Erkunden Sie die Rechte der Arbeitnehmer und den rechtlichen Schutz in Uganda
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Uganda wird hauptsächlich durch das Employment Act 2006 geregelt.
Ein Arbeitgeber in Uganda kann einen Arbeitnehmer aus folgenden Gründen rechtmäßig entlassen:
Arbeitgeber müssen faire Verfahren einhalten, bevor sie einen Arbeitnehmer entlassen. Dies umfasst die Angabe klarer Kündigungsgründe, dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, auf Vorwürfe zu reagieren, und die Einhaltung der im Arbeitsvertrag festgelegten Disziplinarverfahren.
Das Employment Act 2006 legt folgende Mindestkündigungsfristen fest:
Alternativen zur Kündigungsfrist umfassen:
Die Gerichte in Uganda betonen die Notwendigkeit der Verfahrensgerechtigkeit in Kündigungsfällen. Selbst wenn es gültige Gründe für die Kündigung gibt, müssen Arbeitgeber ein ordnungsgemäßes Verfahren einhalten, um eine faire Kündigung zu gewährleisten.
Uganda hat einen rechtlichen Rahmen, der Einzelpersonen vor Diskriminierung schützt, auch am Arbeitsplatz. Die Verfassung der Republik Uganda (1995) und das Arbeitsgesetz (2006) sind wichtige Quellen, die diese Schutzmaßnahmen umreißen.
Die ugandischen Antidiskriminierungsgesetze decken eine Reihe geschützter Merkmale ab. Dazu gehören Rasse, Hautfarbe oder ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Alter, Behinderung, HIV-Status, Familienstand, Schwangerschaft, politische Meinung und soziale Herkunft.
Mitarbeiter, die Diskriminierung erfahren, haben mehrere Möglichkeiten, um Abhilfe zu suchen. Dazu gehören interne Beschwerdeverfahren innerhalb von Organisationen, Meldungen an Arbeitsinspektoren im Ministerium für Geschlechter, Arbeit und soziale Entwicklung (MGLSD), die Gleichstellungskommission und das Arbeitsgericht.
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Diskriminierung am Arbeitsplatz zu verhindern und zu bekämpfen. Dies umfasst die Einrichtung einer Antidiskriminierungspolitik, die Schaffung eines inklusiven Arbeitsumfelds, die regelmäßige Schulung der Mitarbeiter zu Antidiskriminierungsgesetzen und die ernsthafte Behandlung aller Diskriminierungsbeschwerden. Untersuchungen sollten gründlich durchgeführt werden, und angemessene Disziplinarmaßnahmen sollten ergriffen werden, wenn die Ergebnisse die Anschuldigungen unterstützen.
In Uganda legt der rechtliche Rahmen grundlegende Arbeitsstandards fest, um ein Mindestmaß an Schutz für Arbeitnehmer zu gewährleisten.
Das Employment Act 2006 legt eine Standardarbeitswoche von 48 Stunden fest, aufgeteilt in Acht-Stunden-Tage. Dies bedeutet maximal 8 Stunden pro Tag, Montag bis Freitag. Arbeit über die Standardarbeitszeit hinaus gilt als Überstunden. Das ugandische Gesetz schreibt vor, dass Überstunden mit einem Satz von 150 % des regulären Lohns des Arbeitnehmers vergütet werden. Überstunden an gesetzlichen Feiertagen werden mit einem noch höheren Satz von 200 % vergütet. Es gibt eine gesetzliche Begrenzung der Überstunden. Ein Arbeitnehmer darf maximal 56 Stunden pro Woche arbeiten, einschließlich Überstunden.
Das ugandische Gesetz gibt keine explizite Dauer für eine Mittagspause vor. Angesichts der Standardarbeitszeit von acht Stunden wäre jedoch eine angemessene Mittagspause zu erwarten. Das Employment Act schreibt eine 30-minütige Pause für Arbeitnehmer vor, die mehr als acht Stunden am Tag arbeiten.
Die ugandische Gesetzgebung erwähnt keine detaillierten ergonomischen Anforderungen. Arbeitgeber haben jedoch die allgemeine Pflicht, eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Dies würde wahrscheinlich auch die Verpflichtung umfassen, potenzielle ergonomische Gefahren wie unnatürliche Haltungen oder sich wiederholende Bewegungen zu adressieren, die in bestimmten Berufen zu Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) führen könnten.
Die Gewährleistung einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung ist eine gemeinsame Verantwortung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Uganda. Der rechtliche Rahmen wird hauptsächlich durch das Occupational Safety and Health Act, 2006 (OSHA) festgelegt. Dieser Leitfaden untersucht die wichtigsten Vorschriften, beschreibt die Pflichten der Arbeitgeber, die Rechte der Arbeitnehmer und die Durchsetzungsbehörden, die für die Einhaltung dieser Standards verantwortlich sind.
Das OSHA legt erhebliche Verantwortung auf die Arbeitgeber, um das Wohlbefinden ihrer Belegschaft zu schützen. Einige wichtige Verpflichtungen umfassen:
Arbeitnehmer in Uganda haben das Recht auf einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz. OSHA befähigt sie mit den folgenden Rechten:
Das Ministerium für Geschlechter, Arbeit und soziale Entwicklung (MGLSD) ist die primäre Regierungsbehörde, die für die Durchsetzung von OSHA verantwortlich ist, zusammen mit der Direktion für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (DOSH). Diese Behörden führen Inspektionen durch, untersuchen Beschwerden und haben die Befugnis, Geldstrafen für Nichteinhaltung zu verhängen.
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