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Arbeitsgenehmigungen und Visa in Türkei

Anforderungen für Arbeitsgenehmigungen und Visa

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Arbeitnehmer in Türkei sponsern.

Türkei work-permits-and-visas overview

Navigieren durch den Prozess für ausländische Staatsangehörige, um in der Türkei zu leben und zu arbeiten, erfordert das Verständnis eines strukturierten Systems von Visa und Arbeitserlaubnissen. Die Türkei verlangt von den meisten ausländischen Personen, die innerhalb ihrer Grenzen arbeiten möchten, sowohl ein gültiges Einreisevisum (falls aufgrund der Nationalität erforderlich) als auch eine spezielle Arbeitserlaubnis. Die Arbeitserlaubnis dient sowohl als Aufenthaltserlaubnis als auch als Arbeitserlaubnis, die dem Inhaber erlaubt, legal im Land zu wohnen und beschäftigt zu sein.

Der Antragsprozess umfasst in der Regel die Koordination zwischen dem ausländischen Staatsangehörigen und seinem potenziellen Arbeitgeber in der Türkei. Der Arbeitgeber spielt eine entscheidende Rolle und initiiert oft die Beantragung der Arbeitserlaubnis im Namen des Mitarbeiters. Dieses System stellt sicher, dass die ausländische Beschäftigung mit den türkischen Arbeitsgesetzen und wirtschaftlichen Bedürfnissen übereinstimmt.

Gängige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer

Während die Arbeitserlaubnis die primäre Genehmigung für eine Beschäftigung ist, benötigen ausländische Staatsangehörige oft zunächst ein Einreisevisum, um in die Türkei zu reisen. Der spezifische Typ des Einreisevisums hängt von der Nationalität der Person und dem Zweck ihres ersten Eintritts ab, aber für diejenigen, die arbeiten möchten, ist ein Arbeitervisum die relevanteste Kategorie.

  • Arbeitervisum: Dieses Visum ist speziell für Personen, die eine Beschäftigung in der Türkei gesichert haben und eine Arbeitserlaubnis beantragen möchten. Es wird in der Regel bei einer türkischen Botschaft oder einem Konsulat im Heimatland oder im Land des rechtlichen Wohnsitzes des Antragstellers vor der Reise in die Türkei beantragt. Der Antrag auf Arbeitserlaubnis beginnt meist kurz nach der Einreichung oder Genehmigung des Arbeitervisums, oft initiiert durch den Arbeitgeber in der Türkei.

Andere Visatypen wie Touristen- oder Geschäftsvisa gewähren kein Recht auf Arbeit und können in der Regel nicht in Arbeitserlaubnisse innerhalb der Türkei umgewandelt werden.

Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis

Der Erhalt einer Arbeitserlaubnis in der Türkei ist ein mehrstufiger Prozess, der hauptsächlich vom Ministerium für Arbeit und Sozialversicherung (MLSS) verwaltet wird. Der Antrag wird in der Regel vom Arbeitgeber in der Türkei im Auftrag des ausländischen Staatsangehörigen eingereicht.

Zugangsvoraussetzungen:

  • Der ausländische Staatsangehörige muss einen gültigen Reisepass besitzen.
  • Der ausländische Staatsangehörige muss bestimmte Bildungs- oder Berufsvoraussetzungen erfüllen, die für die Position relevant sind.
  • Der Arbeitgeber muss bestimmte Kriterien erfüllen, einschließlich der Beschäftigung einer Mindestanzahl türkischer Staatsbürger pro ausländischem Arbeitnehmer (typischerweise fünf türkische Staatsbürger für jeden ausländischen Arbeiter, wobei Ausnahmen für bestimmte Sektoren oder Rollen bestehen).
  • Das Gehalt, das dem ausländischen Staatsangehörigen angeboten wird, muss die von MLSS festgelegten Mindestschwellenwerte erfüllen, die je nach Position und Sektor variieren.

Erforderliche Dokumentation:

Die Dokumentation ist sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber erforderlich.

  • Vom Arbeitnehmer:
    • Kopie des Reisepasses.
    • Übersetzte und notariell beglaubigte Kopie des Diploms oder vorläufigen Abschlusszeugnisses.
    • Arbeitsvertrag, unterschrieben von beiden Parteien.
    • Falls zutreffend, Nachweise über berufliche Qualifikationen (z.B. Lizenzen, Zertifikate).
    • Referenznummer der Arbeitserlaubnisbeantragung (falls aus dem Ausland beantragt).
    • Biometrisches Foto.
  • Vom Arbeitgeber:
    • Antragsschreiben an das MLSS.
    • Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des letzten Jahres.
    • Türkisches Handelsregisterblatt, das die aktuelle Struktur des Unternehmens zeigt.
    • Steuerregistrierungsbescheinigung.
    • Sozialversicherungsnummer (SSI).
    • Vollmacht für die Person, die den Antrag bearbeitet (falls zutreffend).

Verfahren:

  1. Beantragung des Arbeitervisums (falls aus dem Ausland): Der ausländische Staatsangehörige beantragt bei einer türkischen Botschaft oder einem Konsulat ein Arbeitervisum.
  2. Beantragung der Arbeitserlaubnis (durch den Arbeitgeber): Der Arbeitgeber in der Türkei reicht den Online-Antrag für die Arbeitserlaubnis beim MLSS ein, in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Ankunft des ausländischen Mitarbeiters in der Türkei (falls mit einem Arbeitervisum eingereist) oder nach Einreichung des Visumantrags.
  3. Einreichung der Hardcopy-Dokumente: Der Arbeitgeber reicht die erforderlichen Hardcopy-Dokumente innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens nach der Online-Antragstellung beim MLSS ein.
  4. Bewertung durch das MLSS: Das MLSS prüft den Antrag anhand verschiedener Kriterien, einschließlich Arbeitsmarktsituation, Unternehmensstatus und Qualifikationen des ausländischen Staatsangehörigen.
  5. Entscheidung: Das MLSS trifft eine Entscheidung. Bei Genehmigung wird die Arbeitserlaubnis erteilt. Bei Ablehnung kann der Arbeitgeber Widerspruch einlegen.

Bearbeitungszeiten und Gebühren:

  • Bearbeitungszeit: Die Bewertungsdauer für einen Antrag auf Arbeitserlaubnis durch das MLSS beträgt in der Regel bis zu 30 Tage ab Einreichung des vollständigen Antrags und der erforderlichen Dokumente. Dies kann jedoch je nach Komplexität des Falls und Antragsvolumen variieren.
  • Gebühren: Es fallen Gebühren sowohl für den Antrag auf das Arbeitervisum (bei der Botschaft/des Konsulats zu zahlen) als auch für die Arbeitserlaubnis selbst (bei Genehmigung in der Türkei zu zahlen) an. Diese Gebühren können jährlich variieren. Anfang 2024 lagen die Gebühren für die Arbeitserlaubnis je nach Dauer (z.B. ein Jahr, Verlängerung). Für 2025 veröffentlichen die zuständigen Behörden spezifische Gebührenbeträge.

Sponsoring-Anforderungen:

Der Arbeitgeber fungiert als Sponsor für den Antrag auf Arbeitserlaubnis. Er muss die rechtliche und finanzielle Fähigkeit nachweisen, den ausländischen Staatsangehörigen zu beschäftigen und die spezifischen Beschäftigungskriterien des MLSS zu erfüllen.

Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung

Ausländische Staatsangehörige, die legal in der Türkei gelebt und gearbeitet haben, können berechtigt sein, eine langfristige Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, die schließlich zur Daueraufenthaltsgenehmigung führen kann.

  • Daueraufenthaltsgenehmigung: Im Allgemeinen kann ein ausländischer Staatsangehöriger nach mindestens acht Jahren ununterbrochenen Aufenthalts in der Türkei mit gültigen Aufenthaltstiteln (einschließlich Arbeitserlaubnissen) eine langfristige Aufenthaltserlaubnis beantragen. Bestimmte Bedingungen gelten, z.B. keine Sozialhilfe in den letzten drei Jahren, ausreichendes und regelmäßiges Einkommen sowie keine Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit.
  • Ausnahmefälle: Es gibt auch außergewöhnliche Wege zur langfristigen Aufenthaltserlaubnis oder Staatsbürgerschaft basierend auf Investitionen, wissenschaftlichen Beiträgen oder anderen spezifischen Kriterien, die im türkischen Recht festgelegt sind.

Eine langfristige Aufenthaltserlaubnis ist unbefristet und muss nicht verlängert werden. Sie gewährt die meisten Rechte türkischer Staatsbürger, mit Ausnahmen wie dem Wahlrecht, öffentlichen Ämtern oder Wehrpflicht.

Visumoptionen für Angehörige

Ausländische Staatsangehörige mit einer gültigen Arbeitserlaubnis in der Türkei können in der Regel ihre Angehörigen mitbringen, damit diese bei ihnen wohnen können. Angehörige umfassen in der Regel den Ehepartner und minderjährige Kinder.

  • Familienaufenthaltsgenehmigung: Angehörige eines Arbeitserlaubnisinhabers können eine Familienaufenthaltsgenehmigung beantragen. Der Antrag erfolgt in der Regel, nachdem der Hauptarbeitserlaubnisinhaber seine Genehmigung erhalten und sich in der Türkei niedergelassen hat.
  • Voraussetzungen für Angehörige:
    • Der Sponsor (Arbeitserlaubnisinhaber) muss über ausreichendes und regelmäßiges Einkommen verfügen, um die Familie zu unterstützen.
    • Der Sponsor muss eine gültige Krankenversicherung für alle Familienmitglieder haben.
    • Der Sponsor muss seit mindestens einem Jahr mit einer Aufenthaltserlaubnis in der Türkei wohnen (diese Bedingung kann Ausnahmen für Arbeitserlaubnisinhaber haben).
    • Der Sponsor muss im Adressregistrierungssystem registriert sein.
  • Antragsverfahren: Angehörige beantragen in der Regel eine Familienaufenthaltsgenehmigung beim Generaldirektorat für Migration Management (DGMM). Erforderliche Dokumente sind Nachweise der Verwandtschaft (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), Pässe, Fotos und Nachweise über den Status und die finanziellen Mittel des Sponsors.
  • Dauer: Die Familienaufenthaltsgenehmigung wird in der Regel für die gleiche Dauer wie die Arbeitserlaubnis des Sponsors ausgestellt.

Visum-Compliance-Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in der Türkei erfordert die Beachtung verschiedener Vorschriften sowohl durch den ausländischen Arbeitnehmer als auch durch den Arbeitgeber.

Pflichten der Arbeitgeber:

  • Arbeitserlaubnis-Sponsoring: Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Initiierung und Unterstützung des Antragsprozesses für die Arbeitserlaubnis.
  • Einhaltung des Arbeitsrechts: Arbeitgeber müssen die türkischen Arbeitsgesetze bezüglich Arbeitszeiten, Löhnen, Urlaub und Arbeitsbedingungen für ausländische Arbeitnehmer einhalten, ebenso wie für türkische Arbeitnehmer.
  • Sozialversicherungsanmeldung: Arbeitgeber müssen ausländische Arbeitnehmer bei der Türkischen Sozialversicherungsanstalt (SSI) anmelden und die erforderlichen Beiträge zahlen.
  • Mitteilung von Änderungen: Arbeitgeber müssen das MLSS und DGMM über Änderungen im Status des Arbeitnehmers, wie Beendigung des Arbeitsverhältnisses, innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens informieren.
  • Aufzeichnung: Führen Sie genaue Aufzeichnungen über die Beschäftigung und den Status der Arbeitserlaubnis des ausländischen Mitarbeiters.

Pflichten der Arbeitnehmer:

  • Gültige Erlaubnis aufrechterhalten: Der ausländische Staatsangehörige muss sicherstellen, dass seine Arbeitserlaubnis und etwaige damit verbundene Aufenthaltserlaubnis während seines Aufenthalts und seiner Beschäftigung gültig bleiben.
  • Einhaltung der Erlaubnisbedingungen: Nur für den Arbeitgeber und in der auf der Arbeitserlaubnis angegebenen Position arbeiten.
  • Änderungen melden: Behörden (DGMM) über Änderungen persönlicher Daten, wie Adresse, informieren.
  • Gesetze einhalten: Alle türkischen Gesetze und Vorschriften befolgen.
  • Ausreise bei Ablauf der Erlaubnis: Sofern keine Verlängerung oder eine andere Erlaubnis beantragt wird, muss die Person die Türkei vor Ablauf ihrer Erlaubnis verlassen, um Strafen zu vermeiden.

Die Nichteinhaltung dieser Pflichten kann zu Strafen führen, einschließlich Geldstrafen, Abschiebung und Einreiseverboten für den Arbeitnehmer sowie Geldstrafen und rechtlichen Konsequenzen für den Arbeitgeber.

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