehen, mit einem Abzug von 1%.
  • Mitarbeiterschulung: Ein Abzug von 0,5% ist mit Initiativen zur Mitarbeiterentwicklung verbunden.

Steuerbefreiungen

In Usbekistan können bestimmte Einkommenskategorien von der Einkommensteuer (PIT) befreit sein. Diese Befreiungen umfassen:

  • Invaliditätszahlungen
  • Staatliche Auszeichnungen
  • Bestimmte Arten von Stipendien.

Mehrwertsteuer

In Usbekistan gilt ein Mehrwertsteuersystem (MwSt) für die Lieferung der meisten Waren und Dienstleistungen, was für Unternehmen, die im Land tätig sind, von entscheidender Bedeutung ist.

Standard-MwSt-Satz

Der Standard-MwSt-Satz in Usbekistan beträgt 12%. Unternehmen sind verpflichtet, auf ihre steuerpflichtigen Verkäufe MwSt zu erheben und diese an die Steuerbehörden abzuführen.

MwSt-Registrierung

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 1 Milliarde UZS gelten im Allgemeinen als MwSt-pflichtig und müssen sich für MwSt-Zwecke registrieren. Darüber hinaus haben ausländische Unternehmen, die E-Dienstleistungen an Einzelpersonen in Usbekistan erbringen, bei denen der Lieferort als Usbekistan gilt, ebenfalls MwSt-Registrierungspflichten.

MwSt-Befreiungen

Bestimmte Arten von Dienstleistungen sind in Usbekistan von der MwSt befreit. Dazu gehören Finanzdienstleistungen wie Bank- und Versicherungsdienstleistungen, medizinische Dienstleistungen und Bildungsdienstleistungen.

Nullsatz-MwSt

Der Export von Waren ist in Usbekistan im Allgemeinen nullsatzig für MwSt-Zwecke. Das bedeutet, dass auf den Verkauf keine MwSt erhoben wird, aber die während des Produktionsprozesses angefallene Vorsteuer kann zurückgefordert werden.

Steuervergünstigungen

Im Bereich der Steueranreize sind bestimmte Branchen wie Landwirtschaft und Agrartechnik oft für Einkommenssteuer- und Grundsteuerreduktionen für einen festgelegten Zeitraum berechtigt. Dies gilt insbesondere in Usbekistan.

Anreize für Landwirtschaft und Agrartechnik

Unternehmen, die diese Branchen entwickeln, können für einen festgelegten Zeitraum für Einkommenssteuer- und Grundsteuerreduktionen berechtigt sein.

Anreize für exportorientierte Unternehmen

Wenn der Exportumsatz einen bestimmten Prozentsatz des Gesamtumsatzes übersteigt, gilt ein reduzierter oder nullsatziger Körperschaftsteuersatz (CIT) auf Exporteinkommen. Zusätzlich steht Exporteuren ein beschleunigtes Mehrwertsteuer-Rückerstattungsverfahren zur Verfügung.

Freie Wirtschaftszonen (FEZs)

Unternehmen, die in ausgewiesenen FEZs tätig sind, können für erhebliche Steuerbefreiungen und -ausnahmen berechtigt sein. Diese umfassen:

Steuerbefreiungen

Befreiungen in Bereichen wie Grundsteuer, Vermögenssteuer, Körperschaftsteuer und anderen sind oft innerhalb von FEZs verfügbar. Die Dauer der Befreiungen hängt vom Wert der Auslandsinvestitionen ab.

Zollabgaben

Unternehmen innerhalb von FEZs können von Zollabgaben auf den Import von Ausrüstungen und Rohstoffen, die für ihre Produktionsprozesse benötigt werden, befreit sein.

Zusätzliche Überlegungen

Spezifische Anreize

Das vollständige Spektrum der Steueranreize kann sich auf andere Sektoren erstrecken und sich im Laufe der Zeit ändern. Es ist wichtig, über die neuesten verfügbaren Anreize informiert zu bleiben.

Zulassungskriterien

Anreize haben in der Regel spezifische Zulassungskriterien wie Investitionsgröße, Art der Branche und Exportgrenzen.

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