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Neukaledonien

Urlaubs- und Freistellungsrichtlinien

Verstehen Sie die Vorschriften für Urlaub und andere Arten von Freistellungen in Neukaledonien

Urlaubszeit

In Neukaledonien bietet das Arbeitsgesetzbuch von Neukaledonien (Code du travail de Nouvelle-Calédonie) den rechtlichen Rahmen für den Urlaub, auch bekannt als congés annuels.

Anspruch

Jeden Monat sammeln Arbeitnehmer 2,5 Arbeitstage bezahlten Urlaub an. Dies ergibt mindestens 30 Arbeitstage oder ungefähr sechs Wochen Urlaub pro Jahr für Vollzeitbeschäftigte. Arbeitnehmer unter 18 Jahren haben Anspruch auf 30 Kalendertage bezahlten Urlaub pro Jahr. Einige Sektoren oder Unternehmen können in ihren Tarifverträgen großzügigere Urlaubsregelungen anbieten.

Wichtige Überlegungen

Um Anspruch auf den vollen Urlaub zu haben, muss der Arbeitnehmer in der Regel eine bestimmte Zeit ununterbrochen beim Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein. Arbeitgeber bestimmen im Allgemeinen die Urlaubszeiten, müssen jedoch die Wünsche des Arbeitnehmers soweit wie möglich berücksichtigen. Der Jahresurlaub muss mindestens 12 aufeinanderfolgende Arbeitstage umfassen.

Das Urlaubsgeld muss dem regulären Gehalt des Arbeitnehmers entsprechen, einschließlich aller üblichen Zulagen. Grundsätzlich muss der Jahresurlaub im Jahr der Ansammlung genommen werden. Unter bestimmten Umständen kann er jedoch übertragen oder bei Nichtinanspruchnahme ausgeglichen werden.

Zusätzliche Hinweise

Für Arbeitszeiten von weniger als einem vollen Monat wird der Urlaub anteilig berechnet.

Feiertage

Neukaledonien, ein französisches Territorium, feiert eine Mischung aus französischen Nationalfeiertagen und lokalen Gedenktagen. Die offiziellen Feiertage umfassen:

  • Neujahrstag (Jour de l'an): Gefeiert am 1. Januar, markiert er den Beginn des neuen Jahres.
  • Ostermontag (Lundi de Pâques): Das Datum variiert, da es der Tag nach Ostersonntag ist.
  • Tag der Arbeit (Fête du Travail): Dieser wird am 1. Mai begangen.
  • Tag des Sieges in Europa (Fête de la Victoire): Gefeiert am 8. Mai, markiert er das Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa.
  • Christi Himmelfahrt (Ascension): Das Datum variiert, es ist 39 Tage nach Ostersonntag.
  • Pfingstmontag (Lundi de Pentecôte): Das Datum variiert, es ist 50 Tage nach Ostersonntag.
  • Tag der Abschaffung der Sklaverei (Abolition de l'esclavage): Das Datum variiert regional (normalerweise 27. Mai oder 10. Mai), es erinnert an die Abschaffung der Sklaverei.
  • Nationalfeiertag (Fête Nationale): Gefeiert am 14. Juli, auch bekannt als Bastille-Tag.
  • Mariä Himmelfahrt (Assomption): Dieser wird am 15. August begangen.
  • Tag der Staatsbürgerschaft Neukaledoniens (Fête de la Citoyenneté): Gefeiert am 24. September, markiert er den Tag, an dem Neukaledonien ein französisches Territorium wurde.
  • Allerheiligen (Toussaint): Dieser wird am 1. November begangen.
  • Waffenstillstandstag (Armistice 1918): Gefeiert am 11. November, markiert er das Ende des Ersten Weltkriegs.
  • Weihnachtstag (Noël): Dieser wird am 25. Dezember begangen.

Zusätzliche Informationen

Wenn ein Feiertag auf ein Wochenende fällt, wird der folgende Arbeitstag normalerweise nicht als Feiertag betrachtet. Neukaledonien erkennt auch bestimmte regionale Feiertage an, die spezifisch für die Provinzen sind.

Urlaubsarten

In Neukaledonien gibt es verschiedene Arten von Urlaub für Arbeitnehmer. Dazu gehören Jahresurlaub, Mutterschaftsurlaub, Vaterschaftsurlaub, Adoptionsurlaub, Elternurlaub, Krankenurlaub und Urlaub für familiäre Ereignisse.

Jahresurlaub

Arbeitnehmer haben Anspruch auf 2,5 Arbeitstage bezahlten Urlaub pro Arbeitsmonat, was zu einem Minimum von 30 Arbeitstagen pro Jahr für Vollzeitbeschäftigte führt. Arbeitnehmer unter 18 Jahren haben Anspruch auf 30 Kalendertage bezahlten Urlaub pro Jahr.

Mutterschaftsurlaub

Der Mutterschaftsurlaub beträgt insgesamt 16 Wochen, in der Regel 6 Wochen vor dem Geburtstermin und 10 Wochen danach. Die Vergütung wird von der Sozialversicherung gezahlt, in der Regel als Prozentsatz des Gehalts des Arbeitnehmers, abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Vaterschaftsurlaub

Der Vaterschaftsurlaub beträgt 11 aufeinanderfolgende Kalendertage (18 Tage bei Mehrlingsgeburten) innerhalb von 4 Monaten nach der Geburt eines Kindes. Die Vergütung wird von der Sozialversicherung gezahlt, in der Regel als Prozentsatz des Gehalts des Arbeitnehmers, abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Adoptionsurlaub

Der Adoptionsurlaub hat ähnliche Bestimmungen wie der Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub.

Elternurlaub

Der Elternurlaub ist ein unbezahlter Urlaub, der Eltern von Kindern unter drei Jahren zur Reduzierung der Arbeitszeit oder zur vollständigen Freistellung zur Verfügung steht. Die Dauer kann bis zu einem Jahr betragen und in einigen Fällen erneuerbar sein.

Krankenurlaub

Die Dauer und Bezahlung des Krankenurlaubs hängen von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Art der Krankheit ab. Die Sozialversicherung deckt in der Regel einen Teil des Gehalts ab.

Urlaub für familiäre Ereignisse

Kurzfristiger bezahlter Urlaub steht für Ereignisse wie Heirat, schwere Krankheit eines Familienmitglieds, Geburt eines Kindes usw. zur Verfügung. Die spezifischen Ansprüche variieren je nach Ereignis.

Es ist wichtig zu beachten, dass Tarifverträge oder Unternehmensrichtlinien zusätzliche Urlaubsansprüche über die gesetzlich vorgeschriebenen hinaus gewähren können. Auch können sich Ansparzeiträume, Anforderung von Mitteilungen und spezifische Regelungen je nach Urlaubsart unterscheiden.

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