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Arbeitserlaubnisse und Visa in Sudan

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Sudan sponsern.

Sudan work-permits-and-visas overview

Das Einwanderungssystem im Sudan erfordert, dass ausländische Staatsangehörige, die im Jahr 2025 innerhalb des Landes arbeiten möchten, entsprechende Visa und Arbeitserlaubnisse erwerben. Der Prozess umfasst mehrere Schritte, die typischerweise mit der sicheren Beschaffung eines Einreisevisums beginnen und anschließend die Beantragung einer Arbeitserlaubnis nach der Ankunft oder im Rahmen des initialen Antragsprozesses erfolgen, abhängig von den spezifischen Umständen und der Nationalität. Das Navigieren durch diese Anforderungen ist entscheidend für sowohl ausländische Arbeiter als auch ihre beschäftigenden Unternehmen, um die rechtliche Konformität und eine reibungslose Integration in die sudanesische Arbeitswelt zu gewährleisten.

Das System wird von verschiedenen Regierungsstellen verwaltet, darunter das Innenministerium und das Arbeitsministerium, die jeweils die Ausstellung von Visa und die Genehmigung von Arbeitserlaubnissen überwachen. Das Verständnis der spezifischen Anforderungen, Dokumentationen und Verfahren ist kritisch für eine erfolgreiche Beantragung und die Aufrechterhaltung des rechtlichen Status während der Beschäftigungsdauer.

Gängige Visatypen für ausländische Arbeiter

Ausländische Staatsangehörige benötigen in der Regel ein Einreisevisum, um zunächst in den Sudan einzureisen. Der spezifische Visatyp hängt vom Reisezweck ab. Für Personen, die arbeiten möchten, ist meist ein Geschäftsvisum oder ein spezielles Einreisevisum für Beschäftigungszwecke der Ausgangspunkt, bevor die Arbeitserlaubnis beantragt wird.

  • Geschäftsvisum: Ausgestellt für Personen, die aus geschäftlichen Gründen reisen, etwa für Meetings, Verhandlungen oder erste Erkundungsbesuche. Obwohl es keine Arbeitserlaubnis ist, kann es manchmal eine Voraussetzung sein, um eine Arbeitserlaubnis bei der Ankunft zu beantragen oder den erforderlichen Einstieg für den Arbeitserlaubnisprozess zu erleichtern.
  • Einreisevisum zur Arbeit: Einige Nationalitäten oder spezielle Vereinbarungen können eine Einreisevisum speziell für den Zweck der Beschäftigung erlauben, vorausgesetzt, es besteht ein sponsender Arbeitgeber und möglicherweise eine vorab genehmigte Arbeitserlaubnis oder eine Garantie dafür.

Die Anspruchsberechtigung für diese Visa umfasst in der Regel eine gültige Reisepass, ein Einladungsschreiben oder Sponsoring von einer registrierten Stelle im Sudan, Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und möglicherweise weitere unterstützende Dokumente, die je nach Nationalität und Visatyp verschieden sein können. Die Gültigkeitsdauern variieren, sind jedoch meist beschränkt, was eine zügige Abwicklung des Arbeitserlaubnisprozesses nach der Einreise erfordert.

Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis

Die Beschaffung einer Arbeitserlaubnis ist für ausländische Staatsangehörige, die 2025 im Sudan arbeiten möchten, Pflicht. Das Antragsverfahren liegt hauptsächlich in der Verantwortung des sponsenden Arbeitgebers im Sudan, wobei der ausländische Arbeiter die notwendigen Dokumente bereitstellen muss.

Das Verfahren umfasst im Allgemeinen die Einreichung eines Antrags beim Arbeitsministerium, meistens mit Genehmigung durch andere relevante Ministerien, abhängig von der Branche.

Wichtige Anforderungen und Dokumentationen umfassen typischerweise:

  • Sponsoring: Ein registriertes Unternehmen oder eine Organisation im Sudan muss als Sponsor auftreten.
  • Arbeitsvertrag: Ein gültiger Arbeitsvertrag zwischen dem sponsenden Arbeitgeber und dem ausländischen Arbeiter.
  • Unterlagen des ausländischen Arbeiters:
    • Gültiger Reisepass mit ausreichender Restgültigkeit.
    • Passfotos.
    • Kopien der Bildungszeugnisse und Berufsqualifikationen, oft legalisiert oder attestiert.
    • Lebenslauf (CV).
    • Medizinischer Untersuchungsbericht einer anerkannten Klinik.
    • Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland.
    • Kopie des bei Einreise genutzten Einreisevisums (falls zutreffend).
  • Unterlagen des Arbeitgebers:
    • Unternehmensregistrierungsdokumente.
    • Steuerregistrierungsbescheinigung.
    • Nachweis des Bedarfs, einen ausländischen Staatsangehörigen zu beschäftigen (z.B. Begründung, warum die Stelle nicht von einem sudanesischen Staatsbürger besetzt werden kann).
    • Kopien der nationalen Identifikationsdokumente des Arbeitgebers.

Die Bearbeitungszeiten für Arbeitserlaubnisse können erheblich variieren, oft von mehreren Wochen bis zu einigen Monaten, abhängig vom Arbeitsministeriumsaufkommen, der Komplexität des Antrags und potenziellen Anforderungen für interministerielle Genehmigungen. Es fallen auch Gebühren an, die je nach Nationalität, Beruf und gewünschter Dauer der Genehmigung variieren können. Arbeitserlaubnisse werden in der Regel für einen bestimmten Zeitraum ausgestellt, meistens ein Jahr, und sind verlängerbar.

Wege zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis

Die permanente Aufenthaltserlaubnis für ausländische Arbeiter im Sudan ist im Allgemeinen kein direkter oder häufiger Weg allein auf Basis der Beschäftigung. Der Hauptfokus des Einwanderungssystems für ausländische Arbeiter liegt auf temporärem Aufenthalt, der an den Arbeitsvertrag und die Arbeitserlaubnis geknüpft ist.

Obwohl es unter bestimmten Investitionsprogrammen oder für Personen mit langjährigen Bindungen und Beiträgen zum Land spezielle Regelungen geben kann, ist die Erlangung einer permanenten Aufenthaltserlaubnis, basierend auf Jahren der Beschäftigung unter einer standardmäßigen Arbeitserlaubnis, selten. Ein möglicher Weg würde strenge Anspruchskriterien erfordern, wahrscheinlich signifikante Investitionen, außergewöhnliche Fähigkeiten oder andere spezifische Bedingungen über die übliche Beschäftigung hinaus. Der Prozess, falls vorhanden, würde die Einreichung von Anträgen beim Innenministerium und möglicherweise weiteren Regierungsstellen erfordern, mit umfangreicher Dokumentation und potenziell langwierigen Bearbeitungszeiten.

Visum-Optionen für Angehörige

Ausländische Arbeiter mit gültiger Arbeitserlaubnis im Sudan können berechtigt sein, ihre unmittelbaren Familienmitglieder zu sponsorieren, damit diese zu ihnen ziehen. Dies umfasst in der Regel Ehepartner und den/die minderjährigen Kinder.

Der Prozess zur Beantragung von Angehörigenvisa umfasst die Anwendung durch den primären Arbeitserlaubnisinhaber im Namen seiner Familienmitglieder.

Erforderliche Dokumente für Angehörigenvisa umfassen meist:

  • Primäre Arbeiters Dokumente: Kopie der gültigen Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis.
  • Dokumente der Angehörigen:
    • Gültige Reisepässe für jeden Angehörigen.
    • Passfotos.
    • Nachweis der Verwandtschaft (z.B. Heiratsurkunde für Ehepartner, Geburtsurkunden für Kinder), oftmals mit Legalisierung oder Attestierung.
    • Medizinische Untersuchungsberichte für die Angehörigen.
  • Sponsoring: Der sponsende Arbeitgeber des primären Arbeiters kann erforderliche Nachweise oder Bestätigungen zum Status des Arbeiters und seiner Fähigkeit, Angehörige zu unterstützen, bereitstellen.

Angehörigenvisa sind in der Regel an die Gültigkeit der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse des primären Arbeiters gebunden. Die Bearbeitungszeiten und Gebühren für Angehörigenvisa sind getrennt von denen der Hauptarbeitserlaubnisanträge und können ebenfalls variieren.

Visa-Konformitätsverpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben in Bezug auf Visa und Arbeitserlaubnisse ist für beide Seiten, Arbeitgeber und ausländischer Arbeitnehmer, unerlässlich, um den legalen Status im Sudan zu gewährleisten.

Verpflichtungen des Arbeitgebers:

  • Sponsoring-Verantwortung: Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Unterstützung des ausländischen Arbeiters und die Sicherstellung, dass deren Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis während der Beschäftigungszeit gültig bleiben.
  • Einhaltung der Arbeitsgesetze: Sicherstellung, dass die Beschäftigungsbedingungen den sudanesischen Arbeitsgesetzen entsprechen.
  • Meldung von Änderungen: Benachrichtigung der relevanten Behörden (Innenministerium, Arbeitsministerium) bei Änderungen im Status des Arbeitnehmers, z.B. bei Beendigung, Rollenwechsel oder Adressänderung.
  • Unterstützung bei Verlängerungen: Initiierung und Unterstützung des Verlängerungsprozesses für Arbeit- und Aufenthaltserlaubnisse vor Ablauf.
  • Repatriierung: In manchen Fällen können Verpflichtungen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Rückführung des ausländischen Arbeiters bei Beendigung der Beschäftigung bestehen.

Pflichten des Arbeitnehmers:

  • Einhaltung der Visum-Bedingungen: Der ausländische Arbeitnehmer darf nur die im Arbeitserlaubnis erlaubte Tätigkeit für den sponsenden Arbeitgeber ausüben.
  • Aufrechterhaltung gültiger Dokumente: Sicherstellung, dass Reisepass, Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis gültig bleiben und rechtzeitig erneuert werden.
  • Verantwortung für Gesetzeseinhaltung: Befolgung aller sudanesischen Gesetze und Vorschriften.
  • Änderungsmitteilung: Information des Arbeitgebers und eventuell der Behörden über bedeutende persönliche Änderungen (z.B. Ehestand, Adresse).

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu Strafen führen, darunter Bußgelder für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Abschiebung des ausländischen Arbeiters und potenziellen Bann für zukünftige Ein- oder Weiterbeitritte. Eine regelmäßige Überwachung der Ablaufdaten der Genehmigungen und eine proaktive Kommunikation mit den zuständigen Behörden sind essenziell, um die Einhaltung im Jahr 2025 sicherzustellen.

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