Erkunden Sie die Rechte der Arbeitnehmer und den rechtlichen Schutz in Ruanda
In Ruanda ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses streng durch das Gesetz N° 66/2018 vom 30.08.2018 geregelt. Dieses Gesetz erkennt mehrere legitime Gründe für eine Kündigung durch den Arbeitgeber an, einschließlich Fehlverhalten des Mitarbeiters, wirtschaftliche Gründe und gegenseitiges Einvernehmen.
Fehlverhalten des Mitarbeiters kann in gewöhnliches und grobes Fehlverhalten unterteilt werden. Gewöhnliches Fehlverhalten umfasst unentschuldigte Abwesenheiten, schlechte Arbeitsleistung, Verstöße gegen Unternehmensrichtlinien und Ungehorsam. Grobes Fehlverhalten beinhaltet schwere Vergehen wie Diebstahl, Betrug, Kämpfe am Arbeitsplatz oder das Arbeiten unter Einfluss von Alkohol oder Drogen. Wirtschaftliche Gründe beziehen sich auf Situationen, in denen das Unternehmen finanzielle Schwierigkeiten hat oder Umstrukturierungen durchführt, die Stellenkürzungen erfordern. Gegenseitiges Einvernehmen tritt ein, wenn sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zustimmen, den Arbeitsvertrag zu beenden.
Mit Ausnahme der Kündigung aufgrund groben Fehlverhaltens sind Arbeitgeber verpflichtet, eine schriftliche Kündigung vor der Entlassung eines Mitarbeiters auszusprechen. Die Länge dieser Kündigungsfrist hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters ab. Für Mitarbeiter mit weniger als einem Jahr Betriebszugehörigkeit ist eine Kündigungsfrist von mindestens 15 Tagen erforderlich. Für Mitarbeiter mit mehr als einem Jahr Betriebszugehörigkeit ist eine Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen erforderlich. Die Kündigung muss die Gründe für die Beendigung enthalten.
In Fällen, in denen ein Mitarbeiter ungerechtfertigt entlassen wird, schreibt das ruandische Gesetz eine Abfindung vor. Die Höhe der Abfindung wird basierend auf der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Gehalt des Mitarbeiters berechnet. Der Mindestschadenersatz muss mindestens dem Gehalt von 3 Monaten entsprechen, und der Höchstschadenersatz darf das Gehalt von 6 Monaten nicht überschreiten. Für Mitarbeiter mit langer Betriebszugehörigkeit (über 10 Jahre) darf der Schadenersatz das Gehalt von 9 Monaten nicht überschreiten.
Während der Probezeit ist keine Kündigungsfrist erforderlich. Wenn ein Mitarbeiter aufgrund groben Fehlverhaltens entlassen wird, hat er keinen Anspruch auf eine Kündigungsfrist oder eine Abfindung. Angesichts der Komplexität des ruandischen Arbeitsrechts wird Arbeitgebern und Arbeitnehmern geraten, rechtlichen Rat einzuholen, wenn sie eine Kündigung in Erwägung ziehen oder mit einer Kündigungssituation konfrontiert sind.
Rwandas Verfassung und Arbeitsgesetze bieten einen robusten Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz. Die Gesetze in Ruanda verbieten ausdrücklich Diskriminierung aufgrund von Rasse, Ethnie, Nationalität, Hautfarbe, Geschlecht, Schwangerschaft, Familienstand, Religion, Behinderung, Alter, Sprache, sozialer Herkunft, politischer Meinung und HIV/AIDS-Status.
Wenn eine Person am Arbeitsplatz Diskriminierung erfährt, stehen ihr mehrere rechtliche Wege offen. Arbeitgeber sind in der Regel verpflichtet, interne Mechanismen zur Bearbeitung von Diskriminierungsbeschwerden zu haben. Mitarbeiter können auch Beschwerden bei spezialisierten Arbeitsgerichten einreichen. Darüber hinaus kann die Nationale Menschenrechtskommission, ein unabhängiges Gremium, Diskriminierungsvorwürfe untersuchen.
Arbeitgeber in Ruanda haben proaktive Verantwortlichkeiten bei der Verhinderung und Bekämpfung von Diskriminierung. Sie sind verpflichtet, klare Richtlinien zu entwickeln und umzusetzen, die Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit bei der Einstellung, Beförderung, Ausbildung und allen anderen Beschäftigungsbedingungen fördern. Sie müssen auch regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter und Führungskräfte zu Antidiskriminierungsgesetzen und zur Förderung einer inklusiven Arbeitsplatzkultur anbieten. Darüber hinaus wird von Arbeitgebern erwartet, dass sie vertrauliche und effektive Verfahren zur Meldung und Untersuchung von Diskriminierungsbeschwerden zeitnah und fair einrichten.
Das ruandische Arbeitsgesetz legt klare Richtlinien für Arbeitsbedingungen fest, um ein gesundes Gleichgewicht zwischen Arbeit und Privatleben sowie das Wohlbefinden der Arbeitnehmer zu gewährleisten.
Die maximal zulässigen Arbeitsstunden in Ruanda betragen 45 Stunden pro Woche. Das Gesetz erlaubt jedoch, dieses Limit durch "Überstunden"-Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu überschreiten. Überstunden müssen mit einem höheren Satz als das reguläre Gehalt vergütet werden. Es gibt spezifische Beschränkungen für die Anzahl der zulässigen Überstunden pro Woche und Jahr, abhängig von der Art der Arbeit. Bestimmte Sektoren mit einzigartigen Arbeitszeiten können unterschiedliche Regelungen haben, die durch Ministerialdekrete festgelegt werden.
Das ruandische Gesetz schreibt Ruhezeiten für Arbeitnehmer vor, um Ermüdung zu verhindern und die Aufmerksamkeit zu gewährleisten. Eine Mindestpause von einer Stunde für die Mittagspause ist erforderlich. Diese Pausenzeit wird normalerweise nicht in die Berechnung der Arbeitsstunden einbezogen. Ein obligatorischer Ruhetag, typischerweise Sonntag, ist ebenfalls vorgeschrieben.
Obwohl Ruanda kein einheitliches kodifiziertes Gesetz zur Ergonomie hat, fördert der Schwerpunkt auf Arbeitsgesundheit und Sicherheit im Arbeitsgesetzbuch indirekt ergonomische Prinzipien. Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung bereitzustellen, was eine ordnungsgemäße Einrichtung des Arbeitsplatzes und Schulungen zu richtigen Hebetechniken umfassen kann.
Eine kürzliche Mitteilung des Büros des Premierministers empfiehlt einen Standardarbeitstag von 9 Uhr bis 17 Uhr, mit einer flexiblen Stunde zwischen 8 Uhr und 9 Uhr, die Möglichkeiten für Remote-Arbeit zulässt. Dies ist noch kein formelles Gesetz, spiegelt jedoch die sich entwickelnden Arbeitspraktiken wider. Durch die Einhaltung dieser Arbeitsbedingungsstandards können Arbeitgeber in Ruanda zu einer produktiven und gesunden Belegschaft beitragen.
Ruanda priorisiert das Wohlbefinden der Arbeitnehmer durch einen robusten Rahmen von Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz (OSH). Dieser Leitfaden untersucht die Schlüsselelemente und skizziert die Pflichten der Arbeitgeber, die Rechte der Arbeitnehmer und die Rolle der Durchsetzungsbehörden.
Das Herzstück der ruandischen OSH-Gesetzgebung ist das Gesetz N° 66/2018 vom 30.08.2018 zur Regulierung der Arbeit in Ruanda. Es verpflichtet Arbeitgeber, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu schützen, indem sie:
Die ruandische Verfassung (2003) garantiert jedem Arbeitnehmer das Recht, "in einer sicheren und gesunden Umgebung zu arbeiten" (Artikel 37). Dies übersetzt sich in die folgenden Arbeitnehmerrechte:
Die ruandische Regierung beauftragt mehrere Behörden mit der Durchsetzung der OSH-Vorschriften:
Durch die Einhaltung dieser Vorschriften und die Förderung einer Sicherheitskultur können Arbeitgeber in Ruanda ein Arbeitsumfeld schaffen, das das Wohlbefinden ihrer Belegschaft schützt.
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