Mongolei hat einen klaren Rahmen für ausländische Staatsangehörige geschaffen, die innerhalb ihrer Grenzen leben und arbeiten möchten. Dieses System umfasst das Erlangen geeigneter Visa für die Einreise und den Aufenthalt, gefolgt von der Sicherung der erforderlichen Arbeitserlaubnisse, um Beschäftigungstätigkeiten aufzunehmen. Die Navigation durch diese Anforderungen ist sowohl für Einzelpersonen als auch für die Unternehmen, die sie beschäftigen, entscheidend, um die Rechtskonformität und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Der Prozess beginnt in der Regel mit der Identifizierung der korrekten Visakategorie basierend auf dem Zweck des Aufenthalts, gefolgt von der Beantragung der Arbeitserlaubnis, die oft mit einem Arbeitgeber-Sponsor verbunden ist. Das Verständnis der spezifischen Anforderungen, Fristen und Verpflichtungen, die mit jedem Schritt verbunden sind, ist wesentlich für eine erfolgreiche und regelkonforme Beschäftigung in der mongolischen Arbeitswelt.
Häufige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer
Ausländische Staatsangehörige, die in der Mongolei arbeiten möchten, benötigen im Allgemeinen ein spezielles Visum, das Beschäftigungstätigkeiten erlaubt. Zu den häufigsten Visa-Kategorien, die für ausländische Arbeitnehmer relevant sind, gehören:
- **Business Visa (B):**Ausgestellt für Personen, die Geschäftstätigkeiten ausüben, was kurzfristige Arbeitseinsätze oder Geschäftsreisen umfassen kann. Die spezifische Unterkategorie hängt oft von der Art und Dauer der Tätigkeit ab.
- Employment Visa (L): Dies ist die primäre Visakategorie für ausländische Staatsangehörige, die bei einer mongolischen oder einer in der Mongolei tätigen ausländischen Gesellschaft beschäftigt werden. Es ist in der Regel für langfristige Arbeit erforderlich.
- Investor Visa (T): Für ausländische Staatsangehörige, die in die Mongolei investieren. Abhängig vom Investitionsniveau und der Rolle kann dieses Visum auch Beschäftigungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Investition erlauben.
Die spezifischen Anforderungen und Gültigkeitsperioden variieren erheblich zwischen diesen Typen.
Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis
Eine Arbeitserlaubnis ist für die meisten ausländischen Staatsangehörigen, die in der Mongolei beschäftigt werden möchten, obligatorisch, unabhängig vom Visumstyp (obwohl der Prozess eng mit dem Employment Visa verbunden ist). Das Antragsverfahren erfolgt hauptsächlich durch den Arbeitgeber.
Zulassungskriterien:
- Der ausländische Staatsangehörige muss einen gültigen Reisepass und das entsprechende Visum besitzen (in der Regel ein L-Visum).
- Das beschäftigende Unternehmen in der Mongolei muss rechtlich registriert sein und bestimmte Kriterien erfüllen, die oft mit der Anzahl mongolischer Mitarbeiter oder der Art des Geschäfts verbunden sind.
- Es können Quoten oder Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl ausländischer Arbeitskräfte bestehen, die ein Unternehmen beschäftigen darf, abhängig von Branche und Unternehmensgröße.
- Die Position muss in der Regel eine sein, die nicht von einem mongolischen Staatsbürger besetzt werden kann, obwohl Ausnahmen für hochqualifizierte Arbeitskräfte oder spezifische Rollen bestehen.
Erforderliche Dokumente (typischerweise inklusive):
- Antragsformular des Arbeitgebers.
- Kopie des Reisepasses und des Visums des ausländischen Staatsangehörigen.
- Arbeitsvertrag oder -vereinbarung.
- Nachweis der rechtlichen Registrierung des Arbeitgebers.
- Nachweise der Qualifikationen des ausländischen Staatsangehörigen (Diplome, Zertifikate usw.).
- Ärztliches Gutachten.
- Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland.
- Fotos des ausländischen Staatsangehörigen.
- Begründung des Arbeitgebers für die Einstellung eines ausländischen Staatsangehörigen.
Verfahren:
- Das beschäftigende Unternehmen reicht den Antrag auf Arbeitserlaubnis und die erforderlichen Dokumente bei den zuständigen mongolischen Behörden ein, vorwiegend bei der General Authority for Border Protection oder deren beauftragten Ämtern.
- Der Antrag wird geprüft, und die Behörden bewerten den Bedarf des Arbeitgebers sowie die Qualifikationen des ausländischen Staatsangehörigen.
- Bei Genehmigung wird die Arbeitserlaubnis ausgestellt.
- Der ausländische Staatsangehörige muss dann sicherstellen, dass sein Visa-Status mit der Arbeitserlaubnis übereinstimmt.
Bearbeitungszeiten und Gebühren:
Die Bearbeitungszeiten können variieren, abhängig vom Arbeitsaufkommen der Behörden und der Vollständigkeit des Antrags. Typischerweise kann die Bearbeitung mehrere Wochen bis zu einigen Monaten dauern. Gebühren fallen sowohl für den Antrag auf Arbeitserlaubnis als auch für das Visum an, wobei diese Beträge Änderungen unterliegen können. Genaue Gebührenstrukturen veröffentlicht in der Regel die zuständigen Regierungsbehörden.
Sponsoring-Anforderungen:
Das beschäftigende Unternehmen in der Mongolei agiert als Sponsor für den Antrag auf Arbeitserlaubnis. Dieses Unternehmen ist verantwortlich für die Einreichung des Antrags, die Sicherstellung der Einhaltung der Arbeitsgesetze sowie oft für die Unterstützung bei Visaverfahren. Der Arbeitgeber trägt eine bedeutende Verantwortung für den rechtlichen Status und die Aktivitäten des ausländischen Mitarbeiters in der Mongolei.
Wege zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis
Der Erhalt einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in der Mongolei ist ein komplexerer Prozess und wird nicht automatisch nach einem bestimmten Zeitraum der Beschäftigung gewährt. Die Wege umfassen in der Regel:
- Langfristiger Aufenthalt aufgrund von Investitionen: Bedeutende Investitionen in die mongolische Wirtschaft können eine Grundlage für eine langfristige oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis sein.
- Ehe mit einem mongolischen Staatsbürger: Ausländische Staatsangehörige, die mit mongolischen Bürgern verheiratet sind, könnten für eine langfristige Aufenthaltserlaubnis in Frage kommen.
- Außergewöhnliche Beiträge: Personen, die bedeutende Beiträge in verschiedenen Bereichen (Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft usw.) geleistet haben, können berücksichtigt werden.
- Spezifische Kategorien: Es kann weitere limitierte Kategorien oder Programme für langfristigen Aufenthalt basierend auf spezifischer Regierungspolitik geben.
Die Anforderungen für die unbefristete Aufenthaltserlaubnis sind streng und beinhalten den Nachweis einer starken Verbindung zu Mongolei sowie die Fähigkeit, für sich selbst zu sorgen.
Optionen für das Visum für Angehörige
Ausländische Staatsangehörige, die in der Mongolei mit einem Employment Visa (L) arbeiten, können in der Regel für ihre unmittelbaren Familienmitglieder ein Angehörigen-Visum beantragen, beispielsweise Ehepartner und Minderjährige.
Zulassung:
- Der primäre Visuminhaber (der Arbeitnehmer) muss ein gültiges Employment Visa und eine Arbeitserlaubnis besitzen.
- Angehörige müssen einen Nachweis ihrer Beziehung zum primären Visuminhaber (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden) erbringen.
- Angehörige müssen die allgemeinen Visaanforderungen erfüllen, einschließlich Gesundheits- und Charakterüberprüfungen.
Verfahren:
Die Antragstellung für Angehörigen-Visen erfolgt meist parallel oder nach der Primärantragstellung des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber des Primärarbeitnehmers kann bei den Anträgen der Angehörigen im Rahmen des gesamten Umzugsprozesses Unterstützung leisten.
Erforderliche Dokumente:
Hierzu gehören Nachweise der Beziehung, Reisepässe, Fotos und ggf. Gesundheitszertifikate.
Die Angehörigen-Visen sind in der Regel an die Gültigkeit des Visums und der Arbeitserlaubnis des primären Arbeitnehmers gebunden. Angehörige auf diesen Visa dürfen in der Mongolei in der Regel nicht selbst arbeiten, es sei denn, sie beantragen eine eigene Arbeitserlaubnis und ein entsprechendes Visum.
Visum-Konformitätsverpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Einhaltung der mongolischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze ist sowohl für das beschäftigende Unternehmen als auch für den ausländischen Arbeitnehmer entscheidend.
Verpflichtungen des Arbeitgebers:
- Sicherstellen, dass der ausländische Arbeitnehmer vor Aufnahme der Beschäftigung im Besitz des korrekten Visums und einer gültigen Arbeitserlaubnis ist.
- Einhaltung der Bedingungen des Arbeitsvertrags und der mongolischen Arbeitsgesetze.
- Benachrichtigung der zuständigen Behörden bei Änderungen des Beschäftigungsstatus des ausländischen Mitarbeiters (z.B. Beendigung, Rollenwechsel).
- Unterstützung bei der Erneuerung der Visa und Arbeitserlaubnisse.
- Sicherstellung, dass der ausländische Mitarbeiter bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Land verlässt, sofern sein rechtlicher Status ungültig ist.
- Führung genauer Aufzeichnungen über ausländische Beschäftigte.
Pflichten des Mitarbeiters:
- Ständiger Besitz eines gültigen Passes, Visums und einer Arbeitserlaubnis.
- Einhaltung der Bedingungen ihres Visums und der Arbeitserlaubnis.
- Befolgung der mongolischen Gesetze und Vorschriften.
- Meldung von Änderungen in den persönlichen Umständen (z.B. Adresse) bei den Behörden.
- Verlassen Mongolei bei Ablauf oder Beendigung ihres rechtlichen Status, sofern keine Erneuerung oder Statusänderung genehmigt wurde.
Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu erheblichen Strafen führen, darunter Bußgelder, Abschiebung des ausländischen Staatsangehörigen und rechtliche Konsequenzen für das beschäftigende Unternehmen. Regelmäßiges Monitoring und proaktive Verwaltung der Visa- und Arbeitserlaubnis-Status sind unerlässlich.
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