Rivermate | Usbekistan flag

UsbekistanSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Usbekistan

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Usbekistan stehen Arbeitgeber vor verschiedenen Steuerverpflichtungen, darunter Sozialsteuer, Körperschaftssteuer und Lohnsteuerabzug.

Arbeitgebersteuern

  • Sozialsteuer: Der Standardsteuersatz für die Sozialsteuer beträgt 12% der gesamten Lohnsumme. Es gelten jedoch spezifische reduzierte Sätze:
    • 1% für Unternehmen, die Mitarbeiter aus einkommensschwachen Familien einstellen, die über 1,7 Millionen UZS verdienen (vom 1. Januar 2025 bis zum 1. Januar 2028).
    • 1% für Unternehmen, die Schüler unter 30 Jahren aus Schulen, Hochschulen oder technischen Schulen für die berufliche Ausbildung einstellen (vom 1. September 2024 bis zum 1. September 2027).
    • 0% Befreiung für Unternehmen, die ausländische Lehrer einstellen (bis zum 1. Januar 2030).
  • Körperschaftssteuer (CIT): Der CIT-Satz beträgt 7,5%. Vierteljährliche Zahlungen sind bis zum 20. des Monats nach dem Quartal fällig, und die jährliche Zahlung ist bis zum 1. März des Folgejahres fällig. Vorauszahlungen sind für Steuerzahler mit einem Jahresumsatz von mehr als 10 Milliarden UZS bis zum 23. jedes Monats erforderlich.
  • Lohnsteuerabzug (PIT): Arbeitgeber müssen PIT von den Gehältern der Mitarbeiter einbehalten. Der allgemeine PIT-Satz beträgt 12%.
  • Sonstige Steuern und Abgaben: Können Rentenbeiträge einschließen (0,1% laut Quelle [6]).

Arbeitnehmersteuern und Abzüge

  • Sozialversicherung: Arbeitnehmer leisten einen Beitrag von 4% ihres Gehalts.
  • Lohnsteuer (PIT): Besteuert zu einem einheitlichen Satz von 12% und vom Arbeitgeber einbehalten.
  • Sonstige Abzüge: Können Arbeitslosenversicherung (0,5%), Wohnungsdarlehensregelung (1%) und Beiträge zur Mitarbeiterschulung (0,5%) umfassen, laut Quelle [6].

Gehaltsabrechnung und Berichterstattung

  • Gehaltsfrequenz: Monatlich.
  • Mindestlohn: 980.000 UZS pro Monat (Stand 2025, Quelle [6]).
  • Überstundenvergütung: 200% des regulären Stundenlohns für über 40 Stunden in der Woche (Quelle [6]).
  • Steuerjahr: Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).

Zusätzliche Informationen

  • Steuerresidenz: Ausländische Personen, die vor dem 1. April Steuerresidenten werden, müssen eine Steuererklärung für das Einkommen des Vorjahres abgeben. Personen, die Usbekistan vor dem 1. Februar verlassen, sind nicht verpflichtet, eine Steuererklärung bei der Abreise abzugeben (Quelle [8]).
  • Errichtung einer Tochtergesellschaft: Unternehmen, die eine Präsenz in Usbekistan aufbauen möchten, müssen eine Tochtergesellschaft gründen und die entsprechenden Vorschriften einhalten. Zu berücksichtigende Faktoren sind die Wahl des Standorts, die Auswahl des geeigneten rechtlichen Entitätstyps (z.B. GmbH, Niederlassung, Repräsentanz) und die Einhaltung der lokalen Gesetze.
  • Employer of Record (EOR) Services: EOR-Dienstleistungen können die Einstellung und Einhaltung von Vorschriften erleichtern, indem sie die Gehaltsabrechnung, Steuern und andere HR-bezogene Funktionen für Unternehmen übernehmen, die nach Usbekistan expandieren.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen ab dem 5. Februar 2025 aktuell sind und Änderungen unterliegen können. Eine Beratung mit einem lokalen Steuerberater wird stets empfohlen, um die aktuellsten und genauesten Informationen zu erhalten.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

Arbeitnehmerabzüge in Usbekistan

Die Arbeitnehmerabzüge in Usbekistan werden basierend auf dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers berechnet und beinhalten obligatorische Beiträge zur sozialen Sicherheit und Einkommensteuer.

Beiträge zur Sozialversicherung

  • Sozialsteuer: Arbeitgeber zahlen 4 % des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers als Sozialsteuer. Es gibt auch einen individuellen kumulativen Rentenfondsbeitrag, bei dem Arbeitgeber 0,1 % des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers beisteuern, welcher von der aufgelaufenen persönlichen Einkommensteuer abgezogen wird. Ausländische Staatsbürger ohne usbekische Aufenthaltsgenehmigung sind in der Regel von diesem Beitrag befreit.

Individuelle Einkommensteuer (PIT)

  • Standardrate: Der Standard-PIT-Satz beträgt 12 % für Steuerinländer. Nicht-Ansässige werden mit einem Satz von 20 % besteuert. Ein ermäßigter Satz von 6 % gilt für hochqualifizierte ausländische Arbeitskräfte.
  • Steuerabzüge: Mehrere Abzüge können die steuerpflichtige Einkommensbasis für die PIT-Berechnung senken. Diese beinhalten obligatorische Rentenfondsbeiträge, Bildungsausgaben (für Eigenbildung oder Kinder unter 26 Jahren, die an usbekischen Hochschulen studieren) und Prämien für langfristige Lebensversicherungen von lizenzierten usbekischen Versicherern.
  • Steuerbefreiungen: Bestimmte Einkommensarten sind von der PIT befreit, darunter Reisevergütungen innerhalb der festgelegten Normen, vom Arbeitgeber gezahlte Versicherungsbeiträge (obligatorisch und kumulativ) und finanzielle Unterstützung für Bestattungsausgaben enger Verwandter.

Zusätzliche Überlegungen

  • Mindestlohn: Der Mindestlohn wird regelmäßig überprüft und angepasst. Ab 2025 muss der genaue Betrag bei offiziellen Quellen bestätigt werden.
  • Gehaltsfrequenz: Gehälter in Usbekistan werden typischerweise monatlich gezahlt.
  • Fristen: Monatliche Steuererklärungen für Einzelunternehmer mit Angestellten sind bis zum 15. des Folgemonats fällig. Jährliche Sozialsteuererklärungen sind bis zum 15. Februar fällig.
  • Reduzierte Steuersätze: Temporäre Senkungen der Sozialsteuer- und PIT-Sätze stehen bestimmten Gruppen und Situationen zur Verfügung. Beispielsweise können Arbeitgeber, die junge Arbeitnehmer (unter 25 Jahren) einstellen, Anspruch auf Sozialsteuererstattungen haben, und ermäßigte Sätze können für Mitglieder einkommensschwacher Familien oder Studenten unter bestimmten Bedingungen gelten. Die neuesten Vorschriften sollten immer überprüft werden, um die aktuelle Anwendbarkeit sicherzustellen.
  • Steuererleichterung für Arbeitsplatzerhöhung: Steuererleichterungen und Stundungen sind für Unternehmen außerhalb von Taschkent verfügbar, die neue Arbeitsplätze im Rahmen des Programms "20.000 Unternehmer - 500.000 qualifizierte Fachkräfte" schaffen. Diese Vorteile umfassen Reduzierungen oder Befreiungen von Grund- und Bodensteuern basierend auf der Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze.

Diese Informationen beziehen sich auf die aktuellen Steuervorschriften zum 5. Februar 2025 und können sich mit neuen gesetzlichen Änderungen ändern. Es wird stets empfohlen, offizielle Ressourcen der usbekischen Regierung oder Steuerfachleute für die genauesten und aktuellsten Details zu konsultieren.

Mehrwertsteuer

Im Jahr 2025 behält das Mehrwertsteuersystem (Umsatzsteuer) von Usbekistan seinen Standardsteuersatz von 12% bei. Jedoch hat kürzlich verabschiedete Gesetzgebung wichtige Änderungen eingeführt, die verschiedene Sektoren und Ausnahmen betreffen.

Mehrwertsteuersätze und Registrierung

  • Standardsatz: 12% gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
  • Nullsatz (0%): Gilt für Exporte, internationalen Transport und Versorgungsleistungen für private Verbraucher.
  • Ausnahmen: Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, Pharmazeutika, Bildungsdienstleistungen, Veterinärdienste und bestimmte Personentransportdienste bleiben ausgenommen.
  • Registrierung: Unternehmen, die Verkäufe in Usbekistan tätigen, müssen sich unabhängig vom Volumen für die Mehrwertsteuer registrieren. Ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen, die usbekische Privatpersonen bedienen, müssen sich innerhalb von 30 Tagen nach ihrem ersten Verkauf registrieren.

Einreichung und Zahlung

  • Häufigkeit: Monatlich für die meisten Unternehmen, vierteljährlich für Mikrofirmen und kleine Unternehmen, ebenfalls vierteljährlich für ausländische E-Dienstanbieter.
  • Fristen:
    • Monatliche Einreicher: Zahlung bis zum 25. des Folgemonats.
    • Vierteljährliche Einreicher: Zahlung bis zum 25. des Monats nach dem Quartal.
    • Ausländische E-Dienstanbieter: Zahlung bis zum 20. Tag des Monats nach dem Berichtsquartal.
  • Methode: Elektronische Einreichung ist über die Website der Steuerbehörde verpflichtend.
  • Rechnungen: Erforderlich für inländische Transaktionen, mit spezifischen Informationen einschließlich Mehrwertsteuernummer, Rechnungsdatum, aufgeschlüsselten Dienstleistungen, Mehrwertsteuersatz und Gesamtbetrag einschließlich Mehrwertsteuer. Ausländische E-Dienstanbieter stellen keine Mehrwertsteuerrechnungen aus.

Wichtige Änderungen und Ausnahmen ab dem 5. Februar 2025

  • Personentransport: Die Mehrwertsteuerbefreiung für Personentransport zu Einheitspreisen wurde seit dem 1. Juli 2025 aufgehoben.
  • Verkäufe von Staatseigentum: Seit dem 1. Januar 2025 von der Mehrwertsteuer befreit.
  • Exportdokumentation: Elektronische Bestätigung durch Zollbehörden ersetzt physische Dokumentation.
  • Spezifische Ausnahmen: Prothesen und Teile (bis zum 1. Januar 2027), Leasing von Eisenbahncontainern (1. November 2024 - 1. Januar 2026) und Bildungs-/Laborausrüstung für nichtstaatliche Institutionen (bis zum 1. Januar 2030). Projekte von Budgetorganisationen mit internationalen Finanzinstitutionen sind in bestimmten Sektoren ebenfalls mehrwertsteuerbefreit.
  • Mobile Kommunikationsdienste: Verbrauchssteuer ab dem 1. Januar 2025 abgeschafft.
  • Verlags- und Druckereibetriebe: Befreit von der Körperschaftssteuer vom 1. Januar 2025 bis zum 1. Januar 2029.
  • Apotheken und Kliniken: Ab dem 1. April 2025 werden Apotheken und Kliniken Mehrwertsteuer zahlen, wobei die Berichterstattung auf Kassenbelegen und E-Rechnungen basiert.

Zusätzliche Informationen

  • Die Steuersätze für die Mehrwertsteuer (12%) und die Körperschaftssteuer (15%) sollen bis zum 1. Januar 2028 stabil bleiben.
  • Ein Vorzugssatz von 1% gilt für die Körperschafts- und Einkommenssteuer für Unternehmen, die bestimmte Waren (Strickwaren, Schuhe, Leder) unter bestimmten sozialen Bedingungen produzieren, ebenfalls gültig bis zum 1. Januar 2028.
  • Usbekistan bietet eine 10-jährige Stabilitätsgarantie gegen nachteilige Steuerrechtsänderungen für Investitionen über 5 Millionen US-Dollar.

Steuervergünstigungen

Usbekistans Steueranreize unterliegen Veränderungen, wobei einige abgeschafft und neue eingeführt werden, um spezifische Sektoren zu unterstützen.

Steueranreize für spezifische Sektoren

  • Erneuerbare Energien: Unternehmen, die Solaranlagen, Windkraftwerke und kleine Wasserkraftwerke produzieren, können von einer 50%igen Reduzierung der Körperschafts- und Vermögenssteuersätze für drei Jahre profitieren. Diese Anreize gelten für bestehende Unternehmen und neue Unternehmen, die vor dem 1. September 2025 gegründet wurden. Ab dem 5. Februar 2025 steht dieser Anreiz neuen Unternehmen nicht mehr zur Verfügung.
  • Informationstechnologie: Steuervergünstigungen sind für Unternehmen verfügbar, die innerhalb von IT-Parks tätig sind. Diese umfassen Befreiungen von der Mehrwertsteuer, Körperschaftssteuern und ermäßigte Einkommensteuersätze.
  • Textilindustrie: Ab dem 1. Januar 2025 wurden bestimmte Steuervergünstigungen für Exporteure von Textil- und Strickwaren abgeschafft. Befreiungen von den Zollabgaben (ohne MwSt.) auf importierte Rohstoffe wie Baumwolle, Wolle und synthetische Fasern bleiben jedoch für alle Textilunternehmen in Kraft.
  • Leder- und Fellproduktion: Steuerpflichtige, die in der Verarbeitung von Leder, Fell und Wolle, in der Viehschlachtung und verwandten Produktionsaktivitäten tätig sind, können bis zum 1. Januar 2026 von spezifischen Steuervergünstigungen profitieren. Einzelheiten zu diesen Anreizen bedürfen weiterer Klärung.

Allgemeine Steueranreize

  • Freie Wirtschaftszonen: Mehrere Freie Wirtschaftszonen (FEZ) bieten Steuer- und Zollvorteile, um ausländische Investitionen anzuziehen. Diese Vorteile variieren je nach FEZ und der Höhe der Investition. Konsultieren Sie die spezifischen FEZ-Vorschriften für weitere Details.
  • Investitionen in bestimmte Industrien: Steuererleichterungen sind für Produktionsunternehmen in Sektoren wie Chemie, Petrochemie, Maschinenbau, Lebensmittelverarbeitung und alternative Energien verfügbar. Zu den Berechtigungskriterien gehören Mindestinvestitionsbeträge, ausländische Eigentumsanforderungen und die Reinvestition von Gewinnen.

Änderungen und vorgeschlagene Änderungen der Steueranreize

  • Exportanreize: Ab dem 1. Januar 2025 wurden Steuervergünstigungen für Exporteure abgeschafft, einschließlich des 0%-Körperschaftsteuersatzes für den Export von Waren und Dienstleistungen. Exporteure müssen nun Exporteinkommen in die Umsatzsteuerbasis einbeziehen.
  • Steueranreize für bestimmte Sektoren: Während Steueranreize in Bereichen wie Bildung, Tourismus sowie Obst- und Gemüseproduktion gestrichen wurden, können einige Sektoren wie das Fischereimanagement und die Seidenindustrie nach wie vor von Anreizen profitieren.
  • Vorgeschlagene Steueränderungen für 2025-2027: Die Regierung hat neue Verbrauchssteuern auf zuckerhaltige Getränke, eine 10%ige Erhöhung der Grundstücks- und Immobiliensteuern, die Aufhebung bestimmter Mehrwertsteuervorteile und eine Erhöhung der Gewinnsteuer für E-Commerce auf 10% sowie der Umsatzsteuer auf 3% vorgeschlagen. Diese Änderungen sind Vorschläge vom 5. Februar 2025 und möglicherweise noch nicht in Kraft.
  • Grundsteuer: Ab dem 1. Januar 2025 wurde die Nullsatz-Grundsteuer für Maulbeerenhaine, Obstgärten und Weinberge abgeschafft und durch einen 50%igen Rabatt ersetzt. Die Grundsteuerbefreiung für neue Obstgärten, Weinberge und Maulbeerplantagen wurde ebenfalls entfernt.

Personaleinkommensteuer

  • Ermäßigter Satz für Nichtansässige: Der Personaleinkommensteuersatz für Nichtansässige beträgt 12%, ebenso wie für Ansässige.
  • Dividenden-Einkommensteuerbefreiung: Dividendenerträge aus Aktien in Aktiengesellschaften sind bis zum 31. Dezember 2028 sowohl für Ansässige als auch für Nichtansässige von der Personaleinkommensteuer befreit.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen dem Stand vom 5. Februar 2025 entsprechen und die Steuerregelungen in Usbekistan Änderungen unterliegen können. Es wird empfohlen, sich mit einem Steuerfachmann in Verbindung zu setzen, um die neuesten Updates und spezifische Anleitungen zu den Berechtigungs- und Anwendungsverfahren für Steueranreize zu erhalten.

Rivermate | A 3d rendering of earth

Stellen Sie Ihre Mitarbeiter weltweit mit Vertrauen ein

Wir sind hier, um Ihnen bei Ihrer globalen Einstellungsreise zu helfen.