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Rumänien

Urlaubs- und Freistellungsrichtlinien

Verstehen Sie die Vorschriften für Urlaub und andere Arten von Freistellungen in Rumänien

Urlaubszeit

In Rumänien sieht das Arbeitsgesetzbuch vor, dass alle Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 20 Arbeitstage bezahlten Urlaub pro Kalenderjahr haben. Dieser Urlaubsanspruch wird anteilig berechnet für Arbeitnehmer, die kein volles Kalenderjahr gearbeitet haben. Zusätzliche Urlaubstage können Arbeitnehmern gewährt werden, die unter schwierigen, gefährlichen oder gesundheitsschädlichen Bedingungen arbeiten, sowie Arbeitnehmern mit Behinderungen und jungen Arbeitnehmern unter 18 Jahren.

Nutzung & Übertragung von Urlaubstagen

Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, nicht genutzte Urlaubstage ins folgende Jahr zu übertragen. Dies kann jedoch nur bis zu maximal 18 Monate ab dem Jahr, in dem sie erworben wurden, erfolgen. Es liegt in der Verantwortung sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer, den Urlaub so zu planen, dass sowohl die betrieblichen Bedürfnisse als auch das Recht der Arbeitnehmer auf Erholung berücksichtigt werden. Es ist obligatorisch, dass Arbeitnehmer mindestens einen zusammenhängenden Urlaub von zwei Wochen nehmen.

Urlaubsvergütung

Das Arbeitsgesetzbuch verlangt von den Arbeitgebern, den Arbeitnehmern ihr reguläres Gehalt für den Urlaub mindestens fünf Arbeitstage vor Beginn des Urlaubs zu zahlen. Im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind die Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmern nicht genutzte Urlaubstage zu vergüten.

Während das Gesetz die Mindeststandards festlegt, haben Arbeitgeber das Ermessen, zusätzliche Urlaubstage oder andere Urlaubsleistungen anzubieten. Diese zusätzlichen Leistungen sind in der Regel im Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen festgelegt.

Feiertage

Rumänien feiert im Laufe des Jahres eine Mischung aus nationalen und religiösen Feiertagen.

Nationale Feiertage

Rumänien feiert mehrere nationale Feiertage, darunter:

  • Neujahr (Anul Nou): Gefeiert am 1. und 2. Januar
  • Tag der Vereinigung (Ziua Unirii Principatelor Române): Gefeiert am 24. Januar, dieser Tag erinnert an die Vereinigung von Moldawien und Walachei im Jahr 1859.
  • Tag der Arbeit (Ziua Muncii): Gefeiert am 1. Mai
  • Nationalfeiertag (Ziua Națională a României): Gefeiert am 1. Dezember, dieser Tag markiert die Große Vereinigung von 1918, als Siebenbürgen sich mit Rumänien vereinte.
  • Weihnachten (Crăciunul): Gefeiert am 25. und 26. Dezember

Religiöse Feiertage

Rumänien folgt hauptsächlich dem orthodox-christlichen Kalender, und mehrere wichtige religiöse Feiertage werden ebenfalls als gesetzliche Feiertage anerkannt:

  • Orthodoxes Ostern (Paștele): Der Ostersonntag und der folgende Montag sind gesetzliche Feiertage. Die genauen Daten variieren jedes Jahr basierend auf dem orthodoxen Kalender.
  • Pfingsten (Rusaliile): Der 50. Tag nach dem orthodoxen Ostern (Sonntag) und der folgende Montag sind gesetzliche Feiertage.
  • Mariä Himmelfahrt (Adormirea Maicii Domnului): Gefeiert am 15. August

Weitere bedeutende Tage

Zusätzlich zu den nationalen und religiösen Feiertagen feiert Rumänien auch andere bedeutende Tage:

  • Kindertag (Ziua Copilului): Gefeiert am 1. Juni
  • Tag der Marine (Ziua Marinei Române): Gefeiert am 15. August, dieser Tag fällt mit Mariä Himmelfahrt zusammen
  • Andreastag (Sfântul Andrei): Gefeiert am 30. November, dieser Tag ehrt den Schutzpatron Rumäniens.

Urlaubsarten

In Rumänien haben Arbeitnehmer Zugang zu verschiedenen Arten von Urlaub, sowohl bezahlt als auch unbezahlt, wie im rumänischen Arbeitsgesetzbuch und anderen relevanten Vorschriften festgelegt.

Bezahlter Urlaub

  • Jahresurlaub: Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 20 Arbeitstage bezahlten Urlaub pro Jahr, anteilig für Teiljahre des Dienstes.

  • Krankenurlaub: Mit einem ärztlichen Attest können Arbeitnehmer bezahlten Krankenurlaub in Anspruch nehmen. Die Dauer und die Vergütung variieren je nach Art der Krankheit.

  • Mutterschaftsurlaub: Weibliche Arbeitnehmerinnen erhalten 126 Tage bezahlten Mutterschaftsurlaub, der in der Regel auf die vorgeburtliche und nachgeburtliche Zeit aufgeteilt wird.

  • Vaterschaftsurlaub: Väter können 10 Arbeitstage bezahlten Vaterschaftsurlaub nehmen, der auf 15 Tage verlängert werden kann, wenn sie einen Kinderbetreuungskurs absolvieren.

  • Heiratsurlaub: Arbeitnehmer erhalten 5 Tage bezahlten Urlaub für ihre eigene Hochzeit.

  • Trauerurlaub: Bezahlter Urlaub wird im Todesfall naher Familienangehöriger gewährt, wobei die Dauer je nach Beziehung zum Verstorbenen variiert.

Unbezahlter Urlaub

  • Elternzeit: Arbeitnehmer können bis zu zwei Jahre unbezahlten Elternurlaub pro Kind nehmen (drei Jahre für Kinder mit Behinderungen).

  • Urlaub aus dringenden familiären Gründen: Kurzfristiger unbezahlter Urlaub kann aus dringenden familiären Gründen gewährt werden.

  • Bildungsurlaub: Unbezahlter Urlaub kann für die Verfolgung von Bildung oder Ausbildung gewährt werden, vorbehaltlich der Zustimmung des Arbeitgebers.

Andere Urlaubsregelungen

  • Urlaub für Blutspende: Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Urlaub am Tag der Blutspende.

  • Quarantäne-/Isolationsurlaub: Bezahlter Urlaub kann im Falle einer obligatorischen Quarantäne oder Isolation aufgrund übertragbarer Krankheiten gewährt werden.

Arbeitgeber können zusätzliche Leistungen anbieten, wie großzügigere Urlaubsansprüche, verlängerten Elternurlaub oder andere Arten von Urlaub, die durch Arbeitsverträge oder Tarifverträge ausgehandelt werden.

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