Das Einwanderungssystem im Sudan erfordert für ausländische Staatsangehörige, die 2025 im Land arbeiten möchten, den Erhalt entsprechender Visa und Arbeitserlaubnisse. Der Prozess umfasst mehrere Schritte, die typischerweise mit der Beschaffung eines Eintrittsvisums beginnen und anschließend nach Ankunft oder als Teil des Erstantrags, abhängig von den konkreten Umständen und der Nationalität, die Beantragung einer Arbeitserlaubnis beinhalten. Die Navigation durch diese Anforderungen ist sowohl für ausländische Arbeitnehmer als auch für ihre beschäftigenden Unternehmen essenziell, um die rechtliche Konformität und eine reibungslose Integration in die sudanesische Arbeitswelt sicherzustellen.
Das System wird von verschiedenen Regierungsstellen verwaltet, darunter das Innenministerium und das Arbeitsministerium, die die Ausstellung von Visa bzw. die Genehmigung von Arbeitserlaubnissen überwachen. Das Verständnis der spezifischen Anforderungen, Dokumentationen und Verfahren ist entscheidend für einen erfolgreichen Antrag und die Aufrechterhaltung des rechtlichen Status während der Beschäftigungsdauer.
Gängige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer
Ausländische Staatsangehörige benötigen in der Regel ein Eintrittsvisum, um zunächst den Sudan zu betreten. Die genaue Art des Eintrittsvisums hängt vom Reisezweck ab. Für Personen, die arbeiten möchten, ist meistens ein Geschäftsvisum oder ein spezielles Eintrittsvisum für Beschäftigungszwecke der Ausgangspunkt, bevor die Arbeitserlaubnis beantragt wird.
- Geschäftsvisum: Ausgestellt für Personen, die aus geschäftlichen Gründen reisen, wie z.B. Meetings, Verhandlungen oder erste Erkundungsbesuche. Obwohl es keine Arbeitserlaubnis an sich ist, kann es manchmal eine Voraussetzung für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis bei der Ankunft sein oder den initialen Eintritt erleichtern, der für den Arbeitserlaubnisprozess notwendig ist.
- Einreisevisum für Arbeit: Einige Nationalitäten oder spezielle Abkommen ermöglichen eine Einreise, die explizit zum Zwecke der Aufnahme einer Beschäftigung erfolgt, vorausgesetzt, es besteht ein sponsornes Unternehmen und möglicherweise eine vorab genehmigte Arbeitserlaubnis oder eine Garantie dafür.
Die Anspruchskriterien für diese Eintrittsvisa umfassen in der Regel einen gültigen Pass, ein Einladungsschreiben oder eine Sponsorenbestätigung eines registrierten Unternehmens im Sudan, Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und ggf. weitere unterstützende Dokumente, abhängig von der Nationalität und dem jeweiligen Visatyp. Die Gültigkeitsdauer variiert, ist jedoch meist befristet und erfordert eine zügige Bearbeitung des Arbeitserlaubnisverfahrens nach Einreise.
Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis
Die Erteilung einer Arbeitserlaubnis ist verpflichtend für ausländische Staatsangehörige, die im Sudan 2025 eine Beschäftigung aufnehmen möchten. Das Antragsverfahren liegt hauptsächlich in der Verantwortung des sponsornen Arbeitgebers im Sudan, wobei der ausländische Arbeitnehmer die erforderlichen Dokumente vorlegen muss.
Das Verfahren umfasst typischerweise:
- Der Arbeitgeber reicht eine Antrag beim Arbeitsministerium ein, wobei oft die Genehmigung anderer relevanter Ministerien je nach Branche erforderlich ist.
Wichtige Anforderungen und Dokumente beinhalten in der Regel:
- Sponsoring: Ein registriertes Unternehmen oder eine Organisation im Sudan muss als Sponsor auftreten.
- Arbeitsvertrag: Ein gültiger Arbeitsvertrag zwischen dem sponsordenden Arbeitgeber und dem ausländischen Arbeitnehmer.
- Dokumente des ausländischen Arbeitnehmers:
- Gültiger Pass mit ausreichender Restgültigkeit.
- Passfotos.
- Kopien von Bildungszeugnissen und Berufsausbildungen, häufig legalisiert oder beglaubigt.
- Lebenslauf (CV).
- Medizinischer Untersuchungsbericht von einer anerkannten Klinik.
- Polizeiliche Führungszeugnisse aus dem Heimatland.
- Kopie des bei Einreise genutzten Visums (falls zutreffend).
- Unterlagen des Arbeitgebers:
- Handelsregisterdokumente.
- Steuerregistrierungszertifikat.
- Nachweis, dass das Unternehmen einen ausländischen Arbeitnehmer beschäftigen muss (z.B. Begründung, warum die Stelle nicht durch einen sudanesischen Staatsangehörigen besetzt werden kann).
- Kopien der nationalen Identitätsdokumente des Arbeitgebers.
Die Bearbeitungszeiten für Arbeitserlaubnisse können erheblich variieren, oft mehrere Wochen bis hin zu einigen Monaten, abhängig von der Arbeitsbelastung im Ministerium, der Komplexität des Antrags und eventuellen Anforderungen für interministerielle Genehmigungen. Es fallen außerdem Gebühren an, die je nach Staatsangehörigkeit, Beruf und Dauer der beantragten Erlaubnis variieren können. Arbeitserlaubnisse werden in der Regel für einen bestimmten Zeitraum, häufig ein Jahr, ausgestellt und sind verlängerbar.
Wege zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis
Eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für ausländische Arbeitnehmer im Sudan ist im Allgemeinen kein unkomplizierter oder gängiger Weg, der ausschließlich auf Beschäftigung basiert. Das primäre Ziel des Einwanderungssystems für ausländische Arbeitnehmer fokussiert auf temporären Aufenthalt, der an den Arbeitsvertrag und die Arbeitserlaubnis gebunden ist.
Obgleich es bestimmte Regelungen im Rahmen spezieller Investitionsprogramme oder für Personen mit langjährigen Bindungen und Beiträgen zum Land geben könnte, ist eine bloße Erlangung der dauerhaften Aufenthaltserlaubnis auf Basis jahrelanger Beschäftigung unter einer Standard-Arbeitserlaubnis selten. Mögliche Wege wären mit strengen Anspruchskriterien verbunden, wahrscheinlich die Erfordernis bedeutender Investitionen, außergewöhnlicher Fähigkeiten oder anderer spezifischer Bedingungen jenseits der üblichen Beschäftigung. Falls solche Wege bestehen, würde der Prozess die Einreichung von Anträgen beim Innenministerium und möglicherweise anderen Regierungsstellen umfassen, verbunden mit umfangreicher Dokumentation und potenziell langen Bearbeitungszeiten.
Abhängigkeit-Visa-Optionen
Inhaber einer gültigen Arbeitserlaubnis im Sudan können berechtigt sein, ihre unmittelbaren Familienmitglieder zu sponsorieren, damit sie nachkommen. Dazu zählen in der Regel Ehepartner und minderjährige Kinder.
Der Prozess für die Erlangung von Abhängigkeit-Visa umfasst den Antrag des primären Arbeitnehmers im Namen seiner Familienmitglieder.
Erforderliche Dokumente für Abhängigkeit-Visa sind typischerweise:
- Dokumente des primären Arbeitnehmers: Kopie der gültigen Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis.
- Dokumente der Abhängigen:
- Gültige Pässe für jedes Familienmitglied.
- Passfotos.
- Nachweis der Verwandtschaft (z.B. Heiratsurkunde für Ehepartner, Geburtsurkunden für Kinder), oftmals mit Legalisierung oder Beglaubigung.
- Medizinische Untersuchungsberichte für die Abhängigen.
- Sponsoring: Das sponsornede Unternehmen des Primärarbeitendes könnte die Unterstützung oder Bestätigung des Status und der Fähigkeit zur Unterstützung der Familienmitglieder benötigen.
Abhängigkeits-Visa sind in der Regel an die Gültigkeit der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse des Hauptarbeitnehmers gekoppelt. Die Bearbeitungszeiten und Gebühren für Abhängigkeit-Visa unterscheiden sich vom Hauptantrag auf Arbeitserlaubnis und sind ebenfalls variabel.
Visa-Konformitätsverpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Wahrung des rechtlichen Status im Sudan erfordert eine strikte Einhaltung der Visa- und Arbeitserlaubnisregeln durch sowohl den Arbeitgeber als auch den ausländischen Arbeitnehmer.
Verpflichtungen des Arbeitgebers:
- Sponsoring-Verantwortung: Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Sponsoring der ausländischen Arbeitnehmer und die Sicherstellung, dass deren Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis während der Beschäftigungsdauer gültig bleiben.
- Einhaltung der Arbeitsgesetze: Sicherstellung, dass die Beschäftigungsbedingungen des ausländischen Arbeitnehmers mit sudanesischen Arbeitsgesetzen übereinstimmen.
- Meldung von Änderungen: Benachrichtigung der relevanten Behörden (Innenministerium, Arbeitsministerium) über Änderungen im Status des Arbeitnehmers, z.B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Rollenwechsel oder Adressänderungen.
- Facilitierung der Verlängerungen: Initiierung und Unterstützung des Verlängerungsprozesses für Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse vor Ablauf.
- Repatriierung: In einigen Fällen kann der Arbeitgeber Verpflichtungen bezüglich der Rückführung des ausländischen Arbeitnehmers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben.
Verpflichtungen des Arbeitnehmers:
- Einhaltung der Visabedingungen: Der ausländische Arbeitnehmer darf nur die im Arbeitserlaubnis spezifizierte Arbeit und beim sponsornenden Arbeitgeber tätig sein.
- Gültige Dokumente bewahren: Sicherstellung, dass Pass, Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis gültig bleiben, sowie rechtzeitige Erneuerungsinitiativen.
- Einhaltung der Gesetze: Befolgung aller sudanesischen Gesetze und Vorschriften.
- Änderungen melden: Information des Arbeitgebers und ggf. der Behörden über wesentliche persönliche Änderungen (z.B. Familienstand, Adresse).
Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu Sanktionen führen, inklusive Bußgeldern für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Abschiebung des ausländischen Arbeitnehmers sowie möglichen zukünftigen Einreise- oder Sponsoringverboten. Eine regelmäßige Überwachung der Ablaufdaten der Erlaubnisse und proaktive Kommunikation mit den relevanten Behörden sind entscheidend, um die Konformität im Jahr 2025 aufrechtzuerhalten.
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