Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Prozesse für Mitarbeiterkündigung und Abfindung in Mongolei
In der Mongolei regelt das Arbeitsgesetz von 1999 die Kündigungsfristen, die bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses erforderlich sind. Die Länge der Kündigungsfrist hängt davon ab, wer die Kündigung initiiert und unter welchen Umständen sie erfolgt.
Wenn der Arbeitgeber die Kündigung initiiert, schreibt das Arbeitsgesetz spezifische Kündigungsfristen vor, die auf dem Kündigungsgrund basieren:
Ausnahmen:
Das Arbeitsgesetz erlaubt in bestimmten Situationen, wie z.B. bei Fehlverhalten des Arbeitnehmers, eine fristlose Kündigung ohne vorherige Ankündigung.
Das Arbeitsgesetz gewährt den Arbeitnehmern das Recht, ihr Arbeitsverhältnis mit 30 Tagen schriftlicher Kündigungsfrist gegenüber dem Arbeitgeber zu beenden.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Arbeitsgesetz als Mindeststandard dient. Der Arbeitsvertrag kann diese Bestimmungen außer Kraft setzen und andere Kündigungsfristen festlegen, solange diese für den Arbeitnehmer vorteilhafter sind.
In der Mongolei sieht das Arbeitsgesetz spezifische Abfindungsansprüche für Arbeitnehmer vor, deren Beschäftigung unter bestimmten Umständen beendet wird.
Abfindungsansprüche stehen Arbeitnehmern in der Mongolei unter folgenden Bedingungen zu:
Das Abfindungspaket für Arbeitnehmer entspricht einem Monat ihres durchschnittlichen Gehalts.
Es gibt bestimmte Ausnahmen, bei denen keine Abfindung vorgeschrieben ist:
Der Kündigungsprozess für Arbeitnehmer in der Mongolei wird durch das Arbeitsgesetz geregelt. Dieser Prozess variiert je nachdem, ob die Kündigung vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber initiiert wird.
Wenn ein Arbeitnehmer beschließt, sein Arbeitsverhältnis zu beenden, muss er dem Arbeitgeber ein schriftliches Kündigungsschreiben vorlegen, in dem er seine Absicht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses angibt. Die Kündigungsfrist kann durch den Arbeitsvertrag modifiziert werden, darf jedoch nicht kürzer als die im Arbeitsgesetz festgelegte Mindestfrist von 30 Tagen sein.
Der Prozess für eine vom Arbeitgeber initiierte Kündigung ist detaillierter. Der Arbeitgeber muss einen gültigen Grund für die Kündigung gemäß dem Arbeitsgesetz haben. Dies könnte Gründe wie Personalabbau, Stellenabbau, Unfähigkeit des Arbeitnehmers oder disziplinarische Verstöße umfassen. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer eine schriftliche Kündigungsmitteilung vorlegen, in der die Gründe für die Kündigung und das Datum des Wirksamwerdens der Kündigung angegeben sind. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer auch über sein Recht informieren, während der Kündigungsfrist zu arbeiten oder sein übliches Gehalt zu erhalten. Der Kündigungsprozess wird durch die Fertigstellung der erforderlichen Dokumentation und die ordnungsgemäße Führung der Aufzeichnungen abgeschlossen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können jederzeit einvernehmlich die Beendigung des Arbeitsvertrags vereinbaren, wobei die Bedingungen von beiden Parteien ausgehandelt werden. In Fällen schwerwiegenden Fehlverhaltens des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unter bestimmten Bestimmungen des Arbeitsgesetzes ohne Kündigungsfrist entlassen. Kündigungsstreitigkeiten können an Arbeitsstreitbeilegungsstellen oder die Gerichte verwiesen werden.
Wir sind hier, um Ihnen bei Ihrer globalen Einstellungsreise zu helfen.