Arbeitgebersteuerpflichten
Arbeitgeber in Südafrika haben verschiedene steuerliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Vergütung von Mitarbeitern. Dazu gehören Pay-As-You-Earn (PAYE)-Steuern, Skills Development Levy (SDL) und Beiträge zum Unemployment Insurance Fund (UIF).
Pay-As-You-Earn (PAYE)
PAYE ist eine Quellensteuer, die von den Gehältern der Mitarbeiter einbehalten und an die South African Revenue Service (SARS) abgeführt wird. Die Steuer wird auf der Grundlage progressiver Steuerklassen berechnet, mit Sätzen von 18 % bis 45 % für das Steuerjahr 2024-2025.
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Steuerfreibeträge (2024-2025): Dies sind die Einkommensgrenzen, über denen Einzelpersonen einkommensteuerpflichtig sind:
- Unter 65 Jahren: R95.750
- 65 Jahre und älter: R148.217
- 75 Jahre und älter: R165.689
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Steuersätze (2024-2025): Die Steuersätze bleiben im Vergleich zum Vorjahr gleich und werden progressiv auf verschiedene Einkommensklassen angewendet:
- 18 % des zu versteuernden Einkommens bis R237.100
- R42.678 plus 26 % des zu versteuernden Einkommens über R237.100 bis R370.500
- R77.362 plus 31 % des zu versteuernden Einkommens über R370.500 bis R512.800
- R121.884 plus 36 % des zu versteuernden Einkommens über R512.800 bis R673.000
- R179.226 plus 39 % des zu versteuernden Einkommens über R673.000 bis R857.900
- R250.438 plus 41 % des zu versteuernden Einkommens über R857.900 bis R1.817.000
- R644.355 plus 45 % des zu versteuernden Einkommens über R1.817.000
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Fristen: PAYE-Meldungen (EMP201) sind am 7. des folgenden Monats fällig, oder am vorhergehenden Freitag, wenn der 7. auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt. Abrechnungen (EMP501) sind jährlich vom 1. April bis zum 31. Mai fällig und decken den Zeitraum vom 1. März bis zum 28./29. Februar ab. Eine Zwischenabrechnung ist ebenfalls vom 1. September bis 31. Oktober erforderlich und umfasst den Zeitraum vom 1. März bis 31. August.
Skills Development Levy (SDL)
Der SDL wird mit 1 % der gesamten Mitarbeitervergütung erhoben. Arbeitgeber mit einem Jahresgehalt von weniger als R500.000 sind davon befreit.
Unemployment Insurance Fund (UIF)
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten Beiträge zum UIF. Der Standardbeitragssatz beträgt 2 % der Mitarbeitervergütung, gleichmäßig auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt (je 1 %). Es gibt eine Obergrenze für die Vergütung, die der UIF-Beitragspflicht unterliegt.
Registrierung und weitere Verpflichtungen
Arbeitgeber müssen sich innerhalb von 21 Arbeitstagen nach Aufnahme der Beschäftigung bei SARS registrieren. Nicht ansässige Arbeitgeber, die Geschäfte in Südafrika durch eine permanente Niederlassung (PE) tätigen, müssen sich ebenfalls für PAYE, SDL und UIF registrieren, unabhängig davon, ob sie eine Tochtergesellschaft oder ein Büro in Südafrika haben. Sie sind verpflichtet, PAYE einzubehalten, monatliche Lohnsteuererklärungen einzureichen, halbjährliche Abrechnungen durchzuführen und jährliche Steuerzertifikate auszustellen. Bei Nichteinhaltung drohen Strafen und Zinsen. Diese Verpflichtungen gelten rückwirkend für Zahlungen ab dem 22. Dezember 2023. Das Steuerjahr für Einzelpersonen in Südafrika läuft vom 1. März bis zum 28./29. Februar.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen aktuell sind bis zum 5. Februar 2025 und Änderungen vorbehalten sind. Es ist ratsam, offizielle SARS-Ressourcen oder einen Steuerberater zu konsultieren, um die neuesten Informationen zu erhalten.
Arbeitnehmersteuerabzüge
Arbeitnehmersteuerabzüge in Südafrika werden durch das Pay-As-You-Earn (PAYE)-System bestimmt, das auf den Einkünften basiert und vom South African Revenue Service (SARS) verwaltet wird.
Gesetzliche Abzüge
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PAYE (Pay-As-You-Earn): Dies ist die monatliche Einkommenssteuer, die vom Gehalt der Arbeitnehmer basierend auf progressiven Steuersätzen abgezogen wird, die durch die jährlichen Steuertabellen veröffentlicht werden, die von SARS veröffentlicht wurden. Ab 2025 liegen diese Sätze zwischen 18 % und 45 %, abhängig von Einkommensklassen.
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UIF (Unemployment Insurance Fund): Arbeitnehmer tragen 1 % ihres Bruttogehalts bis zu einer jährlichen Obergrenze von R212.544 bei, was kurzfristige Unterstützung im Falle von Arbeitslosigkeit bietet. Der Arbeitgeber trägt ebenfalls eine entsprechende 1 % bei.
Freiwillige Abzüge
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Beiträge zur Altersvorsorge: Obwohl nicht verpflichtend, sind Beiträge zu registrierten Altersvorsorgefonds bis zu 27,5 % des höheren Werts von Vergütung oder steuerpflichtigem Einkommen (ohne Einmalzahlungen und Abfindungen) absetzbar, begrenzt auf R350.000 jährlich.
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Beiträge zur medizinischen Versorgung: Beiträge zu registrierten medizinischen Schemen qualifizieren sich für Steuervergünstigungen. Monatliche Gutschriften für 2025 sind R364 für den Steuerzahler und den ersten Angehörigen, und R246 für jeden weiteren Angehörigen. Übermäßige Beiträge und andere qualifizierende medizinische Ausgaben sind für weitere Steuervergünstigungen basierend auf Alter und Behinderungsstatus berechtigt.
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Spenden an genehmigte Organisationen des öffentlichen Nutzens: Spenden an genehmigte Organisationen sind bis zu 5 % des Vergütungsbetrags nach Abzug der Beiträge zur Altersvorsorge absetzbar.
Steuererstattungen
Steuererstattungen reduzieren die gesamte Steuerpflicht. Die Erstattungen für 2025 sind:
- Primär: R17.235 (für alle Personen)
- Sekundär: R9.444 (für Personen ab 65 Jahren)
- Tertiär: R3.145 (für Personen ab 75 Jahren)
Weitere Abzüge und Überlegungen
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Steuerjahr: Das südafrikanische Steuerjahr läuft vom 1. März bis zum letzten Tag im Februar.
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Einreichungszeitraum: Steuererklärungen (IRP5/IT3a) werden während der Einreichungszeit eingereicht, die typischerweise im Juli beginnt und im Oktober/November endet. Arbeitgeber sind verantwortlich für die Ausstellung der IRP5/IT3a-Zertifikate an die Arbeitnehmer.
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Reisekostenzuschüsse: Arbeitgeber bieten manchmal einen Reisekostenzuschuss an, der Fahrzeugkosten im Zusammenhang mit der Arbeit abdeckt. Wenn diese jedoch nicht durch Logbücher und Quittungen belegt sind, sind nur 80 % des Zuschusses von PAYE befreit, während 20 % als Einkommen behandelt werden.
Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, PAYE, UIF und die Skills Development Levy (SDL, 1 % des Gehalts) abzuziehen und diese monatlich mit dem EMP201-Formular an SARS abzuführen. Sie müssen auch die jährliche EMP501-Abrechnung einreichen und den Arbeitnehmern IRP5/IT3a-Zertifikate für die individuelle Steuererklärung bereitstellen.
Bitte beachten Sie: Steuergesetze und -vorschriften können sich ändern. Die obigen Informationen beziehen sich auf das Steuerjahr 2025 und sind aktuell bis zum 5. Februar 2025. Es wird empfohlen, offizielle SARS-Ressourcen oder einen Steuerberater für die neuesten Informationen zu konsultieren.
Mehrwertsteuer
In Südafrika ist Mehrwertsteuer (VAT) eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird.
VAT-Sätze und Schwellenwerte
- Standardrate: 15 % (Stand Februar 5, 2025). Diese Rate gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
- Nullrate: 0 %. Dies gilt für bestimmte grundlegende Waren und Dienstleistungen, einschließlich Grundnahrungsmittel wie Vollkornbrot, Maismehl, Reis, getrocknete Bohnen, Linsen, Sardinen, Milch, Gemüse, Obst und Kochöl sowie Exporte und bestimmte landwirtschaftliche Inputs.
- Befreit: Diese Lieferungen unterliegen nicht der VAT, und Vorsteuer kann auf damit zusammenhängende Ausgaben nicht geltend gemacht werden. Beispiele sind nicht gebührenbezogene Finanzdienstleistungen, Bildungsdienstleistungen von anerkannten Institutionen und Wohnungsvermietung.
- Registrierungsschwelle: Eine obligatorische Registrierung ist erforderlich, wenn Ihre steuerpflichtigen Lieferungen in einem 12-Monats-Zeitraum R1 Million übersteigen. Eine freiwillige Registrierung ist möglich, wenn Ihr Umsatz R50.000 jährlich übersteigt.
Anmeldung und Zahlung
- Steuerperioden: Unternehmen werden typischerweise entweder vierteljährlich oder monatlich steuerlich erfasst.
- Vierteljährliche Einreicher reichen Erklärungen alle zwei Monate ein, am Ende von Januar, März, Mai, Juli, September und November.
- Monatliche Einreicher reichen Erklärungen jeden Monat ein.
- Fristen: Die Einreichung von VAT-Erklärungen und Zahlungen für die vierteljährliche Abrechnung ist am letzten Tag des jeweiligen Zwei-Monats-Zeitraums fällig. Monatliche Erklärungen sind bis zum Ende des folgenden Monats fällig.
- Reverse-Charge-Mechanismus: Ab dem 1. April 2025 unterliegen B2B elektronische Dienstleistungen, die von Nicht-Residenten an registrierte South African VAT-Anbieter geliefert werden, dem Reverse-Charge-Mechanismus. Das South African Unternehmen, das die Dienstleistung erhält, führt die VAT ab.
Spezifische Waren und Dienstleistungen
- Befreite Lieferungen: Finanzdienstleistungen (ohne gebührenbasierte Dienstleistungen), Wohnungsvermietung, Bildungsdienstleistungen von anerkannten Institutionen sowie öffentlicher Straßen- und Schienenverkehr.
- Nullbesteuerte Lieferungen: Grundnahrungsmittel (wie oben aufgeführt), Exporte, Beleuchtungsparaffin, Benzin, Diesel und bestimmte landwirtschaftliche Inputs.
VAT-Registrierung
- Unternehmen müssen sich innerhalb von 21 Tagen nach Überschreiten der R1-Million-Schwelle für VAT registrieren.
- Nicht-Residentenlieferanten elektronischer Dienstleistungen sind ebenfalls verpflichtet, sich zu registrieren, sobald ihre Lieferungen die R1-Million-Schwelle übersteigen, obwohl sich dies ab dem 1. April 2025 mit der Einführung des Reverse-Charge-Mechanismus für B2B-Transaktionen ändert.
Diese Informationen sind Stand Februar 5, 2025, und können Änderungen unterliegen. Es ist wichtig, den South African Revenue Service (SARS) für die aktuellsten Informationen und spezifische Anleitungen zu Ihrer Situation zu konsultieren.
Steuervorteile
Südafrika bietet im Jahr 2025 eine Reihe von Steueranreizen für Privatpersonen und Unternehmen.
Individuelle Steueranreize
- Medizinischer Steuerkredit: Steuerzahler unter 65 Jahren können monatliche Gutschriften für Beiträge zur Krankenversicherung geltend machen: ZAR 364 für den Steuerzahler, ZAR 364 für den ersten Angehörigen und ZAR 246 für jeden weiteren Angehörigen. Außerdem ist eine jährliche Rückerstattung für überschüssige medizinische Ausgaben und Beiträge möglich, wobei der Prozentsatz vom Alter und Behinderungsstatus abhängt.
- Steuerrückerstattungen: Rückerstattungen reduzieren die zu zahlende Steuer und schaffen effektiv steuerfreie Schwellenwerte. Die Haupt-Rückerstattung beträgt ZAR 17.235 für alle Personen. Zusätzliche Rückerstattungen sind für Personen ab 65 Jahren (ZAR 9.444) und ab 75 Jahren (ZAR 3.145) verfügbar.
- Solarenergie-Steuerkredit (abgelaufen): Dieses Anreizprogramm ist seit dem 1. März 2024 nicht mehr verfügbar. Es ermöglichte zuvor Privatpersonen eine Rückerstattung von 25 % der Kosten für die Installation von Solarpanelen auf Dächern, begrenzt auf R15.000.
- Zinsbefreiung: Zinseinkünfte bis zu R23.800 pro Jahr (R34.500 für Personen ab 65 Jahren) sind von der Einkommensteuer befreit. Beachten Sie, dass dies nur für Zinseinkünfte gilt, die aus südafrikanischen Quellen stammen.
- Kapitalertragssteuer: Nur 40 % der Nettokapitalgewinne werden in das zu versteuernde Einkommen einbezogen, mit einem maximalen effektiven Steuersatz von 18 %. Es gilt ein jährlicher Freibetrag von ZAR 40.000 (ZAR 300.000 im Todesjahr).
Steueranreize für Unternehmen
- Sonderwirtschaftszonen (SEZs): Unternehmen in ausgewiesenen SEZs profitieren von einem reduzierten Körperschaftsteuersatz von 15 %, einer 10 %igen Zulage auf neue Baukosten oder Verbesserungen sowie Beschäftigungsanreizen für die Einstellung qualifizierter Mitarbeiter.
- Employment Tax Incentive (ETI): Verfügbar für Unternehmen in SEZs und anderswo, reduziert ETI die PAYE-Verbindlichkeiten des Arbeitgebers für die Einstellung junger, gering entlohnter Mitarbeiter (unter R60.000 pro Jahr). Der Anreiz kann für 24 qualifizierende Monate in Anspruch genommen werden, ohne Altersbegrenzung für Mitarbeiter innerhalb einer SEZ.
- USt- und Zollbefreiung: Unternehmen innerhalb eines Customs-Controlled Area (CCA) in einer SEZ können Importzollrückerstattungen, USt-Befreiungen auf importierte Produktionsmaterialien für Exportproduktion, USt-Suspendierung bei lokalen Lieferungen und vereinfachte Zollverfahren nutzen.
- Bauabschreibung: Unternehmen in SEZs können eine beschleunigte Abschreibung auf Kapitalstrukturen (Gebäude) und Verbesserungen geltend machen.
- Urban Development Zones (UDZ) Steuerabzug (abgelaufen): Dieses Anreizprogramm lief am 31. März 2025 aus. Es bot zuvor beschleunigte Abschreibungsmöglichkeiten für Gebäude innerhalb ausgewiesener UDZs.
- Energieeffizienz-Sparanreiz (abgelaufen): Dieses Anreizprogramm lief am 31. Dezember 2025 aus. Unternehmen konnten einen Abzug von ZAR 0,95 pro Kilowattstunde (oder entsprechend) für eingesparte Energie geltend machen.
- Forschungs- und Entwicklungsförderung (F&E): Es ist ein Abzug von 150 % der aktuellen F&E-Kosten möglich, vorbehaltlich der Genehmigung. Für F&E-Maschinen und Gebäude wird eine beschleunigte Abschreibung angeboten. Dieser Anreiz gilt für zehn Jahre, beginnend am 1. Januar 2024.
- Erneuerbare Energietaxfreibetrag für Unternehmen (abgelaufen): Dieses Anreizprogramm lief am 28. Februar 2025 aus. Unternehmen konnten eine Vorausabzug von 125 % auf die Kosten für erneuerbare Energieanlagen geltend machen.
- Automobil-Investitionsprogramm (ab März 2026): Ab März 2026 können Hersteller, die in die Produktion von Elektro- und Wasserstofffahrzeugen investieren, 150 % der Investitionskosten von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen.
Steueranreize für kleine Unternehmen
- Small Business Corporation (SBC) Steuer: SBCs profitieren von einem steuerfreien Schwellenwert von R95.750 des zu versteuernden Einkommens, wobei progressive Steuersätze auf Einkommen über diesem Schwellenwert angewendet werden.
- Umsatzsteuer: Mikro-Unternehmen (Einzelunternehmen, Partnerschaften, Gesellschaften oder Close Corporations) mit einem qualifizierenden Umsatz unter R1 Million jährlich können ein vereinfachtes Umsatzsteuer-System wählen, das auf Umsatz statt auf Gewinn basiert, um die Verwaltung zu erleichtern. Registrierte Umsatzsteuerzahler sind von der Dividend Withholding Tax auf Ausschüttungen bis zu R200.000 pro Jahr befreit.
Diese Informationen sind aktuell bis zum 05. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, einen Steuerfachmann für die neuesten Updates und individuelle Beratung zu konsultieren.