In der Mongolei stehen Arbeitgeber vor verschiedenen Steuerverpflichtungen für sich selbst und ihre Mitarbeiter.
Pflichten des Arbeitgebers
- Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber zahlen je nach Branche und Arbeitsposition zwischen 12,5 % und 14,5 % des Gehalts des Mitarbeiters. Dies umfasst Renten (8,5 %), Leistungen (1 %), Krankenversicherung (2 %), Arbeitslosenversicherung (0,2 %) sowie Versicherungen gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten (0,8 % bis 2,8 %). Diese Beiträge sind nicht gedeckelt und sind von den zu versteuernden Einkünften abziehbar.
- Einbehaltung der Einkommensteuer (PIT): Arbeitgeber halten die Einkommensteuer der Mitarbeiter ein und führen sie ab. Die Sätze sind progressiv und reichen von 10 % bis 20 % für Ansässige und pauschal 20 % für Nichtansässige. PIT-Erklärungen müssen vierteljährlich und jährlich zu festgelegten Fristen eingereicht werden.
- Körperschaftsteuer (CIT): Diese gilt für die Gewinne des Arbeitgebers. Die Erklärungen und Zahlungen sind vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich, je nach Einkommen, mit Fristen am 20. Tag nach dem jeweiligen Zeitraum fällig. Die jährliche Einreichung muss bis zum 10. Februar erfolgen. Geschätzte CIT-Zahlungen sind bis zum 25. jedes Monats fällig.
- Mehrwertsteuer (MwSt): Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 50 Millionen MNT müssen sich registrieren und eine MwSt von 10 % entrichten. Eine freiwillige Registrierung ist für Umsätze über 10 Millionen MNT möglich.
Pflichten des Arbeitnehmers
- Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitnehmer zahlen 11,5 % ihres Gehalts. Dieser Beitrag ist monatlich auf 910.800 MNT gedeckelt für Einkommen über 7.920.000 MNT ab dem 1. April 2025.
- Einkommensteuer (PIT): Ansässige werden auf ihr weltweites Einkommen zu progressiven Sätzen besteuert. Nichtansässige werden auf mongolische Einkünfte zu einem pauschalen Satz von 20 % besteuert. Die Einreichung erfolgt in der Regel durch den Arbeitgeber durch Einbehaltung. Die individuelle jährliche Einreichung muss bis zum 15. Februar erfolgen.
Wichtige Daten und Überlegungen
- Steuerjahr: Das Steuerjahr in der Mongolei entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
- Fälligkeit der Steuererklärung: Die jährliche Steuererklärung muss bis zum 15. Februar des Folgejahres sowohl für individuelle Steuerzahler als auch für die jährliche Arbeitgeberberichterstattung eingereicht werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen mit Stand vom 5. Februar 2025 aktuell sind und Änderungen unterliegen können. Es wird empfohlen, sich für die genauesten und aktuellsten Informationen an einen Steuerberater oder lokalen Experten zu wenden.
In der Mongolei beinhalten Steuerabzüge für Arbeitnehmer hauptsächlich Sozialversicherungsbeiträge und einen allgemeinen Steuerabzug basierend auf dem Jahreseinkommen. Abzüge für nicht geschäftsbezogene Ausgaben sind nicht gestattet.
Sozialversicherungsbeiträge
Arbeitnehmer zahlen 11,5 % ihres Gehalts an die Sozialversicherung, gedeckelt bei MNT 910.800 pro Monat. Dieser Beitrag deckt Rente, Gesundheit, Arbeitslosigkeit und andere Versicherungen ab. Der Arbeitgeber leistet ebenfalls einen prozentualen Beitrag, der je nach Branche und Berufsposition zwischen 12,5 % und 14,5 % des Gehalts des Arbeitnehmers liegt.
Allgemeiner Steuerabzug
Ein allgemeiner Abzug, der jährlich von MNT 120.000 bis MNT 240.000 reicht, ist basierend auf dem Jahreseinkommen des Arbeitnehmers verfügbar. Personen, die jährlich MNT 36 Millionen oder mehr verdienen, sind nicht berechtigt für diesen Abzug. Dieser Abzug wird direkt auf die geschuldete Steuer angewendet und nicht auf das zu versteuernde Einkommen.
Steuersätze und Zahlungen
Ab 2023 verwendet die Mongolei ein progressives Steuersystem für Arbeitseinkommen:
- 10%: Einkommen bis zu MNT 10 Millionen pro Monat.
- 15%: Einkommen zwischen MNT 10 Millionen und MNT 15 Millionen pro Monat.
- 20%: Einkommen über MNT 15 Millionen pro Monat.
Die Steuern werden monatlich vom Arbeitgeber durch das Pay-As-You-Earn (PAYE)-System einbehalten. Die Zahlung ist bis zum 10. des folgenden Monats fällig.
Weitere Überlegungen
Bestimmte Einkommensarten, einschließlich einiger Renten, Leistungen und Zahlungen für behinderte Personen, sind steuerbefreit. Abzüge für nicht geschäftsbezogene Ausgaben sind nicht gestattet. Geschäftliche Abzüge sind nur für als Unternehmer registrierte Personen verfügbar. Während es eine Steuergutschrift gibt, wird diese auf Basis von Einkommensklassen angewendet und ist kein standardmäßiger Abzug. Diese Angaben sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können sich aufgrund von Gesetzesänderungen ändern.
In der Mongolei ist die Mehrwertsteuer (MWSt) eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird, die innerhalb des Landes verkauft, importiert oder exportiert werden.
MWSt-Sätze und Schwellenwerte
- Standard-MWSt-Satz: 10 % gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
- Spezieller MWSt-Satz: 0-10 % gilt für importierte und im Inland hergestellte Benzin- und Dieselkraftstoffe. Der genaue Satz innerhalb dieses Bereichs wird von der Regierung festgelegt.
- Nullsatz (0 %): Gilt für bestimmte Waren und Dienstleistungen, einschließlich Exporte, internationale Transportdienstleistungen gemäß mongolischen internationalen Verträgen, Dienstleistungen, die im Ausland erbracht werden, und bestimmte Bergbauprodukte.
- Befreiungen: Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind befreit, wie bestimmte Grundnahrungsmittel, Bildungsdienstleistungen, medizinische Dienstleistungen, Finanzdienstleistungen und einige für diplomatische Missionen importierte Waren.
- Pflichtiger Registrierungsschwellenwert: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 50 Millionen MNT.
- Freiwilliger Registrierungsschwellenwert: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 10 Millionen MNT.
Einreichung und Zahlung
- Einreichungsfrequenz: Monatlich.
- Frist: MWSt-Erklärungen und Zahlungen müssen bis zum 10. des Folgemonats eingereicht werden.
- Reverse-Charge-Mechanismus: Gilt für Dienstleistungen und Arbeiten, die von nicht ansässigen Einheiten bezogen werden, unabhängig davon, wo die Dienstleistungen erbracht werden. Der Empfänger der Dienstleistung ist für die Zahlung der MWSt verantwortlich.
Spezifische Bestimmungen und aktuelle Entwicklungen
- Ein Gesetzentwurf, der eine Senkung des Standard-MWSt-Satzes auf 5 % vorschlägt, wurde im Januar 2025 eingeführt, obwohl seine Verabschiedung nicht garantiert ist.
- Steuerfreies Einkaufen für Touristen ist für Käufe über 500.000 MNT (ausgenommen Verbrauchssteuern und einige andere Artikel) ab Januar 2024 verfügbar. Erstattungen ermöglichen Touristen eine Rückgabe von 2 % auf die MWSt.
- Der Verkauf von Anlagevermögen ist von der Berechnung der MWSt-Registrierungsschwelle ausgeschlossen.
Die MWSt ist eine gängige Verbrauchssteuer, die in vielen Ländern weltweit verwendet wird. Sie ist als Steuer für den Endverbraucher konzipiert, aber Unternehmen fungieren als Inkassobevollmächtigte in der gesamten Lieferkette. Zum heutigen Tag, dem 5. Februar 2025, spiegelt die dargestellte Information das aktuelle Verständnis der mongolischen MWSt-Vorschriften wider. Steuerrecht unterliegt jedoch Änderungen. Es ist wichtig, über mögliche Änderungen oder Anpassungen des MWSt-Gesetzes oder verwandter Vorschriften informiert zu bleiben. Konsultieren Sie immer einen Steuerberater für die aktuellsten Informationen und individuelle Beratung.
Mongolei bietet verschiedene Steueranreize, um das Wirtschaftswachstum zu stimulieren und Investitionen anzuziehen.
Körperschaftssteueranreize (CIT)
- Reduzierter Körperschaftssteuersatz: Unternehmen mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 300 Millionen MNT profitieren von einem Körperschaftssteuersatz von 1%. Unternehmen, die dieses Limit überschreiten, aber weniger als 1,5 Milliarden MNT verdienen, mit Ausnahme derjenigen im Bergbau, in der Erdöl-, Alkohol- und Tabakindustrie, können sich für eine 90%ige Steuergutschrift qualifizieren. Der Standardsatz für die Körperschaftssteuer beträgt 10% auf Gewinne bis zu 6 Milliarden MNT und 25% auf Gewinne, die diesen Betrag überschreiten.
- Branchenspezifische Anreize: Zusätzliche Anreize bestehen für spezifische Sektoren wie erneuerbare Energien und Stromproduktion ab dem 1. Januar 2023. Diese Projekte können in den ersten drei Jahren des Gewinns eine 90%ige Steuergutschrift und in den folgenden drei Jahren eine 50%ige Gutschrift erhalten.
- Anreize für die Beschäftigung von behinderten Arbeitnehmern: Unternehmen, die Personen mit Behinderungen (mehr als 50% Arbeitskapazitätsverlust) beschäftigen, sind berechtigt zu einer Steuergutschrift proportional zum Prozentsatz der behinderten Arbeitnehmer in ihrer gesamten Belegschaft.
- Anreize für Investitionen in soziale Verantwortung (September 2024 - 1. Januar 2025): Investitionen und Spenden an nicht verbundene Dritte für Aktivitäten wie Umweltschutz, soziale Betreuungsdienste, Kulturerhalt und öffentliche Infrastrukturentwicklung können sich für eine CIT-Gutschrift qualifizieren, begrenzt auf 1% des zu versteuernden Einkommens.
- Investitionsgesetzanreize: Das Gesetz über Investitionen bietet mehrere Anreize, einschließlich Steuerbefreiungen, Gutschriften, beschleunigte Abschreibungen, Verlustvortrag und Abzüge für Kosten der Mitarbeiterschulung. Diese gelten sowohl für ausländische als auch inländische Investoren.
Einkommenssteueranreize (PIT)
- Allgemeiner Abzug: Ein jährlicher Steuerabzug von 120.000 MNT bis 240.000 MNT ist basierend auf dem Jahreseinkommen verfügbar.
- Steuergutschrift: Eine Steuergutschrift von bis zu 240.000 MNT kann von der Einkommenssteuer der Bewohner abgezogen werden, die Erwerbseinkünfte erzielen, mit Reduktionen für jede Einkommensklasse. Personen, die jährlich 36 Millionen MNT oder mehr verdienen, sind nicht berechtigt.
- Befreiungen: Bestimmte Einkommensarten sind von der Einkommenssteuer befreit, einschließlich einiger Renten und Beihilfen, Einkommen von behinderten Personen und Zinsen auf Staatsanleihen.
- Steuergutschrift für Erstkäufer von Wohnhäusern: Erstkäufer, die mit versteuertem Einkommen oder Darlehen ein Wohnhaus bauen oder kaufen, können eine Steuergutschrift von bis zu 6 Millionen MNT gegen die Kosten des Kaufs/Baus geltend machen.
- Anreize für den Anbau bestimmter Produkte: Für Einkünfte aus der Produktion oder dem Anbau bestimmter landwirtschaftlicher Produkte wie Getreide, Gemüse, Obst, Futtermittel und Baumschulprodukte gilt eine 50%ige Steuergutschrift.
Mehrwertsteuer (VAT)
- Mehrwertsteuererstattung für ausländische Reisende (ab 1. Januar 2024): Ausländische Reisende, die weniger als 90 Tage bleiben, können eine Mehrwertsteuererstattung auf Einkäufe erhalten.
Andere Steueranreize und Entwicklungen
- Kapitalertragssteuer auf Aktien und Wertpapiere (ab 1. Juli 2024): Eine Kapitalertragssteuer gilt für den Verkauf von Aktien und Wertpapieren, mit Sätzen von 10% für Bewohner und 20% für Nichtbewohner. Steuergutschriften sind für Verkäufe auf dem Inlandsmarkt verfügbar (90% zwischen 2024 und 2026, 50% zwischen 2027 und 2029).
- Importzoll- und Mehrwertsteuerbefreiungen: Die Regierung kann Befreiungen für wesentliche Kraftstoff- und Nahrungsimporte sowie für spezifische Sektoren wie Landwirtschaft und Energie bieten.
Es ist wichtig zu beachten, dass Steuerregelungen Änderungen unterliegen und diese Anreize ab dem 5. Februar 2025 aktuell sind. Die Konsultation mit einem Steuerberater oder den zuständigen mongolischen Behörden wird empfohlen, um die aktuellsten Informationen zu erhalten und die Berechtigung zu klären.