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Arbeitserlaubnisse und Visa in Nordmazedonien

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Nordmazedonien sponsern.

Nordmazedonien work-permits-and-visas overview

Navigieren durch die Anforderungen für ausländische Staatsbürger, um in Nordmazedonien zu leben und zu arbeiten, erfordert ein Verständnis des Visum- und Genehmigungssystems des Landes. Dieses System ist darauf ausgelegt, die Einreise, den Aufenthalt und die Beschäftigung von Personen zu regeln, die keine Staatsbürger Nordmazedoniens sind, und sicherzustellen, dass die nationalen Arbeitsgesetze und Einwanderungspolitiken eingehalten werden. Für Unternehmen, die internationales Talent einstellen oder ihre Aktivitäten ins Land ausweiten möchten, ist ein klares Verständnis dieser Verfahren unerlässlich für einen reibungslosen und rechtmäßigen Arbeitsprozess.

Der Prozess umfasst in der Regel die Beantragung sowohl eines Langzeitvisums (Type D) als auch einer Arbeitserlaubnis, wobei in einigen Fällen die Arbeitserlaubnis im Rahmen des Antrags auf eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung integriert ist, sobald die Person mit einem geeigneten Einreisevisum im Land ist. Die spezifischen Anforderungen und Verfahren können je nach Staatsangehörigkeit der Person, Art der Tätigkeit und Dauer des geplanten Aufenthalts variieren.

Gängige Visumtypen für ausländische Arbeitnehmer

Ausländische Staatsbürger, die in Nordmazedonien arbeiten möchten, benötigen in der Regel ein Langzeitvisum, insbesondere ein Type D Visum. Dieses Visum erlaubt längere Aufenthalte als 90 Tage innerhalb eines Zeitraum von sechs Monaten und ist normalerweise die Voraussetzung für die Beantragung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigungszwecke, sobald man sich im Land befindet.

  • Type D (Langzeit-)Visum: Ausgestellt für diverse Zwecke, einschließlich Beschäftigung, Studium, Familienzusammenführung oder andere langfristige Aufenthalte. Für die Arbeit erleichtert dieses Visum den Einstieg nach Nordmazedonien, um anschließend die erforderlichen Aufenthalt- und Arbeitserlaubnisse zu beantragen. Die Berechtigung setzt oft den Nachweis des Aufenthaltszwecks, ausreichende finanzielle Mittel und eine gültige Reiseversicherung voraus.

Kurzzeitvisa (Type C) sind für Tourismus, Geschäftsreisen oder Besuche bis zu 90 Tagen innerhalb eines 180-tägigen Zeitraums gedacht und eignen sich im Allgemeinen nicht für Beschäftigungszwecke, obwohl bestimmte kurzfristige Geschäftstätigkeiten unter spezifischen Bedingungen zulässig sein könnten.

Antrag auf Arbeitserlaubnis

Der Prozess zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis und der damit verbundenen temporären Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigung in Nordmazedonien umfasst mehrere Schritte, die primär vom sponsoring Arbeitgeber initiiert werden.

Berechtigungskriterien

Die Berechtigung für eine Arbeitserlaubnis ist typischerweise an ein konkretes Stellenangebot eines registrierten Arbeitgeber in Nordmazedonien gekoppelt. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Position von einem lokalen Arbeitskraft nicht besetzt werden kann. Spezifische Kriterien können umfassen:

  • Das ausländische Staatsmitglied besitzt die erforderlichen Qualifikationen, Fähigkeiten oder Erfahrungen für die Stelle.
  • Einhaltung von Tests auf dem Arbeitsmarkt (Nachweis, dass keine geeigneten lokalen Kandidaten verfügbar sind).
  • Der Arbeitgeber ist rechtskräftig registriert und erfüllt steuerliche sowie sozialversicherungspflichtige Verpflichtungen.

Antragsverfahren und Dokumentation

Der Arbeitgeber initiiert normalerweise den Antrag auf die Arbeitserlaubnis bei der Employment Agency of the Republic of North Macedonia. Nach Genehmigung der Arbeitserlaubnis kann die ausländische Person einen Antrag auf ein Type D Visum (falls erforderlich) und anschließend eine temporäre Aufenthaltserlaubnis für die Beschäftigung beim Ministerium für Innere Angelegenheiten stellen.

Erforderliche Dokumente für den Antrag auf die Arbeitserlaubnis und die temporäre Aufenthaltserlaubnis umfassen in der Regel:

  • Vom Arbeitgeber:
    • Nachweis der Firmengründung.
    • Unterlagen im Zusammenhang mit dem Stellenangebot und Vertrag.
    • Nachweis der Ergebnisse des Arbeitsmarkttests (falls zutreffend).
    • Nachweise über die Steuer- und Sozialversicherungs-Compliance des Arbeitgebers.
  • Vom Arbeitnehmer:
    • Gültiger Reisepass (mit ausreichender Gültigkeit über den geplanten Aufenthalt hinaus).
    • Ausgefüllte Antragsformulare.
    • Nachweis der Qualifikationen (Abschlüsse, Zertifikate).
    • Lebenslauf (CV).
    • Führungszeugnis aus dem Heimatland.
    • Medizinisches Attest.
    • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (manchmal erforderlich).
    • Nachweis über Unterkunft in Nordmazedonien.
    • Heiratsurkunde und Geburtsurkunden für Angehörige (falls zutreffend).

Alle ausländischen Dokumente müssen in die mazedonische Sprache übersetzt und legalisiert oder apostilliert werden.

Sponsoring-Anforderungen

Der nordmazedonische Arbeitgeber agiert als Sponsor für den Antrag auf die Arbeitserlaubnis und die temporäre Aufenthaltserlaubnis. Dies umfasst die Einreichung des Antrags im Namen des ausländischen Arbeitnehmers und die Verpflichtung, die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich ihrer Beschäftigung zu erfüllen, einschließlich der Einhaltung der Bedingungen des Arbeitsvertrags und der Sicherstellung der Legalität der Beschäftigung.

Bearbeitungszeiten und Gebühren

Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Komplexität des Falls und Arbeitsaufkommen der zuständigen Behörden (Employment Agency, Ministry of Interior).

Antragsphase Geschätzte Bearbeitungszeit
Antrag auf Arbeitserlaubnis 2–4 Wochen
Antrag auf Type D Visum 1–3 Wochen
Antrag auf temporäre Aufenthaltserlaubnis 4–8 Wochen

Hinweis: Dies sind Schätzwerte, tatsächliche Zeiten können abweichen.

Gebühren fallen sowohl für den Antrag auf die Arbeitserlaubnis als auch für die temporäre Aufenthaltserlaubnis an. Diese Gebühren können sich je nach offiziellen Gebührenordnungen der Regierung ändern.

Antragsart Geschätzte Gebühr (EUR)
Antrag auf Arbeitserlaubnis Variabel
Gebühr für Type D Visum Variabel
Gebühr für temporäre Aufenthaltserlaubnis Variabel

Spezifische Gebühren sind bei den zuständigen Behörden oder der nordmazedonischen Botschaft/Konsulat zu verifizieren.

Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung

Ausländische Staatsbürger, die sich legal auf Dauer in Nordmazedonien aufhalten, könnten berechtigt sein, eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Die Standardanforderung liegt normalerweise bei fünf Jahren ununterbrochenen legalen Aufenthalts.

  • Berechtigung: Erfordert in der Regel fünf Jahre ununterbrochenen temporären Aufenthalts unmittelbar vor Antragstellung. Kurze Abwesenheiten vom Land sind in der Regel erlaubt, dürfen jedoch eine bestimmte Dauer nicht überschreiten (z.B. nicht mehr als sechs Monate am Stück oder insgesamt zehn Monate in den fünf Jahren).
  • Antrag: Wird beim Ministry of Interior eingereicht. Erfordert Nachweise eines kontinuierlichen legalen Aufenthalts, ausreichende finanzielle Mittel, Kenntnisse der mazedonischen Sprache (oft geprüft) und ein sauberes Führungszeugnis.

Die Daueraufenthaltsgenehmigung gewährt das Recht, unbegrenzt in Nordmazedonien zu leben und zu arbeiten, vorausgesetzt, die Rechtslage wird erhalten.

Visumoptionen für Angehörige

Ausländische Arbeitnehmer mit einer gültigen temporären Aufenthaltserlaubnis für die Beschäftigung in Nordmazedonien können in der Regel temporäre Aufenthaltserlaubnisse für ihre unmittelbaren Familienmitglieder, inklusive Ehepartner und minderjährige Kinder, beantragen.

  • Berechtigung: Basierend auf der gültigen Aufenthaltserlaubnis des Hauptantragstellers und Nachweisen der Familienbeziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden). Der Hauptantragsteller muss ausreichende finanzielle Mittel nachweisen, um seine Angehörigen zu unterstützen, sowie eine angemessene Unterkunft vorweisen.
  • Antrag: Angehörige beantragen ihre eigenen temporären Aufenthaltserlaubnisse, meist gleichzeitig mit oder nach Erhalt der Erlaubnis des Hauptantragstellers. Das Verfahren und die erforderlichen Dokumente ähneln dem Aufenthaltserlaubnis des Hauptantragstellers, zusätzlich sind Nachweise der Familienverbindung erforderlich.
  • Rechte: Angehörige, denen eine temporäre Aufenthaltserlaubnis im Rahmen der Familienzusammenführung gewährt wird, haben je nach spezifischen Regelungen und Art der Erlaubnis möglicherweise das Recht, in Nordmazedonien zu arbeiten oder zu studieren.

Verpflichtungen zur Einhaltung

Sowohl Arbeitgeber als auch ausländische Arbeitnehmer sind erheblich verpflichtet, die Vorgaben der Einwanderungs- und Arbeitsgesetze Nordmazedoniens einzuhalten.

Verpflichtungen des Arbeitgebers

  • Sponsoring: Gesetzlich den ausländischen Arbeitnehmer bei den Anträgen unterstützen.
  • Compliance: Sicherstellen, dass der ausländische Arbeitnehmer vor Arbeitsaufnahme die erforderlichen Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltstitel besitzt.
  • Einhaltung des Arbeitsrechts: Alle nordmazedonischen Arbeitsgesetze einhalten, einschließlich Mindestlohn, Arbeitszeiten und Sozialversicherungsbeiträge.
  • Benachrichtigung: Die zuständigen Behörden (Employment Agency, Ministry of Interior) über Änderungen im Status des Mitarbeiters informieren, z. B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Tätigkeitsänderungen oder Adresswechsel.
  • Dokumentenführung: Genau Buch führen über die Aufenthalts- und Beschäftigungsbewilligungen des ausländischen Mitarbeiters.

Pflichten des Mitarbeiters

  • Status aufrechterhalten: Sicherstellen, dass Visa und Aufenthalt- / Arbeitserlaubnisse während des Aufenthalts und der Beschäftigung gültig bleiben.
  • Bedingungen einhalten: Die Bedingungen der Visa und Erlaubnisse erfüllen (z. B. nur für den sponsoring Arbeitgeber in der angegebenen Rolle arbeiten).
  • Benachrichtigung: Behörden über Änderungen der persönlichen Umstände informieren, z. B. bei Adressänderungen.
  • Rechtliche Einhaltung: Alle Gesetze und Vorschriften Nordmazedoniens befolgen.

Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen kann sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer Sanktionen nach sich ziehen, darunter Bußgelder, Entzug der Genehmigungen und Abschiebung. Strikte Einhaltung des rechtlichen Rahmens ist entscheidend für eine erfolgreiche und rechtmäßige internationale Beschäftigung in Nordmazedonien.

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