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Personalkostenrechner in Südafrika

Arbeitskostenrechner für Südafrika

Einstellung in Südafrika? Berechnen Sie sofort Ihre Gesamtkosten für die Beschäftigung — Steuern, Leistungen und mehr

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Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Südafrika

Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Südafrika-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.

Personalkosten berechnen

Südafrika

Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten

Wählen Sie ein Land aus und geben Sie ein Gehalt ein, um die Kostenaufstellung der Beschäftigung anzuzeigen.

Arbeitgebersteuerbeiträge

Steuerart Satz Basis
PAYE (Pay-As-You-Earn) Progressiver Einkommensteuersatz (18% - 45%) Das steuerpflichtige Entgelt des Arbeitnehmers
UIF (Unemployment Insurance Fund) 2% (1% Arbeitnehmer, 1% Arbeitgeber) Das Entgelt des Arbeitnehmers, begrenzt auf R17.712 pro Monat (R212.544 jährlich)
SDL (Skills Development Levy) 1% Das gesamte monatliche Gehalt (wenn das jährliche Gehalt R500.000 übersteigt)
COIDA (Gesetz über Entschädigung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten) Branchenabhängiger Tarif Die gesamten Gehälter der Arbeitnehmer (Jahresbewertung)

Einreichung & Compliance

  • Monatliche Einreichung: Reichen Sie die EMP201-Erklärung ein und zahlen Sie PAYE, UIF und SDL bis zum 7. des folgenden Monats (oder am letzten Werktag vor dem 7., wenn dieser auf ein Wochenende/Feiertag fällt).
  • Jährliche Abstimmung: Reichen Sie die EMP501-Abstimmung ein und stellen Sie den Arbeitnehmern bis zum 31. Mai IRP5/IT3(a)-Bescheinigungen aus.
  • Aufbewahrungspflichten: Führen Sie genaue Lohnunterlagen mindestens fünf Jahre lang.

Arbeitnehmersteuerabzüge in Südafrika werden durch das Pay-As-You-Earn (PAYE)-System bestimmt, das auf den Einkünften basiert und vom South African Revenue Service (SARS) verwaltet wird.

Gesetzliche Abzüge

  • PAYE (Pay-As-You-Earn): Dies ist die Einkommensteuer, die monatlich vom Gehalt der Arbeitnehmer abgezogen wird und auf progressiven Steuersätzen basiert, die anhand der jährlich veröffentlichten Steuer tabellen von SARS festgelegt werden. Ab 2026 liegen diese Sätze zwischen 18 % und 45 %, abhängig von den Einkommensklassen.

  • UIF (Unemployment Insurance Fund): Arbeitnehmer zahlen 1 % ihres Bruttogehalts, bis zu einer monatlichen Höchstgrenze von R17.712. Diese Beiträge bieten kurzfristige Unterstützung im Falle von Arbeitslosigkeit. Der Arbeitgeber leistet ebenfalls einen anteiligen Beitrag von 1 %.

Freiwillige Abzüge

  • Beiträge zu Rentenfonds: Obwohl nicht verpflichtend, sind Beiträge zu registrierten Rentenfonds bis zu 27,5 % des höheren Werts von Vergütung oder steuerpflichtigem Einkommen absetzbar (ohne Abfindungen und Abfindungsleistungen), mit einem Höchstbetrag von R350.000 jährlich.

  • Beiträge zur Krankenversicherung: Beiträge zu registrierten Krankenkassen sind steuerlich anerkannt. Für 2026 gelten monatliche Steuervergünstigungen von R364 für den Steuerpflichtigen und den ersten abhängigen, sowie R246 für jeden zusätzlichen Angehörigen. Übersteigende Beiträge und andere qualifizierende medizinische Ausgaben können auf Grundlage des Alters und des Behinderungsstatus für weitere Steuergutschriften in Frage kommen.

  • Spenden an anerkannte soziale Organisationen: Spenden an anerkannte Organisationen sind bis zu 10 % des steuerpflichtigen Einkommens absetzbar.

Steuererstattungen

Steuererstattungen verringern die Gesamtsteuerpflicht. Die Erstattungen für 2026 sind:

  • Primär: R17.235 (für alle Personen)
  • Sekundär: R9.444 (für Personen ab 65 Jahren)
  • Tertiär: R3.145 (für Personen ab 75 Jahren)

Weitere Abzüge und Überlegungen

  • Steuerjahr: Das südafrikanische Steuerjahr läuft vom 1. März bis zum letzten Tag im Februar.

  • Einreichungszeitraum: Steuererklärungen (IRP5/IT3a) werden während der Einreichungszeit eingereicht, die typischerweise im Juli beginnt und im Oktober/November endet. Arbeitgeber sind verantwortlich dafür, den Arbeitnehmern IRP5/IT3a-Zertifikate auszustellen.

  • Reisekostenpauschalen: Arbeitgeber bieten manchmal eine Reisekostenpauschale an, die dienstbedingte Fahrzeugkosten abdeckt. Wenn diese jedoch nicht durch Fahrtenbücher und Belege nachgewiesen wird, sind nur 80 % der Pauschale steuerfrei, während 20 % als Einkommen gelten.

Arbeitgeberpflichten

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, PAYE, UIF und die Skills Development Levy (SDL, 1 % des Gehalts) abzuziehen und diese monatlich mit dem EMP201-Formular an SARS abzuführen. Zudem müssen sie die jährliche EMP501-Abrechnung einreichen und den Arbeitnehmern IRP5/IT3a-Zertifikate für die individuelle Steuererklärung zur Verfügung stellen.

Bitte beachten Sie: Steuerrecht und Vorschriften können sich ändern. Die obigen Informationen beziehen sich auf das Steuerjahr 2026 und sind aktuell bis zum 17. Februar 2026. Es wird empfohlen, offizielle SARS-Ressourcen oder einen Steuerberater zu konsultieren, um die neuesten Informationen zu erhalten.

Martijn
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