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Personalkostenrechner in Usbekistan

Arbeitskostenrechner für Usbekistan

Einstellung in Usbekistan? Berechnen Sie sofort Ihre Gesamtkosten für die Beschäftigung — Steuern, Leistungen und mehr

Usbekistan employment-cost-calculator overview

Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Usbekistan

Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Usbekistan-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.

Personalkosten berechnen

Usbekistan

Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten

Wählen Sie ein Land aus und geben Sie ein Gehalt ein, um die Kostenaufstellung der Beschäftigung anzuzeigen.

Arbeitgebersteuerbeiträge

Steuerart Satz Basis
Sozialsteuer (ST) 12% Bruttolohn
Einkommensteuer (PIT) Quellensteuer (Residenten) 12% Bruttolohn des Mitarbeiters (nach Abzügen)
Einkommensteuer (PIT) Quellensteuer (Nicht-Residenten) 20% in Usbekistan erzieltes Beschäftigungseinkommen
Individueller Pensionsfonds 0,1% Bruttolohn des Mitarbeiters

Anmeldung & Einhaltung der Vorschriften

  • Monatliche Steuerberichte (für PIT, Sozialsteuer, Pensionsfonds) und Zahlungen sind bis zum 15. Tag des Monats nach dem Berichtsmonat fällig.
  • Jährliche Lohn- und Steuerberichte sind bis zum 15. Februar des Folgejahres fällig.
  • Körperschaftsteuererklärungen (CIT) sind vierteljährlich bis zum 20. Tag des Monats nach dem Berichtsquartal einzureichen; jährliche CIT-Erklärungen sind bis zum 1. März fällig.

Arbeitnehmersteuervorteile in Usbekistan werden auf Grundlage des Bruttogehalts des Arbeitnehmers berechnet und umfassen verpflichtende Beiträge zur sozialen Sicherheit und zur Einkommenssteuer.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Sozialsteuer: Arbeitgeber tragen 12 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers zur Sozialsteuer bei. Es gibt auch einen obligatorischen Beitrag zum individuellen Rentenfonds, bei dem Arbeitgeber 0,1 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers leisten, der von der aufgelaufenen Einkommenssteuer abgezogen wird. Bis heute sind ausländische Staatsbürger ohne usbekische Aufenthaltserlaubnis im Allgemeinen von diesem Beitrag befreit.

Persönliche Einkommenssteuer (PIT)

  • Standardrate: Der reguläre PIT-Satz beträgt 12 % für Steueransässige. Nichtansässige werden mit 20 % besteuert. Für hochqualifizierte ausländische Arbeitskräfte gilt eine ermäßigte Rate von 6 %.
  • Steuerabzüge: Verschiedene Abzüge können die steuerpflichtige Einkommensbasis für die PIT-Berechnung reduzieren. Dazu gehören obligatorische Beiträge zum Rentenfonds, Bildungsausgaben (für Selbststudium oder Kinder unter 26, die an usbekischen Hochschulen studieren) und Prämien für langfristige Lebensversicherungen bei lizenzierten usbekischen Versicherern.
  • Steuerbefreiungen: Bestimmte Einkommensarten sind von der PIT befreit, darunter Reisekostenpauschalen (innerhalb festgelegter Normen), vom Arbeitgeber gezahlte Versicherungsbeiträge (obligatorisch und kumulativ) sowie finanzielle Unterstützung für Bestattungskosten enger Angehöriger.

Weitere Überlegungen

  • Mindestlohn: Der Mindestlohn wird regelmäßig überprüft und angepasst. Ab dem 1. August 2025 beträgt der Mindestlohn 1.271.000 UZS pro Monat.
  • Lohnzahlungsfrequenz: Gehälter in Usbekistan werden in der Regel monatlich ausgezahlt.
  • Fristen: Monatliche Steuererklärungen für Einzelunternehmer mit Mitarbeitern sind bis zum 15. des Folgemonats einzureichen. Jahressteuererklärungen für die Sozialsteuer sind bis zum 15. Februar einzureichen.
  • Ermäßigte Steuersätze: Vorübergehende Reduzierungen der Sozialsteuer- und PIT-Sätze sind für bestimmte Gruppen und Situationen möglich. Zum Beispiel könnten Arbeitgeber, die junge Arbeitnehmer (unter 25) einstellen, für Sozialsteuervergünstigungen in Frage kommen, und ermäßigte Sätze können für Mitglieder einkommensschwacher Familien oder Studierende unter bestimmten Bedingungen gelten. Immer die neuesten Regelungen auf ihre aktuelle Anwendbarkeit überprüfen.
  • Steuererleichterungen für die Arbeitsplatzschaffung: Steuervergünstigungen und -stundungen stehen Unternehmen außerhalb von Taschkent zur Verfügung, die im Rahmen des Programms "20.000 Unternehmer - 500.000 qualifizierte Fachkräfte" neue Arbeitsplätze schaffen. Diese Vorteile umfassen Reduzierungen oder Befreiungen bei Eigentums- und Grundsteuer, basierend auf der Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze.

Diese Informationen beziehen sich auf die aktuellen Steuervorschriften vom 17. Februar 2026 und können sich durch neue Gesetzesänderungen ändern. Es wird stets empfohlen, offizielle usbekische Regierung Resources oder Steuerberater zu konsultieren, um die genauesten und aktuellsten Details zu erhalten.

Martijn
Daan
Harvey

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