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Optionen für Remote- und Flexibles Arbeiten

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Remote-Arbeit

Remote-Arbeit, auch bekannt als "uzaktan çalışma" auf Türkisch, ist in den letzten Jahren immer beliebter geworden. Um einen reibungslosen Übergang für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gewährleisten, hat die Türkei im März 2021 die Verordnung über Fernarbeit (Nr. 31519) eingeführt, die neben dem Arbeitsgesetz Nr. 4857 steht.

Gesetzliche Vorschriften

Die Verordnung über Fernarbeit skizziert den rechtlichen Rahmen für Fernarbeitsvereinbarungen in der Türkei. Eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer ist für jede Fernarbeitsvereinbarung obligatorisch. Diese Vereinbarung sollte Details wie Stellenbeschreibung, Dauer und Ort der Fernarbeit, Arbeitszeiten, Gehalt und Zahlungsbedingungen, vom Arbeitgeber bereitgestellte Ausrüstung, Kommunikationsmethoden und durch die Fernarbeit entstandene Ausgaben spezifizieren.

Arbeitnehmerrechte und Schutzmaßnahmen

Die Verordnung verbietet Diskriminierung von Fernarbeitern aufgrund ihrer Beschäftigungsart. Sie haben Anspruch auf die gleichen Rechte und Leistungen wie ihre bürobasierten Kollegen, einschließlich Sozialversicherungsbeiträge und bezahltem Urlaub.

Arbeitgeberpflichten

Arbeitgeber haben gemäß der Verordnung mehrere Pflichten, einschließlich der Bereitstellung von Informationen und Schulungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz für Fernarbeiter, der Übernahme notwendiger Ausgaben, die direkt mit der Fernarbeit verbunden sind, und der Beantwortung von Anfragen der Arbeitnehmer zu Fernarbeitsvereinbarungen innerhalb von 30 Tagen. Bestimmte Rollen können nicht fern ausgeführt werden, wie solche, die gefährliche Materialien betreffen oder physische Anwesenheit vor Ort erfordern.

Anforderungen an die technologische Infrastruktur

Eine robuste technologische Infrastruktur ist für erfolgreiche Fernarbeit unerlässlich. Arbeitgeber können notwendige Ausrüstung bereitstellen oder eine Erstattungsrichtlinie für von den Arbeitnehmern genutzte Ausrüstung festlegen. Sichere und zuverlässige Kommunikationswerkzeuge wie Videokonferenzplattformen und Projektmanagement-Software sind für die Zusammenarbeit und Kommunikation entscheidend. Eine stabile und schnelle Internetverbindung ist für Fernarbeiter unerlässlich, um ihre Aufgaben effektiv zu erfüllen.

Zusätzliche Arbeitgeberpflichten

Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus haben Arbeitgeber zusätzliche Pflichten, um eine positive Fernarbeitserfahrung für ihre Mitarbeiter zu gewährleisten. Sie sollten klare Kommunikationskanäle einrichten und Erwartungen an Fernarbeitszeiten und Verfügbarkeit festlegen. Arbeitgeber sollten auch Leistungsbewertungsmetriken entwickeln, die für Fernarbeitsumgebungen geeignet sind, und regelmäßige Leistungsbewertungen durchführen. Die Förderung gesunder Work-Life-Grenzen durch Respektierung der festgelegten Arbeitszeiten und Ermutigung zu Pausen ist ebenfalls wichtig. Schließlich sollten Arbeitgeber Ressourcen und Unterstützung für das mentale und physische Wohlbefinden der Fernarbeiter bereitstellen.

Flexible Arbeitsregelungen

Flexible Arbeitsregelungen werden zunehmend zur Norm auf dem türkischen Arbeitsmarkt und berücksichtigen dabei unterschiedliche Arbeitsstile und Bedürfnisse. Diese Regelungen umfassen Teilzeitarbeit, Gleitzeit und Jobsharing, jeweils mit eigenen rechtlichen Aspekten.

Teilzeitarbeit

Teilzeitarbeit ist eine flexible Arbeitsregelung, bei der Einzelpersonen weniger Stunden pro Woche arbeiten als in einer standardmäßigen Vollzeitstelle. Sie wird durch das türkische Arbeitsgesetz Nr. 4857 geregelt, das die Mindestarbeitszeiten und andere Bedingungen festlegt. Teilzeitarbeit kann von einem Tag bis zu 30 Stunden pro Woche reichen. Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Leistungen und Sozialversicherungsbeiträge auf anteiliger Basis entsprechend ihrer Arbeitszeit.

Gleitzeit

Gleitzeit ist eine weitere flexible Arbeitsregelung, die den Arbeitnehmern eine gewisse Flexibilität bei der Planung ihrer Arbeitszeiten innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens bietet. Es gibt keine expliziten Regelungen zur Gleitzeit im türkischen Arbeitsgesetz. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können jedoch eine Gleitzeitvereinbarung durch ihren Arbeitsvertrag festlegen, in der Kernarbeitszeiten und flexible Arbeitszeiten definiert sind. Die Vereinbarung sollte eine obligatorische Kernzeit festlegen, in der alle Arbeitnehmer am Arbeitsplatz anwesend sein müssen.

Jobsharing

Jobsharing ist eine flexible Arbeitsregelung, die es zwei oder mehr Arbeitnehmern ermöglicht, die Aufgaben einer einzigen Vollzeitstelle zu teilen. Wie bei der Gleitzeit ist auch das Jobsharing nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können jedoch Jobsharing-Vereinbarungen durch ihre Arbeitsverträge treffen. Jobsharing-Vereinbarungen sollten die Verantwortlichkeiten, Arbeitszeiten und Vergütung für jeden beteiligten Arbeitnehmer klar definieren.

Datenschutz und Privatsphäre

Der Anstieg von Remote-Arbeitsvereinbarungen erfordert ein erhöhtes Bewusstsein für Datenschutz und Privatsphäre sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer in der Türkei. Das türkische Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Gesetz Nr. 6698) regelt den Datenschutz und die Privatsphäre im Land. Arbeitgeber mit Remote-Mitarbeitern haben spezifische Verpflichtungen gemäß diesem Gesetz, einschließlich der Notwendigkeit einer rechtmäßigen Grundlage für die Datenverarbeitung, der Bereitstellung von Transparenz und Informationen, der Implementierung von Datensicherheitsmaßnahmen und der Benachrichtigung im Falle eines Datenverstoßes.

Verpflichtungen des Arbeitgebers

Arbeitgeber müssen eine rechtliche Grundlage für das Sammeln, Speichern und Verarbeiten von Mitarbeiterdaten haben, auch wenn diese remote arbeiten. Dies könnte die Zustimmung des Mitarbeiters, eine vertragliche Notwendigkeit oder eine gesetzliche Anforderung sein (Gesetz Nr. 6698, Artikel 8 & 9). Mitarbeiter haben das Recht, darüber informiert zu werden, wie ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Arbeitgeber sollten eine klare Datenschutzerklärung bereitstellen, die die Zwecke der Datenerhebung, Speicherpraktiken und die Rechte der Mitarbeiter darlegt (Gesetz Nr. 6698, Artikel 11). Arbeitgeber sind verantwortlich für die Implementierung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, um die Sicherheit der Mitarbeiterdaten zu gewährleisten. Dies umfasst Maßnahmen gegen unbefugten Zugriff, Verlust oder Beschädigung (Gesetz Nr. 6698, Artikel 12). Im Falle eines Datenverstoßes müssen Arbeitgeber die türkische Datenschutzbehörde und die betroffenen Mitarbeiter innerhalb eines angemessenen Zeitraums benachrichtigen (Gesetz Nr. 6698, Artikel 13).

Rechte der Mitarbeiter

Remote-Mitarbeiter in der Türkei haben spezifische Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten. Mitarbeiter haben das Recht, auf ihre vom Arbeitgeber gehaltenen personenbezogenen Daten zuzugreifen und gegebenenfalls Korrekturen zu verlangen (Gesetz Nr. 6698, Artikel 11). Unter bestimmten Bedingungen können Mitarbeiter die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen, sobald diese für den Beschäftigungszweck nicht mehr erforderlich sind (Gesetz Nr. 6698, Artikel 17). Mitarbeiter haben das Recht, der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für Direktmarketingzwecke zu widersprechen (Gesetz Nr. 6698, Artikel 28).

Best Practices zur Sicherung von Daten

Arbeitgeber und Mitarbeiter können zusammenarbeiten, um die Datensicherheit in Remote-Arbeitsumgebungen zu gewährleisten. Wann immer möglich, sollten Arbeitgeber dedizierte Arbeitsgeräte (Laptops, Tablets) mit sicheren Betriebssystemen und Firewalls für die Remote-Arbeit bereitstellen. Etablieren Sie sichere Kommunikationskanäle für arbeitsbezogene Zwecke, wie verschlüsselte E-Mails oder Kollaborationsplattformen. Sammeln und speichern Sie nur die minimale Menge an Mitarbeiterdaten, die für Arbeitszwecke erforderlich sind. Bieten Sie regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter zu Best Practices der Datensicherheit an, einschließlich Passwortverwaltung und Phishing-Bewusstsein. Etablieren Sie klare Richtlinien, die akzeptable Nutzungen von Unternehmensdaten, persönliche Geräte für Arbeitszwecke und Datenübertragungsverfahren darlegen.

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