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Polen

Richtlinien zur Kündigung und Abfindung

Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Prozesse für Mitarbeiterkündigung und Abfindung in Polen

Kündigungsfrist

In Polen legt das Arbeitsgesetzbuch die Kündigungsfristen für die Beendigung von befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen fest. Die Länge der Kündigungsfrist wird durch die Dauer des Arbeitsverhältnisses des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber bestimmt.

Kündigungsfristen basierend auf der Dauer des Arbeitsverhältnisses

Für Arbeitnehmer, die im Unternehmen beschäftigt sind:

  • Weniger als 6 Monate: Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen.
  • Mindestens 6 Monate: Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat.
  • Mindestens 3 Jahre: Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.

Diese Regeln gelten unabhängig davon, ob die Kündigung vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer ausgeht.

Kündigungsfristen während der Probezeit

Für Probezeitverträge gilt eine andere Struktur der Kündigungsfristen:

  • Bis zu 2 Wochen Probezeit: 3 Arbeitstage Kündigungsfrist.
  • Mehr als 2 Wochen, aber weniger als 3 Monate Probezeit: 1 Woche Kündigungsfrist.
  • 3 Monate Probezeit: 2 Wochen Kündigungsfrist.

Zusätzliche Überlegungen

  • Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die 3-monatige Kündigungsfrist auf mindestens 1 Monat zu verkürzen, aber der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Entschädigung für die verbleibende Kündigungsfrist.
  • Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können sich darauf einigen, die Kündigungsfrist nach der Kündigung zu verkürzen. Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass die Kündigung vom Arbeitgeber ausgegangen ist, und es ist in solchen Fällen keine Entschädigung erforderlich.

Abfindung

In Polen ist Abfindung gesetzlich nur unter bestimmten Umständen vorgeschrieben, hauptsächlich im Zusammenhang mit Massenentlassungen und individuellen Entlassungen.

Massenentlassungen

Massenentlassungen sind Situationen, die durch Faktoren verursacht werden, die nicht mit einzelnen Mitarbeitern zusammenhängen, wie wirtschaftliche Schwierigkeiten oder organisatorische Umstrukturierungen. Diese sind im Gesetz vom 13. März 2003 über besondere Regeln für die Beendigung von Arbeitsverträgen aus Gründen, die nicht mit den Arbeitnehmern zusammenhängen (Gesetz über Massenentlassungen), definiert.

Abfindungen bei Massenentlassungen gelten für Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitnehmern unter Arbeitsverträgen. Die Zahlungen basieren auf der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers:

  • Weniger als 2 Jahre Beschäftigung: 1 Monatsgehalt
  • 2 bis 8 Jahre Beschäftigung: 2 Monatsgehälter
  • Mehr als 8 Jahre Beschäftigung: 3 Monatsgehälter

Individuelle Entlassungen

Im Falle individueller Entlassungen aufgrund von Faktoren, die nicht mit dem Arbeitnehmer zusammenhängen, kann eine zusätzliche Entschädigung auf Grundlage des Arbeitsvertrags ausgehandelt werden, sie ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Andere Kündigungsszenarien

  • Kündigung durch den Arbeitgeber während der Probezeit: Keine gesetzlich vorgeschriebene Abfindung.
  • Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen: Keine gesetzlich vorgeschriebene Abfindung, obwohl vertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien diese enthalten können.
  • Kündigung aus wichtigem Grund durch den Arbeitgeber (Fehlverhalten des Arbeitnehmers): Keine Abfindung.
  • Nichtverlängerung eines befristeten Vertrags: Keine gesetzlich vorgeschriebene Abfindung, obwohl vertragliche Abfindungen existieren können.

Wichtige Überlegungen

  • Abfindungen können vom Arbeitgeber bei Massenentlassungen nicht einseitig reduziert werden.
  • Abfindungsbeträge sind auf maximal das 15-fache des nationalen Mindestlohns begrenzt.

Kündigungsprozess

In Polen sieht das Arbeitsrecht mehrere Möglichkeiten vor, ein Arbeitsverhältnis legal zu beenden. Der spezifische Prozess hängt von der Art des Vertrags und den Kündigungsumständen ab.

Beendigung im gegenseitigen Einvernehmen

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können jederzeit einvernehmlich vereinbaren, den Vertrag zu beenden, gemäß Artikel 30 § 1 des polnischen Arbeitsgesetzbuches. Die Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und das Beendigungsdatum angeben. In diesem Szenario ist keine Kündigungsfrist erforderlich.

Kündigung mit Kündigungsfrist

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen eine schriftliche Kündigung unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen basierend auf der Betriebszugehörigkeit vorlegen, gemäß Artikel 36 § 1 des Arbeitsgesetzbuches. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Kündigungsfrist. Arbeitgeber müssen eine schriftliche Begründung für die Kündigung vorlegen, gemäß Artikel 30 § 4 des polnischen Arbeitsgesetzbuches. Arbeitnehmer müssen keine Gründe angeben.

Kündigung ohne Kündigungsfrist (Disziplinarische Kündigung)

Diese Methode ermöglicht eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund schwerwiegenden Fehlverhaltens des Arbeitnehmers, gemäß Artikel 52 § 1 des Arbeitsgesetzbuches, oder Verlust der notwendigen Qualifikationen. Die Kündigung muss spezifische und gültige Gründe für die sofortige Beendigung angeben. Ein Arbeitnehmer hat 21 Tage Zeit, um eine Kündigung ohne Kündigungsfrist vor einem Arbeitsgericht anzufechten, gemäß Artikel 264 des Arbeitsgesetzbuches.

Ablauf eines befristeten Vertrags

Ein befristeter Vertrag (Vertrag auf bestimmte Zeit) endet automatisch an seinem Ablaufdatum ohne Kündigungsfrist, gemäß Artikel 30 § 1 des Arbeitsgesetzbuches.

Zusätzliche Überlegungen

Arbeitgeber müssen Arbeitnehmern während ihrer Kündigungsfrist freistellen, um eine neue Beschäftigung zu suchen, gemäß Artikel 37 § 2 des Arbeitsgesetzbuches. Das polnische Recht bietet Kündigungsschutz für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern, wie schwangere Frauen und Personen in Elternzeit.

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