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Steuern in Rumänien

Detaillierte Steuerpflichten

Informieren Sie sich über Steuervorschriften für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Rumänien.

Rumänien taxes overview

Romania operates a progressive tax system for individuals, though employment income is subject to a flat rate after mandatory social contributions are deducted. The system involves significant social security contributions from both employers and employees, alongside a flat income tax rate applied to the net salary base. Employers play a crucial role in the collection and remittance of these taxes and contributions through the payroll process, ensuring compliance with national regulations. Understanding these obligations is essential for any company employing staff in Romania, whether local or foreign.

Das Management der Gehaltsabrechnung und der steuerlichen Compliance in Rumänien erfordert eine sorgfältige Beachtung der Details, da Vorschriften und Sätze Änderungen unterworfen sein können. Arbeitgeber sind verantwortlich für die Berechnung, den Abzug und die Zahlung verschiedener Beiträge und Einkommenssteuern im Auftrag ihrer Mitarbeiter sowie für die Erfüllung eigener arbeitgeberbezogener Verpflichtungen.

Arbeitgeberpflichten hinsichtlich Sozialversicherung und Lohnsteuer

Arbeitgeber in Rumänien sind verpflichtet, zu mehreren Sozialversicherungskassen basierend auf den Bruttolöhnen ihrer Arbeitnehmer beizutragen. Die primären Arbeitgeberbeiträge sind für die Work Risk and Accident Insurance Contribution (CAM). Die Bemessungsgrundlage für diese Beiträge ist in der Regel das Bruttomonatsgehalt des Mitarbeiters, bis zu bestimmten Höchstgrenzen für einzelne Beiträge.

Die erwarteten Standardbeitragssätze für 2025 sind wie folgt:

Beitragstyp Abkürzung Erwarteter Satz 2025 Bemessungsgrundlage Hinweise
Work Risk and Accident Insurance Contribution CAM 2,25% Bruttogehalt Satz variiert je nach Risikoklasse der Tätigkeit des Arbeitgebers (0,15% - 0,85%)

Hinweis: Der Satz von 2,25 % für CAM ist ein allgemeiner Wert, der häufig zitiert wird; der konkrete Satz hängt vom NACE-Code des Unternehmens und der entsprechenden Risikoklasse ab, die von 0,15 % bis 0,85 % reicht. Die obige Tabelle verwendet die allgemeine Referenz.

Arbeitgeber müssen außerdem sicherstellen, dass die Beiträge der Arbeitnehmer (CAS und CASS) korrekt berechnet und vom Bruttogehalt vor Zahlung des Nettogehalts einbehalten werden.

Anforderungen an die Einkommenssteuerabzugsquelle

Arbeitgeber sind verantwortlich für den Steuerabzug von Einkommensteuer aus den Gehältern ihrer Mitarbeiter. Der in Rumänien auf Beschäftigungseinkommen angewendete Standardsteuersatz beträgt eine Flat Rate von 10 %.

Die steuerliche Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer wird berechnet, indem die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer (CAS und CASS) vom Bruttomonatsgehalt abgezogen werden. Bestimmte persönliche Abzüge und Freibeträge können diese steuerliche Basis weiter reduzieren, bevor die 10 % Steuer angewendet werden.

Der Arbeitgeber berechnet das Bruttogehalt, subtrahiert die obligatorischen Sozialbeiträge der Arbeitnehmer (CAS und CASS), zieht etwaige persönliche Freibeträge ab und wendet dann den Steuersatz von 10 % auf den verbleibenden Betrag an, um die abzuziehende Einkommensteuer zu ermitteln.

Arbeitnehmerliche Steuerabzüge und Freibeträge

Arbeitnehmer in Rumänien unterliegen den obligatorischen Sozialversicherungsbeiträgen und der Einkommensteuer. Diese werden in der Regel vom Arbeitgeber vom Bruttogehalt einbehalten.

Die wichtigsten für 2025 erwarteten Arbeitnehmerbeiträge sind:

Beitragstyp Abkürzung Erwarteter Satz 2025 Bemessungsgrundlage Hinweise
Sozialversicherungsbeitrag CAS 25 % Bruttogehalt (bis zu einer Höchstgrenze) Höchstgrenze ist 24-mal der nationalen Bruttomindestlohn pro Monat
Sozialversicherungsbeitrags zur Gesundheit CASS 10 % Bruttogehalt (keine Höchstgrenze für Arbeitseinkommen)

Hinweis: Für bestimmte Sektoren (z.B. IT, Bauwirtschaft, Landwirtschaft, Lebensmittelindustrie) können unter bestimmten Bedingungen spezielle Ausnahmen oder reduzierte Sätze gelten. Die oben genannten Sätze sind allgemeine Sätze.

Arbeitnehmer können außerdem von persönlichen Freibeträgen profitieren, die ihre steuerliche Bemessungsgrundlage für die 10 % Einkommensteuer mindern. Der Grundfreibetrag gilt für Personen mit einem Bruttomonatsgehalt unter einem bestimmten Schwellenwert. Dieser Betrag variiert je nach Bruttogehalt und steigt für Arbeitnehmer mit Angehörigen.

Zu erwartende Schwellenwerte und Beträge für persönliche Freibeträge im Jahr 2025 (basierend auf aktuellen Regelungen):

Bruttomonatliches Einkommenslimit (RON) Grundfreibetrag (RON) Zusätzlicher Freibetrag pro Angehörigem (RON)
Bis zu 2.000 500 150
2.001 - 3.000 Abnahme von 500 bis 0 150
Über 3.000 0 150

Hinweis: Der Grundfreibetrag nimmt lineare ab bei Bruttogehalten zwischen 2.001 RON und 3.000 RON, bei 3.000 RON erreicht er null. Der zusätzliche Freibetrag für Angehörige (Ehepartner, Kinder oder andere unterstützte Familienmitglieder) ist fix pro Angehörigem, unabhängig vom Einkommen des Arbeitnehmers, gilt aber nur, wenn das Bruttogehalt des Mitarbeiters unter 3.000 RON liegt.

Fristen für Steuer-Compliance und Meldungen

Arbeitgeber in Rumänien sind verantwortlich für die rechtzeitige Berechnung, den Abzug, die Anmeldung und die Zahlung von Gehaltssteuern und Sozialbeiträgen. Die primäre Anmeldung hierfür ist Formular 112, die "Deklaration über die Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialbeiträgen, Einkommenssteuer und das nominale Register der versicherten Personen."

Formular 112 muss monatlich bis zum 25. des Monats nach dem Berichtszeitraum eingereicht werden (d.h. bis zum 25. Februar für die Gehaltsabrechnung im Januar). Die entsprechenden Zahlungen für die abgeführten Sozialbeiträge und die einbehaltene Einkommensteuer müssen ebenfalls bis zu diesem Termin erfolgen.

Auch jährliche Berichtspflichten bestehen, die die Einkünfte und gezahlten Steuern an die Mitarbeiter im Jahresverlauf zusammenfassen. Arbeitgeber müssen genaue Lohnunterlagen führen, inklusive Details zum Bruttogehalt, den Beiträgen, Abzügen und Nettoeinkommen für jeden Arbeitnehmer.

Besondere steuerliche Überlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen

Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer oder die Tätigkeit als ausländisches Unternehmen in Rumänien bringt spezifische steuerliche Überlegungen mit sich.

Steuerlicher Wohnsitz: Die steuerlichen Verpflichtungen einer Person in Rumänien hängen von ihrem Steuerstatus ab. Im Allgemeinen werden Personen, die in Rumänien steuerlich ansässig sind, auf ihr weltweites Einkommen besteuert, während Nicht-Ansässige nur auf Einkünfte aus Rumänien besteuert werden. Ein ausländischer Arbeitnehmer kann steuerlicher Bewohner Rumäniens werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, z.B. wenn sein Domizil in Rumänien liegt oder wenn er sich in einem Zeitraum von mehr als 183 Tagen innerhalb von 12 Monaten im Land aufhält.

Doppelbesteuerungsabkommen: Rumänien verfügt über ein umfassendes Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern. Diese Abkommen sollen verhindern, dass dasselbe Einkommen in zwei verschiedenen Jurisdiktionen besteuert wird, und können Entlastungen oder spezifische Regeln für die Besteuerung von Beschäftigungseinkommen für ausländische Arbeitnehmer vorsehen. Die Bestimmungen eines relevanten Abkommens können nationale Steuergesetze in bestimmten Fällen übersteigen.

Ausländische Unternehmen: Ein ausländisches Unternehmen, das Mitarbeiter in Rumänien beschäftigt, kann die Erstellung einer festen Niederlassung (PE) für steuerliche Zwecke auslösen, abhängig von Art und Dauer der Aktivitäten. Wenn eine PE geschaffen wird, unterliegt das ausländische Unternehmen der rumänischen Körperschaftsteuer auf die der PE zurechenbaren Gewinne. Auch ohne eine PE ist ein ausländisches Unternehmen, das Einwohner in Rumänien beschäftigt, im Allgemeinen verpflichtet, sich als Arbeitgeber für die Lohnsteuer und Sozialbeiträge zu registrieren und alle damit verbundenen Verpflichtungen zu erfüllen, einschließlich Abzug und Meldung. Die Nutzung eines Employer of Record Dienstes kann ausländischen Unternehmen helfen, diese komplexen Lohn- und Compliance-Anforderungen zu verwalten, ohne eine lokale Gesellschaft oder PE zu gründen.

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