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Steuern in Türkei

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Learn about tax regulations for employers and employees in Türkei

Updated on April 23, 2025

Arbeitgebersteuerpflichten

Arbeitgeber in der Türkei haben verschiedene Steuerpflichten, einschließlich Sozialversicherungsbeiträge, Einkommenssteuerabzug und Arbeitslosenversicherung. Diese Verpflichtungen basieren auf den Einkünften der Mitarbeiter und unterliegen bestimmten Sätzen und Schwellenwerten.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Arbeitgeberbeitrag: 20,75 % (kann unter bestimmten Bedingungen auf 16,75 % reduziert werden oder für den Fertigungssektor auf 15,75 %) des Bruttogehalts des Mitarbeiters.
  • Arbeitnehmerbeitrag: 14 % des Bruttogehalts des Mitarbeiters.
  • Beitragsgrundlage: Mindestens TRY 26.005,50 und maximal TRY 195.041,40 pro Monat (Stand 1. Januar 2025).

Arbeitslosenversicherung

  • Arbeitgeberbeitrag: 2 % des Bruttogehalts des Mitarbeiters, bis zu TRY 195.041,40 pro Monat (Stand 1. Januar 2025).
  • Arbeitnehmerbeitrag: 1 % des Bruttogehalts des Mitarbeiters, bis zu derselben monatlichen Obergrenze.
  • Staatlicher Beitrag: 1 % des Bruttogehalts des Mitarbeiters, bis zu derselben monatlichen Obergrenze.

Einkommenssteuerabzug

  • Progressive Sätze: Die Einkommenssteuer wird mit progressiven Sätzen von 15 % bis 40 % abgezogen, basierend auf dem kumulierten Jahresgehalt des Mitarbeiters.

  • Steuerklassen 2025 (Gehaltseinkommen):

    • 0 - 158.000,00 TRY: 15 %
    • 158.000,01 - 330.000,00 TRY: 20 %
    • 330.000,01 - 1.200.000,00 TRY: 27 %
    • 1.200.000,01 - 4.300.000,00 TRY: 35 %
    • 4.300.000,01 TRY und mehr: 40 %
  • Mindestlohnbefreiung: Es gilt eine Einkommenssteuerbefreiung, die dem auf den Mindestlohn berechneten Steuerbetrag entspricht.

Quellensteuererklärungen und Zahlungen

  • Monatliche Meldung und Zahlung: Fällig bis zum 26. des Folgemonats.
  • Vierteljährliche Meldung (für Arbeitgeber mit 10 oder weniger Mitarbeitern): Erlaubt, mit Zahlung bis zum 26. des zweiten Monats nach dem Quartal.

Stempelsteuer

  • Gilt für verschiedene Dokumente: Einschließlich Gehaltsabrechnungen.
  • Satz: Im Allgemeinen ein kleiner Prozentsatz des Dokumentenwerts.
  • Fälligkeit: Im Allgemeinen bis zum 26. des Folgemonats.

Zusätzliche Überlegungen für ausländische Mitarbeiter

  • Sozialversicherungsbefreiung: Ausländische Staatsangehörige, die durch das Sozialversicherungssystem ihres Heimatlandes abgedeckt sind, können für bis zu drei Monate (möglicherweise länger mit einem Sozialversicherungsvertrag) von den türkischen Sozialversicherungsbeiträgen befreit sein.
  • Einkommenssteuer: Ausländische Mitarbeiter unterliegen der türkischen Einkommenssteuerabzug, unabhängig vom Aufenthaltsstatus, wenn ihr wirtschaftlicher Arbeitgeber in der Türkei ansässig ist.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen zum 5. Februar 2025 aktuell sind und Änderungen unterliegen können. Konsultieren Sie stets einen Steuerfachmann oder Rechtsberater für die genauesten und aktuellsten Informationen.

Arbeitnehmersteuerabzüge

In der Türkei umfassen die Arbeitnehmersteuerabzüge mehrere Bereiche, einschließlich Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitslosenversicherung und Stempelsteuer. Diese Abzüge sind verpflichtend und werden auf Grundlage des Bruttogehalts des Arbeitnehmers berechnet.

Einkommensteuer

  • Progressive Sätze: Die Einkommensteuer in der Türkei arbeitet mit einem progressiven Tarif, was bedeutet, dass höher Verdienende einen größeren Prozentsatz ihres Einkommens als Steuer zahlen. Die Sätze für 2025 sind:
    • 15 % für Einkommen bis zu 158.000 TRY
    • 20 % für Einkommen zwischen 158.000,01 und 330.000 TRY
    • 27 % für Einkommen zwischen 330.000,01 und 1.200.000 TRY
    • 35 % für Einkommen zwischen 1.200.000,01 und 4.300.000 TRY
    • 40 % für Einkommen über 4.300.000,01 TRY
  • Kumulatives System: Das Steuersystem ist kumulativ, was bedeutet, dass der anwendbare Satz auf den bis dato erzielten Einkünften basiert. Während sich die Einkünfte im Laufe des Jahres ansammeln, kann der Steuersatz in die nächste Stufe steigen.
  • Freibeträge: Es gilt ein Einkommensteuerfreibetrag, der dem auf das Mindestgehalt berechneten Steuerbetrag entspricht. Zusätzliche Abzüge sind für Dependents möglich: 9.900 TRY für den ersten Grad, 5.700 TRY für den zweiten Grad und 2.400 TRY für den dritten Grad. Invaliditätsabzüge gelten ebenfalls je nach Grad der Behinderung.
  • Berechnung der Steuerbasis: Die Einkommensteuerbasis ist das Bruttogehalt minus Sozialversicherungs- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge: Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber leisten Beiträge zur Sozialversicherung. Ab 2025 zahlt der Arbeitnehmer 14 % seines Bruttogehalts, während der Standardarbeitgeberbeitrag 20,75 % beträgt. Unter bestimmten Bedingungen kann ein 5 %-Rabatt auf den Arbeitgeberbeitrag angewendet werden, wodurch dieser auf 17,75 % sinkt. Ohne Erfüllung dieser Bedingungen zahlt der Arbeitgeber den vollen Satz von 20,75 %.
  • Arbeitslosenversicherung: Ein separater Arbeitslosenversicherungsbeitrag von 1 % wird vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen, während der Arbeitgeber 2 % beiträgt. Der Staat ergänzt um 1 %.
  • Basis und Obergrenze: Beiträge werden auf Einkünfte zwischen der Mindestsozialversicherungsbasis (26.005,50 TRY ab 2025) und der Obergrenze (195.041,40 TRY ab 2025) berechnet.
  • Beispiel: Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 100.000 TRY beträgt der Sozialversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers 14.000 TRY (100.000 x 0,14), der Standardbeitrag des Arbeitgebers 20.750 TRY (100.000 x 0,2075) oder 17.750 TRY (100.000 x 0,1775), wenn sie für den Rabatt qualifizieren, und der Arbeitslosenversicherungsbeitrag beträgt 1.000 TRY (100.000 x 0,01) für den Arbeitnehmer und 2.000 TRY (100.000 x 0,02) für den Arbeitgeber.

Stempelsteuer

  • Satz: Die Stempelsteuer wird mit einem Satz von 0,759 % des Bruttogehalts erhoben.
  • Beispiel: Bei einem Bruttogehalt von 100.000 TRY beträgt die Stempelsteuer 759 TRY (100.000 x 0,00759).

Zusätzliche Überlegungen

  • Arbeitnehmerleistungen: Bestimmte Arbeitnehmerleistungen, wie tägliche Essenszulagen (205,01 TRY pro tatsächlichem Arbeitstag oder maximal 240 TRY ohne Mehrwertsteuer), können von Sozialversicherungsbeiträgen und Einkommensteuer befreit sein.
  • Liaison-Büros: Gehälter aus Liaison-Büros in der Türkei sind von der Einkommensteuer befreit, unterliegen jedoch weiterhin den Sozialversicherungsbeiträgen.
  • Lohnabrechnungen: Arbeitgeber sind verpflichtet, Lohnabrechnungen mit allen Abzügen bereitzustellen.
  • Steuerjahr: Das Steuerjahr in der Türkei folgt dem Kalenderjahr.

Mehrwertsteuer

In der Türkei wird die Mehrwertsteuer (MwSt.), bekannt als Katma Değer Vergisi (KDV), auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben.

MwSt.-Sätze

  • Standardrate: 20% (wirksam ab dem 10. Juli 2023)
  • Ermäßigte Sätze: 1% und 10%

Der Satz von 1% gilt für Grundnahrungsmittel, Zeitungen, Zeitschriften und bestimmte landwirtschaftliche Produkte. Der Satz von 10% gilt für eine Reihe von Waren und Dienstleistungen, einschließlich Lebensmittel, medizinische Versorgung, Pharmazeutika, Kino- und Theaterkarten sowie bestimmte Baumaterialien. Ein Nullsatz (0%) gilt für bestimmte Exporte, internationalen Transport und Lieferungen für die Erdölerkundung und die Verteidigungsindustrie. Einige spezielle Finanztransaktionen, wie die Vermietung unbeweglicher Sachen und Wasser für die Landwirtschaft, sind ebenfalls befreit, während verschiedene andere Finanzdienstleistungen der Banking and Insurance Transaction Tax (BITT) unterliegen.

Registrierung

Es gibt keine Registrierungsschwelle für die MwSt. in der Türkei. Alle Unternehmen, die steuerpflichtige Lieferungen tätigen, unabhängig vom Umsatz, müssen sich für die MwSt. registrieren. Dies schließt ausländische Unternehmen ein. Nicht ansässige Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen für türkische Einwohner bereitstellen, müssen sich ebenfalls registrieren, unabhängig vom Transaktionsvolumen.

Anmeldung und Zahlung

MwSt.-Erklärungen werden in der Regel monatlich eingereicht. Der Einsendeschluss ist der 24. des Monats nach dem Berichtszeitraum, und die Zahlung ist bis zum 26. desselben Monats fällig. Erklärungen müssen eingereicht werden, auch wenn während des Zeitraums keine steuerpflichtigen Transaktionen vorliegen. Die Online-Einreichung ist möglich.

Rückerstattungen

Die Türkei betreibt ein MwSt.-Rückerstattungssystem. Das Rückerstattungslimit für Transaktionen, die dem ermäßigten MwSt.-Satz unterliegen, beträgt TRY 130.700 für 2025. Rückerstattungsanträge unter TRY 50.000 erfordern keinen Steuerprüfbericht, CPA-Bericht oder Garantie. Für ausländische Unternehmen ist die Rückforderung der MwSt. im Allgemeinen eingeschränkt, es sei denn, es besteht eine Gegenseitigkeitsvereinbarung zwischen der Türkei und dem Land des Unternehmenssitzes.

Besondere Bestimmungen

  • Es gilt ein Reverse-Charge-Mechanismus, bei dem ansässige Einheiten die MwSt. auf Zahlungen an ausländische Einheiten berechnen und abführen. Diese MwSt. kann als Vorsteuer verrechnet werden.
  • Für Importe umfasst die MwSt.-Bemessungsgrundlage den Zollwert, Einfuhrsteuern und die damit verbundenen Ausgaben bis zur Dokumentenregistrierung. Die MwSt.-Sätze bei Importen entsprechen den inländischen Sätzen (1%, 10% und 20%) und werden durch die Art der Waren bestimmt. Ein Resource Utilisation Support Fund (RUSF) gilt für nicht-kash-Importe.
  • Bis zum 31. Dezember 2025 besteht eine temporäre MwSt.-Befreiung für bestimmte Baumaterialien und Dienstleistungen, die an nicht ansässige staatliche Institutionen oder Organisationen in ausgewiesenen Katastrophengebieten erbracht werden.
  • Bestimmte Dienstleistungen an Flughäfen und Häfen für Luft- und Seeschifffahrzeuge, ausgenommen solche für Reisen oder Unterhaltung, sind von der MwSt. befreit.

Diese Informationen sind aktuell bis zum 5. Februar 2025 und können sich aufgrund von Änderungen in den türkischen Steuervorschriften ändern. Es wird empfohlen, einen Steuerberater für spezifische Situationen und aktuelle Hinweise zu konsultieren.

Steuervorteile

Die Türkei bietet eine Reihe von Steueranreizen, um Investitionen anzuziehen und das Wirtschaftswachstum zu fördern. Diese Anreize variieren je nach Region, Branche und Investitionsart.

Regionale Investitionsanreize

  • Regionale Anreize: Diese Anreize sind nach Region kategorisiert, wobei Regionen 1-2 (weniger entwickelt) mehr Vorteile erhalten als Regionen 3-6.
  • Mehrwertsteuerbefreiung: Befreiung von der Mehrwertsteuer (MwSt) auf gekaufte Maschinen und Ausrüstung sowie auf Baukosten.
  • Zollbefreiung: Befreiung von Zöllen auf importierte Maschinen und Ausrüstung.
  • Körperschaftsteuerreduzierung: Ein reduzierter Körperschaftsteuersatz, wobei die spezifische Reduzierung je nach Region und Projekt variiert.
  • Sozialversicherungsbeitragsunterstützung: Die Regierung übernimmt einen Teil oder alle Beiträge des Arbeitgebers und manchmal auch des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung.
  • Einkommensteuerabzug: Befreiung oder Reduzierung der Einkommensteuerabzüge für Arbeitnehmer.
  • Zinssatzunterstützung: Staatliche Subventionen für einen Teil der Zinszahlungen auf Kredite, wobei der Prozentsatz bei Krediten in Türkischer Lira in der Regel höher ist.
  • Landzuweisung: Bereitstellung von Land für Investitionsprojekte, oft zu reduzierten Sätzen oder kostenlos.
  • Weitere Anreize: Je nach Projekt und Region können zusätzliche Anreize wie Energieunterstützung, Infrastrukturunterstützung und erleichterte Genehmigungsverfahren verfügbar sein.

Strategische Investitionsanreize

  • Fokus auf strategische Sektoren: Diese Anreize richten sich an Investitionen, die als strategisch wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung der Türkei angesehen werden.
  • Ähnlichkeiten bei Anreizen: Die Anreize ähneln oft denen des Regional Investment-Programms, einschließlich Mehrwertsteuer- und Zollbefreiungen, Körperschaftsteuerreduzierungen, Sozialversicherungsbeitragsunterstützung und Zinssatzunterstützung.
  • Maßgeschneiderte Vorteile: Spezifische Vorteile können je nach strategischem Wert des Investitionsprojekts angepasst werden.

Technopark- und Technologieentwicklungszone-Anreize

  • Fokus auf Innovation: Zielgruppen sind Unternehmen, die in ausgewiesenen Technoparks und Technologieentwicklungszonen tätig sind.
  • Erweiterte Vorteile: Bieten oft umfangreichere Steuervergünstigungen im Vergleich zu anderen Programmen.
  • Wichtige Anreize: Mehrwertsteuer- und Zollbefreiungen, vollständige Körperschaftsteuerbefreiung, Befreiung vom Einkommensteuerabzug und staatliche Übernahme des Arbeitgeberanteils an den Sozialversicherungsbeiträgen.

Freizonen-Anreize

  • Fokus auf exportorientierte Unternehmen: Für Unternehmen, die in ausgewiesenen Freizonen tätig sind.
  • Umfassende Befreiungen: Umfangreiche Steuervergünstigungen, einschließlich Befreiung von Mehrwertsteuer, Zöllen, Körperschaftsteuer, Verbrauchssteuer, Grundsteuer und Stempelsteuer.
  • Einkommensteuerabzugbefreiung: Der Einkommensteuerabzug für Arbeitnehmer ist ebenfalls befreit.

Weitere Anreize

  • F&E- und Designanreize: Anreize für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, einschließlich Steuerabzüge, Befreiungen und Zuschüsse.
  • Schulungsförderung: Mögliche Unterstützung bei Schulungskosten und -ausgaben, verwaltet durch die Türkische Arbeitsagentur.
  • Kapitalbeitragsanreiz: Ein fiktiver Zinsabzug für Kapitalbeiträge in bar (ohne Banken-, Finanz- und Versicherungssektor), derzeit gleich 50 % des berechneten fiktiven Zinses.
  • Erneuerbare-Energien-Anreize: Es gibt spezielle Programme, um Investitionen in erneuerbare Energien zu fördern, wie Körperschaftsteuerermäßigungen, Sozialversicherungsbeitragsunterstützung und Zinszahlungshilfen.

Hinweis: Spezifische Anspruchsvoraussetzungen, Anreizbeträge und Antragsverfahren variieren je nach jeweiligem Anreizprogramm. Für aktuelle und detaillierte Informationen konsultieren Sie bitte die offiziellen Ressourcen der türkischen Regierung. Diese Informationen sind aktuell vom 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen.

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