Arbeitgebersteuerverpflichtungen
In Rumänien navigieren Arbeitgeber verschiedene Steuerverpflichtungen, einschließlich der Einkommenssteuerabführung, der Sozialversicherungsbeiträge und spezifischer sektorspezifischer Steuern.
Einkommenssteuer
- Satz: Ein einheitlicher Satz von 10% wird auf das Einkommen der Arbeitnehmer angewendet.
- Abführung: Arbeitgeber führen die Einkommenssteuer von den Gehältern der Arbeitnehmer ab.
- Fälligkeit: Zahlung und Einreichung der Erklärung sind bis zum 25. des Folgemonats fällig.
Sozialversicherungsbeiträge
- Arbeitnehmerbeiträge:
- Rentenversicherung: 25% des Bruttoeinkommens.
- Krankenversicherung: 10% des Bruttoeinkommens.
- Arbeitgeberbeiträge:
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Sozialversicherung:
- 4% für bestimmte Arbeitsbedingungen.
- 8% für besondere Arbeitsbedingungen.
- 0% für normale Arbeitsbedingungen.
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Arbeitsversicherung (Unfallversicherung): 2,25% des Bruttogehalts.
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- Fälligkeit: Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer sind bis zum 25. des Folgemonats fällig.
Weitere Steuern und Regelungen
- Dividendensteuer: 10% auf ausgeschüttete Dividenden ab dem 1. Januar 2025.
- Bauabgabe: 1% des Wertes bestehender Bauten zum 31. Dezember des Vorjahres (wird 2025 wiedereingeführt). Zahlbar in zwei Raten bis zum 30. Juni und 31. Oktober.
- Mikrounternehmersteuer: Anwendbar auf Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 250.000 EUR (reduziert von 500.000 EUR im Jahr 2025). Die Sätze betragen 1% für Unternehmen mit Mitarbeitern und 3% für solche ohne Mitarbeiter.
- Mindestlohn: Variiert je nach Sektor; zum Beispiel 4.582 RON im Bauwesen und 4.050 RON in der Landwirtschaft/Lebensmittelindustrie ab Januar 2025.
- Steuerbefreiung für niedrige Gehälter: 300 RON pro Monat sind unter bestimmten Bedingungen bis zum 31. Dezember 2025 steuerfrei.
- Abschaffung von Steueranreizen: Bestimmte zuvor für Beschäftigte in den Bereichen IT, Bau, Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie geltende Steueranreize wurden ab Januar 2025 entfernt.
Zusätzliche Arbeitgeberpflichten
- Jahresgehaltsbescheinigung: Muss den Mitarbeitern auf Anfrage bereitgestellt werden.
- Berichterstattung: Arbeitgeber müssen monatliche Steuererklärungen (Erklärung 112) bis zum 25. des Folgemonats einreichen.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen mit Stand vom 5. Februar 2025 aktuell sind und aufgrund von Gesetzesänderungen Änderungen unterliegen können. Konsultieren Sie immer einen Steuerberater für die neuesten Informationen.
Lohnsteuerabzüge
In Rumänien umfassen die Steuerabzüge für Arbeitnehmer obligatorische Sozialversicherungsbeiträge, Einkommensteuer und bestimmte zulässige Abzüge für spezifische Ausgaben und persönliche Umstände.
Sozialversicherungsbeiträge
- Rentenversicherung: 25% des Bruttogehalts.
- Krankenversicherung: 10% des Bruttogehalts.
- Freistellung: Ein Abzug von RON 300 von der Berechnungsgrundlage für diese Beiträge gilt für Vollzeitbeschäftigte, die zwischen RON 4050 (Mindestbruttogehalt) und RON 4300 verdienen. Dies gilt ab 2025.
Einkommensteuer
- Satz: 10% des zu versteuernden Einkommens (Bruttoeinkommen nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und anderer Abzüge).
- Abzüge: Mehrere Kategorien von persönlichen Abzügen basieren auf der Anzahl der Angehörigen und nehmen ab, wenn das Bruttogehalt steigt. Abzüge sind nur für ein monatliches Einkommen von bis zu RON 5300 verfügbar. Arbeitnehmer mit Behinderungen könnten vollständig von der Einkommensteuer befreit sein.
Andere abziehbare Ausgaben
- Freiwillige Rentenfonds: Beiträge bis zum RON-Äquivalent von jährlich 400 EUR.
- Private Krankenversicherung: Prämien und Abonnements bis zum RON-Äquivalent von jährlich 400 EUR.
- Gewerkschaftsbeiträge: Monatliche Mitgliedsbeiträge.
- Abonnements für Sporteinrichtungen: Bis zum RON-Äquivalent von jährlich 100 EUR.
- Wohltätige Spenden: Bis zu 3,5% der jährlichen Einkommensteuer können für wohltätige Zwecke verwendet werden.
- Entfernung von Steuervergünstigungen (2025): Steuervergünstigungen wie Einkommensteuerbefreiungen oder reduzierte Beiträge, die zuvor für Sektoren wie IT, Bauwesen und Landwirtschaft erhältlich waren, werden für ab Januar 2025 erzielte Einkünfte abgeschafft.
- Mindestlöhne (2025): Der Mindestlohn im Bausektor beträgt RON 4.582, während der Mindestlohn für den Ernährungs- und Landwirtschaftssektor RON 4.050 beträgt.
- Essensgutscheine/Lebensmittelzuschuss: Arbeitnehmer können diese Leistungen erhalten, aber sie werden in die Berechnung für die RON 4300 Schwelle für den RON 300 Abzug einbezogen. Dies ist spezifisch für 2025.
Allgemeine Steuerinformationen
- Die Besteuerung basiert auf dem weltweiten Einkommen für rumänische Steuerresidenten und auf in Rumänien erzieltem Einkommen für Nichtresidenten.
- Spezifische Regeln gelten für die Rückerstattung von Reisekosten und Nebenkosten für Telearbeiter (bis zu RON 400 monatlich).
USt
In Rumänien ist die Mehrwertsteuer (MwSt), lokal bekannt als Taxa pe Valoarea Adăugată (TVA), eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird.
MwSt-Sätze
- Standardsatz: 19% (anwendbar auf die meisten Waren und Dienstleistungen, die nicht für ermäßigte Sätze oder Ausnahmen in Frage kommen). Bis zum 5. Februar 2025 gibt es keine Hinweise auf eine geplante Erhöhung des MwSt-Satzes, trotz früherer Berichte.
- Ermäßigter Satz 1: 9% (anwendbar auf bestimmte Lebensmittel, Wasser, Hotelunterkünfte, medizinische Ausrüstung für Behinderte und andere spezifische Waren/Dienstleistungen).
- Ermäßigter Satz 2: 5% (anwendbar auf Bücher, Zeitungen, bestimmte Medikamente, sozialen Wohnungsbau, Zugang zu kulturellen Veranstaltungen, Restaurant- und Cateringservices und andere spezifische Waren/Dienstleistungen).
- Nullsatz: 0% (anwendbar auf innergemeinschaftliche Lieferungen, Exporte und internationalen Personentransport).
MwSt-Registrierung
- Schwelle für etablierte Unternehmen: RON 300.000 Jahresumsatz. Unternehmen können sich freiwillig registrieren, auch wenn sie unter dieser Schwelle liegen, wenn sie spezifische Aktivitäten wie den Import von Waren oder Immobiliengeschäfte durchführen. Nicht etablierte Unternehmen, die spezifische Aktivitäten wie innergemeinschaftliche Transaktionen oder Exporte durchführen, sind verpflichtet, sich unabhängig von ihrem Umsatz für die MwSt zu registrieren.
- Schwelle für Fernverkäufe (innerhalb der EU): EUR 10.000 Jahresumsatz. Dies gilt für Unternehmen, die Waren online an Verbraucher in Rumänien verkaufen.
- Schwelle für Nicht-EU-Unternehmen: Keine Schwelle. Diese Unternehmen, die steuerpflichtige Lieferungen in Rumänien erbringen, müssen sich für die MwSt registrieren und einen steuerlichen Vertreter ernennen.
- Registrierungsprozess: Unternehmen können sich bei der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) registrieren. Nicht-EU-Unternehmen müssen sich über einen steuerlichen Vertreter registrieren.
MwSt-Erklärung und Zahlung
- Einreichungsfrequenz: Monatlich für die meisten Unternehmen. Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu RON 500.000 und ohne innergemeinschaftliche Erwerbe können vierteljährlich einreichen.
- Einreichungsfrist: 25. des Monats nach dem Berichtszeitraum.
- Zahlungsfrist: 25. des Monats nach dem Berichtszeitraum. Zahlungen müssen in RON erfolgen.
- Elektronische Einreichung: Verpflichtend für mittelgroße und große Unternehmen (Jahresumsatz über RON 7 Millionen). Die meisten Steuerzahler sind verpflichtet, elektronisch einzureichen.
MwSt-Befreiungen
- Befreiung ohne Vorsteuerabzug: Bestimmte Bank- und Finanzgeschäfte, medizinische Dienstleistungen von öffentlichen Einrichtungen, Bildungsleistungen durch anerkannte Einrichtungen und öffentliche Postdienste. Für diese Befreiungen ist die Vorsteuer nicht erstattungsfähig.
- Befreiung mit Vorsteuerabzug: Dazu gehören Exporte von Waren außerhalb der EU, innergemeinschaftliche Lieferungen von Waren, internationaler Personenverkehr und Waren in Freihandelszonen oder Zolllagern. Die mit diesen Umsätzen zusammenhängende Vorsteuer ist in der Regel erstattungsfähig.
SAF-T-Berichterstattung
- SAF-T (Standard Audit File for Tax): Diese digitale Berichtsanforderung gilt für alle Steuerzahler in Rumänien, einschließlich nicht-etablierter Unternehmen, gemäß dem folgenden Zeitplan, basierend auf der Unternehmensgröße: Große Steuerzahler ab dem 1. Januar 2022, mittelgroße Steuerzahler ab dem 1. Januar 2023 und kleine sowie nicht-etablierte Steuerzahler ab dem 1. Januar 2025.
E-Rechnung
- E-Rechnung über RO e-Factura: Verpflichtend für B2B- und B2G-Transaktionen zwischen rumänischen MwSt-registrierten Unternehmen für Transaktionen innerhalb Rumäniens, die nach dem 30. Juni 2024 erfolgen. Vereinfachte Rechnungen (in der Regel solche unter EUR 100) werden ab Januar 2025 in das E-Rechnungsmandat aufgenommen. Transaktionen mit Lieferort außerhalb Rumäniens (einschließlich innergemeinschaftlicher Lieferungen mit gültiger EU-MwSt-Nummer) sind ausgeschlossen. Für B2C-Transaktionen ohne MwSt-ID wird ein 13-stelliger Platzhalter aus Nullen verwendet.
E-Transport
- E-Transport-Berichterstattung: Verpflichtend für internationalen Transport. Sanktionen bei Nichteinhaltung sind für AEOs (Authorized Economic Operators) bis zum 31. März 2025 ausgesetzt.
E-MwSt
Benachrichtigungen zur Einhaltung und damit verbundene Sanktionen unter dem E-MwSt-Mandat sind auf Juli 2025 verschoben worden.
Steueranreize
Rumänien bietet verschiedene Steueranreize zur Förderung von Investitionen und wirtschaftlichem Wachstum. Ab dem 1. Januar 2025 wurden mehrere Änderungen umgesetzt, die bestehende Anreize betreffen und neue einführen.
Unternehmenssteueranreize
- Reinvestierter Gewinn: Gewinne, die in neue technologische Ausrüstung investiert werden, die für Produktions-, Verarbeitungs- und Instandhaltungsaktivitäten genutzt wird, sind von der Körperschaftsteuer befreit. Dazu gehören Computer, Peripheriegeräte, Registrierkassen, Kontroll- und Abrechnungsgeräte und Software. Es ist wichtig zu beachten, dass Geräte unter diesem Anreiz nicht mittels der beschleunigten Methode abgeschrieben werden können.
- Forschung und Entwicklung (F&E): Unternehmen, die in F&E-Aktivitäten engagiert sind, können von einem zusätzlichen Abzug von 50% auf berechtigte F&E-Ausgaben profitieren. Eine beschleunigte Abschreibung kann auch auf Geräte und Ausrüstungen angewendet werden, die in der F&E genutzt werden. Um sich zu qualifizieren, müssen Aktivitäten als angewandte Forschung oder technologische Entwicklung klassifiziert werden, die für die Aktivität des Steuerzahlers relevant sind und innerhalb Rumäniens oder der EU/EWR durchgeführt werden.
- Befreiung für Innovation und F&E: Steuerpflichtige, die ausschließlich an Innovationen und F&E im Zusammenhang mit wissenschaftlicher Forschung und technologischer Entwicklung arbeiten, sind für die ersten zehn Jahre ihrer Tätigkeit von der Körperschaftsteuer befreit.
- Industrieparks: Unternehmen, die in Industrie-, Wissenschafts- oder Technologieparks ansässig sind, profitieren von Befreiungen von der Grundstückssteuer, der Gebäudesteuer und der Stadtplanungssteuer. Sie sind auch von Steuern im Zusammenhang mit einer Änderung der Grundstücksnutzung für Parzellen innerhalb dieser Parks befreit.
Andere Steueranreize und Änderungen
- Dividendensteuer: Die Dividendensteuer wurde für alle Steuerzahler (Unternehmen, Privatpersonen und Gebietsfremde) von 8% auf 10% erhöht.
- Mikrounternehmenssteuer: Die Umsatzgrenze für die Besteuerung von Mikrounternehmen wurde für 2025 auf 250.000 € gesenkt und wird 2026 weiter auf 100.000 € reduziert. Die disqualifizierende Bedingung, mehr als 20% der Einnahmen aus Beratungs- und Managementdiensten zu erzielen, wurde entfernt. NACE-Codes, die den 1%- oder 3%-Steuersatz für Mikrounternehmen bestimmen, wurden aktualisiert.
- Baukonstruktionsteuer: Eine 1%ige Steuer auf Baukonstruktionen wurde für den Wert bestehender Bauwerke auf der Bilanz eines Steuerpflichtigen zum 31. Dezember des Vorjahres wiedereingeführt, ausgenommen Gebäude, die der Gebäudesteuer unterliegen. Öffentliche Institutionen, nationale Forschungs- und Entwicklungsinstitute, gemeinnützige Organisationen und andere spezifische Einrichtungen sind befreit.
- Abschaffung spezifischer Anreize: Steuererleichterungen, einschließlich Einkommenssteuerbefreiungen und reduzierter Rentenbeiträge für Gehälter unter 10.000 RON, die zuvor auf die IT-, Bau-, Landwirtschafts- und Nahrungsmittelbranchen anwendbar waren, wurden ab Januar 2025 abgeschafft.
- Ausländischer Steuergutschrift: Rumänien bietet eine ausländische Steuergutschrift für Steuern an, die in ausländischen Jurisdiktionen gezahlt wurden, sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Rumänien und dem jeweiligen Land besteht und ordnungsgemäße Unterlagen vorhanden sind. Die Gutschrift ist auf die in Rumänien auf dieses Einkommen zu zahlende Steuer begrenzt.
- Beteiligungsbefreiung: Dividenden, die von einem in Rumänien ansässigen Unternehmen aus einem EU/EWR-Mitgliedstaat oder einem Vertragsland erhalten werden, sind steuerfrei, wenn das rumänische Unternehmen mindestens 10% der Anteile des zahlenden Unternehmens für mindestens ein Jahr hält.
Es ist wichtig, sich mit einem Steuerfachmann in Verbindung zu setzen, um die aktuellsten und individuell zugeschnittenen Informationen zu rumänischen Steueranreizen zu erhalten. Vorschriften können komplex und Änderungen unterworfen sein, sodass aktuelle Expertenberatung entscheidend für die genaue Steuerplanung und -einhaltung ist.