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RuandaSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Ruanda

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Ruanda haben Arbeitgeber verschiedene Steuerverpflichtungen, einschließlich Lohnsteuern, Sozialversicherungsbeiträge und Rentenbeiträge.

Lohnsteuern (PAYE)

  • Einbehaltung: Arbeitgeber sind verantwortlich für die Einbehaltung der Pay-As-You-Earn (PAYE)-Steuer von den Gehältern der Arbeitnehmer. Die Steuer wird monatlich auf Basis eines progressiven Steuersystems berechnet.
  • Sätze: Ab Januar 2025 gelten folgende Sätze:
    • 0% für Einkommen bis zu 60.000 RWF
    • 10% für Einkommen zwischen 60.001 RWF und 100.000 RWF
    • 20% für Einkommen zwischen 100.001 RWF und 200.000 RWF
    • 30% für Einkommen über 200.000 RWF
  • Gelegenheitsarbeiter: Für Gelegenheitsarbeiter, die weniger als 30 Tage in einem Steuerjahr beschäftigt sind, wird ein Pauschalsatz von 15% einbehalten, wobei die ersten 60.000 RWF steuerfrei sind.
  • Abführung: Die PAYE-Steuer muss bis zum 15. des Folgemonats an die Rwanda Revenue Authority (RRA) abgeführt werden.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Arbeitgeberbeitrag: 5% des Bruttogehalts des Arbeitnehmers.
  • Arbeitnehmerbeitrag: 3% des Bruttogehalts des Arbeitnehmers.
  • Beitragsbasis: Bruttogehalt, einschließlich Sachleistungen, jedoch ohne Transportzulage, Transportleistung in Sachform, Abfindungen, Rentenleistungen, Entlassungsentschädigungen und andere Ausgleichszulagen.
  • Sammlung: Arbeitgeber ziehen monatlich Sozialversicherungsbeiträge ab und führen sie vierteljährlich, im Monat nach Ende des Quartals, an die RRA ab.

Rentenbeiträge

  • Beitragssatz: Ab Januar 2025 beträgt der obligatorische Rentenbeitragssatz 12% des Gehalts des Arbeitnehmers, gleichmäßig aufgeteilt zwischen Arbeitgeber (6%) und Arbeitnehmer (6%). Dieser Satz wird schrittweise bis 2030 auf 20% erhöht.
  • Beitragsbasis: Umfasst Grundgehalt, Wohnzulage und Transportzulage.
  • Abführung: Obwohl der spezifische Abführungszeitraum in den bereitgestellten Ressourcen nicht verfügbar ist, ist es wahrscheinlich, dass er entweder monatlich oder vierteljährlich erfolgt, ähnlich wie bei anderen Lohnabzügen. Weitere Untersuchungen werden empfohlen, um die genauen Details für 2025 zu bestätigen.

Körperschaftssteuer (CIT)

  • Steuerzeitraum: Das Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
  • Einreichung: Jährliche CIT-Erklärungen sind innerhalb von drei Monaten nach dem Steuerzeitraum fällig. Vierteljährliche Steuererklärungen sind am 30. Juni, 30. September und 31. Dezember fällig.
  • Zahlung: Vorauszahlungen der Körperschaftssteuer sind in drei Raten fällig, am 30. Juni, 30. September und 31. Dezember.

Es ist wichtig, über Änderungen in den Steuergesetzen und Vorschriften auf dem Laufenden zu bleiben. Die oben genannten Informationen basieren auf den neuesten verfügbaren Daten vom 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Ruanda bestehen die Steuerabzüge für Arbeitnehmer hauptsächlich aus der Einkommensteuer „Pay As You Earn“ (PAYE) und Sozialversicherungsbeiträgen.

PAYE Einkommensteuer

PAYE wird auf das Erwerbseinkommen berechnet, einschließlich Gehältern, Löhnen, Boni und geldwerten Vorteilen. Die Steuersätze sind progressiv, was bedeutet, dass Bezieher höherer Einkommen einen größeren Prozentsatz ihres Einkommens als Steuer zahlen.

  • 0%: Bis zu 60.000 RWF
  • 10%: 60.001 - 100.000 RWF
  • 20%: 100.001 - 200.000 RWF
  • 30%: Über 200.000 RWF

Bestimmte Einkommensarten sind von PAYE ausgenommen, wie zum Beispiel Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und Einkünfte aus bestimmten von der Regierung genehmigten Programmen.

Sozialversicherungsbeiträge

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten Beiträge zum ruandischen Sozialversicherungssystem.

  • Arbeitnehmerbeitrag: 3 % des Bruttogehalts
  • Arbeitgeberbeitrag: 5 % des Bruttogehalts

Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil abzuziehen und vierteljährlich an die Rwanda Revenue Authority (RRA) abzuführen. Die Zahlungsfrist ist der Monat nach dem Ende jedes Quartals.

Weitere Abzüge

Obwohl es in Ruanda keine Standardabzüge oder persönlichen Freibeträge gibt, können bestimmte Ausgaben, die vollständig und ausschließlich für geschäftliche Zwecke getätigt werden, vom Erwerbseinkommen abgezogen werden. Darüber hinaus sind Beiträge zu qualifizierten Pensionsfonds bis zu 10 % des Erwerbseinkommens oder maximal 1,2 Millionen RWF jährlich abziehbar, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Es ist wichtig zu beachten, dass die hier bereitgestellten Informationen auf den neuesten verfügbaren Daten vom 5. Februar 2025 basieren und Änderungen unterliegen können.

Allgemeine Informationen zur Gehaltsabrechnung und Besteuerung in Ruanda

Abgesehen von den oben genannten spezifischen Abzügen ist es sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer wichtig, den breiteren Kontext der Gehaltsabrechnung und Besteuerung in Ruanda zu verstehen. Hier einige zusätzliche Informationen:

  • Zahlungshäufigkeit: Typischerweise monatlich.
  • Währung: Ruanda-Franc (RWF).
  • Steuerjahr: 1. Januar bis 31. Dezember.
  • Steuerverwaltung: Rwanda Revenue Authority (RRA).

Es ist entscheidend, über Änderungen in Steuerrecht und Vorschriften auf dem Laufenden zu bleiben. Die Konsultation eines Steuerberaters oder das Heranziehen offizieller Veröffentlichungen der RRA wird empfohlen, um die genauesten und aktuellsten Informationen zu erhalten.

Mehrwertsteuer

In Ruanda ist die Mehrwertsteuer (MwSt.) eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen angewendet wird.

MwSt. Sätze und Registrierung

  • Standard MwSt. Satz: 18% gelten für Waren und Dienstleistungen, die nicht befreit oder mit Nullsatz besteuert sind.
  • MwSt. Registrierungsschwelle: Eine Registrierung ist obligatorisch, wenn Ihr Jahresumsatz 20 Millionen RWF oder 5 Millionen RWF in einem Kalenderquartal übersteigt. Für Unternehmen unterhalb dieser Schwelle ist eine freiwillige Registrierung möglich.

Einreichung und Zahlung

  • Einreichungshäufigkeit: Monatliche MwSt. Rückgaben sind bis zum 15. des folgenden Monats fällig. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 200 Millionen RWF oder weniger können vierteljährlich einreichen, wobei die Zahlung innerhalb von 15 Tagen nach Quartalsende erfolgen muss. Die monatliche Einreichung bleibt für diese Unternehmen eine Option.
  • Zahlung: MwSt.-Zahlungen müssen zusammen mit der Einreichung der Rückgaben erfolgen. Elektronische Einreichung (E-Filing) ist obligatorisch.

Steuerbefreite und mit Nullsatz besteuerte Lieferungen

  • Mit Nullsatz besteuerte Lieferungen (0% MwSt. mit Vorsteuerabzug): Exporte von Waren und Dienstleistungen, Lieferungen an diplomatische Missionen und internationale Organisationen mit Abkommen mit Ruanda sowie bestimmte spendenfinanzierte Projekte.
  • Steuerbefreite Lieferungen (keine MwSt., kein Vorsteuerabzug): Eine breite Palette wesentlicher Waren und Dienstleistungen, darunter:
    • Sauberes Wasser, Gesundheits- und Bildungsdienstleistungen und -materialien
    • Transportdienstleistungen, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften
    • Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, Zinsen auf Wohnland-/Gebäudevermietung
    • Bestattungsdienste, Energieversorgungen, unverarbeitete landwirtschaftliche Produkte und Vieh
    • Landwirtschaftliche Versicherung, Glücksspiele, bestimmte Güter und Dienstleistungen in speziell bezeichneten Wirtschaftszonen
    • Mobiltelefone und IKT-Ausrüstung, in Zolllagern verkaufte Waren
    • Flugzeuge, Ersatzteile und Wartungswerkzeuge, importierte Elektrofahrzeuge und Zubehör, Hygieneartikel.

Zusätzliche Informationen (Stand: 5. Februar 2025)

  • Strafen für die Nichtregistrierung und Nichteinhaltung der MwSt.-Vorschriften können schwerwiegend sein. Diese können rückwirkende Registrierungen, Bußgelder basierend auf unbezahlter MwSt. und zusätzliche Verwaltungssanktionen für unsachgemäße Rechnungspraktiken umfassen.
  • Beachten Sie, dass Steuerregelungen Änderungen unterliegen. Es ist wichtig, sich über die neuesten Richtlinien der Rwanda Revenue Authority (RRA) auf dem Laufenden zu halten. Beziehen Sie sich auf deren offizielle Ankündigungen und Veröffentlichungen für die aktuellsten Details und spezifischen Anforderungen in Bezug auf die aufgeführten Waren und Dienstleistungen.
  • Es ist zu beachten, dass diese Übersicht eine Zusammenfassung der wichtigsten MwSt.-Aspekte bietet, spezifische Umstände jedoch variieren können. Für individuelle Beratung konsultieren Sie bitte einen Steuerfachmann.

Steuervergünstigungen

Ruanda bietet eine Vielzahl von Steueranreizen, um Investitionen anzuziehen und das Wirtschaftswachstum zu fördern. Diese Anreize richten sich an verschiedene Sektoren und Aktivitäten und zielen darauf ab, spezifische Industrien zu fördern und sowohl inländische als auch ausländische Investitionen zu ermutigen.

Unternehmenssteuer (CIT) Anreize

  • 0% CIT Satz: Verfügbar für internationale Unternehmen, die Hauptsitze oder regionale Büros in Ruanda errichten, vorbehaltlich bestimmter Investitions- und Betriebsanforderungen. Philanthropische Investoren können bei Genehmigung durch das Private Investment Committee ebenfalls qualifiziert sein.
  • 3% CIT Satz: Gilt für spezifische Entitäten, darunter reine Holdinggesellschaften, Zweckgesellschaften für Investitionen, kollektive Investmentprogramme, globale Handelsoperationen und Unternehmen für geistiges Eigentum, jeweils mit bestimmten Bedingungen.
  • 15% CIT Satz: Dieser Vorzugssteuersatz richtet sich an mehrere Schlüsselbereiche:
    • Exporteure von Waren und Dienstleistungen (mit Ausnahme bestimmter unverarbeiteter Rohstoffe) mit mindestens 50% Umsatz aus Exporten.
    • Energieerzeugungs-, Übertragungs- und Verteilungsprojekte.
    • Transport- und Logistikunternehmen, einschließlich Gütertransport und Massentransit von Personen und Gütern.
    • IKT-Unternehmen.
    • Finanzdienstleistungen, einschließlich globaler Geschäftstätigkeiten, Private-Equity, Fondsmanagement und andere.
    • Entwickler von kostengünstigem Wohnraum.
    • Fertigungsunternehmen.
    • Forschungs- und Entwicklungsinitiativen.
    • Elektromobilitätsprojekte.
    • Abenteuer- und Agrartourismus.
    • Weitere von dem Finanzministerium als prioritär anerkannte Sektoren.
  • 7-Jährige Steuerbefreiung: Gilt für bedeutende Investitionen (mindestens 50 Millionen USD mit einem Mindestanteil von 30% Eigenkapital) in bestimmten Sektoren:
    • Fertigung.
    • Tourismus.
    • Gesundheitswesen.
    • Exportorientierte Projekte.
    • Energieprojekte mit einer Erzeugung von mindestens 25 MW (außer von der Regierung beauftragte Projekte).
    • IKT, einschließlich Fertigung, Montage oder Dienstleistungen.

Weitere Steueranreize

  • Befreiungen von der Kapitalertragssteuer: Angeboten für bestimmte Investitionen.
  • Zollbefreiungen: Verfügbar für Importe in Bezug auf spezifische Sektoren oder Aktivitäten.
  • MwSt-Befreiungen: Anwendbar auf bestimmte Ausrüstungen, Waren und Dienstleistungen, wie z.B. Bergbauausrüstung oder Elektrofahrzeuge.
  • Beschleunigte Abschreibung: Ermöglicht eine schnellere Abschreibung von Vermögenswerten in Schlüsselbereichen wie Tourismus, Bau, Fertigung und Agroverarbeitung.

Allgemeine Steuerinformationen

  • Standard CIT Satz: Der reguläre Körperschaftssteuersatz beträgt 28%.
  • Steuerverwaltung: Die Rwanda Revenue Authority (RRA) ist für die Steuerverwaltung zuständig.

Kürzliche Änderungen

Für das Steuerjahr 2024/2025 hat Ruanda Anpassungen der Steuerpolitik vorgenommen, die Einfuhrzölle betreffen:

  • Reduzierungen: Die Einfuhrzölle für wesentliche Güter wie Reis und Zucker wurden gesenkt.
  • Erhöhungen: Die Sätze für gebrauchte Kleidung und Schuhe wurden erhöht.
  • Befreiungen: Elektrofahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen profitieren weiterhin von Zollbefreiungen.

Es ist wichtig, sich mit den relevanten Behörden wie dem Rwanda Development Board (RDB) oder der Rwanda Revenue Authority (RRA) in Verbindung zu setzen, um die aktuellsten Details zu diesen Anreizen und ihren spezifischen Anforderungen zu erhalten. Die hier bereitgestellten Informationen sind aktuell bis zum 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen.

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