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Steuern in Rumänien

449 EURpro Mitarbeiter/Monat

Learn about tax regulations for employers and employees in Rumänien

Updated on April 24, 2025

Arbeitgebersteuerpflichten

In Rumänien navigieren Arbeitgeber verschiedene Steuerpflichten, einschließlich Quellensteuer auf Einkommen, Sozialversicherungsbeiträge und sektorspezifische Steuern.

Einkommensteuer

  • Satz: Es wird ein einheitlicher Satz von 10 % auf das Einkommen der Arbeitnehmer angewendet.
  • Quellensteuer: Arbeitgeber ziehen die Einkommensteuer von den Gehältern der Arbeitnehmer ab.
  • Fälligkeitsdatum: Zahlung und Einreichung der Erklärung sind bis zum 25. des folgenden Monats fällig.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Arbeitnehmerbeiträge:
    • Rentenversicherung: 25 % des Bruttogehalts.
    • Krankenversicherung: 10 % des Bruttogehalts.
  • Arbeitgeberbeiträge:
    • Sozialversicherung:

      • 4 % für besondere Arbeitsbedingungen.
      • 8 % für spezielle Arbeitsbedingungen.
      • 0 % für normale Arbeitsbedingungen.
    • Arbeitslosenversicherung (Unfallversicherung): 2,25 % des Bruttogehalts.

  • Fälligkeitsdatum: Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeiträge sind bis zum 25. des folgenden Monats fällig.

Sonstige Steuern und Vorschriften

  • Dividendensteuer: 10 % auf Dividenden, die ab dem 1. Januar 2025 ausgeschüttet werden.
  • Bauabgabe: 1 % des Wertes bestehender Bauten zum 31. Dezember des Vorjahres (wieder eingeführt im Jahr 2025). Zahlung in zwei Raten bis zum 30. Juni und 31. Oktober.
  • Mikrounternehmensteuer: Gilt für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu EUR 250.000 (reduziert von EUR 500.000 im Jahr 2025). Sätze sind 1 % für Unternehmen mit Mitarbeitern und 3 % für solche ohne Mitarbeiter.
  • Mindestlohn: Variiert je nach Sektor; zum Beispiel RON 4.582 im Bauwesen und RON 4.050 in Landwirtschaft/Lebensmittelindustrie ab Januar 2025.
  • Steuerbefreiung für niedrige Gehälter: RON 300 pro Monat sind unter bestimmten Bedingungen bis zum 31. Dezember 2025 steuerfrei.
  • Abbau von Steueranreizen: Bestimmte Steueranreize, die zuvor für Arbeitnehmer in IT, Bauwesen, Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie galten, wurden ab Januar 2025 entfernt.

Zusätzliche Arbeitgeberpflichten

  • Jährliche Gehaltsbescheinigung: Muss auf Anfrage den Arbeitnehmern ausgestellt werden.
  • Berichtswesen: Arbeitgeber müssen monatliche Steuererklärungen (Deklaration 112) bis zum 25. des folgenden Monats einreichen.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen Stand Februar 5, 2025, aktuell sind und Änderungen durch Gesetzesänderungen vorbehalten sein können. Konsultieren Sie stets einen Steuerberater für die neuesten Informationen.

Arbeitnehmersteuerabzüge

In Rumänien umfassen die Steuerabzüge für Arbeitnehmer verpflichtende Sozialversicherungsbeiträge, Einkommensteuer und bestimmte zulässige Abzüge für spezifische Ausgaben und persönliche Umstände.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Pensionsversicherung: 25% des Bruttogehalts.
  • Krankenversicherung: 10% des Bruttogehalts.
  • Befreiung: Für Vollzeitbeschäftigte, die zwischen RON 4050 (Mindestbruttogehalt) und RON 4300 verdienen, gilt eine RON 300 Abzugsregelung von der Berechnungsgrundlage für diese Beiträge. Dies gilt ab 2025.

Einkommensteuer

  • Satz: 10% des zu versteuernden Einkommens (Bruttoeinkommen nach Sozialversicherungsbeiträgen und anderen Abzügen).
  • Abzüge: Mehrere Kategorien persönlicher Abzüge basieren auf der Anzahl der Dependents und verringern sich mit steigendem Bruttogehalt. Abzüge sind nur für ein monatliches Einkommen von bis zu RON 5300 möglich. Arbeitnehmer mit Behinderungen könnten vollständig von der Einkommensteuer befreit sein.

Weitere abzugsfähige Ausgaben

  • Freiwillige Pensionsfonds: Beiträge bis zum RON-Äquivalent von EUR 400 jährlich.
  • Private Krankenversicherung: Prämien und Abonnements bis zum RON-Äquivalent von EUR 400 jährlich.
  • Gewerkschaftsbeiträge: Monatliche Mitgliedsbeiträge.
  • Sportanlagen-Abonnements: Bis zum RON-Äquivalent von EUR 100 jährlich.
  • Wohltätige Spenden: Bis zu 3,5% der jährlichen Einkommensteuer können für wohltätige Zwecke verwendet werden.
  • Steuerliche Anreize (2025): Steuerliche Anreize wie Einkommensteuerbefreiungen oder reduzierte Beiträge, die zuvor für Sektoren wie IT, Bauwesen und Landwirtschaft galten, werden ab Januar 2025 abgeschafft.
  • Mindestlöhne (2025): Der Mindestlohn im Bausektor beträgt RON 4.582, während der Mindestlohn im Lebensmittel- und Agrarsektor RON 4.050 beträgt.
  • Essensgutscheine / Essenszulage: Arbeitnehmer können diese Leistungen erhalten, sie werden jedoch in die Berechnung für die RON 4300 Schwelle für den RON 300 Abzug einbezogen. Dies gilt speziell für 2025.

Allgemeine Steuerinformationen

  • Besteuerung basiert auf weltweitem Einkommen für rumänische Steueransässige und auf rumänisch-quelle Einkommen für Nicht-Ansässige.
  • Es gelten spezielle Regelungen bezüglich Erstattungen für Reisekosten und Nebenkosten für Telearbeiter (bis zu RON 400 monatlich).

Mehrwertsteuer

In Rumänien ist die Mehrwertsteuer (MwSt), lokal bekannt als Taxa pe Valoarea Adăugată (TVA), eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen angewendet wird.

MwSt-Sätze

  • Standardrate: 19 % (gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, die nicht für reduzierte Sätze oder Befreiungen infrage kommen). Stand Februar 5, 2025, gibt es keinen Hinweis auf eine geplante Erhöhung der MwSt, trotz früherer Berichte.
  • Reduzierte Rate 1: 9 % (gilt für bestimmte Lebensmittel, Wasser, Hotelunterkünfte, medizinische Geräte für behinderte Personen und andere spezifizierte Waren/Dienstleistungen).
  • Reduzierte Rate 2: 5 % (gilt für Bücher, Zeitungen, bestimmte Medikamente, Sozialwohnungen, Zugang zu kulturellen Veranstaltungen, Restaurant- und Catering-Services sowie andere spezifizierte Waren/Dienstleistungen).
  • Nullsatz: 0 % (gilt für innergemeinschaftliche Lieferungen, Exporte und internationalen Passagiertransport).

MwSt-Registrierung

  • Schwelle für etablierte Unternehmen: RON 300.000 Jahresumsatz. Unternehmen können sich auch registrieren, wenn sie unter dieser Schwelle liegen, wenn sie bestimmte Aktivitäten wie Warenimport oder Immobiliengeschäfte ausüben. Nicht-etablierte Einheiten, die spezifische Aktivitäten wie Innergemeinschaftstransaktionen oder Exporte durchführen, sind verpflichtet, sich für MwSt zu registrieren, unabhängig von ihrem Umsatz.
  • Schwelle für Fernverkauf (Intra-EU): EUR 10.000 Jahresumsatz. Dies gilt für Unternehmen, die Waren online an Verbraucher in Rumänien verkaufen.
  • Schwelle für Nicht-EU-Unternehmen: Keine Schwelle. Diese Unternehmen, die steuerpflichtige Lieferungen in Rumänien erbringen, müssen sich für MwSt registrieren und einen steuerlichen Vertreter benennen.
  • Registrierungsprozess: Unternehmen können sich bei der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) registrieren. Nicht-EU-Unternehmen müssen sich über einen steuerlichen Vertreter registrieren.

MwSt-Abgabe und -Zahlung

  • Einreichungsfrequenz: Monatlich für die meisten Unternehmen. Unternehmen mit Jahresumsätzen bis zu RON 500.000 und ohne innergemeinschaftliche Erwerbe können vierteljährlich abgeben.
  • Frist für die Einreichung: 25. des Monats nach dem Berichtszeitraum.
  • Zahlungsfrist: 25. des Monats nach dem Berichtszeitraum. Zahlungen müssen in RON erfolgen.
  • Elektronische Einreichung: Pflicht für mittelgroße und große Unternehmen (Jahresumsatz über RON 7 Millionen). Die meisten Steuerzahler sind verpflichtet, elektronisch einzureichen.

MwSt-Befreiungen

  • Befreiung ohne Vorsteuer: Bestimmte Bank- und Finanztransaktionen, medizinische Dienstleistungen öffentlicher Institutionen, Bildungsdienstleistungen durch autorisierte Stellen und öffentliche Postdienste. Für diese Befreiungen ist die Vorsteuer nicht erstattungsfähig.
  • Befreiung mit Vorsteuer: Beinhaltet Exporte von Waren außerhalb der EU, innergemeinschaftliche Lieferungen von Waren, internationalen Passagiertransport und Waren, die in Freihandelszonen oder bonded warehouses platziert sind. Die Vorsteuer im Zusammenhang mit diesen Lieferungen ist in der Regel erstattungsfähig.

SAF-T Berichterstattung

  • SAF-T (Standard Audit File for Tax): Diese digitale Berichterstattungspflicht gilt für alle Steuerzahler in Rumänien, einschließlich nicht-etablierter Unternehmen, gemäß folgendem Zeitplan basierend auf der Unternehmensgröße: Große Steuerzahler ab dem 1. Januar 2022, mittlere Steuerzahler ab dem 1. Januar 2023 und kleine sowie nicht-etablierte Steuerzahler ab dem 1. Januar 2025.

E-Rechnungen

  • E-Rechnungen über RO e-Factura: Verpflichtend für B2B- und B2G-Transaktionen zwischen in Rumänien registrierten VAT-Unternehmen für Transaktionen, die innerhalb Rumäniens stattfinden, ab dem 30. Juni 2024. Vereinfachte Rechnungen (in der Regel unter EUR 100) werden ab Januar 2025 in die E-Rechnungs-Pflicht aufgenommen. Transaktionen mit einem Ort der Lieferung außerhalb Rumäniens (einschließlich innergemeinschaftlicher Lieferungen mit einer gültigen EU VAT-Nummer) sind ausgeschlossen. Für B2C-Transaktionen ohne VAT-ID wird ein 13-stelliger Platzhalter aus Nullen verwendet.

E-Transport

  • E-Transport-Berichterstattung: Pflicht für internationalen Transport. Strafen bei Nichteinhaltung sind für Authorized Economic Operators (AEOs) bis zum 31. März 2025 verschoben.

E-VAT

Compliance-Benachrichtigungen und damit verbundene Strafen im Rahmen des e-VAT-Mandats sind auf Juli 2025 verschoben.

Steuervorteile

Rumänien bietet verschiedene Steueranreize zur Förderung von Investitionen und Wirtschaftswachstum. Ab dem 1. Januar 2025 wurden mehrere Änderungen umgesetzt, die bestehende Anreize beeinflussen und neue einführen.

Steueranreize für Unternehmen

  • Reinvestierter Gewinn: Gewinne, die in neue technologische Ausrüstung für Produktions-, Verarbeitungs- und Renovierungsaktivitäten reinvestiert werden, sind von der Körperschaftsteuer befreit. Dazu gehören Computer, Peripheriegeräte, Registrierkassen, Kontroll- und Abrechnungsmaschinen sowie Software. Es ist wichtig zu beachten, dass Ausrüstung im Rahmen dieses Anreizes nicht mit der beschleunigten Abschreibungsmethode abgeschrieben werden kann.
  • Forschung und Entwicklung (F&E): Unternehmen, die in F&E-Aktivitäten tätig sind, können von einer zusätzlichen 50%-igen Abzugsfähigkeit der förderfähigen F&E-Ausgaben profitieren. Für Geräte und Ausrüstung, die in F&E verwendet werden, kann ebenfalls eine beschleunigte Abschreibung angewendet werden. Um sich zu qualifizieren, müssen die Aktivitäten als anwendungsorientierte Forschung oder technologische Entwicklung klassifiziert werden, die für die Tätigkeit des Steuerpflichtigen relevant sind und innerhalb Rumäniens oder der EU/EWR durchgeführt werden.
  • Innovations- und F&E-Befreiung: Steuerpflichtige, die ausschließlich in Innovations- und F&E-Aktivitäten im Zusammenhang mit wissenschaftlicher Forschung und technologischer Entwicklung tätig sind, sind für die ersten zehn Betriebsjahre von der Körperschaftsteuer befreit.
  • Industrielle Parks: Unternehmen, die sich in Industrie-, Wissenschafts- oder Technologiparks befinden, profitieren von Befreiungen bei Grundsteuer, Gebäude- und Stadtplanungsteuer. Sie sind auch von Steuern im Zusammenhang mit der Änderung der Landnutzung für Parzellen innerhalb dieser Parks befreit.

Weitere Steueranreize und Änderungen

  • Dividendensteuer: Die Dividendensteuer wurde von 8% auf 10% für alle Steuerpflichtigen (Unternehmen, Privatpersonen und Nicht-Residenzen) erhöht.
  • Mikrounternehmensteuer: Die jährliche Umsatzgrenze für die Besteuerung von Mikrounternehmen wurde auf €250.000 für 2025 gesenkt und wird 2026 weiter auf €100.000 reduziert. Die disqualifizierende Bedingung, mehr als 20% des Einkommens aus Beratungs- und Managementdienstleistungen zu erzielen, wurde aufgehoben. Die NACE-Codes, die den 1%- oder 3%-Mikrounternehmensteuersatz bestimmen, wurden aktualisiert.
  • Bau-Steuer: Eine 1%-Bau-Steuer wurde wieder eingeführt auf den Wert bestehender Bauten in der Bilanz eines Steuerpflichtigen zum 31. Dezember des Vorjahres, ausgenommen Gebäude, die der Bau-Steuer unterliegen. Öffentliche Institutionen, nationale Forschungs- und Entwicklungsinstitute, Non-Profit-Organisationen und andere spezifische Einrichtungen sind befreit.
  • Eliminierung spezifischer Anreize: Steueranreize, einschließlich Einkommensteuerbefreiungen und reduzierter Rentenbeiträge für Gehälter unter RON 10.000, die zuvor für IT, Bau, Landwirtschaft und Lebensmittelindustrien galten, wurden ab Januar 2025 abgeschafft.
  • Ausländischer Steuerkredit: Rumänien bietet einen ausländischen Steuerkredit für inländische Steuern, die in ausländischen Jurisdiktionen gezahlt wurden, vorausgesetzt, es besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Rumänien und dem jeweiligen Land sowie ordnungsgemäße Dokumentation. Der Kredit ist auf die rumänische Steuer auf diese Einkünfte beschränkt.
  • Beteiligungsausschluss: Dividenden, die eine rumänische inländische Gesellschaft von einem EU/EEA-Mitgliedstaat oder einem Vertragsland erhält, sind steuerfrei, wenn die rumänische Gesellschaft mindestens 10% der Anteile des Zahlers für mindestens ein Jahr hält.

Es ist wichtig, einen Steuerfachmann zu konsultieren, um die aktuellsten und individuell zugeschnittenen Hinweise zu rumänischen Steueranreizen zu erhalten. Vorschriften können komplex sein und Änderungen unterliegen, daher ist eine aktuelle Expertenberatung entscheidend für eine präzise Steuerplanung und Einhaltung.

Martijn
Daan
Harvey

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