Rumänien, als Mitglied der Europäischen Union, verfügt über spezifische Vorschriften für die Einreise und Beschäftigung von Nicht-EU/EWR/Schweizer Bürgern. Ausländische Staatsangehörige, die in Rumänien arbeiten möchten, benötigen in der Regel sowohl ein Langzeitvisum für die Beschäftigung als auch eine Arbeitserlaubnis, die vom Arbeitgeber vor der Visumantragstellung zu ihren Gunsten beantragt wird. Der Ablauf erfordert eine Koordination zwischen dem ausländischen Staatsangehörigen, dem potenziellen Arbeitgeber in Rumänien und den entsprechenden rumänischen Behörden, hauptsächlich der Generalinspektion für Immigration (IGI) und dem Außenministerium (MAE) durch seine diplomatischen Vertretungen und Konsulate im Ausland.
Die Navigation durch die Anforderungen für Arbeitserlaubnisse und Visa ist sowohl für Arbeitgeber als auch für ausländische Arbeitnehmer entscheidend, um die rechtliche Konformität und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Der Prozess kann je nach Art der ausgeführten Arbeit, Dauer des Aufenthalts und Staatsangehörigkeit des Antragstellers leicht variieren. Das Verständnis der spezifischen Schritte, erforderlichen Dokumente und Zeitpläne ist wesentlich für eine erfolgreiche Bewerbung.
Gängige Visatypen für ausländische Arbeitskräfte
Ausländische Staatsangehörige, die eine Beschäftigung in Rumänien anstreben, benötigen in der Regel ein Langzeitvisum für die Beschäftigung (D/AM). Diese Visakategorie umfasst verschiedene Arten von Arbeitsaktivitäten. Weitere relevante Langzeitvisa können für hochqualifizierte Arbeitskräfte, entsandte Arbeitnehmer (ICT - Intra-Company Transferees) oder spezielle Kategorien wie Saisonarbeiter oder Sportler gelten.
Hier sind einige gängige Visaarten, die für die Beschäftigung relevant sind:
- Langzeitvisum für Arbeit (D/AM): Die häufigste Art, ausgestellt an Personen, die eine Arbeitserlaubnis von der Generalinspektion für Immigration erhalten haben.
- Langzeitvisum für hochqualifizierte Arbeitskräfte (D/VS): Für Personen mit einer hochqualifizierten Position, oft mit speziellen Bildungs- oder Berufsvoraussetzungen, möglicherweise im Rahmen des EU Blue Card Schemes.
- Langzeitvisum für Intra-Company Transfers (D/IC): Für Manager, Spezialisten oder Trainees, die innerhalb eines multinationalen Unternehmens an eine rumänische Einheit transferiert werden.
Die Anspruchskriterien für diese Visa sind an den Zweck des Aufenthalts gekoppelt und erfordern in der Regel eine gültige Arbeitserlaubnis (oder Mitteilung/Zusage für bestimmte Kategorien wie ICT), Nachweis der finanziellen Mittel, Nachweis der Unterkunft und andere allgemeine Visumsanforderungen.
Anforderungen und Verfahren zur Beantragung der Arbeitserlaubnis
Die Arbeitserlaubnis ist eine Voraussetzung für das Langzeitvisum für Beschäftigung und wird in der Regel vom rumänischen Arbeitgeber im Namen des ausländischen Staatsangehörigen beantragt. Der Antrag wird bei der Generalinspektion für Immigration (IGI) eingereicht.
Anforderungen des Arbeitgebers:
- Der Arbeitgeber muss rechtlich in Rumänien registriert sein.
- Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Stelle nicht von einem rumänischen Staatsbürger, einem EU/EWR/Schweizer Bürger oder einem langfristigen Einwohner in Rumänien besetzt werden kann. Dies beinhaltet oft einen Arbeitsmarkttest.
- Der Arbeitgeber muss belegen, dass er die finanziellen Mittel besitzt, um das Gehalt des ausländischen Mitarbeiters zu zahlen, welches den nationalen Mindestlohn oder eine höhere Schwelle für bestimmte Kategorien (z.B. hochqualifizierte Arbeitskräfte) erreichen muss.
- Der Arbeitsvertrag muss den rumänischen Arbeitsgesetzen entsprechen.
Anforderungen des Mitarbeiters (für den Antrag auf Arbeitserlaubnis):
- Gültiger Reisepass.
- Nachweis der beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen, die für die Position relevant sind.
- Medizinisches Attest, das die Arbeitsfähigkeit bestätigt.
- Führungszeugnis oder gleichwertiges Dokument.
- Weitere vom jeweiligen Arbeitserlaubnistyp geforderte Dokumente.
Verfahren:
- Arbeitgeber beantragt die Arbeitserlaubnis: Der rumänische Arbeitgeber reicht den Antrag auf Arbeitserlaubnis und die erforderlichen Dokumente bei der IGI ein.
- IGI-Prüfung: Die IGI bewertet den Antrag, einschließlich der Lage auf dem Arbeitsmarkt sowie der Eignung des Arbeitgebers und des Mitarbeiters.
- Ausstellung der Arbeitserlaubnis: Bei Genehmigung stellt die IGI die Arbeitserlaubnis aus (oder eine positive Mitteilung/Entscheidung für Kategorien wie ICT).
- Visumantrag: Der ausländische Staatsangehörige beantragt das Langzeitvisum für Arbeit (D/AM) bei der rumänischen diplomatischen Vertretung oder dem Konsulat in seinem Heimatland und legt die Arbeitserlaubnis sowie andere erforderliche Dokumente vor.
- Visa-Ausstellung: Bei Genehmigung des Antrags wird das Visum ausgestellt.
- Einreise nach Rumänien: Der ausländische Staatsangehörige reist mit dem Langzeitvisum nach Rumänien ein.
- Antrag auf Aufenthaltserlaubnis: Innerhalb eines festgelegten Zeitraums nach der Einreise (in der Regel 30 Tage) muss der ausländische Staatsangehörige einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bei der örtlichen IGI stellen.
Bearbeitungszeiten und Gebühren:
- Arbeitserlaubnis: Die Bearbeitungszeit kann variieren, in der Regel zwischen 30 und 90 Tagen, abhängig von der Komplexität und der Auslastung der IGI. Für bestimmte Fälle kann ein beschleunigtes Verfahren mit kürzeren Bearbeitungszeiten (z.B. 10-15 Tage) gegen einen höheren Gebühr verfügbar sein.
- Gebühr für Arbeitserlaubnis: Die Standardgebühr für die Ausstellung einer Arbeitserlaubnis beträgt etwa 100 EUR (oder äquivalent in RON). Für beschleunigte Verfahren gelten höhere Gebühren.
- Langzeitvisum: Die Bearbeitungszeit beträgt im Allgemeinen bis zu 10-15 Tage nach vollständiger Einreichung des Antrags, kann aber bei komplexeren Fällen verlängert werden.
- Visa-Gebühr: Die Standardgebühr für ein Langzeitvisum beträgt circa 120 EUR.
Hinweis: Gebühren und Bearbeitungszeiten können sich je nach Regierungsbestimmungen ändern.
Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung
Nach legalem Aufenthalt in Rumänien über einen längeren Zeitraum hinweg können ausländische Staatsangehörige für eine Daueraufenthaltsgenehmigung (langfristige Aufenthaltsgenehmigung) in Betracht kommen.
Allgemeine Anspruchskriterien:
- Rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Rumänien für mindestens 5 Jahre auf Basis einer temporären Aufenthaltsgenehmigung. Abwesenheiten von Rumänien während dieses Zeitraums sollten 6 aufeinanderfolgende Monate und insgesamt 10 Monate innerhalb der 5 Jahre nicht überschreiten.
- Nachweis über stabile und ausreichende finanzielle Ressourcen zur eigenen Unterstützung und für Abhängige.
- Nachweis einer Krankenversicherung.
- Nachweis der Unterkunft.
- Kenntnisse der rumänischen Sprache (in der Regel durch einen Test nachgewiesen).
- Kein Eintrag im Führungszeugnis.
- Nachweis der Integration in die rumänische Gesellschaft.
Bestimmte Kategorien, wie Inhaber von EU Blue Cards, können andere Anforderungen oder kürzere Qualifikationszeiträume haben. Der Antrag auf Langzeitaufenthalt wird bei der Generalinspektion für Immigration gestellt.
Optionen für Visas für Angehörige
Ausländische Staatsangehörige mit einer gültigen rumänischen Aufenthaltserlaubnis (einschließlich solcher basierend auf einer Arbeitserlaubnis) können einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen, um ihre Angehörigen nach Rumänien zu holen.
Anspruchsberechtigte Angehörige:
- Ehepartner.
- Minderjährige unverheiratete Kinder (unter 18 Jahren), einschließlich adoptierten Kindern.
- Abhängige Eltern (unter spezifischen Bedingungen, meistens wenn sie sich nicht selbst versorgen können und keine andere Familie im Heimatland haben).
Verfahren für Familienzusammenführung:
- Sponsor beantragt die Genehmigung für Familienzusammenführung: Der im Ausland lebende ausländische Staatsangehörige (der Sponsor) beantragt bei der Generalinspektion für Immigration die Genehmigung für den Familienzusammenführungsantrag.
- IGI-Prüfung: Die IGI bewertet den Antrag, einschließlich des rechtlichen Status, der finanziellen Mittel, der Unterkunft und der Beziehung zu den Angehörigen.
- Genehmigungsbenachrichtigung: Bei Genehmigung stellt die IGI eine Benachrichtigung aus.
- Visumantrag: Die Angehörigen beantragen ein Langzeitvisum für Familienzusammenführung (D/VF) bei der rumänischen diplomatischen Vertretung oder dem Konsulat in ihrem Heimatland und legen die IGI-Genehmigung sowie andere erforderliche Dokumente (Nachweis der Verwandtschaft, finanzielle Mittel usw.) vor.
- Visa-Ausstellung: Bei Genehmigung des Antrags werden die Visa ausgestellt.
- Einreise nach Rumänien: Die Angehörigen reisen mit dem Langzeitvisum nach Rumänien.
- Antrag auf Aufenthaltserlaubnis: Innerhalb eines festgelegten Zeitraums nach der Einreise (in der Regel 30 Tage) müssen die Angehörigen einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bei der örtlichen IGI stellen.
Visum- und Aufenthaltserlaubnis-Compliance für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Der Erhalt des rechtlichen Status in Rumänien ist eine gemeinsame Verantwortung zwischen dem ausländischen Staatsangehörigen und dem beschäftigenden Unternehmen.
Verpflichtungen des Arbeitgebers:
- Sicherstellen, dass der ausländische Staatsangehörige eine gültige Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis besitzt.
- Die Generalinspektion für Immigration innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens (in der Regel 10 Arbeitstage) über Änderungen im Beschäftigungsstatus des ausländischen Mitarbeiters (z.B. Beendigung des Arbeitsvertrags) informieren.
- Aufzeichnungen in Bezug auf die Beschäftigung und den rechtlichen Status des ausländischen Mitarbeiters führen.
- Die rumänischen Arbeitsgesetze hinsichtlich Arbeitsverträgen, Arbeitsbedingungen und Gehaltszahlungen einhalten.
- Bei Bedarf mit den Einwanderungsbehörden kooperieren.
Verpflichtungen des Mitarbeiters:
- Einen gültigen Reisepass, Visum und Aufenthaltserlaubnis stets führen.
- Die Bedingungen seines Visums und der Aufenthaltserlaubnis einhalten (z.B. nur beim auf dem Arbeitserlaubnis genannten Arbeitgeber arbeiten).
- Die Generalinspektion für Immigration über Änderungen persönlicher Daten (Adresse, Familienstand usw.) informieren.
- Vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis eine Verlängerung beantragen.
- Die rumänischen Gesetze und Vorschriften einhalten.
Das Nichtbefolgen der Einwanderungsbestimmungen kann sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer zu Strafen führen, darunter Bußgelder, Abschiebung des ausländischen Mitarbeiters und Einschränkungen bei zukünftigen Einstellungen ausländischer Arbeitskräfte.
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