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Namibia

Steuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Namibia

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Namibia haben Arbeitgeber mehrere Steuerpflichten im Zusammenhang mit den Gehältern und Leistungen ihrer Mitarbeiter.

Arbeitnehmersteuer (PAYE)

Jede Person, die einem Arbeitnehmer Vergütung zahlt, muss sich innerhalb von 14 Tagen als Arbeitgeber bei der Namibischen Steuerbehörde (NamRA) registrieren. Arbeitgeber müssen die Einkommensteuer an der Quelle (PAYE) von den Gehältern der Mitarbeiter gemäß den geltenden Steuersätzen einbehalten. Die einbehaltene Steuer und eine Rückmeldung mit Angaben zu den Mitarbeitern, der insgesamt gezahlten Vergütung und der einbehaltenen Steuer müssen bis zum 20. Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Steuer einbehalten wurde, bei NamRA eingereicht werden.

Sozialversicherungsbeiträge

Arbeitgeber sind verpflichtet, in den Mutterschafts-, Kranken- und Sterbegeldfonds einzuzahlen. Sie zahlen 0,9% des Grundgehalts eines Mitarbeiters, wobei ein Mindestbetrag von NAD 2,70 und ein Höchstbetrag von NAD 81 pro Monat gilt.

Unfallversicherung

Arbeitgeber zahlen auch in einen Fonds ein, der Leistungen für arbeitsbedingte Verletzungen, Behinderungen und Todesfälle bietet. Die Beitragssätze variieren je nach Risikostufe der Branche und liegen zwischen 1% und 8%.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

Namibia verwendet ein progressives Einkommenssteuersystem, bei dem Personen mit höherem Einkommen höhere Steuersätze zahlen. Die aktuellsten Steuerklassen und -sätze finden Sie auf der Website der Namibia Revenue Agency (NamRA). Arbeitgeber in Namibia sind dafür verantwortlich, die Lohnsteuer (Pay-As-You-Earn, PAYE) basierend auf den offiziellen Steuertabellen von NamRA von den Gehältern ihrer Mitarbeiter einzubehalten.

Sozialversicherungsbeiträge

Mitarbeiter in Namibia sind verpflichtet, Beiträge zur Social Security Commission (SSC) für die Abdeckung sozialer Leistungen zu leisten. Der Beitragssatz für Mitarbeiter beträgt 0,9% des Grundlohns des Mitarbeiters, mit denselben Mindest- und Höchstgrenzen wie der Arbeitgeberbeitrag (NAD 2,70 bis NAD 81 pro Monat). Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, den Beitrag des Mitarbeiters einzubehalten und an die SSC abzuführen.

Zulagen und Abzüge

Beiträge zu genehmigten Pensionsfonds sind bis zu einem bestimmten Limit steuerlich absetzbar. Mitarbeiter können Abzüge für Krankenversicherungsbeiträge bis zu bestimmten Höchstgrenzen haben.

Zusätzliche Hinweise

Nicht ansässige Mitarbeiter, die in Namibia arbeiten, unterliegen einer pauschalen Quellensteuer von 20% auf ihr Einkommen, wobei nur begrenzte Abzüge möglich sind. Einige Beschäftigungsvorteile können als Teil des zu versteuernden Einkommens eines Mitarbeiters der Besteuerung unterliegen.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist eine verbrauchsabhängige Steuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen in Namibia erhoben wird, wobei der Standard-MwSt.-Satz 15% beträgt. Eine Vielzahl von Dienstleistungen, die in Namibia erbracht werden, unterliegt der MwSt., einschließlich professioneller Dienstleistungen, technischer Dienstleistungen, Gastgewerbe- und tourismusbezogener Dienstleistungen, Transportdienstleistungen, Miet- und Leasingdienstleistungen, Telekommunikationsdienstleistungen und Unterhaltungsdienstleistungen.

Dienstleistungen, die der MwSt. unterliegen

  • Professionelle Dienstleistungen (z.B. Rechts-, Buchhaltungs-, Beratungsdienste)
  • Technische Dienstleistungen (z.B. IT-Dienste, Ingenieurwesen, Reparaturen)
  • Gastgewerbe- und tourismusbezogene Dienstleistungen
  • Transportdienstleistungen
  • Miet- und Leasingdienstleistungen
  • Telekommunikationsdienstleistungen
  • Unterhaltungsdienstleistungen

Konzept der Lieferung

Die MwSt. wird ausgelöst, wenn eine steuerpflichtige Dienstleistung in Namibia gegen Entgelt erbracht wird.

Ort der Lieferung von Dienstleistungen

Der Ort, an dem eine Dienstleistung als erbracht gilt, ist entscheidend für die Bestimmung der MwSt.-Pflicht. Die allgemeinen Regeln sind:

  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit unbeweglichem Eigentum: Der Lieferort ist dort, wo sich das Eigentum befindet.
  • B2B (Business-to-Business) Dienstleistungen: Der Lieferort ist in der Regel dort, wo der Empfänger/Kunde ansässig ist.
  • B2C (Business-to-Consumer) Dienstleistungen: Der Lieferort kann je nach spezifischen Regeln für verschiedene Dienstleistungstypen variieren (z.B. elektronisch erbrachte Dienstleistungen).

MwSt.-Pflicht und Registrierung

Unternehmen, die in Namibia steuerpflichtige Waren und Dienstleistungen mit einem Umsatz über der MwSt.-Registrierungsschwelle (derzeit NAD 500.000 jährlich) liefern, müssen sich für die MwSt. registrieren. In einigen Situationen kann der Empfänger einer Dienstleistung unter dem "Reverse-Charge"-Mechanismus für die MwSt. haftbar sein (dies gilt in der Regel, wenn ausländische Anbieter Dienstleistungen an namibische Unternehmen erbringen).

MwSt.-Rechnungsstellung

Steuerpflichtige Unternehmen müssen MwSt.-Rechnungen mit spezifischen Angaben ausstellen:

  • Informationen über Lieferanten und Kunden (Namen, MwSt.-Registrierungsnummern)
  • Datum und Rechnungsnummer
  • Beschreibung der erbrachten Dienstleistung
  • Steuerpflichtiger Betrag und berechnete MwSt.

MwSt.-Berechnung, -Einreichung und -Zahlung

Die MwSt. wird berechnet, indem der Satz von 15% auf den steuerpflichtigen Wert der Dienstleistung angewendet wird. Unternehmen können in der Regel die Vorsteuer (die auf geschäftsbezogene Einkäufe gezahlte MwSt.) gegen ihre MwSt.-Schuld geltend machen. MwSt.-Erklärungen müssen in der Regel monatlich oder vierteljährlich eingereicht und Zahlungen fristgerecht geleistet werden.

MwSt.-Befreiungen

Bestimmte Arten von Dienstleistungen sind in Namibia von der MwSt. befreit. Diese können umfassen:

  • Finanzdienstleistungen
  • Medizinische und Gesundheitsdienstleistungen
  • Bildungsdienstleistungen

Zusätzliche Hinweise

Bestimmte Dienstleistungen, hauptsächlich Exporte, unterliegen einem MwSt.-Satz von 0%. Dies ermöglicht es Unternehmen, die Exporte tätigen, die auf ihre Eingänge gezahlte MwSt. zurückzufordern. Bestimmte Arten von Dienstleistungen können spezifische MwSt.-Regeln oder -Komplexitäten aufweisen. Die MwSt.-Vorschriften in Namibia können Änderungen unterliegen.

Steuervergünstigungen

Namibia bietet eine Vielzahl von Steueranreizen, um Unternehmen anzuziehen und Investitionen zu fördern. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass einige der zuvor verfügbaren Anreize überarbeitet oder aufgehoben wurden. Hier ist ein Überblick über die aktuelle Landschaft:

Allgemeine Steuerabzüge

Unternehmen können einen Teil der Kosten für Kapitalausgaben (Gebäude, Maschinen) über einen festgelegten Zeitraum von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen. Dies umfasst:

  • Einen anfänglichen Abzug von 20 % für Gebäude im Jahr ihrer Inbetriebnahme, gefolgt von Abzügen von 4 % für die nächsten 20 Jahre.
  • Ein Drittel-Abzug, verteilt über drei Jahre, für Fahrzeuge und Maschinen.

Ausgaben für Mitarbeitervergütung und Schulung sind in der Regel steuerlich absetzbar.

Exportanreize

Obwohl der spezielle Steuersatz für Hersteller im Jahr 2020 abgeschafft wurde, gibt es weiterhin Vorteile für Unternehmen, die im Export tätig sind:

  • Reguläre Unternehmen können exportbezogene Ausgaben von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen.

Unternehmen, die in einer ausgewiesenen Exportverarbeitungszone (EPZ) tätig sind, genießen erhebliche Steuervorteile, darunter:

  • Befreiung von der Körperschaftssteuer.
  • Keine Einfuhr- oder Verbrauchssteuern auf in die Zone gebrachte Waren.
  • Verhandelbare Steuerpakete.

Es ist wichtig, sich mit einem namibischen Steuerfachmann zu beraten, um festzustellen, für welche Anreize Ihr Unternehmen möglicherweise in Frage kommt und um den Antragsprozess zu navigieren.

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