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SüdafrikaSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Südafrika

Steuerpflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber in Südafrika haben verschiedene Steuerverpflichtungen im Zusammenhang mit der Vergütung von Arbeitnehmern. Dazu gehören die Pay-As-You-Earn (PAYE)-Steuer, die Skills Development Levy (SDL) und die Beiträge zum Unemployment Insurance Fund (UIF).

Pay-As-You-Earn (PAYE)

PAYE ist eine Quellensteuer, die vom Gehalt der Mitarbeiter einbehalten und an den South African Revenue Service (SARS) gezahlt wird. Die Steuer wird auf der Grundlage progressiver Steuersätze berechnet, die für das Steuerjahr 2024-2025 zwischen 18% und 45% liegen.

  • Steuerschwellen (2024-2025): Dies sind die Einkommensniveaus, über denen Einzelpersonen einkommensteuerpflichtig sind:

    • Unter 65 Jahren: R95.750
    • 65 Jahre und älter: R148.217
    • 75 Jahre und älter: R165.689
  • Steuersätze (2024-2025): Die Steuersätze bleiben im Vergleich zum Vorjahr gleich und werden progressiv auf verschiedene Einkommensstufen angewendet:

    • 18% des zu versteuernden Einkommens bis zu R237.100
    • R42.678 plus 26% des zu versteuernden Einkommens über R237.100 bis zu R370.500
    • R77.362 plus 31% des zu versteuernden Einkommens über R370.500 bis zu R512.800
    • R121.884 plus 36% des zu versteuernden Einkommens über R512.800 bis zu R673.000
    • R179.226 plus 39% des zu versteuernden Einkommens über R673.000 bis zu R857.900
    • R250.438 plus 41% des zu versteuernden Einkommens über R857.900 bis zu R1.817.000
    • R644.355 plus 45% des zu versteuernden Einkommens über R1.817.000
  • Abgabetermine: PAYE-Erklärungen (EMP201) sind am 7. des Folgemonats fällig oder am vorhergehenden Freitag, wenn der 7. auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt. Abstimmungen (EMP501) sind jährlich vom 1. April bis zum 31. Mai fällig und decken den Zeitraum vom 1. März bis zum 28./29. Februar ab. Eine Zwischenabstimmung ist ebenfalls vom 1. September bis zum 31. Oktober erforderlich und deckt den Zeitraum vom 1. März bis zum 31. August ab.

Skills Development Levy (SDL)

Die SDL wird mit 1% der gesamten Mitarbeitervergütung erhoben. Arbeitgeber mit einer jährlichen Gehaltsabrechnung von weniger als R500.000 sind befreit.

Unemployment Insurance Fund (UIF)

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten Beiträge zum UIF. Der Standardbeitragssatz beträgt 2% der Mitarbeitervergütung, gleichmäßig aufgeteilt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (jeweils 1%). Es gibt eine Obergrenze für die Vergütung, die der UIF-Beitragspflicht unterliegt.

Registrierung und andere Verpflichtungen

Arbeitgeber müssen sich innerhalb von 21 Geschäftstagen nach Aufnahme ihrer Tätigkeit bei SARS registrieren. Nichtansässige Arbeitgeber, die in Südafrika über eine Betriebsstätte (PE) tätig sind, müssen sich ebenfalls für PAYE, SDL und UIF registrieren, unabhängig davon, ob sie eine Tochtergesellschaft oder ein Büro in Südafrika haben. Sie sind verpflichtet, PAYE einzubehalten, monatliche Lohnsteuererklärungen einzureichen, halbjährliche Abstimmungen durchzuführen und jährliche Steuerbescheinigungen auszustellen. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen führt zu Strafen und Zinsen. Diese Verpflichtungen gelten rückwirkend für Zahlungen, die ab dem 22. Dezember 2023 geleistet wurden. Darüber hinaus läuft das Steuerjahr für Einzelpersonen in Südafrika vom 1. März bis zum 28./29. Februar.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen ab dem 5. Februar 2025 aktuell sind und Änderungen unterliegen können. Es ist wichtig, offizielle SARS-Ressourcen oder einen Steuerberater für die aktuellsten Informationen zu konsultieren.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

Arbeitnehmerabzüge in Südafrika werden durch das Pay-As-You-Earn (PAYE)-System bestimmt, das auf der Grundlage der Einnahmen berechnet und vom South African Revenue Service (SARS) verwaltet wird.

Gesetzliche Abzüge

  • PAYE (Pay-As-You-Earn): Dies ist die Einkommensteuer, die monatlich vom Gehalt der Arbeitnehmer basierend auf progressiven Steuersätzen abgezogen wird, die in jährlichen Steuertabellen von SARS veröffentlicht werden. Ab 2025 liegen diese Steuersätze je nach Einkommensklasse zwischen 18% und 45%.

  • UIF (Unemployment Insurance Fund): Arbeitnehmer zahlen 1% ihres Bruttogehalts bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von R212,544, um kurzfristige Unterstützung im Falle von Arbeitslosigkeit zu erhalten. Der Arbeitgeber leistet ebenfalls einen entsprechenden Beitrag von 1%.

Freiwillige Abzüge

  • Beiträge zu Rentenfonds: Obwohl nicht verpflichtend, sind Beiträge zu registrierten Rentenfonds bis zu 27,5% des höheren Betrags von Entlohnung oder zu versteuerndem Einkommen (ohne Pauschalbeträge und Abfindungen) absetzbar, begrenzt auf R350,000 jährlich.

  • Beiträge zu Krankenkassen: Beiträge zu registrierten Krankenkassen berechtigen zu Steuervergünstigungen. Die monatlichen Vergünstigungen für 2025 betragen R364 für den Steuerzahler und den ersten Abhängigen und R246 für jeden weiteren Abhängigen. Überschüssige Beiträge und andere qualifizierende Krankheitskosten qualifizieren sich für weitere Steuervergünstigungen basierend auf Alter und Behinderungsstatus.

  • Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen: Spenden an anerkannte Organisationen sind bis zu 5% der Entlohnung nach Abzug der Rentenfondbeiträge absetzbar.

Steuervergünstigungen

Steuervergünstigungen verringern die Gesamtsteuerlast. Die Vergünstigungen für 2025 sind:

  • Primär: R17,235 (für alle Einzelpersonen)
  • Sekundär: R9,444 (für Einzelpersonen ab 65 Jahren)
  • Tertiär: R3,145 (für Einzelpersonen ab 75 Jahren)

Weitere Abzüge und Überlegungen

  • Steuerjahr: Das südafrikanische Steuerjahr läuft vom 1. März bis zum letzten Tag im Februar.

  • Erfassungszeitraum: Steuererklärungen (IRP5/IT3a) werden während der Erfassungszeit eingereicht, die typischerweise im Juli öffnet und im Oktober/November schließt. Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitnehmern IRP5/IT3a-Zertifikate auszustellen.

  • Reisekostenzuschüsse: Arbeitgeber bieten manchmal einen Reisekostenzuschuss an, der arbeitsbezogene Fahrzeugkosten abdeckt. Wenn dieser jedoch nicht durch Fahrtenbücher und Quittungen belegt wird, sind nur 80% des Zuschusses von PAYE befreit, während 20% als Einkommen behandelt werden.

Arbeitgeberpflichten

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, PAYE, UIF und die Skills Development Levy (SDL, 1% der Lohnsumme) abzuziehen und diese monatlich mit dem EMP201-Formular an SARS abzuführen. Sie müssen auch den jährlichen EMP501-Abgleich einreichen und den Arbeitnehmern IRP5/IT3a-Zertifikate für die individuelle Steuererklärung bereitstellen.

Bitte beachten: Steuergesetze und -vorschriften können sich ändern. Die obigen Informationen beziehen sich auf das Steuerjahr 2025 und sind aktuell ab dem 5. Februar 2025. Es wird empfohlen, offizielle SARS-Ressourcen oder einen Steuerfachmann für die aktuellsten Informationen zu konsultieren.

Mehrwertsteuer

In Südafrika ist die Mehrwertsteuer (VAT) eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird.

Mehrwertsteuersätze und -schwellen

  • Standardsatz: 15 % (ab dem 5. Februar 2025). Dieser Satz gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
  • Nullsatz: 0 %. Dies gilt für bestimmte wesentliche Güter und Dienstleistungen, einschließlich grundlegender Nahrungsmittel wie braunes Brot, Maismehl, Reis, getrocknete Bohnen, Linsen, Makrelen, Milch, Gemüse, Obst und Speiseöl sowie Exporte und bestimmte landwirtschaftliche Betriebsmittel.
  • Befreit: Diese Lieferungen unterliegen nicht der Mehrwertsteuer, und die Vorsteuer kann nicht auf die damit verbundenen Ausgaben geltend gemacht werden. Beispiele beinhalten nicht gebührenbezogene Finanzdienstleistungen, Bildungsdienstleistungen von anerkannten Institutionen und Wohnmietunterkünfte.
  • Registrierungsschwelle: Eine obligatorische Registrierung ist erforderlich, wenn Ihre steuerpflichtigen Lieferungen 1 Million Rand in einem Zeitraum von 12 Monaten überschreiten. Eine freiwillige Registrierung ist möglich, wenn Ihr Umsatz jährlich 50.000 Rand übersteigt.

Einreichung und Zahlung

  • Steuerperioden: Unternehmen werden in der Regel entweder zwei-monatliche oder monatliche Steuerperioden zugewiesen.
    • Zwei-monatliche Anmelder reichen alle zwei Monate Erklärungen ein, Ende Januar, März, Mai, Juli, September und November.
    • Monatliche Anmelder reichen jeden Monat Erklärungen ein.
  • Fristen: Zwei-monatliche Mehrwertsteuererklärungen und Zahlungen sind am letzten Tag des festgelegten Zwei-Monats-Zeitraums fällig. Monatliche Erklärungen sind bis zum Ende des folgenden Monats fällig.
  • Reverse-Charge-Mechanismus: Ab dem 1. April 2025 unterliegen B2B-Elektronikdienstleistungen, die von Nichtansässigen an registrierte südafrikanische Mehrwertsteuer-Verkäufer geliefert werden, dem Reverse-Charge-Mechanismus. Das südafrikanische Unternehmen, das die Dienstleistung erhält, wird die Mehrwertsteuer verrechnen.

Spezifische Waren und Dienstleistungen

  • Befreite Lieferungen: Finanzdienstleistungen (ohne gebührenbasierte Dienstleistungen), Wohnunterkünfte, Bildungsdienstleistungen von anerkannten Institutionen und öffentlicher Straßen- und Schienenverkehr.
  • Nullbesteuerte Lieferungen: Grundnahrungsmittel (wie oben aufgeführt), Exporte, Beleuchtungsparaffin, Benzin, Diesel und bestimmte landwirtschaftliche Betriebsmittel.

Mehrwertsteuerregistrierung

  • Unternehmen müssen sich innerhalb von 21 Tagen nach Überschreiten der 1-Million-Rand-Schwelle für die Mehrwertsteuer registrieren.
  • Nichtansässige Anbieter von elektronischen Dienstleistungen müssen sich ebenfalls registrieren, sobald ihre Lieferungen die 1-Million-Rand-Schwelle überschreiten, obwohl sich dies ab dem 1. April 2025 mit der Einführung des Reverse-Charge-Mechanismus für B2B-Transaktionen ändert.

Diese Informationen sind ab dem 5. Februar 2025 aktuell und können Änderungen unterliegen. Es ist wichtig, die Südafrikanische Steuerbehörde (SARS) für die aktuellsten Informationen und spezifische Anleitungen, die Ihre Situation betreffen, zu konsultieren.

Steuervergünstigungen

Südafrika bietet im Jahr 2025 eine Vielzahl von Steueranreizen für Privatpersonen und Unternehmen.

Steueranreize für Privatpersonen

  • Medizinischer Steuerabzug: Steuerzahler unter 65 Jahren können monatlich Abzüge für Beiträge zur Krankenversicherung geltend machen: ZAR 364 für den Steuerzahler, ZAR 364 für den ersten Angehörigen und ZAR 246 für jeden weiteren Angehörigen. Ein jährlicher Rabatt steht ebenfalls für übermäßige medizinische Ausgaben und Beiträge zur Verfügung, wobei der Prozentsatz vom Alter und dem Behindertenstatus abhängt.
  • Steuerabzüge: Abzüge reduzieren die zu zahlenden Steuern und schaffen effektiv steuerfreie Schwellenwerte. Der primäre Abzug beträgt ZAR 17.235 für alle Personen. Zusätzliche Abzüge sind für Personen ab 65 Jahren (ZAR 9.444) und ab 75 Jahren (ZAR 3.145) verfügbar.
  • Solarstromsteuerabzug (Abgelaufen): Dieser Anreiz ist seit dem 1. März 2024 nicht mehr verfügbar. Er erlaubte zuvor einen Rabatt von 25% auf die Kosten der Installation von Solaranlagen auf dem Dach, begrenzt auf R15.000.
  • Zinsbefreiung: Zinserträge bis zu R23.800 pro Jahr (R34.500 für Personen ab 65 Jahren) sind von der Einkommensteuer befreit. Beachten Sie, dass dies nur für Zinserträge gilt, die aus südafrikanischen Quellen stammen.
  • Kapitalertragssteuer: Nur 40% der Netto-Kapitalgewinne sind in das zu versteuernde Einkommen einzubeziehen, mit einem maximalen effektiven Steuersatz von 18%. Ein jährlicher Ausschluss von ZAR 40.000 (ZAR 300.000 im Todesjahr) gilt.

Steueranreize für Unternehmen

  • Sonderwirtschaftszonen (SEZs): Unternehmen in ausgewiesenen SEZs genießen einen reduzierten Körperschaftsteuersatz von 15%, eine 10%ige Zulage auf Neubaukosten oder Verbesserungen und Anreize zur Einstellung von qualifizierten Mitarbeitern.
  • Beschäftigungssteueranreiz (ETI): Verfügbar für Unternehmen in SEZs und anderswo, reduziert ETI die Lohnsteuerschuld des Arbeitgebers für die Einstellung junger, niedrig entlohnter Mitarbeiter (unter R60.000 pro Jahr). Der Anreiz ist für 24 qualifizierende Monate beanspruchbar, ohne Altersgrenze für Mitarbeiter, die in einer SEZ arbeiten.
  • Mehrwertsteuer- und Zollbefreiung: Unternehmen innerhalb eines Zolllagerbereichs (CCA) in einer SEZ können Einfuhrzollnachlässe, Mehrwertsteuerbefreiungen auf produktionsbezogene Importe für Exportproduktionen, Mehrwertsteuerbefreiung auf lokale Lieferungen und vereinfachte Zollverfahren in Anspruch nehmen.
  • Bauzulage: Unternehmen in SEZs können beschleunigte Abschreibungen auf Kapitalstrukturen (Gebäude) und Verbesserungen beanspruchen.
  • Städtische Entwicklungszonen (UDZ) Steuerabzug (Abgelaufen): Dieser Anreiz lief am 31. März 2025 ab. Er bot zuvor beschleunigte Abschreibungszulagen auf Gebäude innerhalb ausgewiesener UDZs.
  • Energieeffizienz-Sparanreiz (Abgelaufen): Dieser Anreiz lief am 31. Dezember 2025 ab. Unternehmen konnten einen Abzug von ZAR 0,95 pro eingesparter Kilowattstunde (oder Äquivalent) geltend machen.
  • Forschung und Entwicklung (F&E): Eine 150%ige Abzugsmöglichkeit der aktuellen F&E-Kosten steht, vorbehaltlich der Genehmigung, zur Verfügung. Beschleunigte Abschreibung wird für F&E-Maschinen und -Gebäude angeboten. Dieser Anreiz ist für zehn Jahre gültig, beginnend am 1. Januar 2024.
  • Erneuerbare Energien Steuerfreibetrag für Unternehmen (Abgelaufen): Dieser Anreiz lief am 28. Februar 2025 ab. Unternehmen konnten eine 125%ige Sofortabschreibung auf die Kosten erneuerbarer Energieanlagen geltend machen.
  • Investitionsprogramm für die Automobilindustrie (Beginn März 2026): Ab März 2026 können Hersteller, die in die Produktion von Elektro- und Wasserstofffahrzeugen investieren, 150% der Investitionskosten von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen.

Steueranreize für kleine Unternehmen

  • Steuer für kleine Unternehmen (SBC): SBCs genießen einen steuerfreien Schwellenwert auf die ersten R95.750 des zu versteuernden Einkommens, mit progressiven Sätzen auf Einkommen über diesem Schwellenwert.
  • Umsatzsteuer: Kleinunternehmen (Einzelunternehmer, Personengesellschaften, Unternehmen oder geschlossene Gesellschaften) mit einem jährlichen Umsatz von weniger als R1 Million können das vereinfachte Umsatzsteuersystem basierend auf dem Umsatz anstelle des Gewinns wählen, wodurch der administrative Aufwand reduziert wird. Registrierte Umsatzsteuerzahler sind von der Quellensteuer auf Dividenden bei Ausschüttungen bis zu R200.000 pro Jahr befreit.

Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können sich ändern. Es wird empfohlen, einen Steuerberater für die neuesten Updates und individuelle Beratung zu konsultieren.

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