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Steuern in Sudan

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Learn about tax regulations for employers and employees in Sudan

Updated on April 24, 2025

Arbeitgebersteuerpflichten

In Sudan stehen Arbeitgeber vor verschiedenen Steuerpflichten im Zusammenhang mit Unternehmenssteuern, Mehrwertsteuer, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen.

Unternehmenssteuern

Die Steuersätze in Sudan variieren je nach Geschäftstätigkeit:

  • 0%: Landwirtschaftliche Aktivitäten
  • 10%: Industrielle Aktivitäten
  • 15%: Handels- und Dienstleistungsaktivitäten, Vermietung von Immobilien, Banken, Versicherungen und Fondsmanagement
  • 30%: Zigaretten- und Tabakunternehmen
  • 35%: Öl- und Gasexploration, -förderung, -verteilung und verwandte Subunternehmer

Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr, aber Unternehmen können mit Genehmigung ein anderes Jahresende wählen. Jahresabschlüsse sind innerhalb von 3,5 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres einzureichen, begleitet von geprüften Finanzberichten und Steuerzahlungen. Konsolidierte Steuererklärungen sind nicht erlaubt.

Eine Quellensteuer von 7% gilt für Zahlungen an nicht ansässige Subunternehmer für Zinsen und andere Dienstleistungen. Eine Quellensteuer von 5% gilt für Zahlungen an registrierte Zweigstellen ausländischer Unternehmen. Auf Mietzahlungen, die 3.000 SDG übersteigen, wird eine Steuer von 10% erhoben. Ab dem 2. Dezember 2024 wird eine Vorauszahlung von 4% auf die Gewerbeertragsteuer auf importierte Waren erhoben. Außerdem wurde eine Steuer von 30% auf Mieteinkünfte eingeführt, die nur für Unternehmen gilt, die ausschließlich im Immobiliensektor tätig sind, nach zulässigen Abzügen.

Value Added Tax (VAT)

Der Standard-Mehrwertsteuersatz beträgt 15%, mit einem Satz von 30% für Telekommunikationsdienste. Einige Aktivitäten sind steuerbefreit. Die Registrierung ist für alle Unternehmen verpflichtend. Rückgaben und Zahlungen sind bis zum 15. des Folgemonats fällig.

Lohnsteuer

Arbeitgeber ziehen monatlich die Lohnsteuer ein und zahlen sie. Die Einkommenssteuersätze für Einzelpersonen sind progressiv und reichen von 0% bis 20%. Das Steuerjahr für Einzelpersonen ist das Kalenderjahr, und die Steuererklärungen sind bis zum 1. April des Folgejahres einzureichen.

Sozialversicherungsbeiträge

Arbeitgeber tragen 17% des monatlichen Gehalts eines Mitarbeiters zur Sozialversicherung bei. Arbeitnehmer leisten einen Beitrag von 8% ihres monatlichen Gehalts.

Weitere Steuern

  • Kapitalabgabe: Keine.
  • Grundsteuer: Die Sätze variieren je nach Ort.

Quellensteuer

Aktuelle Änderungen, die am 2. Dezember 2024 wirksam werden, umfassen: eine Quellensteuer auf Nebenleistungen bei Mietverträgen; überarbeitete Quellensteuersätze bei Zahlungen im Rahmen von Regierungsaufträgen; und eine Quellensteuer von 10% auf Provisionen für mobile Geldtransaktionen, die an Händler gezahlt werden.

Diese Informationen sind Stand Februar 5, 2025, und können sich ändern. Überprüfen Sie stets offizielle Quellen oder konsultieren Sie einen Steuerfachmann, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.

Arbeitnehmersteuerabzüge

In Sudan werden die Steuernachlässe für Arbeitnehmer gemäß dem Personal Income Tax (PIT)-Gesetz verwaltet, das von der South Sudan Revenue Authority (SSRA) überwacht wird.

Personal Income Tax (PIT)

Der PIT ist eine progressive Steuer, was bedeutet, dass höher Verdienende einen größeren Prozentsatz ihres Einkommens an Steuern zahlen. Spezifische Einkommensgrenzen und Sätze werden von der SSRA festgelegt, die in der Regel jährlich im Rahmen des Financial Act angepasst werden. Diese Sätze werden nach Berücksichtigung zulässiger Abzüge und Befreiungen angewendet.

Deductions and Exemptions

  • Pension/Social Security: Ein Abzug von 8 % des Bruttoeinkommens wird typischerweise als Beitrag zum National Social Insurance Fund (NSIF) vorgenommen.
  • Personal Relief: Ein persönlicher Freibetrag, der regelmäßig überprüft wird, kann vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.
  • Other Allowances: Für bestimmte Situationen können spezielle Zulagen und Abzüge bestehen, wie z.B. für Wohnen, Transport oder familiäre Umstände. Überprüfen Sie die neuesten Financial Act und die von der SSRA bereitgestellten Vorschriften für die aktuellsten Details.
  • Exemptions: Bestimmte Befreiungen können auf bestimmte Einkommenskategorien angewendet werden, wie z.B. Einkommen, das von Diplomaten, ausländischen Vertretern internationaler Organisationen oder unter einem bestimmten Schwellenwert erzielt wird. Weitere Befreiungen könnten für spezielle Umstände bestehen, wie im Taxation Act und den entsprechenden Vorschriften dargelegt.

Employer Responsibilities

Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, den korrekten Betrag des PIT von den Gehältern der Mitarbeiter einzubehalten und an die SSRA bis zum Fälligkeitsdatum abzuführen. Bei verspäteter oder falscher Einreichung können Strafen verhängt werden. Die SSRA verlangt außerdem, dass Arbeitgeber den Arbeitnehmern Gehaltsabrechnungen mit allen Einkünften und Abzügen vorlegen.

Tax Year and Filing

Das Steuerjahr stimmt in der Regel mit dem Kalenderjahr überein. Arbeitgeber sind in der Regel verpflichtet, jährliche Erklärungen einzureichen, die das Einkommen der Arbeitnehmer und die einbehaltenen Steuern zusammenfassen. Arbeitnehmer müssen möglicherweise auch individuelle Steuererklärungen einreichen, abhängig von ihren Einkommensquellen und den spezifischen Umständen. Überprüfen Sie stets die aktuellen Vorschriften und Anforderungen bei der SSRA.

Additional Considerations

  • Financial Act Updates: Steuergesetze und -vorschriften, einschließlich PIT-Sätze, Abzüge und Befreiungen, werden oft jährlich durch den Financial Act überprüft und geändert. Es ist entscheidend, die neuesten Financial Act und die entsprechenden Anweisungen der SSRA zu konsultieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.
  • SSRA Resources: Die Website der SSRA bietet weitere Details zu Steuervorschriften, Verfahren und erforderlichen Formularen. Die Konsultation ihrer Ressourcen gewährleistet eine genaue Einhaltung.
  • Professional Advice: Die Beratung durch einen Steuerfachmann oder direkt bei der SSRA kann eine persönliche Beratung bieten, die auf Ihre Situation zugeschnitten ist, und die Einhaltung der aktuellen Vorschriften sicherstellen.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen aktuell sind per Februar 5, 2025, und Änderungen aufgrund von Aktualisierungen der Steuervorschriften vorbehalten sind. Eine direkte Konsultation mit der SSRA wird für vollständige Genauigkeit empfohlen.

Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer (MwSt.) in Sudan wird auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben, die innerhalb des Landes geliefert werden, sowie auf importierte Waren und Dienstleistungen.

MwSt.-Sätze

  • Standardrate: 17% gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
  • Telekommunikation & Zigaretten: 30% gilt für Verkäufe von Telekommunikationsunternehmen und Zigarettverkäufe.

MwSt.-Registrierungsschwelle

  • Pflichtregistrierung: Unternehmen mit einem jährlichen steuerpflichtigen Umsatz von mehr als SDG 100.000 müssen sich für MwSt. registrieren.
  • Freiwillige Registrierung: Unternehmen unterhalb der Pflichtschwelle können sich freiwillig registrieren, wenn sie andere Voraussetzungen erfüllen. Dies kann vorteilhaft sein für Unternehmen mit erheblichen Vorsteuerbeträgen, die zurückgefordert werden können.

MwSt.-Abgabe und Zahlung

  • Frist: MwSt.-Erklärungen und Zahlungen sind bis zum 15. Tag des Monats nach dem Berichtszeitraum fällig.
  • Ab dem 2. Dezember 2024 führte das Financial Act 2024/2025 eine Vorauszahlung von 4% auf Business Profit Tax (BPT) bei importierten Waren ein. Für Unternehmen, die ausschließlich im Immobilienbereich tätig sind, wurde eine Steuer von 30% auf Mieteinnahmen eingeführt.

Befreite Waren und Dienstleistungen

Während umfassende Listen von den sudanesischen Steuerbehörden geführt werden, können einige Beispiele für befreiende Waren und Dienstleistungen Grundnahrungsmittel wie Brot und Milch sowie bestimmte essentielle Dienstleistungen umfassen. Es ist stets ratsam, die neuesten Vorschriften für eine aktuelle Liste der Befreiungen zu prüfen.

Sales Tax in South Sudan (Wichtiger Hinweis)

Es ist wichtig zu beachten, dass South Sudan, das 2011 von Sudan unabhängig wurde, ein eigenes Steuersystem hat. South Sudan verwendet ein Sales Tax-System, kein MwSt. Der Standardrate in South Sudan beträgt 18%, mit einem Satz von 20% auf importierte Waren sowie Hotel-, Restaurant- und Bar-Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2023/2024. Die oben dargestellten Informationen beziehen sich auf Sudan und nicht auf South Sudan. Bitte konsultieren Sie die entsprechenden Ressourcen von South Sudan für deren Steuerregelungen. Beachten Sie, dass diese Informationen aktuell sind bis zum heutigen Datum, 5. Februar 2025, und Änderungen vorbehalten sind. Konsultieren Sie stets einen Steuerfachmann für spezifische Beratung.

Steuervorteile

Ab heute, dem 5. Februar 2025, sind Steueranreize in Sudan (und speziell im Südsudan, da sich die Informationen hauptsächlich auf diese Region beziehen) verfügbar, obwohl Details begrenzt sind und oft fallweise gewährt werden. Informationen über Sudan sind spärlich und veraltet, während neuere Details für den Südsudan verfügbar sind.

Steueranreize im Südsudan

Mehrere Quellen deuten auf ein Anreizsystem im Südsudan hin, obwohl genaue Details und Antragsverfahren noch etwas unklar bleiben. Die verfügbaren Informationen legen Folgendes nahe:

  • Allgemeine Investitionsanreize: Der Südsudan bietet Anreize, um ausländische Investitionen anzuziehen, insbesondere in ausgewiesenen Prioritätssektoren. Diese Anreize können umfassen:

    • Konzessionen bei Maschinen und Ausrüstung
    • Investitionszulagen
    • Abzugsfähige jährliche Zulagen
    • Abschreibungszulagen
    • Zugang zu Land für Investitionen
  • Sektorspezifische Anreize: Während spezifische Details fehlen, werden mehrere Sektoren als Investitionsprioritäten genannt. Anreize, einschließlich Zollbefreiungen, werden erwähnt für:

    • Landwirtschaft und Agribusiness
    • Physische und soziale Infrastruktur
    • Bergbau, Steinbruch, Energie und Elektrizität
    • Erdöl- und Gasindustrien
    • Erschließung natürlicher Ressourcen
    • Forstwirtschaft
    • Fertigung
    • Transport, Telekommunikation, Medien und IKT
    • Finanzinstitutionen
  • Steuerbefreiungen: Spezifische Steuerbefreiungen sind ebenfalls verfügbar, darunter:

    • Befreiung von der Gewerbeertragsteuer für bis zu fünf Jahre für qualifizierende Investitionsprojekte (Sudan)
    • Befreiung von der Mehrwertsteuer (MwSt) auf Kapitalausrüstung für Investitionsprojekte (Sudan)
    • Zollbefreiungen für landwirtschaftliche Importe, Werkzeuge, Ausrüstung, Maschinen, Traktoren, Pharmazeutika, Tierfutter und Samen. (Dauer durch Gesetz bestimmt)
  • Steuergutschriften: Für ansässige Steuerzahler, die Einkommen aus Geschäftstätigkeiten außerhalb des Südsudan durch eine permanente Niederlassung erzielen, ist eine ausländische Steuergutschrift verfügbar, vorbehaltlich der gegenseitigen Behandlung durch die ausländische Jurisdiktion. Die Gutschrift ist auf das niedrigere der im Ausland gezahlten Steuer oder die im Südsudan auf das ausländische Einkommen erhobene Steuer begrenzt.

Antragsverfahren

Der Prozess zur Beantragung von Steueranreizen im Südsudan ist in den bereitgestellten Informationen nicht klar definiert. Es wird empfohlen, die South Sudan Revenue Authority und/oder das Ministry of Investment für spezifische Details und Antragsverfahren zu kontaktieren.

Zusätzliche Steuerinformationen (Südsudan)

  • Gewerbeertragsteuer (BPT): Die Standard-BPT-Sätze liegen bei 10 % für kleine Unternehmen und 15 % für mittelgroße Unternehmen. Eine Vorauszahlung von 4 % auf die BPT ist auf importierte Waren anwendbar. Auf Miet-Einkünfte von ausschließlich im Immobilienbereich tätigen Unternehmen wird eine Steuer von 30 % erhoben, nach zulässigen Abzügen.
  • Einkommensteuer: Es besteht eine progressive Steuerskala, die von 0 % bis 15 % reicht. Einkommen unter einem bestimmten Schwellenwert (SSP 5.000 monatlich) ist steuerfrei. Ein persönlicher Freibetrag von SSP 3.600 pro Jahr steht für Beschäftigungseinkommen zur Verfügung. Bis zu 8 % der Bruttolöhne, die in genehmigte Pensionskassen eingezahlt werden, sind absetzbar.
  • Quellensteuer: Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren unterliegen einer Quellensteuer von 10 %. Quellensteuer auf Zahlungen aus Regierungsaufträgen beträgt 15 % für ansässige und 20 % für Nichtansässige. Eine Quellensteuer von 10 % gilt für Mobilfunkprovisionen, die an Händler gezahlt werden.
  • Verbrauchssteuer: Verbrauchssteuern werden auf verschiedene Waren und Dienstleistungen erhoben, mit unterschiedlichen Raten je nach Produkt.
  • Zölle: Befreiungen sind für bestimmte Importe im Zusammenhang mit Prioritätssektoren verfügbar.

Diese Informationen sind aktuell bis zum 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, offizielle Regierungsquellen für die neuesten Details zu konsultieren.

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