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Steuern in Mongolei

Detaillierte Steuerpflichten

Informieren Sie sich über Steuervorschriften für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Mongolei.

Mongolei taxes overview

Mongoliens Steuersystem umfasst verschiedene Verpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die dazu dienen, soziale Wohlfahrtsprogramme und öffentliche Dienstleistungen zu finanzieren. Das Verständnis dieser Anforderungen ist entscheidend für Unternehmen, die im Land tätig sind, egal ob sie lokale oder ausländische Talente beschäftigen. Die Einhaltung erfordert die Navigation durch Vorschriften bezüglich Lohnsteuern, Sozialversicherungsbeiträgen und Einkommensteuerabzug, um rechtzeitige und korrekte Zahlungen sowie Meldungen an die entsprechenden Behörden sicherzustellen.

Für Unternehmen, die nach Mongolei expandieren, kann die Verwaltung dieser Steuerkomplexität eine Herausforderung sein. Die Beauftragung eines Employer of Record (EOR) Dienstes kann die Abläufe vereinfachen, indem die Belastung durch Gehaltsabrechnung, Steuerberechnungen und Compliance an den EOR übertragen wird, sodass das Unternehmen sich auf seine Kernaktivitäten konzentrieren kann, während es gleichzeitig die Einhaltung der mongolischen Steuergesetze für 2025 sicherstellt.

Verpflichtungen des Arbeitgebers im Bereich Sozialversicherung und Lohnsteuer

In Mongolei sind Arbeitgeber dafür verantwortlich, Beiträge zum Sozialversicherungsfonds zugunsten ihrer Mitarbeiter zu leisten, zusätzlich zur Abführung der Arbeitnehmeranteile. Diese Beiträge decken verschiedene Leistungen ab, darunter Renten, Krankenversicherung, Arbeitslosigkeit sowie Unfall- und Berufskrankheitenversicherung. Der gesamte Beitragssatz ist ein Prozentsatz des Bruttogehalts des Mitarbeiters, bis zu einer bestimmten Obergrenze.

Die Beitragssätze zur Sozialversicherung werden in der Regel zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer aufgeteilt. Für 2025 wird erwartet, dass die Sätze die etablierte Struktur beibehalten, obwohl spezifische Prozentsätze oder Obergrenzen jährlichen Anpassungen unterliegen können.

Sozialversicherungsfonds Arbeitgeberanteil Arbeitnehmeranteil
Rentenversicherung % %
Krankenversicherung % %
Arbeitslosenversicherung % %
Unfall- und Berufskrankheitenversicherung % %
Gesamt (ungefähr) % %

Hinweis: Die spezifischen Prozentsätze und die maximale beitragspflichtige Gehaltsobergrenze werden jährlich von den zuständigen Regierungsstellen festgelegt. Die oben genannten Sätze sind illustrativ und sollten mit den aktuellen offiziellen Angaben für 2025 bestätigt werden.

Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Beiträge auf der Grundlage des monatlichen Bruttogehalts jedes Mitarbeiters zu berechnen, den Arbeitnehmeranteil abzuziehen und sowohl die Beiträge des Arbeitgebers als auch die des Arbeitnehmers fristgerecht jeden Monat an den Sozialversicherungsfonds zu zahlen.

Anforderungen an den Einkommensteuerabzug

Arbeitgeber sind außerdem verantwortlich für den Abzug der Personal Income Tax (PIT) von den Gehältern ihrer Mitarbeiter und deren Überweisung an die Steuerbehörden. Die PIT in Mongolei wird grundsätzlich nach einem progressiven Steuersatz basierend auf dem monatlichen Einkommen des Mitarbeiters erhoben.

Für 2025 sind die PIT-Sätze und Einkommensgrenzwerte wie folgt strukturiert:

Monatliches steuerpflichtiges Einkommen (MNT) Steuersatz
Bis zu [Grenzwert 1] %
[Grenzwert 1] bis [Grenzwert 2] %
Über [Grenzwert 2] %

Hinweis: Die spezifischen Einkommensgrenzen und entsprechenden Steuersätze unterliegen einer jährlichen Überprüfung und Anpassung durch die mongolische Regierung. Die oben dargestellte Struktur entspricht dem typischen progressiven System.

Arbeitgeber müssen den korrekten Betrag an PIT vom monatlichen Gehalt jedes Mitarbeiters berechnen, nach Berücksichtigung etwaiger zulässiger Abzüge oder Freibeträge. Der einbehaltene Steuerbetrag ist bis zum jeweiligen Monatsende an die Steuerbehörden abzuführen.

Steuerliche Abzüge und Freibeträge für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer in Mongolei können für bestimmte Steuerabzüge und Freibeträge in Frage kommen, die ihr steuerpflichtiges Einkommen verringern und somit ihre PIT-Verpflichtung senken. Diese Abzüge werden in der Regel vom Arbeitnehmer geltend gemacht, Arbeitgeber sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, da sie die Höhe des einbehaltenen Einkommens beeinflussen.

Gängige Abzüge und Freibeträge können umfassen:

  • Standardabzug: Ein fester monatlicher Betrag, der vom Bruttoeinkommen abgezogen werden kann.
  • Freibetrag für Angehörige: Abzüge für unterstützte Angehörige, wie Kinder.
  • Ausbildungskosten: Abzüge für bestimmte Bildungskosten.
  • Krankheitskosten: Abzüge für spezielle medizinische Ausgaben.
  • Zinsen für Wohnungsdarlehen: Abzüge für Zinszahlungen auf qualifizierte Hypothekendarlehen.
  • Freiwillige Rentenbeiträge: Beiträge zu anerkannten freiwilligen Rentenplänen.

In der Regel müssen die Arbeitnehmer Nachweise bei ihrem Arbeitgeber oder den Steuerbehörden vorlegen, um diese Abzüge zu beanspruchen. Arbeitgeber müssen die korrekten Abzüge bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens für den PIT-Abzug anwenden, basierend auf den Angaben des Arbeitnehmers und unter Beachtung der Steuervorschriften.

Fristen für Steuerpflichten und Berichterstattung

Arbeitgeber in Mongolei müssen strikte Fristen für Steuerzahlungen und Meldungen einhalten. Die Einhaltung umfasst die fristgerechte Einreichung regelmäßiger Erklärungen sowie die rechtzeitige Überweisung der einbehaltenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Wesentliche Anforderungen und Fristen sind:

  • Monatliche Berichterstattung: Arbeitgeber sind verpflichtet, monatliche Steuererklärungen einzureichen, in denen das Einkommen der Mitarbeiter, die einbehaltene PIT und die Sozialversicherungsbeiträge aufgeführt werden. Der Termin ist in der Regel der [spezifische Tag] des folgenden Monats.
  • Monatliche Zahlungen: Die Überweisung der einbehaltenen PIT und der Beiträge sowohl des Arbeitgebers als auch der Arbeitnehmer zum Sozialversicherungsfonds ist bis zum selben Monatsende fällig.
  • Jährliche Meldung: Eine jährliche Steuererklärung, die die Gehaltsabrechnung, Steuerabzüge und Sozialversicherungsbeiträge für das Jahr zusammenfasst, ist bis zum [spezifisches Datum, z.B. 15. Februar] des Folgejahres einzureichen.
  • Arbeitnehmerbescheinigungen: Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmern Jahresbescheinigungen ausstellen, die das Bruttoeinkommen, die einbehaltenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge des Jahres dokumentieren.

Das Versäumnis dieser Fristen oder fehlerhafte Meldungen können zu Strafen, Bußgeldern und Zinsforderungen führen.

Besondere steuerliche Überlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen

Ausländische Personen, die in Mongolei arbeiten, unterliegen der mongolischen Einkommensteuer auf ihr in Mongolei erzieltes Einkommen. Ihren Steuerwohnsitzstatus bestimmt, ob ihr weltweites Einkommen in Mongolei steuerpflichtig ist oder nur das Einkommen, das innerhalb des Landes erzielt wurde.

  • Steueransässige: Im Allgemeinen gelten Personen, die sich in Mongolei für 183 Tage oder mehr in einem Kalenderjahr aufhalten, als steueransässig und werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert. Sie unterliegen den gleichen PIT-Sätzen und Sozialversicherungsbeitragsanforderungen wie mongolische Staatsbürger.
  • Nicht-Ansässige: Personen, die sich weniger als 183 Tage in Mongolei aufhalten, gelten in der Regel als nicht-ansässig und werden nur auf ihr in Mongolei erzieltes Einkommen besteuert. Nicht-ansässige Steuerpflichtige können einen pauschalen Steuersatz auf das Bruttoeinkommen haben, abhängig vom Einkommensart und den anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen.
  • Sozialversicherung: Ausländische Arbeitnehmer, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags in Mongolei tätig sind, müssen in der Regel Beiträge zum Sozialversicherungsfonds leisten, ähnlich wie mongolische Arbeitnehmer, es sei denn, sie sind durch internationale Abkommen befreit.
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Mongolei hat mit mehreren Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, um die doppelte Besteuerung von Einkommen zu vermeiden. Diese Abkommen können spezielle Regelungen zur Besteuerung ausländischer Arbeitnehmer und zur Zuweisung der Besteuerungsrechte zwischen Mongolei und dem Heimatland des Arbeitnehmers enthalten.

Ausländische Unternehmen Arbeitnehmer in Mongolei beschäftigen können, selbst ohne registrierte Niederlassung, je nach Art und Dauer ihrer Tätigkeiten eine steuerpflichtige Präsenz (Ständige Niederlassung) begründen. Dies kann gewerbesteuerliche Pflichten und die Notwendigkeit nach sich ziehen, mongolische Beschäftigungssteuergesetze für ihre lokale Belegschaft einzuhalten. Die Nutzung eines EOR ist eine gängige Strategie für ausländische Unternehmen, um legal Mitarbeiter in Mongolei zu beschäftigen, ohne eine eigene Niederlassung zu gründen, und gewährleistet die Einhaltung aller lokalen Steuergesetze und Arbeitsgesetze.

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