Die Navigation durch den Prozess für ausländische Staatsangehörige, um in der Türkei zu leben und zu arbeiten, erfordert das Verständnis eines strukturierten Systems von Visa und Arbeitserlaubnissen. Die Türkei verlangt von den meisten ausländischen Personen, die innerhalb ihrer Grenzen arbeiten möchten, sowohl ein gültiges Einreisevisum (falls nach Nationalität erforderlich) als auch eine spezielle Arbeitserlaubnis zu erhalten. Die Arbeitserlaubnis dient sowohl als Aufenthaltserlaubnis als auch als Arbeitsgenehmigung, die es dem Inhaber ermöglicht, legal im Land zu wohnen und beschäftigt zu sein.
Der Antragsprozess umfasst in der Regel die Koordination zwischen dem ausländischen Staatsangehörigen und dem potenziellen Arbeitgeber in der Türkei. Der Arbeitgeber spielt eine entscheidende Rolle, indem er häufig im Namen des Mitarbeiters die Arbeitserlaubnis beantragt. Dieses System stellt sicher, dass die Beschäftigung im Ausland den türkischen Arbeitsgesetzen und wirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht.
Gängige Visatypen für ausländische Arbeiter
Während die Arbeitserlaubnis die Hauptgenehmigung für Beschäftigung ist, benötigen ausländische Staatsangehörige oft zunächst ein Einreisevisum, um in die Türkei zu reisen. Die spezifische Art des Einreisevisums hängt von der Nationalität der Person und dem Zweck der ersten Einreise ab, aber für diejenigen, die arbeiten möchten, ist ein Arbeitervisum die relevanteste Kategorie.
- Arbeitervisum: Dieses Visum ist speziell für Personen, die eine Beschäftigung in der Türkei gesichert haben und eine Arbeitserlaubnis beantragen wollen. Es wird typischerweise bei einer türkischen Botschaft oder einem Konsulat im Heimatland oder im Land des rechtlichen Wohnsitzes des Antragstellers vor der Reise in die Türkei ausgestellt. Der Antrag auf Arbeitserlaubnis beginnt in der Regel kurz nach Einreichung oder Genehmigung des Arbeitervisums, oft durch den Arbeitgeber in der Türkei initiiert.
Andere Visatypen wie Touristen- oder Geschäftsvise gewähren kein Recht auf Arbeit und können in der Regel nicht in Arbeitserlaubnisse innerhalb der Türkei umgewandelt werden.
Anforderungen und Verfahren für die Arbeitserlaubnis beantragung
Der Erhalt einer Arbeitserlaubnis in der Türkei ist ein mehrstufiger Prozess, der hauptsächlich vom Ministerium für Arbeit und Soziale Sicherheit (MLSS) verwaltet wird. Der Antrag wird im Allgemeinen vom Arbeitgeber in der Türkei im Namen des ausländischen Staatsangehörigen initiiert.
Zutrittskriterien:
- Der ausländische Staatsangehörige muss einen gültigen Reisepass besitzen.
- Der ausländische Staatsangehörige muss bestimmte Bildungs- oder Berufsvoraussetzungen erfüllen, die für die Position relevant sind.
- Der Arbeitgeber muss bestimmte Kriterien erfüllen, einschließlich der Beschäftigung einer Mindestzahl türkischer Staatsbürger für jeden ausländischen Mitarbeiter (typischerweise fünf türkische Staatsbürger pro ausländischer Arbeiter, allerdings mit Ausnahmen für bestimmte Sektoren oder Rollen).
- Das angebotene Gehalt muss die vom MLSS festgelegten Mindestschwellenwerte erfüllen, die je nach Position und Sektor variieren.
Erforderliche Dokumentation:
Die Dokumentation wird sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber benötigt.
- Vom Arbeitnehmer:
- Kopie des Reisepasses.
- Übersetzte und notariell beglaubigte Kopie des Diploms oder vorläufigen Abschlusszeugnisses.
- Arbeitsvertrag, unterschrieben von beiden Parteien.
- Falls zutreffend, Nachweise über berufliche Qualifikationen (z.B. Lizenzen, Zertifikate).
- Referenznummer des Arbeitserlaubnis-Antrags (falls aus dem Ausland beantragt).
- Biometrisches Passfoto.
- Vom Arbeitgeber:
- Antragsschreiben an das MLSS.
- Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung des letzten Jahres.
- Türkisches Handelsregisterblatt, das die aktuelle Unternehmensstruktur zeigt.
- Steuerregistrierungsbescheinigung.
- Registrierungsnummer bei der Sozialversicherungsanstalt (SSI).
- Vollmacht für die Person, die den Antrag bearbeitet (falls zutreffend).
Verfahren:
- Arbeitsvisum beantragen (falls aus dem Ausland): Der ausländische Staatsangehörige beantragt bei einer türkischen Botschaft oder einem Konsulat ein Arbeitervisum.
- Arbeitserlaubnis beantragen (durch Arbeitgeber): Der Arbeitgeber in der Türkei reicht den Online-Antrag für die Arbeitserlaubnis beim MLSS ein, üblich innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Ankunft des ausländischen Mitarbeiters in der Türkei (falls mit einem Arbeitervisum eingereist) oder nach Einreichung des Visumantrags.
- Einreichung der Hardcopy-Dokumente: Der Arbeitgeber legt die erforderlichen Originaldokumente innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens nach der Online-Beschaffung beim MLSS vor.
- Bewertung durch das MLSS: Das MLSS prüft die Bewerbung anhand verschiedener Kriterien, einschließlich Arbeitsmarktsituation, Unternehmensstatus und Qualifikationen des ausländischen Mitarbeiters.
- Entscheidung: Das MLSS trifft eine Entscheidung. Bei Genehmigung wird die Arbeitserlaubnis erteilt. Bei Ablehnung kann der Arbeitgeber Widerspruch einlegen.
Bearbeitungszeiten und Gebühren:
- Bearbeitungszeit: Die Bewertung eines Antrags auf Arbeitserlaubnis durch das MLSS dauert in der Regel bis zu 30 Tage ab Einreichung des vollständigen Antrags und der erforderlichen Dokumente. Dies kann jedoch variieren, abhängig von der Komplexität des Falls und dem Antragsvolumen.
- Gebühren: Es fallen Gebühren sowohl für den Visumantrag (bei der Botschaft/konsulat gezahlt) als auch für die Arbeitserlaubnis selbst (bei Genehmigung in der Türkei fällig). Diese Gebühren können jährliche Änderungen unterliegen. Anfang 2024 lagen die Gebühren für die Arbeitserlaubnis je nach Dauer (z.B. ein Jahr, Verlängerung) variierend. Für 2025 veröffentlichen die zuständigen Behörden konkrete Gebührenbeträge.
Sponsorship-Anforderungen:
Der Arbeitgeber fungiert als Sponsor für den Antrag auf Arbeitserlaubnis. Er muss die rechtliche und finanzielle Fähigkeit nachweisen, den ausländischen Mitarbeiter zu beschäftigen und die spezifischen Beschäftigungskriterien des MLSS zu erfüllen.
Wege zur Daueraufenthaltserlaubnis
Ausländische Staatsangehörige, die legal in der Türkei wohnen und arbeiten, können berechtigt sein, eine langfristige Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, die schlussendlich zu einer Niederlassungserlaubnis führen kann.
- Langzeit-Aufenthaltserlaubnis: Im Allgemeinen können ausländische Staatsangehörige nach mindestens acht Jahren ununterbrochenen Aufenthalts in der Türkei mit gültigen Aufenthaltstiteln (einschließlich Arbeitserlaubnissen) eine Langzeit-Aufenthaltserlaubnis beantragen. Es gelten bestimmte Bedingungen, wie z.B. kein Bezug von Sozialhilfe in den letzten drei Jahren, ausreichendes und regelmäßiges Einkommen sowie keine Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit.
- Ausnahmeregelungen: Es gibt auch besondere Wege zu einer Daueraufenthaltserlaubnis oder Staatsbürgerschaft basierend auf Investitionen, wissenschaftlichen Beiträgen oder anderen spezifischen Kriterien, die im türkischen Recht festgelegt sind.
Eine Langzeit-Aufenthaltserlaubnis ist unbefristet und muss nicht erneuert werden. Sie gewährt die meisten Rechte türkischer Staatsbürger, mit Ausnahmen wie das Wahlrecht, das Recht, öffentliche Ämter zu bekleiden, oder die Wehrpflicht.
Dependent Visa Optionen
Ausländische Staatsangehörige mit einer gültigen Arbeitserlaubnis in der Türkei können in der Regel ihre Angehörigen mitbringen, um mit ihnen zu wohnen. Angehörige umfassen normalerweise Ehepartner und minderjährige Kinder.
- Familienaufenthaltserlaubnis: Angehörige eines Arbeitserlaubnisträgers können eine Familienaufenthaltserlaubnis beantragen. Der Antrag erfolgt meist, nachdem der Hauptarbeitserlaubnisinhaber seine Genehmigung erhalten hat und sich in der Türkei niedergelassen hat.
- Voraussetzungen für Angehörige:
- Der Sponsor (Arbeitserlaubnisträger) muss über ausreichendes und regelmäßiges Einkommen verfügen, um die Familie zu unterstützen.
- Der Sponsor muss eine gültige Krankenversicherung haben, die alle Familienmitglieder abdeckt.
- Der Sponsor muss seit mindestens einem Jahr in der Türkei mit einer Aufenthaltserlaubnis wohnen (Ausnahmen für Arbeitserlaubnisträger sind möglich).
- Der Sponsor muss im Adressierungssystem registriert sein.
- Antragsverfahren: Angehörige beantragen in der Regel eine Familienaufenthaltserlaubnis bei der Generaldirektion für Migration Management (DGMM). Erforderliche Dokumente sind Nachweise der Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), Pässe, Fotos und Nachweise über den Status und die finanziellen Mittel des Sponsors.
- Dauer: Die Familienaufenthaltserlaubnis wird in der Regel für dieselbe Dauer wie die Arbeitserlaubnis des Sponsors ausgestellt.
Visa-Konformitätsverpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Aufrechterhaltung des legalen Status in der Türkei erfordert die Einhaltung verschiedener Vorschriften sowohl durch den ausländischen Arbeitnehmer als auch durch den Arbeitgeber.
Verpflichtungen für Arbeitgeber:
- Arbeitserlaubnis-Sponsoring: Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Einleitung und Unterstützung des Antragsprozesses.
- Einhaltung des Arbeitsrechts: Arbeitgeber müssen die türkischen Arbeitsgesetze hinsichtlich Arbeitszeiten, Löhnen, Urlaub und Arbeitsbedingungen für ausländische Arbeitnehmer einhalten, ebenso wie bei türkischen Arbeitnehmern.
- Sozialversicherung: Arbeitgeber müssen ausländische Arbeitnehmer bei der Türkischen Sozialversicherungsanstalt (SSI) anmelden und die erforderlichen Beiträge leisten.
- Benachrichtigung bei Änderungen: Arbeitgeber müssen das MLSS und die DGMM innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens über Änderungen des Status des Arbeitnehmers informieren, z.B. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
- Aufzeichnung: Sorgfältige Führung von Aufzeichnungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung und den Erlaubnisstatus des ausländischen Mitarbeiters.
Verpflichtungen für Arbeitnehmer:
- Gültige Erlaubnis: Der ausländische Staatsangehörige muss sicherstellen, dass seine Arbeitserlaubnis und jegliche zugehörige Aufenthaltserlaubnis während des gesamten Aufenthalts und der Beschäftigung gültig bleiben.
- Einhaltung der Bedingungen: Nur für den Arbeitgeber und in der Position arbeiten, die auf der Arbeitserlaubnis angegeben sind.
- Änderungen melden: Die Behörden (DGMM) über Änderungen der persönlichen Daten, wie Adresse, informieren.
- Gesetze befolgen: Alle türkischen Gesetze und Vorschriften einhalten.
- Ausreise bei Ablauf: Falls keine Verlängerung oder eine andere Erlaubnis beantragt wird, muss die Person die Türkei vor Ablauf der Erlaubnis verlassen, um Strafen zu vermeiden.
Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu Strafen führen, einschließlich Geldstrafen, Deportation und Einreiseverboten für die Zukunft für den Arbeitnehmer sowie Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen für den Arbeitgeber.
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