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Personalkostenrechner in Türkei

Arbeitskostenrechner für Türkei

Einstellung in Türkei? Berechnen Sie sofort Ihre Gesamtkosten für die Beschäftigung — Steuern, Leistungen und mehr

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Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Türkei

Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Türkei-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.

Personalkosten berechnen

Türkei

Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten

Wählen Sie ein Land aus und geben Sie ein Gehalt ein, um die Kostenaufstellung der Beschäftigung anzuzeigen.

Arbeitgebersteuerbeiträge

Steuerart Satz Basis
Sozialversicherungsbeiträge 21 % (kann mit Anreizen auf 19 % reduziert werden) Bruttogehalt des Mitarbeiters (unterliegt Grenzen)
Arbeitslosenversicherung 2 % Bruttogehalt des Mitarbeiters (unterliegt Grenzen)
Einkommenssteuerabzug Progressiv (15 % bis 40 %) Bruttogehalt des Mitarbeiters abzüglich Sozialversicherungs- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge
Stempelsteuer 0,759 % Bruttolohn des Mitarbeiters

Meldung & Compliance

  • Monatliche Sozialversicherungserklärungen (Aylık Prim ve Hizmet Belgesi) sind bis zum 23. des folgenden Monats fällig.
  • Monatliche Sozialversicherungsbeiträge sind bis zum Ende des folgenden Monats zu zahlen.
  • Monatliche Quellensteuererklärungen (Muhtasar Beyanname) und Zahlungen für die Einkommensteuer und Stempelsteuer sind in der Regel bis zum 23. bzw. 26. des folgenden Monats fällig.

In der Türkei umfassen die Steuerabzüge für Arbeitnehmer mehrere Bereiche, einschließlich Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitslosenversicherung und Stempelsteuer. Diese Abzüge sind verpflichtend und werden auf Basis des Bruttogehalts des Mitarbeiters berechnet.

Einkommensteuer

  • Progressive Steuersätze: Die Einkommensteuer in der Türkei arbeitet mit einem progressiven Steuersatz, was bedeutet, dass höher Verdienende einen größeren Prozentsatz ihres Einkommens als Steuer zahlen. Die Sätze für 2026 sind:
    • 15% für Einkommen bis 190.000 TRY
    • 20% für Einkommen zwischen 190.001 und 400.000 TRY
    • 27% für Einkommen zwischen 400.001 und 1.500.000 TRY
    • 35% für Einkommen zwischen 1.500.001 und 5.300.000 TRY
    • 40% für Einkommen über 5.300.000 TRY
  • Kumulatives System: Das Steuersystem ist kumulativ, das heißt, der anwendbare Steuersatz basiert auf den laufenden Jahresverdiensten. Mit zunehmendem Einkommen im Jahresverlauf kann sich der Steuersatz auf den nächsten Tarif erhöhen.
  • Freistellungen: Es gilt eine Einkommensteuerfreistellung in Höhe der auf den Mindestlohn berechneten Steuer. Zusätzliche Abzüge sind für Dependents möglich: 9.900 TRY für den ersten Grad, 5.700 TRY für den zweiten Grad und 2.400 TRY für den dritten Grad. Behindertenabzüge gelten ebenfalls je nach Grad der Behinderung.
  • Berechnung der Steuerbasis: Die Einkommensteuerbasis ist das Bruttogehalt abzüglich Sozialversicherungs- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber leisten Beiträge zur Sozialversicherung. Ab 2026 trägt der Arbeitnehmer 14% seines Bruttogehalts bei, während der Standardbeitrag des Arbeitgebers bei 23,75% liegt. Unter bestimmten Bedingungen kann ein 2%-iger Rabatt auf den Arbeitgeberbeitrag gewährt werden, wodurch dieser auf 21,75% sinkt. Ohne diese spezifischen Voraussetzungen zahlt der Arbeitgeber jedoch den vollen Satz von 23,75%.
  • Arbeitslosenversicherung: Ein gesonderter Beitrag zur Arbeitslosenversicherung in Höhe von 1% wird vom Einkommen des Arbeitnehmers abgezogen, während der Arbeitgeber 2% beiträgt. Der Staat ergänzt mit einem weiteren Beitrag von 1%.
  • Grundlage und Obergrenze: Die Beiträge werden auf die Einkünfte zwischen der Mindestgrundlage für die Sozialversicherung (33.030,00 TRY ab 2026) und der Obergrenze (297.270,00 TRY ab 2026) berechnet.
  • Beispiel: Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 100.000 TRY beträgt der Sozialversicherungsbeitrag des Mitarbeiters 14.000 TRY (100.000 x 0,14), der Standardbeitrag des Arbeitgebers 23.750 TRY (100.000 x 0,2375) oder 21.750 TRY (100.000 x 0,2175), wenn der Rabatt gilt. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung für den Arbeitnehmer beträgt 1.000 TRY (100.000 x 0,01), für den Arbeitgeber 2.000 TRY (100.000 x 0,02).

Stempelsteuer

  • Satz: Die Stempelsteuer wird mit einem Satz von 0,759% des Bruttogehalts erhoben.
  • Beispiel: Bei einem Bruttogehalt von 100.000 TRY beträgt die Stempelsteuer 759 TRY (100.000 x 0,00759).

Zusätzliche Überlegungen

  • Arbeitnehmerleistungen: Bestimmte Leistungen für Arbeitnehmer, wie Tagesessenszuschüsse (300,00 TRY pro tatsächlichem Arbeitstag), können von den Sozialversicherungsbeiträgen und der Einkommensteuer befreit sein.
  • Liaison Offices: Gehälter aus Kontaktbüros in der Türkei sind von der Einkommensteuer befreit, unterliegen jedoch weiterhin den Sozialversicherungsbeiträgen.
  • Gehaltsabrechnungen: Arbeitgeber sind verpflichtet, Gehaltsabrechnungen mit allen Abzügen bereitzustellen.
  • Steuerjahr: Das Steuerjahr in der Türkei folgt dem Kalenderjahr.
Martijn
Daan
Harvey

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