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Urlaubs- und Abwesenheitsrichtlinien

Verstehen Sie die Urlaubsansprüche der Mitarbeitenden und deren Richtlinien in Rumänien

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Verwaltung von Mitarbeiterurlauben und Urlaubsansprüchen

Die Verwaltung von Mitarbeiterurlauben und Urlaubsansprüchen ist ein entscheidender Aspekt der Compliance und der Zufriedenheit der Mitarbeitenden bei der Tätigkeit in Rumänien. Das Arbeitsgesetzbuch des Landes legt spezifische Anforderungen für verschiedene Arten von Urlaub fest, um sicherzustellen, dass Mitarbeitende ausreichende Erholung, Freizeit für persönliche Belange und Unterstützung bei bedeutenden Lebensereignissen erhalten. Das Verständnis dieser Vorschriften ist für Arbeitgeber unerlässlich, um die rechtliche Konformität zu wahren und ein positives Arbeitsumfeld zu fördern.

Die Feinheiten bei Jahresurlaub, Feiertagen, Krankheitsurlaub sowie verschiedenen Formen von Eltern- und Sonderurlaub erfordern sorgfältige Aufmerksamkeit. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Richtlinien den gesetzlichen Mindestanforderungen und den im rumänischen Recht festgelegten Verfahren entsprechen, um potenzielle Probleme zu vermeiden und ihre Belegschaft effektiv zu verwalten.

Jahresurlaub

Mitarbeitende in Rumänien haben Anspruch auf einen obligatorischen bezahlten Jahresurlaub. Die genaue Dauer wird durch die Dauer der Betriebszugehörigkeit, die Art ihrer Tätigkeit und, falls anwendbar, durch Tarifverträge bestimmt.

  • Mindestanspruch: Der gesetzliche Mindestanspruch auf bezahlten Jahresurlaub beträgt 20 Arbeitstage pro Jahr.
  • Berechnung: Der Jahresurlaub wird auf Basis der Arbeitstage berechnet, unter Ausschluss von Wochenenden und öffentlichen Feiertagen.
  • Inanspruchnahme: Der Jahresurlaub wird in der Regel nach einem zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitendem vereinbarten Zeitplan oder durch einen Tarifvertrag genommen. Er kann meist in Raten genommen werden, wobei eine Rate mindestens 10 Arbeitstage umfassen muss.
  • Übertrag: Nicht genommener Jahresurlaub aus dem Vorjahr kann in der Regel übertragen und innerhalb von 18 Monaten nach Ende des Kalenderjahres, in dem er erworben wurde, genommen werden.
  • Zahlung: Mitarbeitende haben Anspruch auf eine Urlaubsbeihilfe, die mindestens 5 Arbeitstage vor Beginn des Urlaubs ausgezahlt wird. Diese Beihilfe wird typischerweise auf Basis des durchschnittlichen Tagesverdienstes der letzten 3 Monate vor dem Urlaub berechnet.

Öffentliche Feiertage

Rumänien beobachtet im Laufe des Jahres mehrere nationale Feiertage. An diesen Tagen haben Mitarbeitende in der Regel Anspruch auf einen bezahlten freien Tag. Falls Mitarbeitende an einem Feiertag arbeiten müssen, haben sie typischerweise Anspruch auf Freizeitausgleich innerhalb von 30 Tagen oder auf Zuschlag von mindestens 100 % des Grundgehalts für die gearbeiteten Stunden.

Hier sind die in Rumänien im Jahr 2026 beobachteten Feiertage:

Datum Feiertag
1. Januar Neujahr
2. Januar Tag nach Neujahr
6. Januar Erscheinung des Herrn
7. Januar Synaxis des heiligen Johannes des Täufers
24. Januar Tag der Vereinigung
10. April Orthodoksischer Karfreitag
12. April Orthodoxischer Ostersonntag
13. April Orthodoxischer Ostermontag
1. Mai Tag der Arbeit
31. Mai Orthodoxischer Pfingstsonntag
1. Juni Orthodoxischer Pfingstmontag
1. Juni Kindertag
15. August Mariä Himmelfahrt
30. November Tag des heiligen Andreas
1. Dezember Nationalfeiertag
25. Dezember Weihnachten
26. Dezember Zweiter Weihnachtstag

Hinweis: Einige religiöse Feiertage, wie katholischer/protestantischer Ostern und Pfingsten, können ebenfalls von Mitarbeitenden dieser Konfessionen aufgrund spezifischer gesetzlicher Bestimmungen beobachtet werden.

Krankheitsurlaub

Mitarbeitende in Rumänien haben Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Verletzung vorübergehend arbeitsunfähig sind, basierend auf einer ärztlichen Bescheinigung eines Arztes.

  • Anspruch: Die Dauer des bezahlten Krankheitsurlaubs hängt von der Art der Krankheit und der Beitragszeit des Mitarbeitenden zur sozialen Krankenversicherung ab.
  • Zahlung: Krankheitsurlaub wird aus zwei Quellen gezahlt:
    • Der erste Tag des Krankheitsurlaubs ist unbezahlt.
    • Vom 2. bis zum 6. Tag wird der Krankheitsurlaub vom Arbeitgeber bezahlt.
    • Ab dem 7. Tag wird die Krankheitsgeldleistung aus dem Fonds der sozialen Krankenversicherung gezahlt.
  • Berechnung der Leistung: Die Krankheitsgeldleistung wird als Prozentsatz des durchschnittlichen Bruttomonatsgehalts des Mitarbeitenden der letzten 6 Monate vor der Krankheit berechnet. Der Prozentsatz variiert je nach Art der Krankheit oder Verletzung (z.B. 55 % bei allgemeinen Krankheiten bis zu 7 Tagen, 65 % für 8 bis 14 Tage und 75 % für 15 Tage oder mehr).
  • Voraussetzungen: Um Krankheitsgeld zu erhalten, müssen Mitarbeitende eine ärztliche Bescheinigung ("certificat medical") beim Arbeitgeber vorlegen.

Elternurlaub

Rumänien gewährt verschiedene Arten von Urlaub im Zusammenhang mit Geburt, Kinderbetreuung und Adoption.

  • Mutterschaftsurlaub: Schwangere Mitarbeitende haben Anspruch auf Mutterschaftsurlaub (concediu de maternitate) insgesamt 126 Kalendertage. Dieser Urlaub wird typischerweise in pränatalen (vor der Geburt) und postnatalen Abschnitt unterteilt. Der Urlaub wird durch den Fonds der sozialen Krankenversicherung zu 85 % des durchschnittlichen Bruttomonatsgehalts der letzten 6 Monate bezahlt.
  • Vaterschaftsurlaub: Väter haben Anspruch auf 10 Arbeitstage Vaterschaftsurlaub (concediu paternal) nach der Geburt eines Kindes. Dieser Urlaub kann um weitere 5 Arbeitstage verlängert werden, wenn der Vater an einem Kinderbetreuungskurs teilnimmt. Vaterschaftsurlaub wird vom Arbeitgeber zum Grundgehalt des Mitarbeiters bezahlt.
  • Elternzeit: Nach Ende des obligatorischen postnatalen Mutterschaftsurlaubs hat in der Regel ein Elternteil Anspruch auf Elternzeit (concediu pentru creșterea copilului), bis das Kind 2 Jahre alt ist (bzw. 3 Jahre bei einem behinderten Kind). Während dieses Urlaubs erhält der Elternteil eine monatliche Zulage vom Staat, basierend auf ihrem Einkommen in den 12 Monaten vor Antragstellung. Das Arbeitsverhältnis wird während dieser Zeit ruhend gestellt.
  • Adoptionsurlaub: Für Eltern, die ein Kind adoptieren, gelten ähnliche Bestimmungen, einschließlich der Dauer des Platzierungszeitraums und anschließender Elternzeit.

Weitere Arten von Urlaub

Neben den Hauptkategorien erkennt das rumänische Recht sowie die gängige Praxis mehrere weitere Arten von Urlaub in bestimmten Situationen an.

  • Trauerurlaub: Mitarbeitende haben Anspruch auf bezahlten Urlaub im Falle des Todes eines nahen Angehörigen (Ehepartner, Elternteil, Kind). Die Dauer beträgt in der Regel 3 Arbeitstage.
  • Urlaub bei Familienereignissen: Tarifverträge oder interne Vorschriften können bezahlten Urlaub für andere spezifische Familieneignisse gewähren, z.B. Heirat (typischerweise 5 Arbeitstage) oder die Heirat eines Kindes (typischerweise 2 Arbeitstage).
  • Studienurlaub: Mitarbeitende, die eine Weiterbildung anstreben, können unbezahlten Urlaub für Prüfungen oder das Verfassen einer Abschlussarbeit gewähren lassen, sofern dies mit ihrer beruflichen Weiterbildung zusammenhängt und mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde. Auch bezahlter Studienurlaub kann auf Basis von Tarifverträgen oder internen Richtlinien gewährt werden.
  • Sabbatical: Obwohl kein gesetzlicher Anspruch besteht, bieten einige Arbeitgeber unbezahlte Sabbaticals auf Basis interner Regelungen oder individueller Vereinbarungen an.
  • Urlaub für medizinische Untersuchungen: Mitarbeitende haben Anspruch auf bezahlte Freizeit für obligatorische medizinische Kontrollen, wie durch Gesetz oder Tarifverträge vorgeschrieben.

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