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MyanmarSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Myanmar

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Myanmar stehen Arbeitgeber vor mehreren Steuerpflichten, darunter Einkommenssteuerabzug, Sozialversicherungsbeiträge und die Einreichung der jährlichen Gehaltsabrechnung.

Einkommenssteuer

  • Abzug: Arbeitgeber müssen Einkommenssteuer von den Gehältern der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Zahlung einbehalten. Die Steuer wird basierend auf progressiven Sätzen berechnet, je nach Wohnsitzstatus (ansässig oder nicht ansässig) und Einkommenshöhe des Arbeitnehmers. Die Zahlung der einbehaltenen Steuer ist innerhalb von 15 Tagen ab dem Zeitpunkt des Abzugs fällig. Alle Einkommenssteuerverpflichtungen werden in der Währung erfüllt, in der das Einkommen erzielt wurde.
  • Jährliche Gehaltsabrechnung: Arbeitgeber müssen für jeden Arbeitnehmer innerhalb von drei Monaten nach Ende des Einkommensjahres (31. März) eine jährliche Gehaltsabrechnung (Formular PaTa Kha (Wa Nga) – 03-07 (A)) einreichen.
  • Währung: Die Einkommenssteuer wird in der Währung gezahlt, in der das Einkommen erzielt wurde.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Sätze: Arbeitgeber zahlen 3% des Gesamtgehalts und -lohns eines Arbeitnehmers, bis zu einem Maximum von MMK 9.000 pro Monat. Arbeitnehmer zahlen 2% ihres Gesamtgehalts und -lohns, begrenzt auf MMK 6.000 pro Monat.
  • Zahlung: Beiträge müssen in Myanmar Kyat geleistet werden, unabhängig von der Währung der Gehaltszahlung, innerhalb von 15 Tagen des Folgemonats. Der angewandte Wechselkurs ist der, der von der Myanmar Foreign Trade Bank (MFTB) am ersten Tag des jeweiligen Monats vorgeschrieben wird.
  • Schwellenwert: Sozialversicherungsbeiträge gelten für Unternehmen mit fünf oder mehr Arbeitnehmern.

Unternehmenssteuer

  • Satz: Der allgemeine Unternehmenssteuersatz beträgt 25%. Für bestimmte Sektoren, wie Öl- und Gasexploration und -produktion, gelten spezielle Sätze (40%-50%) oder für börsennotierte Unternehmen (17%).
  • Einreichung: Die jährlichen Unternehmenssteuererklärungen müssen bis zum 1. Juli des folgenden Jahres eingereicht werden. Unternehmen, die beim Large Taxpayers Office (LTO) oder Medium Taxpayers Office (MTO) registriert sind, müssen elektronisch einreichen. Andere können physisch oder per Post/E-Mail einreichen.
  • Zahlung: Vorauszahlungen der Unternehmenssteuer sind auf Grundlage des geschätzten Einkommens quartalsweise erforderlich. Die endgültige Steuerschuld ist innerhalb von 21 Tagen nach der Mitteilung durch das Internal Revenue Department (IRD) fällig.

Andere Steuern

  • Gewerbesteuer: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über MMK 50.000.000 unterliegen der Gewerbesteuer, die allgemein mit einem Satz von 5% erhoben wird. Einige Sektoren, wie die Infrastruktur, haben einen reduzierten Satz von 3%.
  • Kapitalertragssteuer: Auf Kapitalgewinne wird eine Steuer von 10% erhoben, mit spezifischen Sätzen für den Öl- und Gassektor. Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach der Veräußerung der Vermögenswerte fällig.

Diese Informationen sind aktuell ab dem 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, für spezifische Situationen einen Steuerberater zu konsultieren.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

Steuerabzüge für Arbeitnehmer in Myanmar werden durch progressive Steuersätze bestimmt, was bedeutet, dass Einkommensstärkere einen höheren Prozentsatz ihres Einkommens als Steuern zahlen. Verschiedene Abzüge und Freibeträge können das zu versteuernde Einkommen reduzieren.

Persönliche Einkommenssteuer (PIT)

  • Steuerjahr: Das Steuerjahr läuft vom 1. April bis zum 31. März.
  • Steuersätze: Progressive Steuersätze reichen von 0 % bis 25 % für nicht ansässige Ausländer und von 3 % bis 30 % für ansässige Staatsbürger und ansässige Ausländer. Diese Sätze gelten für weltweites Einkommen von Ansässigen und in Myanmar erwirtschaftetes Einkommen für Nicht-Ansässige. Nicht-ansässige myanmarische Staatsbürger werden auf in ausländischen Ländern erzielte Gehaltseinkommen besteuert.
  • Einkommensgrenze: Jährliches Gehaltseinkommen bis zu MMK 4,8 Millionen ist von der PIT ausgenommen.

Abzüge und Freibeträge

  • Grundfreibetrag: 20 % des Gesamteinkommens, begrenzt auf jährlich MMK 10 Millionen.
  • Ehegattenfreibetrag: MMK 1.000.000 für einen nicht erwerbstätigen Ehegatten ohne zu versteuerndes Einkommen.
  • Kinderfreibetrag: MMK 500.000 pro Kind, das spezifische Kriterien erfüllt (unverheiratet, kein zu versteuerndes Einkommen, unter 18 Jahren oder bei Vollzeitausbildung älter).
  • Freibetrag für unterhaltspflichtige Eltern: MMK 1.000.000 pro unterhaltspflichtigem Elternteil, der mit dem Steuerzahler lebt.
  • Lebensversicherungspolicen: Prämien, die für den Steuerzahler und Ehegatten gezahlt werden, sind abzugsfähig.
  • Beiträge zur Sozialversicherung: Arbeitnehmerbeiträge sind abzugsfähig.
  • Wohltätigkeitsspenden: Spenden an zugelassene Organisationen sind bis zu 25 % des Einkommens abzugsfähig.

Beiträge zur Sozialversicherung

  • Arbeitnehmerbeitrag: 2 % des Gesamtsalaries, begrenzt auf MMK 6.000 monatlich.
  • Arbeitgeberbeitrag: 3 % des Grundgehalts, begrenzt auf MMK 9.000 monatlich.

Kapitalertragssteuer (CGT)

  • Satz: 10 % auf Gewinne aus dem Verkauf, Tausch oder der Übertragung von Kapitalvermögen.
  • Schwellenwert: CGT entfällt, wenn der Gesamterlös aus dem Verkauf des Vermögenswertes unter MMK 10 Millionen liegt.

Sonstige Steuern

  • Derzeit werden in Myanmar keine Erbschafts-, Nachlass-, Schenkungs- oder Vermögensteuern erhoben.
  • Eine Stempelsteuer gilt für verschiedene Instrumente.

Pflichten des Arbeitgebers

  • Lohnsteuerabzug: Arbeitgeber müssen PIT von den Gehältern der Mitarbeiter einbehalten und innerhalb von 15 Tagen nach dem Abzug an die Steuerbehörden abführen.
  • Jahresgehaltsauszug: Arbeitgeber müssen Mitarbeitern innerhalb von drei Monaten nach Ende des Steuerjahres einen Jahresgehaltsauszug zur Verfügung stellen.
  • Beiträge zur Sozialversicherung: Arbeitgeber müssen sich registrieren und an das Sozialversicherungssystem beitragen, wenn sie fünf oder mehr Mitarbeiter haben. Sie behalten auch Arbeitnehmerbeiträge ein.

Einreichung und Zahlung

  • Einzelpersonen reichen separate Steuererklärungen ein; eine gemeinsame Einreichung für verheiratete Paare ist nicht gestattet.
  • Bei Einkommen, das nicht aus Gehalt besteht, müssen Einzelpersonen ihre Steuererklärungen einreichen.
  • Die bereitgestellten Informationen basieren auf verfügbaren Ressourcen bis zum heutigen Datum, 5. Februar 2025, und können sich aufgrund potenzieller zukünftiger Änderungen in den Steuervorschriften ändern.

Mehrwertsteuer

Umsatzsteuer (Commercial Tax, CT) in Myanmar

Myanmars primäre indirekte Steuer ist die Commercial Tax (CT) und nicht die Mehrwertsteuer (MWST). CT funktioniert ähnlich wie die MWST in vielen anderen Ländern.

CT ist eine Umsatzsteuer, die auf Waren und Dienstleistungen erhoben wird, die innerhalb Myanmars gehandelt, produziert oder erbracht werden, sowie auf importierte Waren.

  • Allgemeiner Steuersatz: 5%
  • Ermäßigte Steuersätze: 1% (z.B. für Gold, Schmuck), 3% (z.B. für Bauleistungen, Hotel- und Tourismusleistungen).
  • Höherer Steuersatz: 8% (Export von Elektrizität).
  • Nullsteuersatz: 0% (alle Exporte außer Elektrizität und Rohöl, die mit 8% bzw. 5% besteuert werden).
  • Befreiungen: Eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen sind steuerbefreit, darunter Grundnahrungsmittel, landwirtschaftliche Produkte, Gesundheitsfürsorge, Bildung, religiöse und kulturelle Aktivitäten, einige Finanzdienstleistungen und der öffentliche Personennahverkehr.
  • Registrierungsschwelle: Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von über 50 Millionen MMK (ca. 23.800 USD ab dem 5. Februar 2025, basierend auf dem Referenzkurs von 2.100 MMK/USD, obwohl der Markthandelkurs deutlich höher ist) müssen sich für die CT registrieren. Diejenigen mit einem Umsatz zwischen 50 Millionen MMK und 10 Millionen MMK können sich freiwillig registrieren. Import-/Exportgeschäfte müssen sich unabhängig vom Umsatz registrieren.
  • Einreichung und Zahlung: CT-Erklärungen werden vierteljährlich eingereicht und Zahlungen innerhalb eines Monats nach Quartalsende geleistet. Eine jährliche Steuererklärung ist ebenfalls innerhalb von drei Monaten nach Ende des Geschäftsjahres erforderlich (31. März). Bei verspäteter Einreichung fällt eine Strafe von 10% an.

Aktuelle Entwicklungen

Die Regierung hat kürzlich die Nutzung des Referenzwechselkurses der Zentralbank von Myanmar (CBM) von 2.100 MMK/USD für die Berechnung von Import-/Exportabgaben und CT auf gehandelte Waren wieder eingesetzt, wodurch eine kurzfristige Politik aufgehoben wurde, die den Markthandelkurs verwendete. Es gibt auch laufende Diskussionen über die Einführung eines Mehrwertsteuersystems (GST) in naher Zukunft, möglicherweise bis 2027, aber ein konkreter Umsetzungstermin wurde noch nicht festgelegt. Ab dem 5. Februar 2025 bleibt CT das anwendbare System der indirekten Besteuerung.

Sonstige Steuern

Zusätzlich zur CT können Unternehmen in Myanmar auch anderen Steuern unterliegen, wie der Steuer auf bestimmte Waren (SGT), Zollabgaben, Verbrauchsteuern, Einkommensteuer, Quellensteuer und verschiedenen anderen Abgaben.

Geschäftstätigkeit in Myanmar

Es ist wichtig zu beachten, dass die Steuergesetze und -vorschriften in Myanmar komplex sein können und Änderungen unterliegen. Unternehmen, die in Myanmar tätig sind oder einen Markteintritt in Erwägung ziehen, sollten professionellen Steuerberatung suchen, um die Einhaltung aller geltenden Vorschriften sicherzustellen.

Steuervergünstigungen

Myanmar bietet verschiedene Steueranreize, die hauptsächlich darauf abzielen, Investitionen und bestimmte Branchen zu fördern. Diese Anreize umfassen häufig Steuerbefreiungen, ermäßigte Steuersätze und Zulagen, die sowohl für Unternehmen als auch für Einzelpersonen gelten. Die Berechtigung und spezifische Vorteile können je nach Faktoren wie Geschäftstätigkeit, Standort und Investitionsgröße variieren.

Unternehmenssteueranreize

  • Allgemeine Anreize: Unternehmen, die an der Yangon Stock Exchange notiert sind, profitieren von einem reduzierten Körperschaftsteuersatz von 17%. Unternehmen, die mit dem Export von Fertigwaren beschäftigt sind, können eine Steuererleichterung von bis zu 50% der aus solchen Exporten erzielten Gewinne erhalten. Darüber hinaus können Forschungs- und Entwicklungskosten (F&E) von der steuerpflichtigen Einkommenssumme abgezogen werden. Steuerverluste können bis zu drei aufeinanderfolgende Jahre vorgetragen werden, sofern sie innerhalb von zwei Jahren nach Ende einer Steuerbefreiungszeit auftreten.

  • Myanmar Investment Law (MIL) Anreize: Das MIL bietet verschiedene Anreize, einschließlich Körperschaftsteuerbefreiungen für Zeiträume von drei, fünf oder sieben Jahren, abhängig von der Entwicklungsstufe der Region, in der die Investition getätigt wird. Diese Befreiungen sind auf spezifische geförderte Sektoren ausgerichtet. Zusätzliche Vorteile können Steuerbefreiungen von Zöllen und anderen internen Steuern auf importierte Maschinen, Ausrüstungen und Rohmaterialien beinhalten.

  • Sonderwirtschaftszone (SEZ) Anreize: SEZs bieten Investoren und Entwicklern bedeutende Steuervorteile. Investoren in einer Freizone können von einer siebenjährigen Steuerbefreiung profitieren, während diejenigen in einer geförderten Zone eine fünfjährige Befreiung erhalten. Beide Kategorien haben Anspruch auf 50% Steuerreduktion für die darauffolgenden fünf Jahre, erweiterbar um weitere fünf Jahre, wenn Gewinne innerhalb eines Jahres reinvestiert werden. Entwickler genießen eine achtjährige Befreiung, gefolgt von 50% Steuerreduktion für fünf Jahre, ebenfalls um fünf Jahre verlängerbar bei Reinvestition. Befreiungen von Einfuhrzöllen auf bestimmte Waren sind ebenfalls innerhalb der SEZs verfügbar.

Individuelle Steueranreize

  • Persönliche Freibeträge: Ansässige Personen haben Anspruch auf einen Grundfreibetrag von 20% ihres gesamten steuerpflichtigen Einkommens, begrenzt auf MMK 10 Millionen. Weitere Freibeträge sind für Ehepartner (MMK 1 Million, vorausgesetzt der Ehepartner hat kein zu versteuerndes Einkommen), Kinder unter 18 Jahren (jeweils MMK 500.000) und Eltern, die mit der Person zusammenleben (jeweils MMK 1 Million), verfügbar. Auch Lebensversicherungsprämien und Sozialversicherungsbeiträge sind abzugsfähig.

Weitere Steuerbestimmungen und Updates

  • Kapitalertragssteuer: Auf Gewinne aus dem Verkauf oder der Übertragung von Kapitalanlagen, einschließlich Land, Gebäuden und Aktien, wird eine Steuer von 10% erhoben. Die Kapitalertragssteuer auf unbewegliches Vermögen für Einzelpersonen ist bis Ende 2025 aufgeschoben.

  • Gewerbesteuer: Eine Gewerbesteuer von 5% wird auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben, obwohl einige Gegenstände ausgenommen oder zu unterschiedlichen Sätzen besteuert werden.

  • CMP Zollbefreiungen: Ab dem 1. Dezember 2024 sind Befreiungen für Zollabgaben und Steuern auf importierte Roh- und Verpackungsmaterialien, die in Cut-Make-Pack (CMP)-Operationen verwendet werden, verfügbar, sofern die Fertigwaren reexportiert werden.

  • Unverwendete Landsteuer: Ab 2025 wird eine neue Steuerpolitik für ungenutztes Land Grundstücke bis zu 5 Hektar befreien. Größere Grundstücke können für eine Befreiung in Frage kommen, wenn sie für Landwirtschaft genutzt werden, registrierte wirtschaftliche Aktivitäten aufweisen, vermietet, im Staatsbesitz sind oder sich in SEZs befinden, unter anderen Bedingungen.

Es ist wichtig, offizielle Quellen zu konsultieren und professionellen Rat einzuholen, um die neuesten Informationen zu erhalten und die Berechtigung für spezifische Anreize zu bestimmen. Steuergesetze und -vorschriften unterliegen Änderungen. Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025.

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