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UgandaSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Uganda

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Uganda haben Arbeitgeber verschiedene Steuerpflichten in Bezug auf Gehaltsabrechnung, Sozialversicherung und andere Abzüge.

Pay As You Earn (PAYE)

PAYE ist eine Steuer, die auf Grundlage der Einkünfte von den Gehältern der Arbeitnehmer abgezogen wird. Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Berechnung, Einbehaltung und Überweisung dieser Steuer an die Uganda Revenue Authority (URA).

  • Steuersätze: PAYE verwendet ein progressives Steuersystem mit Sätzen von 0% bis 30% für reguläre Anstellungen. Teilzeitarbeit wird abhängig von Einkommensschwellen mit entweder 30% oder 40% besteuert. Einkommen unter UGX 235.000 sind steuerfrei. Spezifische Sätze gelten für verschiedene Einkommensbänder.
  • Fristen: PAYE muss bis zum 15. des Monats nach der Gehaltszahlung an die URA überwiesen werden.

National Social Security Fund (NSSF)

Arbeitgeber sind verpflichtet, Beiträge zum NSSF für ihre berechtigten Mitarbeiter zu leisten.

  • Arbeitgeberbeitrag: 10% des Bruttogehalts des Arbeitnehmers (ohne geldwerte Vorteile).
  • Arbeitnehmerbeitrag: 5% des Bruttogehalts des Arbeitnehmers (ohne geldwerte Vorteile).
  • Fristen: NSSF-Beiträge werden typischerweise monatlich, zusammen mit PAYE-Überweisungen, geleistet. Beachten Sie, dass einige Quellen die Arbeitgeberbeiträge mit 5% und die Arbeitnehmerbeiträge mit 10% angeben; diese Informationen müssen weiter überprüft werden.

Local Service Tax (LST)

Arbeitnehmer unterliegen der LST basierend auf ihrem Einkommen und Wohnort. Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, diese Steuer abzuziehen und an den zuständigen örtlichen Gemeinderat zu überweisen.

  • Steuersätze: LST reicht jährlich von UGX 5.000 bis UGX 100.000, abhängig von Einkommenskategorien.
  • Fristen: Typischerweise fällig bis zum 15. November jeden Jahres.

Quellensteuer

Arbeitgeber müssen die Steuer auf bestimmte Zahlungen, wie Dividenden, Zinsen und Honorare, einbehalten. Der Satz beträgt generell 15%, kann aber je nach Art der Zahlung variieren. Diese Steuer wird an die URA überwiesen.

Weitere Arbeitgeberpflichten

  • Buchführung: Arbeitgeber müssen genaue Aufzeichnungen über Arbeitnehmerverdienste, Steuerabzüge und Überweisungen zur Einsicht durch die URA führen.
  • Steuererklärungen: Arbeitgeber müssen regelmäßige Steuererklärungen einreichen, einschließlich PAYE-Erklärungen. Jährliche Steuererklärungen sind bis zum 31. Dezember fällig, während vorläufige Erklärungen unterschiedliche Fälligkeiten haben.
  • Compliance: Arbeitgeber müssen die Einhaltung aller Steuervorschriften sicherstellen und bei Bedarf Beratung von der URA oder Steuerfachleuten einholen.

Hinweis: Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und könnten Änderungen unterliegen. Konsultieren Sie die URA oder einen Steuerberater für die neuesten Vorschriften.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Uganda umfassen die Steuerabzüge für Arbeitnehmer mehrere Bereiche, darunter die Einkommenssteuer nach dem Prinzip "Pay As You Earn" (PAYE), die Beiträge zum National Social Security Fund (NSSF) und die Local Service Tax (LST).

PAYE (Pay As You Earn)

PAYE wird auf der Grundlage progressiver Steuerklassen berechnet. Die steuerfreie Schwelle liegt bei 2.820.000 UGX pro Jahr. Die Steuersätze variieren zwischen 10 % und 30 %, abhängig von den Einkommensstufen, wobei ein zusätzlicher 10% für Einkommen oberhalb von 120.000.000 UGX gilt.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von 10.000.000 UGX fällt in die höchste Steuerklasse. Die Berechnung beinhaltet die Abzüge der niedrigeren Schwellen und die Anwendung der jeweiligen Prozentsätze für jede Klasse. Ein zusätzlicher 10 % wird für das Einkommen oberhalb von 10.000.000 UGX jährlich angewendet.

NSSF (National Social Security Fund)

Die NSSF-Beiträge belaufen sich auf insgesamt 15 % des Bruttomonatsgehalts eines Arbeitnehmers. In der Regel werden 5 % vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen, während der Arbeitgeber die restlichen 10 % beisteuert.

Beispiel: Bei einem monatlichen Gehalt von 1.000.000 UGX zahlt der Arbeitnehmer 50.000 UGX und der Arbeitgeber 100.000 UGX.

LST (Local Service Tax)

LST wird an die lokale Regierung gezahlt, in der der Arbeitnehmer wohnt. Sie wird vom Arbeitgeber in vier gleichen Raten zwischen Juli und Oktober abgezogen. Die Sätze hängen von Einkommensklassen ab.

Andere Abzüge

Weitere mögliche Abzüge umfassen:

  • Rückerstattungen medizinischer Ausgaben an Mitarbeiter.
  • Leistungen aus einer Beteiligungsregelung für Mitarbeiter.
  • Rückerstattung von Reisekosten.

Arbeitgeberpflichten

Arbeitgeber sind verantwortlich für die Abzüge und Überweisungen von PAYE, LST und ihrem Anteil der NSSF-Beiträge. Sie müssen außerdem genaue Mitarbeiterunterlagen führen und die erforderlichen Steuererklärungen einreichen. PAYE und NSSF-Beiträge sind bis zum 15. des Folgemonats fällig. LST ist in vier Raten zwischen Juli und Oktober zu zahlen.

Es ist wichtig zu beachten, dass Steuerrechte und Vorschriften Änderungen unterliegen können. Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025. Es wird stets empfohlen, offizielle Regierungsressourcen oder einen Steuerfachmann für die aktuellsten Informationen zu konsultieren.

Mehrwertsteuer

In Uganda wird die Mehrwertsteuer (VAT) auf die meisten Waren und Dienstleistungen mit einem Standardsatz von 18% erhoben.

Mehrwertsteuersätze

  • Standardsatz: 18% gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
  • Nullsatz: 0% gilt für bestimmte Waren und Dienstleistungen, hauptsächlich Exporte, einige wesentliche Güter wie Damenbinden und bestimmte landwirtschaftliche Betriebsmittel.
  • Befreit: Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind vollständig von der Mehrwertsteuer befreit, darunter bestimmte medizinische Dienstleistungen, Finanzdienstleistungen und unentwickeltes Land.

Mehrwertsteuerregistrierung

  • Schwelle: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 150 Millionen UGX müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren. Eine Dreimonatsschwelle von 37,5 Millionen UGX gilt ebenfalls.
  • Nichtansässige Unternehmen: Nichtansässige Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen in Uganda anbieten, müssen sich ebenfalls registrieren, unabhängig vom Umsatz. Für ausländische Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Uganda gibt es in der Regel keine Schwelle.
  • Freiwillige Registrierung: Unternehmen unterhalb der obligatorischen Schwelle können sich freiwillig registrieren.

Einreichung und Zahlung der Mehrwertsteuer

  • Erklärungen: Registrierte Unternehmen müssen monatliche Mehrwertsteuererklärungen einreichen.
  • Frist: Erklärungen müssen bis zum 15. Tag des Monats nach dem Berichtszeitraum eingereicht werden.
  • Elektronische Einreichung: Erklärungen müssen elektronisch eingereicht werden.
  • Zahlung: Mehrwertsteuerzahlungen sind in der Regel mit der Einreichung der Erklärung fällig.
  • Einbehaltene Mehrwertsteuer: Bestimmte benannte Einrichtungen sind verpflichtet, 6% der Mehrwertsteuer bei Zahlungen an mehrwertsteuerregistrierte Lieferanten einzubehalten. Dies gilt auch für Zahlungen, die jährlich 150 Millionen UGX oder vierteljährlich 37,5 Millionen UGX an nicht registrierte Lieferanten übersteigen.

Befreite Waren und Dienstleistungen (Beispiele)

  • Medizinische und Gesundheitsdienstleistungen (bestimmte spezifische Lieferungen und Medikamente können nullbesteuert oder befreit sein)
  • Bildungsdienstleistungen
  • Finanzdienstleistungen
  • Unentwickeltes Land
  • Bestimmte Wohnimmobilien (Leasing und Verkauf)
  • Sozialleistungen
  • Bestimmte landwirtschaftliche Betriebsmittel (einige können nullbesteuert anstatt befreit sein)

Nullbesteuerte Waren und Dienstleistungen (Beispiele)

  • Exportierte Waren und Dienstleistungen
  • Bestimmte Bildungsmaterialien
  • Damenbinden, Menstruationstassen und Tampons
  • Bestimmte lokal hergestellte Medikamente

Aktuelle Updates

  • Seit dem 1. Juli 2024 umfasst das Mehrwertsteuergesetz Waren oder Dienstleistungen, die von einem Arbeitgeber unentgeltlich an einen Arbeitnehmer erbracht werden, als steuerpflichtige Lieferungen. Der Arbeitgeber muss 18% Mehrwertsteuer auf solche Lieferungen zahlen. Rückerstattungen in bar sind auf Forderungen über 10.000.000 UGX beschränkt.
  • Ein Steueramnestieprogramm ist verfügbar mit einer Frist bis zum 31. Dezember 2024, wodurch Steuerzahler ausstehende Hauptsteuern begleichen können und mit verbundenen Zinsen und Strafen erlassen werden.

Hinweis: Diese Informationen sind aktuell ab dem 5. Februar 2025 und können sich ändern. Eine Beratung mit einem Steuerfachmann wird für spezifische Situationen empfohlen.

Steuervergünstigungen

Uganda bietet verschiedene Steueranreize, um Investitionen und wirtschaftliches Wachstum zu fördern. Diese Anreize richten sich an Schlüsselbereiche wie Landwirtschaft, Produktion und Technologie und zielen darauf ab, Produktion, Exporte und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu steigern.

Einkommensteueranreize

  • Exportorientierte Unternehmen: Unternehmen, die mindestens 80 % ihrer Produktion exportieren, sind von der Einkommensteuer auf Gewinne aus diesen Exporten befreit.
  • Landwirtschaftliche Tätigkeiten: Einnahmen aus landwirtschaftlichen Tätigkeiten, insbesondere Wertschöpfung und Agro-Processing, können von der Steuer befreit oder zu reduzierten Steuersätzen unterliegen. Neue Agro-Processing-Unternehmen qualifizieren sich für einen einjährigen Steuerurlaub, der potenziell verlängerbar ist.
  • Sonderwirtschaftszonen (SEZs) und Industrieparks: Unternehmen in ausgewiesenen SEZs und Industrieparks genießen eine 10-jährige Befreiung von der Einkommensteuer, vorbehaltlich bestimmter Investitionsschwellen (50 Millionen USD für Entwickler, 10 Millionen USD für ausländische Betreiber und 2 Millionen USD für Betreiber, die Bürger der Ostafrikanischen Gemeinschaft sind). Auch bestehende Betreiber können sich qualifizieren. Darüber hinaus können Investitionen in bestimmte Geschäftstätigkeiten innerhalb dieser Zonen, die bestimmte Kriterien erfüllen, ebenfalls für Einkommensteuerbefreiungen qualifizieren.
  • Freizonen: Ähnlich wie SEZs bieten Freizonen 10-jährige Steuererleichterungen für Entwickler (mindestens 50 Millionen USD Investition) und Betreiber (10 Millionen USD für Ausländer, 2 Millionen USD für ugandische Staatsbürger). Unternehmen in Freizonen profitieren zudem von Befreiungen von Steuern und Abgaben auf importierte Inputs, die ausschließlich für Entwicklung und Produktion verwendet werden.

Steuervergünstigungen

  • Ausländischer Steuerkredit: Unternehmen können einen Kredit für auf im Ausland erzielte Einkommen gezahlte ausländische Steuern geltend machen, um ihre ugandische Steuerschuld bis zum Standard-Körperschaftssteuersatz auszugleichen.

Abschreibungen und Abzüge

  • Beschleunigte Abschreibung: Unternehmen, die neue Investitionen außerhalb des Hauptstadtgebiets von Kampala tätigen, können von beschleunigten Abschreibungen profitieren.
  • Industriegebäude-Abzug: Eine anfängliche Abschreibung von 20 % steht im ersten Jahr zur Verfügung, gefolgt von jährlichen Abschreibungen für Investitionen in Industriegebäude.
  • Abschreibung auf Verschleiß: Unternehmen können Abschreibungen für Anlagen wie Maschinen, Fahrzeuge und Ausrüstung abziehen, wobei die Sätze in der Regel zwischen 20 % und 40 % je nach Anlagentyp liegen.

Mehrwertsteuer (MwSt)-Anreize

  • MwSt-Befreiungen: Landwirtschaftliche Geräte, Gesundheitsdienstleistungen, Bildungsmaterialien und bestimmte Kapitalgüter, die in Schlüsselbereichen wie Produktion, Landwirtschaft und Gesundheit eingesetzt werden, können von der Mehrwertsteuer befreit sein. Mehrwertsteuer ist auch auf Lieferungen in Freizonen, wie Tierfutter, landwirtschaftliche Beratungsdienste und Bewässerungsanlagen, befreit.
  • MwSt-Rückerstattungen: Unternehmen, die sich mit der Exportproduktion beschäftigen, können Mehrwertsteuerrückerstattungen für in ihren Prozessen verwendete Inputs beantragen.
  • Aufschub der MwSt: Die Mehrwertsteuer auf importierte Anlagen und Maschinen kann aufgeschoben und potenziell mit Genehmigung der zuständigen Behörde erlassen werden.

Zollbefreiungen

  • Investitionsgüter und Rohstoffe: Bestimmte Investitionsgüter und Rohstoffe, die in der exportorientierten Produktion verwendet werden, können zollfrei importiert werden. In Freizonen sind alle Importe für Entwicklung und Produktion zollfrei.

Weitere Anreize

  • Bergbausektor: Beschleunigte Abschreibungen auf Bergbauausrüstungen und Steuervergünstigungen sind für diesen Sektor verfügbar.
  • Erneuerbare Energien: Steuerbefreiungen oder reduzierte Steuersätze können für Investitionen in Projekte für erneuerbare Energien gelten.
  • Hotels und Tourismus: Investitionen in Hotels, Krankenhäuser und bestimmte andere Einrichtungen in bestimmten Regionen können für Steuervergünstigungen von bis zu 10 Jahren qualifizieren.

Antragsverfahren

Während die genauen Abläufe der Antragsverfahren derzeit nicht vorliegen, wird allgemein empfohlen, die Uganda Investment Authority (UIA) oder die Uganda Revenue Authority (URA) zu kontaktieren, um Anleitungen zu den jeweiligen Prozessen und den erforderlichen Unterlagen für jeden Anreiz zu erhalten.

Diese Informationen sind aktuell am heutigen Tag, dem 5. Februar 2025, und können sich mit zukünftigen Aktualisierungen der ugandischen Steuergesetze und -vorschriften ändern. Es wird dringend empfohlen, die zuvor genannten offiziellen Quellen zu konsultieren, insbesondere die UIA und URA, um die neuesten und genauesten Details zu verfügbaren Steueranreizen und Antragsverfahren zu erhalten.

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