Personalkostenrechner für Namibia
Berechnen Sie Ihre gesamten Einstellungskosten für Mitarbeitende in Namibia, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert präzise Arbeitgeberkostenschätzungen für fundierte Einstellungsentscheidungen.
Personalkosten berechnen
Namibia
Personalkostenaufstellung
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Arbeitgebersteuerbeiträge
Steuerart | Satz | Basis |
---|---|---|
PAYE (Pay As You Earn) | Progressiver Satz (18% - 37%) | Steuerpflichtiges Einkommen des Arbeitnehmers |
Sozialversicherung | 0,9% (Arbeitgeber) | Grundgehalt des Arbeitnehmers pro Monat (bis zu N$11.000) |
VET-Abgabe (Abgabe für Berufsbildung und -training) | 1% | Jährliche Gehaltsabrechnung (für Arbeitgeber mit einer jährlichen Gehaltsabrechnung von N$1.000.000 oder mehr) |
Employees' Compensation Fund (ECF) | Variiert je nach Berufsrisiko | Jährliche Vergütung des Arbeitnehmers (bis zu N$81.300, erhöht ab März) |
Einreichung & Einhaltung der Vorschriften
- PAYE: Monatliche Meldungen und Zahlungen sind innerhalb von 20 Tagen nach Monatsende fällig. Jährliche Abstimmung ist innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Steuerjahres (28./29. Februar) fällig.
- Sozialversicherung: Monatliche Beiträge sind innerhalb von 30 Tagen nach Monatsende fällig.
- VET-Abgabe: Monatliche Meldungen und Zahlungen sind am oder vor dem 20. Tag des auf den Monat der Gehaltszahlung folgenden Monats fällig.
Einkommensteuerklassen
Einkommensbereich (N$) | Steuersatz |
---|---|
0 - 100.000 | 0% |
100.001 - 150.000 | 18% |
150.001 - 350.000 | 9.000 + 25% für jeden N$ über 150.000 |
Über 1.550.001 | 429.000 + 37% für jeden N$ über 1.550.000 |
Arbeitnehmerbeiträge
Abzugsart | Satz | Höchstbetrag |
---|---|---|
Sozialversicherung | 0,9% des Einkommens | N$81,00 pro Monat |
Renten-/Vorsorge-/Altersrente/-Bildungspolice | Bis zu 100% des Beitrags | N$150.000 pro Jahr (gesamt) |
Persönliche Freibeträge
- Beiträge zu genehmigten Renten-, Vorsorge-, Altersrenten- und Bildungspolicen sind bis zu N$150.000 pro Jahr absetzbar.
- Beiträge zur Krankenversicherung und tatsächliche Krankheitskosten sind für Arbeitnehmer in der Regel nicht absetzbar.
- Wohnungsbenefits im Rahmen genehmigter Arbeitgeberprogramme können eine Ein-Drittel-Freistellung haben.