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Arbeitserlaubnisse und Visa in Neukaledonien

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Neukaledonien sponsern.

Neukaledonien work-permits-and-visas overview

Die Navigation durch die Einwanderungs- und Arbeitslandschaft in Neukaledonien erfordert ein klares Verständnis des Visum- und Arbeitserlaubnissystems. Als Überseegebiet Frankreichs mit einem einzigartigen autonomen Status hat Neukaledonien spezifische Vorschriften, die die Einreise und Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger regeln. Diese Regeln sind darauf ausgelegt, den lokalen Arbeitsmarkt zu steuern und die Einhaltung sowohl französischer als auch territorialer Gesetze sicherzustellen.

Ausländische Staatsangehörige, die in Neukaledonien arbeiten möchten, benötigen in der Regel sowohl ein Visum (falls anhand der Nationalität und Aufenthaltsdauer erforderlich) als auch eine Arbeitserlaubnis. Der Prozess umfasst Anträge bei den zuständigen Behörden, häufig einschließlich des Hochkommissariats der Republik in Neukaledonien und möglicherweise lokaler Arbeitsbehörden. Das Verständnis der spezifischen Anforderungen für verschiedene Beschäftigungsarten und Aufenthaltsdauern ist entscheidend für einen reibungslosen und gesetzlichen Ablauf.

Häufige Visaarten für ausländische Arbeitnehmer

Ausländische Staatsangehörige, die in Neukaledonien arbeiten möchten, benötigen typischerweise ein Langzeitvisum, das einem Aufenthaltstitel entspricht (visa de long séjour valant titre de séjour - VLS-TS), oder ein spezifisches Langzeitvisum je nach Situation, zusätzlich zu einer Arbeitserlaubnis. Der Visumtyp hängt oft von der Dauer und Art der Beschäftigung ab.

  • Langzeitvisum (VLS-TS): Für Aufenthalte über drei Monate erlaubt dieses Visum dem Inhaber, in Neukaledonien zu wohnen und zu arbeiten, vorausgesetzt, sie erhalten auch die notwendige Arbeitserlaubnis. Es wird oft für spezifische Arbeitsverträge ausgestellt.
  • Spezifische Langzeitvisa: Bestimmte Kategorien, wie entsandte Arbeitnehmer oder hochqualifizierte Fachkräfte, könnten unter spezielle Visatypen oder Verfahren fallen, die an französische Regelungen angelehnt sind, aber für Neukaledonien angepasst wurden.
  • Kurzaufenthaltsvisum: Während dieses Visum in der Regel für Tourismus oder Geschäftsreisen bis zu 90 Tagen gilt, erlaubt es normalerweise keine Beschäftigung. Arbeit jeglicher Art, auch für kurze Zeit, erfordert in der Regel eine spezielle Genehmigung.

Das spezifische erforderliche Visum hängt von der Staatsangehörigkeit der Person, der Dauer ihres Aufenthalts und der Art ihres Arbeitsvertrags ab.

Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis

Die Erteilung einer Arbeitserlaubnis (autorisation de travail) ist ein obligatorischer Schritt für die meisten ausländischen Staatsangehörigen, die in Neukaledonien beschäftigt werden wollen. Der Prozess erfordert, dass der potenzielle Arbeitgeber eine bedeutende Rolle spielt.

Zulassungskriterien:

  • Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass er sich ernsthaft bemüht hat, die Stelle mit einem lokalen Arbeitnehmer (neukaledonischer Staatsbürger oder Einwohner) zu besetzen, bevor er einen ausländischen Staatsangehörigen einstellt. Dies beinhaltet oft die Ausschreibung der Stelle.
  • Der ausländische Arbeitnehmer muss die erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen für die Rolle besitzen.
  • Die Beschäftigungsbedingungen (Gehalt, Arbeitsbedingungen) müssen mit den Arbeitsgesetzen Neukaledoniens übereinstimmen und vergleichbar mit den Bedingungen für lokale Arbeitnehmer in ähnlichen Positionen sein.

Antragsverfahren:

  1. Unternehmen initiiert: Der Arbeitgeber startet in der Regel den Antrag auf die Arbeitserlaubnis bei den zuständigen Arbeitsbehörden in Neukaledonien.
  2. Arbeitsmarkttest: Der Arbeitgeber muss meist Nachweise über die Bemühungen vorlegen, lokal zu rekrutieren.
  3. Einreichung der Dokumentation: Es wird eine vollständige Akte eingereicht, inklusive Arbeitsvertrag, Qualifikationen des ausländischen Arbeitnehmers, Passkopie und Nachweis der Arbeitsmarktsuche.
  4. Prüfung und Entscheidung: Die Behörden prüfen den Antrag unter Berücksichtigung der Lage auf dem lokalen Arbeitsmarkt und des Profils des Antragstellers.
  5. Visumantrag: Nach Genehmigung der Arbeitserlaubnis kann der ausländische Staatsangehörige beim französischen Konsulat oder Botschaft in seinem Heimatland das entsprechende Langzeitvisum beantragen. Die Genehmigung der Arbeitserlaubnis ist Voraussetzung für den Visumantrag.
  6. Ankunft und Anmeldung: Bei Ankunft in Neukaledonien mit dem genehmigten Visum muss der ausländische Staatsangehörige eventuell weitere Anmeldeformalitäten bei den lokalen Behörden erledigen.

Dokumentation:

Erforderliche Dokumente umfassen üblicherweise:

  • Gültiger Reisepass
  • Genehmigte Arbeitserlaubnis (ausgestellt auf den Arbeitgeber)
  • Arbeitsvertrag
  • Nachweis der Qualifikationen und Berufserfahrung
  • Lebenslauf
  • Nachweis der Unterkunft in Neukaledonien
  • Medizinisches Attest
  • Personenstandsunterlagen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde falls zutreffend)
  • Polizeiliches Führungszeugnis

Sponsorship-Anforderungen:

Der Arbeitgeber fungiert als Sponsor für den Antrag auf die Arbeitserlaubnis. Er ist verantwortlich für die Einreichung des Antrags, die Einhaltung der Arbeitsgesetze und unterstützt oft den Arbeitnehmer bei Fragen zu Umzug und Integration.

Bearbeitungszeiten und Gebühren:

Die Bearbeitungszeiten können je nach Antragsvolumen und Komplexität des Falls erheblich variieren. Es wird empfohlen, mehrere Monate für den Prozess der Arbeitserlaubnis und des Visums einzuplanen. Gebühren fallen sowohl für die Arbeitserlaubnis (vom Arbeitgeber bezahlt) als auch für das Visum (vom Arbeitnehmer bezahlt) an. Die genauen Gebühren können sich ändern und sollten bei den zuständigen Behörden oder dem Konsulat bestätigt werden.

Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung

Während initiale Arbeitserlaubnisse und Langzeitvisa meist für eine bestimmte Dauer (oft in Verbindung mit dem Arbeitsvertrag) ausgestellt werden, können ausländische Staatsangehörige nach legalem Aufenthalt in Neukaledonien für eine gewisse Zeit auch einen Antrag auf Langzeitaufenthalt oder Daueraufenthalt stellen.

Mögliche Wege beinhalten:

  • Dauer des legalen Aufenthalts: Ansammlung mehrerer Jahre kontinuierlichen legalen Aufenthalts und Beschäftigung in Neukaledonien.
  • Integration: Nachweis der Integration in die neukaledonische Gesellschaft, was Sprachkenntnisse (Französisch), Verständnis lokaler Bräuche und wirtschaftlichen Beitrag umfassen kann.
  • Stabile Beschäftigung: Besitz einer stabilen und kontinuierlichen Anstellung.
  • Antragsverfahren: Einreichung eines Antrags beim Hochkommissariat der Republik mit Nachweisen über legalen Aufenthalt, finanzielle Stabilität und Integration.

Die Kriterien und das Verfahren für die Erteilung der Daueraufenthaltsgenehmigung sind streng und werden im Einzelfall bewertet.

Visum für Angehörige (Dependent Visa)

Inhaber eines gültigen Langzeitvisums und einer Arbeitserlaubnis in Neukaledonien können in der Regel ihre unmittelbaren Familienmitglieder (Ehepartner und minderjährige Kinder) beantragen, sie zur Familienzusammenführung nachzuholen.

  • Verfahren: Das Verfahren umfasst in der Regel die Beantragung eines "Familiennachzugs" oder Dependent-Visa. Der Hauptvisuminhaber muss ausreichende finanzielle Ressourcen und eine angemessene Unterkunft nachweisen, um die Angehörigen zu unterstützen.
  • Dokumentation: Erforderliche Dokumente für Angehörige umfassen Nachweise der Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), Pässe und je nach Alter medizinische Atteste sowie polizeiliche Führungszeugnisse.
  • Rechte der Angehörigen: Angehörige, die auf Familienzusammenführung basierende Aufenthaltserlaubnis erhalten, können Aufenthaltsrechte bekommen. Das Recht des Ehepartners zu arbeiten, erfordert möglicherweise einen separaten Antrag auf Arbeitserlaubnis, in einigen Fällen kann die erteilte Aufenthaltserlaubnis auch eine Beschäftigung ermöglichen.

Die genauen Anforderungen und Verfahren für Dependent-Visa sollten bei den zuständigen französischen Konsulaten oder dem Hochkommissariat in Neukaledonien erfragt werden.

Visum-Compliance-Verpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben bedeutende Verpflichtungen, um die Einhaltung der Einwanderungs- und Arbeitsgesetze Neukaledoniens sicherzustellen.

Verpflichtungen des Arbeitgebers:

  • Arbeitserlaubnis erhalten: Sicherstellen, dass die ausländische Person vor Arbeitsaufnahme die notwendige Arbeitserlaubnis besitzt.
  • Einhaltung der Arbeitsgesetze: Befolgung der neukaledonischen Arbeitsvorschriften bezüglich Löhne, Arbeitszeiten, Bedingungen und Sozialabgaben.
  • Änderungen melden: Bei Änderungen in der Situation des Arbeitnehmers (z.B. Tätigkeitswechsel, Beendigung des Arbeitsverhältnisses) die entsprechenden Behörden informieren.
  • Aufzeichnungen führen: Genau Dokumentieren des Einwanderungsstatus und der Beschäftigungsdaten des Mitarbeiters.
  • Unterstützung bei Integration: Bei administrativen Verfahren und der Integration des Mitarbeiters Unterstützung bieten.

Pflichten des Arbeitnehmers:

  • Gültigen Status wahren: Sicherstellen, dass Visum und Arbeitserlaubnis während des Aufenthalts und der Beschäftigung gültig bleiben.
  • Bedingungen des Visums einhalten: Die Bedingungen des Visums und der Arbeitserlaubnis (z.B. nur für den sponsorenden Arbeitgeber in der genehmigten Rolle arbeiten) beachten.
  • Änderungen melden: Behörden über wesentliche Veränderungen ihrer persönlichen Situation informieren (z.B. Adresswechsel, Familienstand).
  • Gesetze respektieren: Alle Gesetze und Vorschriften Neukaledoniens einhalten.

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu Strafen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen, einschließlich Bußgeldern, Abschiebung und Einreiseverboten sowie Beschäftigungsverbote in der Zukunft. Ein striktes Einhalten des rechtlichen Rahmens ist essenziell für eine erfolgreiche und gesetzeskonforme internationale Beschäftigungsvereinbarung in Neukaledonien.

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