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MazedonienSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Mazedonien

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Nordmazedonien stehen Arbeitgeber vor mehreren wichtigen Steuerpflichten, darunter Lohnsteuern, Körperschaftssteuer und Mehrwertsteuer (MwSt).

Lohnsteuern

Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die folgenden Beträge von den Bruttogehältern ihrer Mitarbeiter einzubehalten und abzuführen:

  • Einkommensteuer (PIT): Ein einheitlicher Satz von 10 % wird auf das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers angewendet, nachdem die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen wurden.

  • Sozialversicherungsbeiträge: Diese Beiträge werden basierend auf dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers berechnet, wobei eine Mindestgrundlage von 50 % des nationalen Durchschnittsgehalts und eine Obergrenze von 16-facher des nationalen Durchschnittsgehalts gilt. Ab 2024 beträgt das durchschnittliche Monatsgehalt MKD 57.609. Die Beiträge umfassen:

    • Renten- und Invaliditätsversicherung: 18,8 %
    • Krankenversicherung: 7,5 %
    • Arbeitslosenversicherung: 1,2 %
    • Zusätzliche Krankenversicherung: 0,5 %

Körperschaftssteuer (CIT)

  • Ein einheitlicher Satz von 10 % wird auf den Gewinn des Unternehmens angewendet, berechnet als Einnahmen minus Ausgaben. Nicht abzugsfähige Ausgaben wie solche, die als nicht notwendig für die Geschäftstätigkeiten angesehen werden, werden für die Steuerberechnung wieder auf den Gewinn aufgeschlagen. Einige nicht abzugsfähige Ausgaben umfassen:

    • Ausgaben, die nicht zum normalen Geschäftsbetrieb gehören (100 % nicht abzugsfähig)
    • Übermäßige Arbeitnehmerzulagen oder Aufwendungen für Vorstandsmitglieder (100 % nicht abzugsfähig)
    • Verdeckte Gewinnausschüttungen (100 % nicht abzugsfähig)
    • Repräsentationsaufwendungen (90 % nicht abzugsfähig)
    • Spenden, die 5 % des Jahresumsatzes übersteigen (100 % nicht abzugsfähig)
    • Sponsorings, die 3 % des Jahresumsatzes übersteigen (100 % nicht abzugsfähig)

Mehrwertsteuer (MwSt)

  • Der Standard-MwSt-Satz beträgt 18 %. Ein ermäßigter Satz von 5 % gilt für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über MKD 2.000.000 müssen sich für die MwSt registrieren. Unternehmen unterhalb dieser Schwelle können sich freiwillig registrieren. Der MwSt-Einreichungszeitraum ist monatlich oder vierteljährlich, basierend auf dem Umsatz des Vorjahres:
    • Monatlich: Umsatz übersteigt MKD 25 Millionen.
    • Vierteljährlich: Umsatz beträgt MKD 25 Millionen oder weniger.

Steuererklärung und Zahlung

  • CIT: Steuererklärungen sind in der Regel bis Ende Februar des Folgejahres fällig oder bis zum 15. März bei elektronischer Einreichung. Monatliche Vorauszahlungen sind erforderlich, wobei der Restbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Einreichungsfrist fällig ist.
  • MwSt: MwSt-Erklärungen müssen innerhalb von 25 Tagen nach Ende des Steuerzeitraums (monatlich oder vierteljährlich) eingereicht werden und die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Zeitraums fällig.
  • PIT: Einzelpersonen reichen keine jährlichen Steuererklärungen mehr ein; stattdessen stellt die Steuerbehörde Entwürfe zur Überprüfung und Genehmigung etwa im April zur Verfügung.

Zusätzliche Informationen für Arbeitgeber

  • Mindestlohn: Der monatliche Mindestlohn beträgt ab 2024 MKD 22.567. Hinweis: Der Mindeststundenlohn beträgt MKD 126,09, was bei einer typischen 40-Stunden-Woche MKD 20.174,4 ausmachen würde, jedoch geben offizielle Veröffentlichungen den monatlichen Betrag mit MKD 22.567 an.
  • Arbeitszeiten: Die Standardarbeitswoche beträgt 40 Stunden, mit maximal 190 Überstunden pro Jahr. Die Überstundenvergütung variiert je nach Arbeitszeit: Standardtarife für Montag-Samstag, 135 % für Nächte und 150 % für Sonntage und Feiertage.
  • Verträge: Befristete Verträge können bis zu fünf Jahre dauern, und Arbeitnehmer mit diesen Verträgen haben die gleichen Rechte wie unbefristet Beschäftigte.
  • Probezeit: Probezeiten sind optional und dauern in der Regel zwischen einem und sechs Monaten.
  • 13. Monatsgehalt: Es ist üblich, ein 13. Monatsgehalt als Bonus zu zahlen.
  • Mitarbeitervergünstigungen: Beruflich bedingte Mitarbeitervergünstigungen sind in der Regel steuerfrei.
  • Globale Mindeststeuer (Top-Up Steuer): Gilt ab dem 1. Januar 2024 (oder 2025 für bestimmte Einheiten) mit der ersten Meldung 18 Monate nach dem jeweiligen Steuerzeitraum.

Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können sich aufgrund möglicher rechtlicher Änderungen ändern. Es ist wichtig, sich über die neuesten Vorschriften für eine genaue Einhaltung auf dem Laufenden zu halten.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

Arbeitnehmerabzüge in Mazedonien für 2025 bestehen aus Sozialversicherungsbeiträgen und der Einkommenssteuer.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Renten- und Invalidenversicherung: 18,8% des Bruttogehalts.
  • Krankenversicherung: 7,5% des Bruttogehalts.
  • Arbeitslosenversicherung: 1,2% des Bruttogehalts.
  • Zusätzliche Krankenversicherung: 0,5% des Bruttogehalts.

Diese Beiträge sind auf eine maximale Bemessungsgrundlage von 16-mal des nationalen durchschnittlichen Bruttogehalts gedeckelt, das 2024 bei 57.609 MKD pro Monat lag. Der Wert für 2025 wird von der nordmazedonischen öffentlichen Finanzbehörde veröffentlicht. Sie unterliegen auch einer Mindestbemessungsgrundlage von 50% des nationalen durchschnittlichen Monatsgehalts.

Einkommenssteuer (PIT)

  • Ein Pauschalsatz von 10% wird auf das zu versteuernde Einkommen angewendet, das nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und des nicht zu versteuernden Teils des Gehalts vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers berechnet wird. Für 2024 betrug das nicht zu versteuernde Jahreseinkommen 114.480 MKD, das 2025 auf 123.240 MKD aktualisiert wird.

Steuerverwaltung und Fristen

  • Arbeitgeber ziehen sowohl Sozialversicherungsbeiträge als auch PIT ein und überweisen diese monatlich an die öffentliche Finanzbehörde (PRO).
  • Die Zahlungsfrist ist in der Regel der 15. des folgenden Monats.
  • Seit 2019 reichen Arbeitnehmer keine jährlichen Steuererklärungen mehr direkt ein. Stattdessen erstellt die PRO Entwürfe der Steuererklärungen, sendet diese zur Überprüfung und Bestätigung an die einzelnen Personen rund um den April und finalisiert die Steuerberechnung.

Weitere Abzüge

Weitere mögliche Abzüge vom Gehalt eines Arbeitnehmers können Gewerkschaftsbeiträge sowie freiwillige Beiträge zu privaten Renten- oder anderen Sparplänen umfassen.

Beispiel

Betrachten wir einen Arbeitnehmer, der 2025 ein monatliches Bruttogehalt von 60.000 MKD erhält.

  1. Sozialversicherungsbeiträge: Angenommen, das nationale durchschnittliche Bruttogehalt ändert sich nicht gegenüber 2024, wird die Bemessungsgrundlage auf 16-mal 57.609 MKD = 921.744 MKD jährlich bzw. 76.812 MKD monatlich gedeckelt. Da das Gehalt des Arbeitnehmers unter dem Höchstbetrag liegt, wird der volle Betrag verwendet. Der gesamte Sozialversicherungsbeitrag beträgt 28% von 60.000 MKD = 16.800 MKD.

  2. Zu versteuerndes Einkommen: Der nicht zu versteuernde Teil des Gehalts muss monatlich durch Division von 123.240 MKD durch 12 erreicht werden, was 10.270 MKD entspricht. Das zu versteuernde Einkommen wird dann wie folgt berechnet: 60.000 MKD (Bruttogehalt) - 16.800 MKD (Sozialversicherung) - 10.270 MKD (nicht steuerbares Einkommen) = 32.930 MKD.

  3. Einkommenssteuer: Die PIT beträgt 10% des zu versteuernden Einkommens, was 10% von 32.930 MKD = 3.293 MKD entspricht.

  4. Netto-Gehalt: Das Netto-Gehalt des Arbeitnehmers beträgt 60.000 MKD (Bruttogehalt) - 16.800 MKD (Sozialversicherung) - 3.293 MKD (PIT) = 39.907 MKD.

Diese Informationen sind ab heute, dem 5. Februar 2025, gültig und können sich aufgrund von rechtlichen und regulatorischen Änderungen ändern. Für die neuesten Informationen konsultieren Sie die nordmazedonische öffentliche Finanzbehörde oder einen qualifizierten Steuerberater.

Mehrwertsteuer

In Nordmazedonien ist die Mehrwertsteuer (MwSt) eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird.

MwSt-Sätze

  • Standardsatz: 18% (Gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen)
  • Ermäßigte Sätze: 5% (Gilt für wesentliche Güter wie Grundnahrungsmittel, Wasser, Bücher, Pharmazeutika, medizinische Geräte, Babyprodukte, Computer und landwirtschaftliche Materialien) und 10% (Gilt für Restaurant- und Cateringdienste)
  • Nullsatz: 0% (Gilt für Exporte und internationalen Passagierverkehr)
  • Befreit: Finanzdienstleistungen, Glücksspiel, Bildung, öffentliche Postdienste, Mietwohnungen und Gesundheitsdienste.

MwSt-Registrierung

  • Schwellenwert: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 1.000.000 MKD müssen sich für die MwSt registrieren. Startups, die einen Jahresumsatz von mehr als 2.000.000 MKD erwarten, müssen sich ebenfalls registrieren.
  • Freiwillige Registrierung: Unternehmen unterhalb der Schwelle können sich freiwillig registrieren.
  • Nichtansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen: Kein Schwellenwert; Registrierung ist erforderlich bei Erbringung der ersten steuerpflichtigen Lieferung. Ein lokaler Steuervertreter ist obligatorisch.
  • Verfahren: Antragstellung mit Formular DDV-01 beim regionalen Büro des öffentlichen Finanzamtes (PRO).
  • Zeitlicher Rahmen: Ungefähr 10 Tage.

MwSt-Erklärung und Zahlung

  • Steuerzeitraum: Monatlich für Unternehmen mit einem Umsatz über 1.000.000 MKD (seit 2020 2.000.000 MKD). Quartalsweise für solche darunter. Freiwillige registrierte Unternehmen reichen ebenfalls quartalsweise ein.
  • Abgabefrist für Erklärungen: Am 25. des Monats, der auf den Steuerzeitraum folgt.
  • Zahlungsfrist: 30 Tage nach Ende des Steuerzeitraums.

MwSt-Abmeldung

  • Zulässig nach drei Jahren kontinuierlicher MwSt-Registrierung, sofern der Jahresumsatz unter die zwingende Registrierungsschwelle fällt. Es müssen spezifische Kriterien erfüllt werden.

Anforderung eines Steueragenten/Finanzvertreters

Verpflichtend für nichtansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen. Der Vertreter muss ein lokales MwSt-registriertes Unternehmen sein, das seit mindestens 12 Monaten besteht und keine ausstehenden Steuerschulden hat. Zu den Aufgaben gehören Buchhaltung, Erstellung, Einreichung und Zahlung der MwSt-Erklärung.

Beispiel für steuerfreie Lieferungen

Finanz- und Bankdienstleistungen, Versicherungen, Lotterie, Bildung, Mietwohnungen. Spezifische Ausnahmen gelten für Lieferungen von Hygieneartikeln für Frauen (5% MwSt).

Geplante Änderungen

  • Mögliche Reduzierung der Liste von Waren und Dienstleistungen, die für den ermäßigten MwSt-Satz von 5% berechtigt sind.
  • Mögliche Erweiterung der Liste von nicht erstattungsfähigen MwSt-Artikeln.
  • Potentielle Aufhebung von MwSt-Befreiungen für bestimmte Waren und Dienstleistungen.
  • Erwartete Klarstellungen zur MwSt-Behandlung von Schrottkosten und selbstverrechneter MwSt.

Hinweis: Diese Informationen sind aktuell per 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Für individuelle Beratung wenden Sie sich an einen Steuerfachmann.

Steuervergünstigungen

Nordmazedonien bietet eine Reihe von Steueranreizen, insbesondere für Unternehmen, die in ausgewiesenen Zonen tätig sind.

Anreize für die Körperschaftsteuer

  • Steuerbefreiung in Freizonen: Unternehmen in Freizonen profitieren von einer 10-jährigen Steuerbefreiung auf Unternehmensgewinne. Dies bedeutet eine 100%ige Reduktion des standardmäßigen Körperschaftsteuersatzes von 10% für bis zu 10 Jahre.
  • Reduzierung der Einkommensteuer in Freizonen: Mitarbeiter von Unternehmen in Freizonen erhalten eine 100%ige Reduzierung der Einkommensteuer für bis zu 10 Jahre. Dies beseitigt effektiv die standardmäßige Einkommensteuerbelastung von 10%.
  • Mehrwertsteuerbefreiung in Freizonen: Der Import und Handel von Waren innerhalb der Freizonen sind von der Mehrwertsteuer (MWSt) befreit, die normalerweise bei 18% liegt.
  • Zollbefreiung in Freizonen: Ausrüstungen, Maschinen und Ersatzteile, die in Freizonen importiert werden, sind zollfrei.
  • Befreiung von lokalen Nutzungssteuern und Genehmigungsgebühren in Freizonen: Unternehmen in Freizonen sind von lokalen Nutzungssteuern und Gebühren für Baugenehmigungen befreit, ebenso wie von den Kosten für Anschlussverbindungen an Versorgungsleistungen.
  • Investitionsanreize: Eine Rendite von 10% auf Investitionskosten wird für neue Maschinen, Ausrüstungen, Gebäude und Grundstücke angeboten. Ab 2022 plant die Regierung, die Steuerbefreiungen im Zusammenhang mit reinvestierten Gewinnen abzuschaffen, jedoch neue für Investitionen in grüne und digitale Transformationen einzuführen. Weitere geplante Änderung sind die Begrenzung der steuerlichen Befreiungen im Zusammenhang mit Sportspenden und zusätzliche Bedingungen für die Nutzung von Steuerbefreiungen im Zusammenhang mit Einkünften aus Dividenden von mazedonischen Steuerinländerunternehmen und ausländischen Unternehmen.
  • Globale Mindeststeuer: Ab Januar 2025 gilt eine globale Mindeststeuer von 15% für große multinationale und inländische Konzerne mit konsolidierten Einnahmen von über 750 Millionen Euro, die Gruppen mit einem effektiven Steuersatz unter 15% betrifft. Das Gesetz umfasst Erleichterungsoptionen wie den De-minimis-Ausschluss für kleine Einheiten und einen einsatzbezogenen Ausschluss für Aktivitäten innerhalb der Rechtsprechung.

Einkommensteuer

  • Einheitlicher Steuersatz von 10% auf Einkünfte aus verschiedenen Quellen, einschließlich Beschäftigung, Selbstständigkeit, Lizenzgebühren, Mieteinnahmen, Kapitalgewinnen und anderen Einkünften ab Januar 2023. Zuvor bestand ein progressiver Steuersatz mit 10% auf Einkünfte bis zu 1.080.000 MKD und 18% für Beträge über diesem Schwellenwert. Kapitaleinkünfte wurden mit einem einheitlichen Satz von 15% besteuert. Ein Steuersatz von 15% bleibt auf Glücksspieleinkünfte.
  • Ab 2022 plante die Regierung, obligatorische Sozialversicherungsbeiträge für Einkünfte aus Dienstleistungsverträgen einzuführen, die maximale Grenze für Sozialversicherungsbeiträge zu entfernen, Sozialversicherungsbeiträge auf das gesamte Bruttogehalt anzuwenden, festzulegen, wie Sachleistungen an Manager und Mitarbeiter besteuert werden, sowie die Kapitalertragsteuer aus Aktienverkäufen und Investmentfonds zu ändern und den Zinssatz aus Termineinlagen zu ändern.

Mehrwertsteuer (MWSt)

  • Der Standard-Mehrwertsteuersatz beträgt 18%. Es gibt spezielle Ausnahmen, wie z.B. für Waren in Freizonen. Die Regierung plant, die Mehrwertsteuerbefreiungen ab Dezember 2024 zu reduzieren.

Weitere steuerliche Überlegungen

  • In Nordmazedonien wird keine Vermögenssteuer erhoben.

Es ist wichtig zu beachten, dass Steuerregelungen Änderungen unterliegen können. Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025, und es wird empfohlen, einen Steuerfachmann für die neuesten Details zu konsultieren.

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