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Namibia

Richtlinien zur Kündigung und Abfindung

Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Prozesse für Mitarbeiterkündigung und Abfindung in Namibia

Kündigungsfrist

In Namibia, das Arbeitsgesetz von 2007 (Gesetz Nr. 6 von 2007) legt die gesetzlichen Anforderungen für Kündigungsfristen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses fest.

Mindestkündigungsfristen

Das Gesetz schreibt Mindestkündigungsfristen basierend auf der Dauer der Betriebszugehörigkeit eines Arbeitnehmers vor:

  • Für Arbeitnehmer, die weniger als 4 Wochen gearbeitet haben, ist eine Kündigungsfrist von 1 Tag erforderlich.
  • Für diejenigen, die mehr als 4 Wochen, aber weniger als 1 Jahr gearbeitet haben, ist eine Kündigungsfrist von 1 Woche erforderlich.
  • Für Arbeitnehmer, die mehr als 1 Jahr gearbeitet haben, ist eine Kündigungsfrist von 1 Monat erforderlich.

Es ist wichtig zu beachten, dass dies Mindestfristen sind. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können eine längere Kündigungsfrist vereinbaren, solange diese für beide Parteien gleich ist.

Kündigungsanforderungen

Für eine gültige Kündigung:

  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, außer bei Analphabeten, die mündlich kündigen können.
  • Wenn der Arbeitgeber kündigt, sollte die schriftliche Kündigung den Grund/die Gründe für die Kündigung enthalten.
  • Eine Kündigung darf nicht während der Urlaubszeit eines Arbeitnehmers ausgesprochen werden und kann auch nicht gleichzeitig mit dem Urlaub laufen.
  • Für Arbeitnehmer mit mehr als einem Jahr Betriebszugehörigkeit muss die Kündigung am oder vor dem 1. oder 15. Tag des Monats erfolgen.

Ausnahmen von den Kündigungsfristen

Der Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer ohne Kündigungsfrist oder Zahlung anstelle der Kündigungsfrist aus einem rechtmäßigen Grund, wie z.B. grobem Fehlverhalten, entlassen.

Abfindung

In Namibia regelt das Arbeitsgesetz von 2007 (Gesetz Nr. 11 von 2007) die Bestimmungen für Abfindungsansprüche.

Anspruch auf Abfindung

Namibische Arbeitnehmer haben unter folgenden Umständen Anspruch auf Abfindung:

  • Kündigung durch den Arbeitgeber: Wenn ein Arbeitnehmer aus einem rechtmäßigen und fairen Grund vom Arbeitgeber gekündigt wird, hat er Anspruch auf Abfindung.
  • Ruhestand im Alter von 65 Jahren: Arbeitnehmer, die bei Erreichen des 65. Lebensjahres in den Ruhestand treten, haben Anspruch auf Abfindung.
  • Tod des Arbeitnehmers: Im Falle des Todes eines Arbeitnehmers während des Dienstes haben seine Angehörigen Anspruch auf die Abfindung.

Berechnung der Abfindung

Die Berechnung der Abfindung basiert auf den folgenden Kriterien:

  • Anspruchsvoraussetzung: Ein Arbeitnehmer muss mindestens 12 Monate ununterbrochen beim selben Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein, um Anspruch auf Abfindung zu haben.
  • Zahlungsbetrag: Der Betrag der Abfindung wird mit einem Wochenlohn für jedes Jahr ununterbrochener Beschäftigung beim selben Arbeitgeber berechnet.
  • Lohndefinition: Der für die Berechnung verwendete Lohn ist der reguläre Lohn des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Umstände, unter denen keine Abfindung gezahlt wird

Abfindung ist in den folgenden Situationen nicht anwendbar:

  • Kündigung durch den Arbeitnehmer: Arbeitnehmer, die kündigen, erhalten nicht automatisch eine Abfindung, es sei denn, sie erreichen das Rentenalter von 65 Jahren.
  • Konstruktive Kündigung: Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund eines vom Arbeitgeber geschaffenen unerträglichen Arbeitsumfelds kündigt, wird dies als Kündigung behandelt und eine Abfindung kann anfallen.
  • Unrechtmäßige Kündigung: Abfindung ist nicht anwendbar, wenn ein Arbeitnehmer unfair oder ohne gültigen Grund gemäß dem Arbeitsgesetz gekündigt wird.

Zahlung der Abfindung im Todesfall eines Arbeitnehmers

Im Falle des Todes eines Arbeitnehmers während des Dienstes muss die Abfindung an folgende Personen gezahlt werden:

  • Überlebender Ehepartner: Falls vorhanden.
  • Kinder: Falls der Arbeitnehmer keinen überlebenden Ehepartner hatte.
  • Nachlass des Arbeitnehmers: Falls kein überlebender Ehepartner oder Kinder vorhanden sind.

Kündigungsprozess

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Namibia wird durch das Arbeitsgesetz von 2007 (Gesetz Nr. 11 von 2007) geregelt, das Fairness gewährleistet und rechtliche Streitigkeiten verhindert. Der Beendigungsprozess kann entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer eingeleitet werden.

Vom Arbeitgeber initiierte Beendigung

Die vom Arbeitgeber initiierte Beendigung kann zwei Hauptformen annehmen:

Kündigung mit Vorankündigung

  • Gültiger und fairer Grund: Der Arbeitgeber muss einen gültigen Grund für die Kündigung haben, wie Fehlverhalten, Unfähigkeit oder betriebliche Gründe. Das Arbeitsgesetz legt Gründe für eine faire Entlassung fest.
  • Faires Verfahren: Arbeitgeber müssen faire Verfahren einhalten, bevor sie einen Arbeitnehmer entlassen. Dies beinhaltet normalerweise, dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, auf Vorwürfe zu reagieren und sich in Fällen von Fehlverhalten oder Unfähigkeit zu verbessern.
  • Schriftliche Kündigung: Der Arbeitgeber muss eine schriftliche Kündigung gemäß den im Arbeitsgesetz vorgeschriebenen Mindestkündigungsfristen geben. Die Kündigung sollte die Gründe für die Beendigung enthalten.

Fristlose Kündigung (ohne Vorankündigung)

  • Rechtmäßiger Grund: Der Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer fristlos ohne Vorankündigung oder Zahlung einer Abfindung aus einem gesetzlich anerkannten Grund, wie z.B. grobem Fehlverhalten, entlassen.
  • Faire Untersuchung und Anhörung: Auch bei fristlosen Kündigungen müssen Arbeitgeber eine faire Untersuchung durchführen und dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, sich zu verteidigen.

Vom Arbeitnehmer initiierte Beendigung

  • Kündigungsfrist: Arbeitnehmer sind verpflichtet, eine schriftliche Kündigung im Einklang mit den im Arbeitsgesetz festgelegten Mindestkündigungsfristen einzureichen.

Sonderfälle

  • Insolvenz und Tod: Stirbt ein Arbeitgeber, wird insolvent oder wird ein Unternehmen aufgelöst, endet der Vertrag nach einem Monat (oder länger, wie im Vertrag oder Tarifvertrag festgelegt, falls zutreffend).

Wichtige Überlegungen

  • Tarifverträge: Tarifverträge zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften können weitere Anforderungen festlegen oder vorteilhaftere Bedingungen als die gesetzlichen Mindestanforderungen bieten.
  • Vertragsbedingungen: Der individuelle Arbeitsvertrag kann auch spezifische Bestimmungen bezüglich der Kündigungsverfahren enthalten.
  • Streitbeilegung: Das Arbeitsgesetz bietet Kanäle zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit ungerechtfertigten Entlassungen.
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