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Arbeitsgenehmigungen und Visa in Rumänien

Arbeitsgenehmigungen und Visa in Rumänien

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Arbeitnehmer in Rumänien sponsern.

Rumänien work-permits-and-visas overview

Rumänien, als Mitglied der Europäischen Union, verfügt über spezifische Vorschriften für die Einreise und Beschäftigung von Nicht-EU/EEA/Schweizer Bürgern. Ausländische Staatsangehörige, die in Rumänien arbeiten möchten, benötigen in der Regel sowohl ein Langzeitvisum für die Beschäftigung als auch eine Arbeitserlaubnis, die vom Arbeitgeber vor der Visumantragstellung in ihrem Namen beantragt wird. Der Prozess erfordert die Koordination zwischen dem ausländischen Staatsangehörigen, dem potenziellen Arbeitgeber in Rumänien und den zuständigen rumänischen Behörden, hauptsächlich der General Inspectorate for Immigration (IGI) und dem Außenministerium (MAE) durch seine diplomatischen Vertretungen und Konsulate im Ausland.

Die Navigation durch die Anforderungen für Arbeitserlaubnisse und Visa ist sowohl für Arbeitgeber als auch für ausländische Arbeitnehmer entscheidend, um die rechtliche Konformität und einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Der Prozess kann je nach Art der ausgeübten Tätigkeit, Aufenthaltsdauer und Nationalität des Antragstellers leicht variieren. Das Verständnis der spezifischen Schritte, erforderlichen Dokumente und Zeitpläne ist für eine erfolgreiche Antragstellung unerlässlich.

Gängige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer

Ausländische Staatsangehörige, die eine Beschäftigung in Rumänien anstreben, benötigen in der Regel ein Langzeitvisum für die Beschäftigung (D/AM). Diese Visakategorie umfasst verschiedene Arten von Arbeitsaktivitäten. Weitere relevante Langzeitvisumtypen können solche für hochqualifizierte Arbeitnehmer, entsandte Arbeitnehmer (ICT - Intra-Corporate Transferees) oder spezielle Kategorien wie Saisonarbeiter oder Sportler umfassen.

Hier sind einige gängige Visatypen, die für die Beschäftigung relevant sind:

  • Langzeitvisum für die Beschäftigung (D/AM): Der häufigste Typ, ausgestellt an Personen, die eine Arbeitserlaubnis von der General Inspectorate for Immigration erhalten haben.
  • Langzeitvisum für hochqualifizierte Arbeitnehmer (D/VS): Für Personen in einer hochqualifizierten Position, oft mit spezifischen Bildungs- oder Berufsvoraussetzungen, möglicherweise im Rahmen des EU Blue Card Schemes.
  • Langzeitvisum für Intra-Corporate Transferees (D/IC): Für Manager, Spezialisten oder Trainee-Mitarbeiter, die innerhalb eines multinationalen Unternehmens an eine rumänische Einheit transferiert werden.

Die Anspruchskriterien für diese Visa sind an den Zweck des Aufenthalts gebunden und erfordern in der Regel eine gültige Arbeitserlaubnis (oder eine Benachrichtigung/ Genehmigung für bestimmte Kategorien wie ICT), Nachweis finanzieller Mittel, Nachweis der Unterkunft und andere allgemeine Visaanforderungen.

Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis

Die Arbeitserlaubnis ist eine Voraussetzung für das Langzeitvisum für die Beschäftigung und wird in der Regel vom rumänischen Arbeitgeber im Namen des ausländischen Staatsangehörigen beantragt. Der Antrag wird bei der General Inspectorate for Immigration (IGI) eingereicht.

Anforderungen des Arbeitgebers:

  • Der Arbeitgeber muss rechtlich in Rumänien registriert sein.
  • Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Position nicht von einem rumänischen Staatsbürger, einem EU/EEA/Schweizer Bürger oder einem langfristigen Bewohner Rumäniens besetzt werden kann. Dies beinhaltet oft einen Arbeitsmarkttest.
  • Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass er die finanziellen Mittel hat, um das Gehalt des ausländischen Mitarbeiters zu zahlen, das den nationalen Mindestlohn oder eine höhere Grenze für bestimmte Kategorien (z.B. hochqualifizierte Arbeiter) erfüllen muss.
  • Der Arbeitsvertrag muss den rumänischen Arbeitsgesetzen entsprechen.

Anforderungen des Arbeitnehmers (für den Antrag auf die Arbeitserlaubnis):

  • Gültiger Reisepass.
  • Nachweis über berufliche Qualifikationen und Erfahrung, die für die Position relevant sind.
  • Medizinisches Attest, das die Arbeitsfähigkeit bestätigt.
  • Führungszeugnis oder gleichwertiges Dokument.
  • Weitere Dokumente, die für die spezifische Kategorie der Arbeitserlaubnis erforderlich sind.

Verfahren:

  1. Arbeitgeber beantragt die Arbeitserlaubnis: Der rumänische Arbeitgeber reicht den Antrag auf die Arbeitserlaubnis und die erforderlichen Dokumente bei der IGI ein.
  2. Bewertung durch die IGI: Die IGI prüft den Antrag, einschließlich der Lage auf dem Arbeitsmarkt sowie der Eignung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers.
  3. Ausstellung der Arbeitserlaubnis: Bei Genehmigung stellt die IGI die Arbeitserlaubnis aus (oder eine positive Benachrichtigung/Entscheidung für Kategorien wie ICT).
  4. Visumantrag: Der ausländische Staatsangehörige beantragt das Langzeitvisum für die Beschäftigung (D/AM) bei der rumänischen diplomatischen Vertretung oder dem Konsulat in seinem Heimatland und legt die Arbeitserlaubnis sowie weitere erforderliche Dokumente vor.
  5. Visumsausstellung: Bei Genehmigung des Visumantrags wird das Visum ausgestellt.
  6. Einreise nach Rumänien: Der ausländische Staatsangehörige reist mit dem Langzeitvisum nach Rumänien ein.
  7. Antrag auf Aufenthaltserlaubnis: Innerhalb eines festgelegten Zeitraums nach der Einreise (in der Regel 30 Tage) muss der ausländische Staatsangehörige einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bei der örtlichen IGI stellen.

Bearbeitungszeiten und Gebühren:

  • Arbeitserlaubnis: Die Bearbeitungszeit kann variieren, typischerweise zwischen 30 und 90 Tagen, abhängig von der Komplexität und der Arbeitsbelastung der IGI. Für bestimmte Fälle kann ein beschleunigtes Verfahren mit kürzeren Bearbeitungszeiten (z.B. 10-15 Tage) gegen einen höheren Gebühr möglich sein.
  • Gebühr für die Arbeitserlaubnis: Die Standardgebühr für die Ausstellung einer Arbeitserlaubnis beträgt ca. 100 EUR (oder entsprechender Betrag in RON). Für beschleunigte Verfahren fallen höhere Gebühren an.
  • Langzeitvisum: Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel bis zu 10-15 Tage nach Einreichung eines vollständigen Antrags, kann aber in komplexen Fällen verlängert werden.
  • Visumgebühr: Die Standardgebühr für ein Langzeitvisum beträgt ca. 120 EUR.

Hinweis: Gebühren und Bearbeitungszeiten können sich aufgrund staatlicher Vorschriften ändern.

Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung

Nach legalem Aufenthalt in Rumänien über einen kontinuierlichen Zeitraum können ausländische Staatsangehörige berechtigt sein, einen Antrag auf Daueraufenthalt (langfristige Aufenthaltserlaubnis) zu stellen.

Allgemeine Anspruchskriterien:

  • Rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Rumänien für mindestens 5 Jahre auf Grundlage einer temporären Aufenthaltserlaubnis. Abwesenheiten von Rumänien während dieses Zeitraums sollten 6 aufeinanderfolgende Monate und insgesamt 10 Monate innerhalb der 5 Jahre nicht überschreiten.
  • Nachweis über stabile und ausreichende finanzielle Mittel zur Unterstützung des eigenen Lebens und der Angehörigen.
  • Nachweis einer Krankenversicherung.
  • Nachweis der Unterkunft.
  • Kenntnisse der rumänischen Sprache (in der Regel durch einen Test nachgewiesen).
  • Kein Führungszeugnis.
  • Nachweis der Integration in die rumänische Gesellschaft.

Bestimmte Kategorien, wie Inhaber der EU Blue Cards, können andere Anforderungen oder kürzere Qualifikationszeiträume haben. Der Antrag auf die langfristige Aufenthaltserlaubnis wird bei der General Inspectorate for Immigration eingereicht.

Visum für Angehörige

Ausländische Staatsangehörige mit einer gültigen rumänischen Aufenthaltserlaubnis (einschließlich solcher auf Grundlage einer Arbeitserlaubnis) können einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen, um ihre Angehörigen nach Rumänien zu bringen.

Anspruchsberechtigte Angehörige:

  • Ehepartner.
  • Minderjährige unverheiratete Kinder (unter 18), einschließlich adoptierter Kinder.
  • Abhängige Eltern (unter bestimmten Bedingungen, meist wenn sie sich nicht selbst versorgen können und keine andere Familie im Heimatland haben).

Verfahren für Familienzusammenführung:

  1. Sponsor beantragt die Genehmigung für Familienzusammenführung: Der in Rumänien lebende ausländische Staatsangehörige (der Sponsor) beantragt bei der General Inspectorate for Immigration die Genehmigung für den Familienzusammenführungsantrag.
  2. IGI Bewertung: Die IGI prüft den Antrag, einschließlich des rechtlichen Status des Sponsors, der finanziellen Mittel, der Unterkunft und der Beziehung zu den Angehörigen.
  3. Genehmigungsbenachrichtigung: Bei Genehmigung stellt die IGI eine Benachrichtigung aus.
  4. Visumantrag: Die Angehörigen beantragen ein Langzeitvisum für Familienzusammenführung (D/VF) bei der rumänischen diplomatischen Vertretung oder dem Konsulat in ihrem Heimatland und legen die IGI-Genehmigung sowie weitere erforderliche Dokumente vor (Nachweis der Beziehung, finanzielle Mittel usw.).
  5. Visumsausstellung: Bei Genehmigung des Visumantrags werden die Visa ausgestellt.
  6. Einreise nach Rumänien: Die Angehörigen reisen mit dem Langzeitvisum nach Rumänien ein.
  7. Antrag auf Aufenthaltserlaubnis: Innerhalb eines festgelegten Zeitraums nach der Einreise (in der Regel 30 Tage) müssen die Angehörigen einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bei der örtlichen IGI stellen.

Visum-Compliance-Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Aufrechterhaltung des rechtlichen Status in Rumänien ist eine gemeinsame Verantwortung zwischen dem ausländischen Staatsangehörigen und dem beschäftigenden Unternehmen.

Pflichten des Arbeitgebers:

  • Sicherstellen, dass der ausländische Staatsangehörige eine gültige Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis besitzt.
  • Die General Inspectorate for Immigration über Änderungen im Beschäftigungsstatus des ausländischen Mitarbeiters (z.B. Beendigung des Arbeitsvertrags) innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens (in der Regel 10 Arbeitstage) informieren.
  • Aufzeichnungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung und dem rechtlichen Status des ausländischen Mitarbeiters führen.
  • Die rumänischen Arbeitsgesetze hinsichtlich Arbeitsverträgen, Arbeitsbedingungen und Gehaltszahlungen einhalten.
  • Bei Bedarf mit den Einwanderungsbehörden zusammenarbeiten.

Pflichten des Arbeitnehmers:

  • Einen gültigen Reisepass, Visum und Aufenthaltserlaubnis stets behalten.
  • Die Bedingungen ihres Visums und ihrer Aufenthaltserlaubnis einhalten (z.B. nur für den im Arbeitserlaubnis angegebenen Arbeitgeber arbeiten).
  • Die General Inspectorate for Immigration über Änderungen persönlicher Daten (Adresse, Familienstand usw.) informieren.
  • Vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis eine Verlängerung beantragen.
  • Die rumänischen Gesetze und Vorschriften einhalten.

Die Nichteinhaltung der Einwanderungsbestimmungen kann sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer Strafen nach sich ziehen, einschließlich Geldstrafen, Abschiebung des ausländischen Staatsangehörigen und Einschränkungen bei der zukünftigen Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte durch den Arbeitgeber.

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