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Arbeitserlaubnisse und Visa in Namibia

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Namibia sponsern.

Namibia work-permits-and-visas overview

Navigating the requirements for foreign nationals wishing to work in Namibia involves understanding the country's immigration framework, which is designed to regulate the entry and stay of non-citizens. This system ensures that foreign workers contribute positively to the economy while protecting the local labor market. For companies looking to employ international talent in Namibia, securing the correct visas and work permits is a critical first step, requiring careful attention to detail and adherence to established procedures set forth by the Ministry of Home Affairs, Immigration, Safety and Security.

Erfolgreiches Management des Einwanderungsprozesses für Mitarbeitende erfordert ein umfassendes Verständnis der verschiedenen Genehmigungskategorien, Anspruchskriterien, Dokumentationsanforderungen und Compliance-Verpflichtungen. Dieser Prozess kann komplex und zeitaufwändig sein, weshalb sorgfältige Vorbereitung und konsequentes Nachverfolgen nötig sind, um sicherzustellen, dass ausländische Arbeiter legal in Namibia leben und arbeiten können.

Häufige Visatypen für ausländische Arbeiter

Während das primäre Verfahren für langfristige Arbeit in Namibia die Arbeitserlaubnis ist, können ausländische Staatsangehörige zunächst unter verschiedenen Visakategorien nach Namibia einreisen, abhängig vom Zweck und der Dauer ihres Besuchs. Es ist entscheidend zu verstehen, dass ein standardmäßiges Touristen- oder Geschäftsvisitavisum dem Inhaber im Allgemeinen keine bezahlte Beschäftigung in Namibia gestattet.

  • Touristenvisum: Für kurze Besuche zu Erholungs- oder Tourismuzwecken. Erlaubt kein Arbeiten.
  • Geschäftsvisum: Für kurze Besuche im Zusammenhang mit geschäftlichen Aktivitäten wie Meetings, Konferenzen oder der Erkundung von Investitionsmöglichkeiten. Erlaubt in der Regel kein Aufnehmen von Beschäftigung oder den Bezug eines Gehalts von einer namibischen Institution für während des Besuchs ausgeführte Arbeiten.
  • Arbeitserlaubnis (Work Permit): Die erforderliche Genehmigung für ausländische Staatsangehörige, die beabsichtigen, längere Zeit in Namibia zu leben und zu arbeiten. Es gibt unterschiedliche Kategorien oder Überlegungen innerhalb des Systems der Arbeitserlaubnisse, möglicherweise inklusive allgemeiner Arbeitserlaubnisse, Genehmigungen für kritische Fähigkeiten oder Investoren, abhängig von der Rolle, Qualifikation und den Bedürfnissen der namibischen Wirtschaft.

Anforderungen und Verfahren für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis

Der Erhalt einer Arbeitserlaubnis in Namibia ist ein mehrstufiger Prozess, der umfangreiche Dokumente erfordert und bestimmte Kriterien erfüllt. Der Antrag wird typischerweise beim Ministerium für Inneres, Immigration, Sicherheit und Ordnung eingereicht.

Anspruchskriterien: Anspruch besteht häufig basierend auf Faktoren wie:

  • Besitz eines gültigen Jobangebots eines namibischen Arbeitgebers.
  • Nachweis, dass die Position nicht durch einen entsprechend qualifizierten namibischen Bürger besetzt werden kann.
  • Relevante Qualifikationen, Fähigkeiten und Erfahrungen für die Position.
  • Sauberes polizeiliches Führungszeugnis.
  • Gute Gesundheit.

Erforderliche Dokumentation: Ein umfangreicher Dokumentensatz ist erforderlich, oft inklusive:

  • Ausgefülltes Antragsformular.
  • Gültiger Reisepass mit ausreichender Gültigkeit.
  • Passbilder.
  • Kopien von Bildungszertifikaten und Berufsqualifikationen.
  • Lebenslauf (CV).
  • Polizeiliche Führungszeugnisse aus dem Herkunftsland und allen Residenzländern der letzten zwölf Monate.
  • Medizinischer Bericht und radiologischer Bericht.
  • Anstellungsvertrag oder Angebotsbrief des namibischen Arbeitgebers.
  • Motivationsschreiben des Arbeitgebers, das die Notwendigkeit der Einstellung eines ausländischen Mitarbeiters begründet.
  • Nachweis der Registrierung des Arbeitgebers in Namibia.
  • Nachweis der Ausschreibung der Stelle an namibische Staatsbürger (oft erforderlich, um zu demonstrieren, dass kein geeigneter lokaler Kandidat gefunden wurde).
  • Weitere vom Ministerium angeforderte Dokumente.

Antragsverfahren:

  1. Der Arbeitgeber initiiert den Prozess, indem er die notwendigen Unterlagen und die Begründung für die Einstellung eines ausländischen Mitarbeiters vorbereitet.
  2. Das Antragsformular wird vom Antragsteller und Arbeitgeber ausgefüllt.
  3. Alle erforderlichen Unterstützungsdokumente werden zusammengestellt und gegebenenfalls beglaubigt.
  4. Der vollständige Antrag wird beim Ministerium für Inneres, Immigration, Sicherheit und Ordnung in Namibia eingereicht.
  5. Die Unterlagen werden von den zuständigen Behörden geprüft.
  6. Bei Genehmigung wird die Arbeitserlaubnis ausgestellt. Bei Ablehnung werden in der Regel Gründe genannt.

Sponsoring-Anforderungen: Der namibische Arbeitgeber fungiert als Sponsor für den Antrag auf Arbeitserlaubnis. Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Vorlage des Jobangebots, den Nachweis des Bedarfs an einem ausländischen Arbeitskräften und unterstützt oft den Antragsprozess. Zudem trägt der Arbeitgeber laufende Verpflichtungen hinsichtlich des Status und der Compliance des Mitarbeiters.

Gebühren und Bearbeitungszeiten: Gebühren für die Beantragung und Erteilung der Arbeitserlaubnis können variieren und hängen von der Kategorie sowie der Dauer ab. Die Bearbeitungszeiten können erheblich schwanken, von mehreren Wochen bis zu mehreren Monaten, abhängig von der Komplexität des Falls, dem Antragsvolumen und der Effizienz der zuständigen Behörde. Es wird empfohlen, frühzeitig vor dem geplanten Startdatum zu beantragen.

Position Geschätzte Gebühr (NAD) Hinweise
Antragsgebühr Variabel Nicht erstattungsfähig
Erlaubnisschaffunggebühr Variabel Hängt von der Dauer ab (z.B. 1, 2, 3 Jahre)
Geschätzte Bearbeitungszeit 2-6+ Monate Kann erheblich variieren

Hinweis: Gebühren und Bearbeitungszeiten sind Schätzungen basierend auf typischen Regierungsprozessen und können sich ändern.

Wege zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis

Ausländische Staatsangehörige, die rechtmäßig in Namibia über einen längeren Zeitraum (meist mehrere Jahre) gelebt haben und gültige Genehmigungen besitzen, können berechtigt sein, einen Antrag auf unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu stellen. Die Kriterien hierfür sind streng und umfassen oft:

  • Mindestens ein Zeitraum von ununterbrochener legaler Aufenthalt (z.B. 5 oder 10 Jahre) mit gültigen Genehmigungen (oft Arbeitserlaubnisse).
  • Nachweis, dass man sich finanziell selbst versorgen kann.
  • Sauberes polizeiliches Führungszeugnis.
  • Integration in die namibische Gesellschaft.
  • Für Investoren oder Personen mit kritischen Fähigkeiten können spezielle Kategorien existieren, die höhere Anforderungen stellen.

Der Antrag auf unbefristete Aufenthaltserlaubnis ist gesondert vom Antrag auf Arbeitserlaubnis und wird einer gründlichen Überprüfung durch das Ministerium für Inneres, Immigration, Sicherheit und Ordnung unterzogen.

Abhängigkeitsvisum-Optionen

Ausländische Staatsangehörige mit gültigen Arbeitserlaubnissen in Namibia können in der Regel auch Anträge auf Aufenthaltstitel für ihre Angehörigen stellen. Angehörige umfassen in der Regel Ehepartner und minderjährige Kinder.

Anspruch und Anforderungen:

  • Der primäre Genehmigungsempfänger muss eine gültige Arbeitserlaubnis (oder eine andere relevante langfristige Genehmigung) besitzen.
  • Nachweis der Verwandtschaft (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden).
  • Nachweis, dass der primäre Genehmigungsempfänger die Angehörigen finanziell unterstützen kann, ohne dass diese eine Belastung für den Staat werden.
  • Angehörige müssen ebenfalls Gesundheits- und Charakteranforderungen erfüllen.

Der Antrag auf Angehörigenvisa ähnelt dem für den Hauptgenehmigungsempfänger und erfordert die Einreichung von Formularen, unterstützenden Dokumenten und die Zahlung von Gebühren. Angehörigenvisa sind in der Regel an die Gültigkeit des Status des Hauptgenehmigungsempfängers gekoppelt.

Visa-Compliance-Verpflichtungen für Arbeitgeber und Mitarbeitende

Die Einhaltung der namibischen Einwanderungsgesetze ist für sowohl Arbeitgeber als auch ausländische Mitarbeitende obligatorisch. Verstöße können zu erheblichen Strafen führen, inklusive Bußgeldern, Abschiebung des Mitarbeiters und Einschränkungen bei zukünftigen Einstellungen ausländischer Staatsangehöriger.

Verpflichtungen des Arbeitgebers:

  • Sicherstellen, dass alle ausländischen Mitarbeitenden gültige Arbeitserlaubnisse besitzen, die ihrer Rolle entsprechen.
  • Sorgfältige Führung von Aufzeichnungen über den Einwanderungsstatus und die Dokumentation der Mitarbeitenden.
  • Das Ministerium für Inneres, Immigration, Sicherheit und Ordnung über Änderungen des Status des Mitarbeiters informieren (z.B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Rollenwechsel).
  • Sicherstellen, dass die Arbeitstätigkeiten des Mitarbeiters strikt den Bedingungen des Arbeitserlaubnis entsprechen.
  • Unterstützung bei der Ausreise des Mitarbeiters aus Namibia nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Ablauf der Erlaubnis, falls keine Verlängerung oder neue Erlaubnis beantragt wird.

Pflichten der Mitarbeitenden:

  • Strikte Einhaltung der Bedingungen der ausgestellten Arbeitserlaubnis, inklusive Arbeitgeber, Position und Einsatzort.
  • Keine Tätigkeiten außerhalb des Geltungsbereichs der Erlaubnis ausüben.
  • Dafür sorgen, dass ihr Reisepass und die Arbeitserlaubnis gültig bleiben.
  • Das Ministerium über Änderungen in persönlichen Verhältnissen informieren (z.B. Adressänderung).
  • Namibia bei Ablauf oder Beendigung der Erlaubnis verlassen, sofern keine Verlängerung oder Neueinholung erfolgt ist.

Beide Parteien tragen die Verantwortung für die kontinuierliche Compliance und eine proaktive Verwaltung des Einwanderungsstatus.

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