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SudanSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Sudan

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Sudan stehen Arbeitgeber vor verschiedenen steuerlichen Verpflichtungen in Bezug auf Körperschaftssteuern, Mehrwertsteuer, Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Körperschaftssteuern

Die Körperschaftssteuersätze in Sudan variieren je nach Geschäftstätigkeit:

  • 0%: Landwirtschaftliche Tätigkeiten
  • 10%: Industrielle Tätigkeiten
  • 15%: Handels- und Dienstleistungen, Immobilienvermietung, Banken, Versicherungen und Fondsmanagement
  • 30%: Zigaretten- und Tabakunternehmen
  • 35%: Öl- und Gaserkundung, -förderung, -verteilung und verwandte Unterauftragnehmer

Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr, Unternehmen können jedoch mit Zustimmung ein abweichendes Geschäftsjahr wählen. Die Jahreserklärungen sind innerhalb von 3,5 Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres einzureichen, zusammen mit geprüften Jahresabschlüssen und Steuerzahlungen. Konsolidierte Erklärungen sind nicht zulässig.

Eine Quellensteuer von 7 % gilt für Zahlungen an nicht ansässige Unterauftragnehmer für Zinsen und andere Dienstleistungen. Eine Quellensteuer von 5 % gilt für Zahlungen an registrierte Niederlassungen ausländischer Unternehmen. Eine Steuer von 10 % wird auf Mietzahlungen erhoben, die SDG 3.000 übersteigen. Ab dem 2. Dezember 2024 wird eine Vorauszahlung der Gewerbeertragssteuer von 4 % auf importierte Waren erhoben. Zusätzlich wurde eine Steuer von 30 % auf Mieteinnahmen eingeführt, die für Unternehmen gilt, die ausschließlich im Immobiliensektor tätig sind, nach Abzug zulässiger Kosten.

Mehrwertsteuer (VAT)

Der Standard-Mehrwertsteuersatz beträgt 15 %, mit einem Satz von 30 % für Telekommunikationsdienste. Einige Tätigkeiten sind befreit. Die Registrierung ist für alle Unternehmen verpflichtend. Erklärungen und Zahlungen sind bis zum 15. des Folgemonats fällig.

Lohnsteuern

Arbeitgeber halten die Lohnsteuer monatlich ein und zahlen diese. Die Einkommenssteuersätze für Einzelpersonen sind progressiv und reichen von 0 % bis 20 %. Das Steuerjahr für Einzelpersonen ist das Kalenderjahr, und die Steuererklärungen für Einzelpersonen sind bis zum 1. April des Folgejahres fällig.

Sozialversicherungsbeiträge

Arbeitgeber zahlen 17 % des monatlichen Gehalts eines Arbeitnehmers in die Sozialversicherung ein. Mitarbeiter zahlen 8 % ihres monatlichen Gehalts.

Sonstige Steuern

  • Kapitalsteuer: Keine.
  • Grundsteuer: Die Sätze variieren je nach Gemeinde.

Quellensteuer

Zu den jüngsten Änderungen, die am 2. Dezember 2024 wirksam wurden, gehören: eine Quellensteuer auf Nebendienste zu Mieteinnahmen; überarbeitete Quellensteuersätze auf Zahlungen für Regierungsaufträge und eine Quellensteuer von 10 % auf Mobilfunkprovisionen, die an Händler gezahlt werden.

Diese Informationen sind aktuell bis zum 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, diese mit offiziellen Quellen zu überprüfen oder einen Steuerfachmann zu konsultieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Sudan werden Steuerabzüge für Mitarbeiter gemäß dem Gesetz über die persönliche Einkommensteuer (PIT) verwaltet, das von der South Sudan Revenue Authority (SSRA) überwacht wird.

Persönliche Einkommensteuer (PIT)

Die PIT ist eine progressive Steuer, was bedeutet, dass Personen mit höherem Einkommen einen größeren Prozentsatz ihres Einkommens als Steuer zahlen. Die spezifischen Einkommensklassen und Steuersätze werden von der SSRA festgelegt und typischerweise jährlich im Finanzgesetz angepasst. Diese Sätze werden nach Berücksichtigung zulässiger Abzüge und Befreiungen angewendet.

Abzüge und Befreiungen

  • Rente/Sozialversicherung: Typischerweise wird ein Abzug von 8 % des Bruttoeinkommens als Beitrag zum Nationalen Sozialversicherungsfonds (NSIF) vorgenommen.
  • Persönlicher Freibetrag: Ein regelmäßig überprüfter persönlicher Freibetrag kann vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.
  • Weitere Zulagen: Bestimmte Zulagen und Abzüge können für besondere Situationen, wie Wohnen, Transport oder familiäre Umstände, vorhanden sein. Überprüfen Sie das neueste Finanzgesetz und die von der SSRA bereitgestellten Bestimmungen für die aktuellsten Details.
  • Befreiungen: Bestimmte Befreiungen können für bestimmte Einkommenskategorien gelten, wie beispielsweise für Einkommen von Diplomaten, ausländische Vertreter internationaler Organisationen und Einkommen unterhalb eines bestimmten Schwellenwerts. Weitere Befreiungen können für spezifische Umstände bestehen, wie im Steuerrecht und den entsprechenden Vorschriften dargelegt.

Arbeitgeberverantwortlichkeiten

Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, den korrekten Betrag der PIT vom Gehalt der Mitarbeiter einzubehalten und ihn bis zum Fälligkeitsdatum an die SSRA zu übermitteln. Es können Strafen für verspätete oder fehlerhafte Einreichungen anfallen. Die SSRA verlangt auch, dass Arbeitgeber den Mitarbeitern Gehaltsabrechnungen bereitstellen, die alle Einkünfte und Abzüge detailliert aufzeigen.

Steuerjahr und Einreichung

Das Steuerjahr stimmt in der Regel mit dem Kalenderjahr überein. Arbeitgeber sind normalerweise verpflichtet, jährliche Erklärungen einzureichen, die das Einkommen der Mitarbeiter und die einbehaltene Steuer zusammenfassen. Mitarbeiter müssen möglicherweise auch individuelle Steuererklärungen einreichen, abhängig von ihren Einkommensquellen und spezifischen Umständen. Verifizieren Sie stets die aktuellen Regelungen und Anforderungen bei der SSRA.

Zusätzliche Überlegungen

  • Aktualisierungen des Finanzgesetzes: Steuergesetze und -vorschriften, einschließlich PIT-Sätzen, Abzügen und Befreiungen, werden häufig jährlich im Finanzgesetz überprüft und geändert. Es ist wichtig, das neueste Finanzgesetz und die entsprechenden SSRA-Richtlinien zu konsultieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.
  • SSRA-Ressourcen: Die Website der SSRA bietet weitere Details zu Steuervorschriften, Verfahren und notwendigen Formularen. Die Konsultation ihrer Ressourcen gewährleistet eine korrekte Einhaltung.
  • Professioneller Rat: Die Konsultation eines Steuerberaters oder der direkten SSRA kann persönliche Beratung bieten, die spezifisch auf Ihre Situation zugeschnitten ist und die Einhaltung der aktuellen Vorschriften sicherstellt.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen mit Stand vom 5. Februar 2025 aktuell sind und möglicherweise Änderungen unterliegen, die auf Aktualisierungen der Steuervorschriften beruhen. Eine direkte Konsultation der SSRA wird für vollkommene Genauigkeit empfohlen.

Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer (MwSt) in Sudan wird auf die meisten im Land gelieferten Waren und Dienstleistungen erhoben, ebenso wie auf importierte Waren und Dienstleistungen.

MwSt-Sätze

  • Standardsatz: 17% gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
  • Telekommunikation & Zigaretten: 30% gilt für Verkäufe von Telekommunikationsfirmen und Zigarettenverkäufe.

MwSt-Registrierungsschwelle

  • Pflichtregistrierung: Unternehmen mit einem jährlichen steuerpflichtigen Umsatz von mehr als SDG 100.000 müssen sich für die MwSt registrieren.
  • Freiwillige Registrierung: Unternehmen, die unterhalb der Pflichtschwelle liegen, können sich freiwillig registrieren, wenn sie andere Anforderungen erfüllen. Dies kann für Unternehmen vorteilhaft sein, die erhebliche Vorsteuerbeträge zurückfordern können.

Einreichung und Zahlung der MwSt

  • Frist: MwSt-Erklärungen und Zahlungen sind bis zum 15. Tag des Monats nach dem Berichtszeitraum fällig.
  • Ab dem 2. Dezember 2024 hat das Finanzgesetz 2024/2025 eine Vorauszahlung von 4% der Unternehmensgewinnsteuer (BPT) auf importierte Waren eingeführt. Eine 30% Steuer auf Mieteinnahmen wurde für Unternehmen eingeführt, die ausschließlich im Immobilienbereich tätig sind.

Steuerbefreite Waren und Dienstleistungen

Während die sudanesischen Steuerbehörden umfassende Listen pflegen, können einige Beispiele für steuerbefreite Waren und Dienstleistungen Grundnahrungsmittel wie Brot und Milch und bestimmte wesentliche Dienstleistungen umfassen. Es ist immer ratsam, die neuesten Vorschriften für eine aktuelle Liste der Befreiungen zu überprüfen.

Umsatzsteuer in Südsudan (Wichtiger Hinweis)

Es ist wichtig zu beachten, dass der Südsudan, der 2011 die Unabhängigkeit von Sudan erlangte, sein eigenes separates Steuersystem hat. Südsudan nutzt ein Umsatzsteuersystem, nicht MwSt. Der Standardsatz in Südsudan beträgt 18%, mit einem Satz von 20% auf importierte Waren und Dienstleistungen wie Hotel, Restaurant und Bar im Steuerjahr 2023/2024. Die oben präsentierten Informationen beziehen sich auf Sudan und nicht auf Südsudan. Bitte beziehen Sie sich auf die entsprechenden Ressourcen von Südsudan für deren Steuerregelungen. Beachten Sie, dass diese Informationen am heutigen Datum, dem 5. Februar 2025, aktuell sind und Änderungen unterliegen können. Konsultieren Sie immer einen Steuerfachmann für spezifische Anleitungen.

Steuervergünstigungen

Steuervergünstigungen in Sudan

Ab dem heutigen Tag, dem 5. Februar 2025, werden in Sudan (und speziell im Südsudan, da sich die Informationen in erster Linie auf diese Region beziehen) Steueranreize angeboten, obwohl die Details begrenzt sind und oft fallweise gewährt werden. Informationen über Sudan sind spärlich und veraltet, während neuere Details für den Südsudan verfügbar sind.

Steuervergünstigungen im Südsudan

Mehrere Quellen weisen auf ein System von Anreizen im Südsudan hin, obwohl präzise Details und Antragsverfahren etwas unklar bleiben. Die verfügbaren Informationen deuten auf Folgendes hin:

  • Allgemeine Investitionsanreize: Südsudan bietet Anreize, um ausländische Investitionen anzuziehen, insbesondere in ausgewiesenen vorrangigen Sektoren. Diese Anreize können Folgendes umfassen:

    • Zugeständnisse auf Maschinen und Geräte
    • Investitionszulagen
    • Abzugsfähige Jahreszulagen
    • Abschreibungsmöglichkeiten
    • Zugang zu Land für Investitionen
  • Sektorspezifische Anreize: Obwohl spezifische Details fehlen, werden mehrere Sektoren als Investitionsprioritäten genannt. Anreize, einschließlich Zollbefreiungen, werden für folgende Bereiche erwähnt:

    • Landwirtschaft und Agribusiness
    • Physische und soziale Infrastruktur
    • Bergbau, Steinbrüche, Energie und Elektrizität
    • Erdöl- und Gasindustrie
    • Erkundung von natürlichen Ressourcen
    • Forstwirtschaft
    • Fertigung
    • Transport, Telekommunikation, Medien und ITK
    • Finanzinstitutionen
  • Steuerbefreiungen: Spezifische Steuerbefreiungen sind ebenfalls verfügbar, darunter:

    • Befreiung von der Körperschaftsteuer für Unternehmensgewinne für bis zu fünf Jahre für qualifizierende Investitionsprojekte (Sudan)
    • Befreiung von der Mehrwertsteuer (MwSt) auf Investitionsgüter für Investitionsprojekte (Sudan)
    • Zollbefreiungen für landwirtschaftliche Importe, Werkzeuge, Ausrüstungen, Maschinen, Traktoren, Medikamente, Tierfutter und Samen (Dauer gesetzlich bestimmt)
  • Steuergutschriften: Eine ausländische Steuergutschrift steht ansässigen Steuerzahlern zur Verfügung, die Einnahmen aus Geschäftstätigkeiten außerhalb des Südsudan durch eine Betriebsstätte erzielen, vorbehaltlich der gegenseitigen Behandlung durch die ausländische Gerichtsbarkeit. Die Gutschrift ist begrenzt auf den niedrigeren Betrag der gezahlten ausländischen Steuer oder der südsudanesischen Steuer auf die ausländischen Einkünfte.

Antragsverfahren

Der Prozess zur Erlangung von Steuervergünstigungen im Südsudan ist in den bereitgestellten Informationen nicht klar definiert. Es wird empfohlen, die Steuerbehörde des Südsudan und/oder das Ministerium für Investitionen für spezifische Details und Antragsverfahren zu kontaktieren.

Zusätzliche Steuerinformationen (Südsudan)

  • Körperschaftsteuer für Unternehmensgewinne (BPT): Die Standard-BPT-Sätze betragen 10 % für kleine Unternehmen und 15 % für mittlere Unternehmen. Eine Vorauszahlung der BPT von 4 % gilt für importierte Waren. Eine Steuer von 30 % wird auf Mieteinnahmen von Unternehmen ausschließlich in Immobilien erhoben, nach zulässigen Abzügen.
  • Einkommenssteuer: Ein progressives Ratenstruktur existiert, reichend von 0 % bis 15 %. Einkommen unter einem bestimmten Schwellenwert (SSP 5.000 monatlich) sind befreit. Ein persönlicher Freibetrag von SSP 3.600 pro Jahr ist auf Einkünfte aus Beschäftigung verfügbar. Bis zu 8 % der Bruttolöhne, die in genehmigte Pensionspläne eingezahlt werden, sind abziehbar.
  • Quellensteuer: Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren unterliegen einer Quellensteuer von 10 %. Quellensteuer auf Zahlungen von Regierungsverträgen beträgt 15 % für Ansässige und 20 % für Nichtansässige. Eine Quellensteuer von 10 % gilt für Provisionen mobiler Zahlungssysteme an Händler.
  • Verbrauchssteuer: Verbrauchssteuern werden auf verschiedene Waren und Dienstleistungen erhoben, wobei die Raten je nach Produkt variieren.
  • Zölle: Befreiungen sind für spezifische Importe im Zusammenhang mit vorrangigen Sektoren erhältlich.

Diese Informationen sind aktuell am 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, offizielle Regierungsressourcen für die aktuellsten Details zu konsultieren.

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